Weiterbildung: Vom Textbaustein in Sonntagsreden über die großen Herausforderungen der Digitalisierung und den monetären Niederungen rückläufiger öffentlicher Investitionen

In jedem Förderantrag, in jeder Publikation muss er heutzutage auftauchen – der Catch-all-Begriff „Digitalisierung“. Alles um uns herum wird digitalisiert, bis sich die Balken biegen. Und auf der ganz großen Bühne wird „die“ Digitalisierung als Sargnagel der bisherigen Erwerbsarbeitsgesellschaft instrumentalisiert und den Menschen wird das Bild einer nun aber ganz sicher vor uns liegenden Zeit der Massenarbeitslosigkeit an die Wand projiziert. Bei einigen Apologeten der Digitalisierung als Gefahr und Bedrohung hat man den Eindruck, dass der Terminus nun als vergleichbar angstbesetzter Begriff für die Arbeitnehmer aufgebaut werden soll wie wir das vor einigen Jahren im Kontext der Argumentation, aufgrund des „demografischen Wandels“ sei dieser oder jene kräftige Schnitt in Renten- und andere sozialpolitische Systeme gleichsam wie ein Naturgesetz unvermeidbar, schon mal mit so einem anderen Metabegriff erlebt haben. Und andere nutzen das Bedrohungsszenario, um auf die Unvermeidlichkeit der Einführung eines „bedingungslosen Grundeinkommens“ hinzuweisen. Vgl. zu diesen Debattenstängen beispielsweise schon den Beitrag Geht uns die Arbeit (doch noch) aus? Zur „Digitalisierung“, der Debatte über „digitale Arbeitslosigkeit“ und den möglichen sozialpolitischen Herausforderungen vom 4. Januar 2015 sowie Die Roboter und andere Vehikel der Automatisierung, die Ängste um die Erwerbsarbeit und die relevante Frage der Ungleichheit vom 19. Februar 2018.

Nun gibt es dankenswerterweise auch viele, die sich zwischen den Extremen bewegen und darauf hinweisen, dass die – möglichen – Auswirkungen auf die Erwerbsarbeit wesentlich differenzierter zu betrachten seien. Natürlich werden viele Jobs wegfallen (wie das übrigens auch in der Vergangenheit nun wirklich immer schon so war), zum anderen werden auch neue Jobs entstehen, zum einen verbunden mit der Entwicklung und Anwendung der neuen Technologien, zum anderen aber auch in den vielen „digitalisierungssicheren“ Jobs, vor allem den personenbezogenen Dienstleistungen, wo heute schon Millionen Arbeitnehmer unterwegs sind. Von zusätzlichen makroökonomischen Aspekten, die eng mit Verteilungsfragen verbunden sind, ganz zu schweigen.

Aber immer wieder wird gerade von den differenzierten Vertretern in der Debatte darauf hingewiesen, dass es in den vor uns liegenden Jahren einen enormen Anpassungsbedarf an neue Technologien geben wird – auf Seiten der Unternehmen und der (Noch-)Arbeitnehmer. Man muss nicht wirklich umfangreiche Studien erstellen, um sich der wachsenden Bedeutung der Weiterbildung bewusst zu werden, die gerade für eine nicht-apokalyptische Sicht auf Digitalisierungsprozesse von zentraler Bedeutung sein wird.

Das wird dann eben auch gerne in den Sonntagsreden unter die Leute verteilt, hat aber erst einmal die gleiche Qualität wie die Forderung nach „lebenslangem Lernen“. In der Konkretisierung tritt der Schweiß der Edlen zutage. Wie organisiert man denn diese so notwendige und von allen geforderte Weiterbildung? Wer soll sie finanzieren? Welche „settings“ sind erforderlich, um möglichst viele mitzunehmen und eben nicht zurückzulassen? Von hört die unternehmerische Verantwortung für die Entwicklung des „Humankapitals“ auf und wo fängt eine wie auch immer definierte „öffentliche Verantwortung“ an? Das sind mehr als schwergewichtige Frage, die aber trotz aller Beschwerlichkeiten beantwortet gehören.

Bleiben wir hier in diesem Beitrag beim Geld, wieder einmal. Die Finanzierung der Weiterbildung – die übrigens als Oberbegriff grundsätzlich nicht auf unmittelbar arbeitsmarktrelevante oder gar betriebliche Anforderungen reduziert werden sollte – ist ein eigenes, höchst kompliziertes Universum. Und verengen wir trotz aller Hinweise auf die Breite dessen, was als Weiterbildung betrieben wird, im folgenden den Blick auf die arbeitsmarktbezogene Weiterbildung, dann werden wir mit solchen Botschaften konfrontiert:

»Gelernt bedeutet nicht ausgelernt: Für Erwerbstätige wird es immer wichtiger, sich beruflich weiterzubilden. Doch bei der öffentlichen Weiterbildungsfinanzierung klaffen Anspruch und Wirklichkeit nach wie vor weit auseinander – das zeigt unsere Untersuchung der Jahre 1995-2015.« So beginnt unter der Überschrift Weiterbildung: finanzielles Stiefkind der Bildungspolitik eine Mitteilung der Bertelsmann-Stiftung über die Ergebnisse einer neuen Studie:

➔ Rolf Dobischat, Dieter Münk und Anna Rosendahl (2019): Weiterbildungsfinanzierung in Deutschland 1995–2015. Aktueller Stand, Entwicklung, Problemlagen und Perspektiven, Gütersloh: Bertelsmann-Stiftung, 2019

Ein zentrales, mehr als ernüchterndes Ergebnis des Blicks zurück lautet:

»In Deutschland werden pro Jahr rund 26,9 Milliarden Euro für die Weiterbildung ausgegeben. Der Großteil – knapp 20,6 Milliarden Euro – werden privat finanziert, durch Betriebe oder die Teilnehmenden selbst. Nur 6,3 Milliarden Euro bringt die öffentliche Hand für Weiterbildungen auf. 1995 leistete der Staat sich noch Weiterbildungen in Höhe von 11,1 Milliarden Euro – ein Rückgang um 43,3 Prozent. Demnach ist hier, anders als in allen anderen Bildungsbereichen, die öffentliche Finanzierung stark gesunken. Dies müssen bislang die Betriebe und die Lernenden selbst kompensieren.«

»Seit dem Tiefpunkt 2012 gab es zuletzt wieder einen Anstieg der öffentlichen Mittel für Weiterbildung von damals noch 4,9 Milliarden Euro auf nun 6,3 Milliarden Euro. Dieser kommt vor allem den Beziehern des Arbeitslosengelds I zu Gute, adressiert aber nur selten Geringqualifizierte oder Hartz-IV-Empfänger.«

»Auch Unternehmen engagieren sich seit 2012 etwas stärker bei der Weiterbildung und verzeichnen einen Anstieg von 4,7 Prozent ihrer Ausgaben auf insgesamt 11,1 Milliarden Euro pro Jahr. Hingegen gingen die Ausgaben für Weiterbildung von Privatpersonen im gleichen Zeitraum um fast 14 Prozent auf 9,5 Milliarden Euro pro Jahr zurück.«

Als mögliche Gründe für den Rückgang der Ausgaben für Weiterbildung seitens der Privatpersonen wird spekuliert:

»Zum einen gaben die Betriebe mehr für die Qualifizierung ihrer Belegschaften aus – Arbeitnehmer mussten sich zuletzt in geringerem Umfang an den Kosten einer betrieblichen Weiterbildung beteiligen als noch im Jahr 2012. Zum anderen gibt es durch die Digitalisierung vermehrt preiswerte, teilweise auch kostenlose Weiterbildungsangebote. Lagen etwa 2012 die durchschnittlichen Weiterbildungskosten noch bei 298 Euro pro Teilnehmendem, waren es 2016 nur noch 254 Euro.«

Und „natürlich“ haben wir auch bei der Weiterbildung eine höchst problematische soziale Schichtung: Nur 12,2 Prozent der Bevölkerung hatten in den letzten 12 Monaten eine Weiterbildung besucht. Bei von Armut gefährdeten Menschen waren es sogar nur 7,7 Prozent und bei Menschen ohne formalen Berufsabschluss nur noch 5,6 Prozent. Mehr dazu: Nach wie vor große regionale Unterschiede bei der Weiterbildung. Grundlage dieser im vergangenen Jahr veröffentlichten Daten war der Deutsche Weiterbildungsatlas 2018, für den das Deutsche Institut für Erwachsenenbildung in Auftrag der Bertelsmann-Stiftung Daten des Mikrozensus ausgewertet hat.

Frank Specht hat seinen Artikel über die neue Studie so überschrieben: Studie warnt vor Rückzug des Staates aus der Weiterbildungsfinanzierung. Ein weiterer Rückzug des Staates würde gerade die treffen, die es am nötigsten hätten, aber schon bislang nur unterdurchschnittlich von Qualifizierung profitiert haben. Für Geringqualifizierte und Erwerbslose bedeute das sinkende finanzielle Engagement des Staates bei der Weiterbildung „eine ernste Zukunftsbedrohung“, heißt es in der Studie – „insbesondere bei den Risikogruppen, die nicht oder nur in geringem Maße in der Lage sind, Weiterbildungskosten aus eigener Kraft zu tragen“.

Auch die Autoren der neuen Studie – Rolf Dobischat, Dieter Münk und Anna Rosendahl – weisen »auf das bildungspolitisch beständig wiederholte Narrativ von der Bedeutung und Wichtigkeit der Weiterbildung und des lebenslangen Lernens« hin. Aber: »Angesichts der ermittelten Zahlen stellt sich jedoch die Frage, ob die fragmentierte Weiterbildungsarchitektur, die weit von einem kohärenten System (auch in der Verkoppelung zu anderen Bildungsbereichen) entfernt ist, in der Lage ist, dies zu leisten.« (S. 33). Und sie setzen sich auch damit auseinander, dass durch in den zurückliegenden Jahren einiges versucht wurde, um die Weiterbildungsteilnahme zu fördern. Aber:

»Finanzielle Anreizprogramme und Konzepte (wie Bildungssparen oder Bildungsgutscheine) sind zwar positive Signale hinsichtlich der Förderung des Weiterbildungsengagements, doch bleiben die erwarteten quantitativen Effekte offenbar weit hinter den Erwartungen zurück … Gleiches gilt für die Umsetzung der zwischen den Tarifpartnern vereinbarten „Qualifizierungstarifverträge“: Auch hier sind die erzielten Effekte hinsichtlich der Weiterbildungsbeteiligung bestimmter Belegschaftsgruppen überschaubar bis ernüchternd … Andere Verteilungsmodi wie z. B. die Etablierung betrieblicher Lernzeitenkonten oder die Konzepte einer Fondfinanzierung sind gegenwärtig auf der bildungs- und arbeitsmarktpolitischen Handlungsagenda nicht besonders hoch angesiedelt.« (S. 34)

Allerdings wissen wir aus vielen Kontexten, wie langsam die Mühlen mahlen, wenn es um strukturelle Weiterentwicklungen geht. Nicht selten mahlen sie auch gar nicht. Die Autoren der Studie belegen das am Ende ihrer Ausführungen so:

»In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass schon seit 2004 ähnliche Vorschläge zu einer verbesserten Finanzierung der Weiterbildung vorliegen. Insoweit wäre es wünschenswert, diesen Diskussionsstrang erneut aufzunehmen.« Wer sich dafür genauer interessiert, der kann das hier im Original nachlesen:

➔ Bericht der unabhängigen Expertenkommission „Finanzierung Lebenslangen Lernens“ – Der Weg in die Zukunft, Bundestags-Drucksache 15/3636 vom 03.08.2004

Es heißt ja ansonsten immer: Gut Ding will Weile haben. Aber man sollte es wahrlich nicht übertreiben.


Nachtrag (28.03.2019): Korrekturmeldung der Bertelsmann-Stiftung zur Studie über die Weiterbildungsfinanzierung

Bekanntlich werden gerade in Studien mit umfangreichen Daten immer wieder mal Rechenfehler gemacht. Allerdings wurde nun bekannt, dass die auch in diesem Beitrag zitierte Studie zur Weiterbildungsfinanzierung, aus der auch die Abbildung entnommen wurde, mit erheblichen Mängeln versehen ist, die eine zentrale Botschaft – der massive Rückgang der öffentlichen Weiterbildungsausgaben – in einem anderen Licht erscheinen lassen. Sie ist falsch. Was ist passiert? Hierzu veröffentlichte die Bertelsmann-Stiftung am 27. März 2019 unter der Überschrift Korrekturmeldung – Weiterbildung: finanzielles Stiefkind der Bildungspolitik diese Stellungnahme, die hier dokumentiert wird:

»Am 11. März 2019 haben wir die Studie „Weiterbildungsfinanzierung in Deutschland 1995 – 2015“ veröffentlicht. Die Expertise wurde von den Bildungswissenschaftlern Rolf Dobischat, Dieter Münk und Anna Rosendahl verfasst. Die Studie beinhaltet einen Fehler, auf den wir hiermit aufmerksam machen und ihn korrigieren. Wissenschaftliche Kollegen vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) in Köln haben uns dankenswerterweise auf den Fehler hingewiesen. Wir werden die Studie zeitnah aktualisieren und sie in korrigierter Form auf unserer Website zur Verfügung stellen.
Wo genau liegt der Fehler?
Wir haben über einen Rückgang der öffentlichen Weiterbildungsfinanzierung zwischen 1995 und 2015 um 43,3 Prozent von 11,1 Milliarden Euro auf 6,3 Milliarden Euro berichtet. Der Wert von 1995 enthält aber Beträge, die in den anderen Jahren nicht enthalten sind und überschätzt so stark die ursprünglichen Investitionen.
Wie muss es richtig heißen?
Korrekt muss es heißen: Im Jahr 1995 hat die Bundesanstalt für Arbeit 2,47 Milliarden Euro für Weiterbildung ausgegeben und die öffentliche Hand insgesamt 6,00 Milliarden Euro. Damit ist also bei unserer Betrachtung der absoluten Ausgaben kein starker Rückgang der öffentlichen Weiterbildung bis 2015 zu beobachten, sondern ein leichter Anstieg um 4,8 Prozent.
Wie kam es zu dem Fehler?
Die öffentlichen Ausgaben für Weiterbildung wurden für das Bezugsjahr 1995 überschätzt. Anders als in allen darauffolgenden Jahren wurde das „Unterhaltsgeld“ für 1995 in den verwendeten Berichten der damaligen Bundesanstalt (jetzt Bundesagentur) für Arbeit zu den Ausgaben für Weiterbildung mit einbezogen. Das Unterhaltsgeld war eine Versorgungsleistung des Staates für Menschen, die sich in einer Weiterbildung befinden. Es wurde 2005 in „Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung“ umbenannt.
Leider wurde die Aufsummierung im Jahr 1995 in der Quelle, die die Wissenschaftler herangezogen haben, nicht hinreichend transparent gemacht. Für die Daten von 1995 waren die Amtlichen Nachrichten der Bundesanstalt für Arbeit zum Arbeitsmarkt die Grundlage. Hier sind auf Seite 68 in Tabelle 4 insgesamt 14,8132 Milliarden DM, also umgerechnet 7,5739 Milliarden Euro, für die Förderung der beruflichen Weiterbildung ausgewiesen.
Die Kollegen vom IW haben uns jetzt auf eine andere Quelle hingewiesen, nämlich ein Sonderheft zur beruflichen Weiterbildung der Bundesanstalt für Arbeit. Dort werden in Tabelle 34 die Ausgaben für Weiterbildung ausdifferenziert. Dabei fällt auf, dass anders als die entsprechende Fußnote zur Tabelle in der von Dobischat, Münk und Rosendahl zitierten Veröffentlichung vermuten lässt, das Unterhaltsgeld, das während einer Fortbildung oder Umschulung gezahlt wurde, in den 7,57 Milliarden Euro enthalten ist, und zwar in Höhe von 5,049 Milliarden Euro.
Zwar umfasst das Unterhaltsgeld auch – in vermutlich geringem Umfang – Zuschüsse, die 1996 vom Unterhaltsgeld des ehemaligen Arbeitsförderungsgesetzes ins Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG: MeisterBAföG) überführt wurden. Der Großteil stellt aber Ausgaben dar, die in den anderen Berichtsjahren als Arbeitslosengeld bei Weiterbildungsteilnahme bewusst herausgelassen wurden, um den Fokus der Studie auf den direkten Weiterbildungskosten zu belassen.
Auch werden in der neuen Quelle zwei kleinere Posten explizit als Weiterbildungsausgaben aufgeführt, die bezogen auf das Jahr 1995 nun ebenfalls herausgerechnet werden: der Einarbeitungszuschuss in Höhe von 0,0520 Milliarden Euro und die Eingliederungshilfe in Höhe von 0,0035 Milliarden Euro.
Was bedeutet das für die Schlussfolgerungen, die die Studie trifft?
Statt eines Rückgangs der öffentlichen Weiterbildungsfinanzierung sehen wir über die letzten 20 Jahre eine Stagnation. Im Verhältnis zu den Anstiegen der Ausgaben in den anderen Bildungssektoren hinkt die öffentliche Weiterbildung aber dennoch stark hinterher. In der Schulbildung verzeichnen wir einen Anstieg von 41,3 Prozent, in der frühkindlichen Bildung sogar von 150 Prozent.
Zudem handelt es sich bei den angesprochenen Bildungsausgaben nur um die Nominalgrößen, gerechnet ganz ohne Inflationsverlust. Angesichts der großen Aufgaben, die im Rahmen des demographischen und technologischen Wandels vor uns liegen, sind vermehrte Investitionen in Weiterbildung weiterhin dringend nötig. Besonders für weiterbildungsbenachteiligte Zielgruppen wie Geringqualifizierte und von Armut Gefährdete, die selbst nicht über die notwendigen Mittel verfügen oder die von ihren Betrieben und bestehenden Fördermitteln nicht unterstützt werden.
Transparenz und Evidenz: Grundsätze unserer Stiftung
Niemand macht gerne einen Fehler. Jetzt ist es zu einem im Rahmen unserer Studien gekommen. Als Bertelsmann Stiftung veröffentlichen wir regelmäßig die Ergebnisse unserer Forschung beziehungsweise, wie in diesem Fall, der Forschung, die unabhängige Wissenschaftler in unserem Auftrag durchgeführt haben. Methodische Transparenz und eine öffentliche Diskussion tragen dazu bei, dass diese Ergebnisse einer kritischen Prüfung unterzogen werden können. Wir bedauern den Fehler und stehen für Rückfragen zur Verfügung.«