Paketzusteller: Die Spitze der Pyramide des Preis- und Lohndrucks soll in Haftung genommen werden können. Ein Schritt vorwärts mit einem Fragezeichen

Immer wieder wurde hier in den vergangen Jahren über die teilweise nur noch als Wild-West-Zustände beschreibbare Welt der Paketzusteller berichtet. Gefühlt eine Generation von Dokumentarfilmemachern hat sich an dem Thema abgearbeitet. Unzählige Artikel lassen sich in den Zeitungen des Landes finden, in denen über wirklich krasse Ausbeutungsfälle in dieser zugleich enorm expandierenden Branche informiert wurde. Und wir alle können uns als Konsumenten und damit als Inanspruchnehmer der letzten Glieder in der Kette der Erfüllungsgehilfen einer amazonisierten Gesellschaft nicht einfach mit dem Argument einer angeblichen Nicht-Betroffenheit abwenden, sondern die allermeisten von uns sind tagtäglich Mitverursacher der vielfach beschriebenen Missstände bei vielen Paketzustellern, deren schlechte Arbeitsbedingungen eben auch ein Teil der niedrigen Versandkosten und der weit verbreiteten Mentalität eines – für den Absender „natürlich“ kostenlosen – Retouren-Kollektivs sind.

Und erst vor kurzem erreichten uns wieder solche, keinen leider wirklich überraschenden Meldungen: Das Hauptzollamt Köln hat vor mehreren Postdepotzentren Paketzusteller und Kurierdienste ins Visier genommen. Bei 540 überprüften Personen gab es 220 Hinweise auf Mindestlohnverstöße. Es seien überwiegend Fahrer gewesen – aus 147 verschiedenen Firmen. Allein diese Zahl in Relation zu den 540 insgesamt Überprüften verdeutlicht, mit wie vielen kleinen Zustellfirmen, die als Nachunternehmer unterwegs sind, man in diesem Bereich konfrontiert wird. Bei den Mindestlohnverstößen seien zum Beispiel Anfahrts- und Ladezeiten vom Arbeitgeber nicht als Arbeitszeit angerechnet worden, so der Artikel Paketzusteller überprüft: Viele Hinweise auf Mindestlohnverstöße.

Stundenlöhne unter Mindestniveau, überlange Arbeitszeiten und dubiose Subunternehmer: „In der Paketzustellbranche haben sich zum Teil mafiöse Strukturen etabliert“ – so wird der Vorsitzende der Gewerkschaft Verdi, Frank Bsirske, zitiert.  „Unternehmen wie Hermes engagieren Firmen, die wiederum andere Firmen beauftragen, die dann Menschen aus der Ukraine, aus Moldawien oder aus Weißrussland in die Lieferfahrzeuge setzen“. Viele hätten gefälschte Pässe, sagte Bsirske. „Da werden Stundenlöhne von 4,50 Euro oder sechs Euro gezahlt und das bei Arbeitszeiten von zwölf oder sogar 16 Stunden pro Tag.“ Das Problem werde größer, je mehr die Branche der Paketzusteller boome.

Der Gewerkschaftschef bleibt nicht stehen bei einer Beschreibung der Zustände – er fordert Regierung und Gesetzgeber zum Handeln auf. „Die Politik muss auch in der Paketbranche die sogenannte Nachunternehmerhaftung einführen“, sagte Bsirske. „Das bedeutet, dass der eigentliche Auftraggeber für die korrekten Arbeitsbedingungen bei allen Subunternehmern verantwortlich ist.“ Das gebe es bisher nur in der Bau- und in der Fleischbranche.

Der eine oder andere wird sich an dieser Stelle daran erinnern – das war doch auch hier schon mal Thema. Denn die Probleme und mögliche Lösungsansätze sind ja nun wirklich nicht neu. Nehmen wir als ein Beispiel den am 1. Juli 2017 hier veröffentlichten Beitrag Die einen profitieren davon, die anderen fördern es. Lohndumping durch das Subunternehmerunwesen bei den Paketdiensten und darüber hinaus als europäisches Projekt. Darin wurde ausgeführt: Die Subunternehmer sind das zentrale Scharnier für die Profite oben und den massiven Lohndruck unten bei den Paketzustellern. Immer wieder und zugleich immer öfter das gleiche Muster: Vorenthaltener Lohn und die Ausbeutung südosteuropäischer Fahrer.

»Die Auftraggeber, ob Hermes, DHL oder DPD – sie alle profitieren ganz direkt aus dem Subunternehmerunwesen. Man muss sich an dieser Stelle nur betriebswirtschaftlich klar machen, was hier zugunsten der Auftraggeber abgeht: Ausgehend von dem eigentlichen „Normalmodell“ einer festen Beschäftigung der Fahrer bei den großen Paketzustellern selbst spart man sich bei der Auslagerung an Subunternehmen nicht nur Sozialversicherungsbeiträge, sondern vermeidet alle arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, die bei einer eigenen Beschäftigung anfallen würden – und man hat dennoch die volle Kontrolle über die Arbeitserledigung.
Und zugleich können die profitierenden Auftraggeber – von denen die zumeist sehr kleinen Subunternehmen existenziell abhängig sind, die sich eigentlich im Status einer Scheinselbständigkeit befinden – jede formale Verantwortlichkeit von sich weisen, denn die Subunternehmen sind ja rechtlich selbständige und eigenverantwortlich agierende Unternehmen, die für sich die Vorschriften einhalten müssen. Darauf verweisen dann die auftraggebenden Paketdienste auch immer wieder – man verpflichte die Auftragnehmer, die bestehende Gesetze auch einzuhalten. Nur kontrollieren – nein, das wäre dann Aufgabe der staatlichen Institutionen.«

Und bereits damals wurde dann das hier zur Diskussion gestellt: »Nun könnte man natürlich auf den Gedanken kommen, dieses offensichtliche Nicht-Zuständigkeitsspiel zumindest für die bislang gefahrlos profitierenden Auftraggeber an der Spitze dadurch zu erschweren, dass … eine Generalunternehmerhaftung in der Paketbranche eingeführt wird.«

Offensichtlich wird dieser Ansatz mittlerweile aufgegriffen – und zwar nicht nur von den Gewerkschaften, von denen man so einen Vorschlag irgendwie auch erwartet. Unter der etwas überschwänglich formulierten Überschrift CDU will Lohndumping bei Paketzustellern bekämpfen erfahren wir aus den Reihen der Christdemokraten, konkret des Arbeitnehmerflügels der Union: „Für einen fairen Wettbewerb und faire Arbeitsbedingungen ist eine Nachunternehmerhaftung der entscheidende Schritt“, so Uwe Schimmer (CDU). Die Auftraggeber würden auf diese Weise mit in die Pflicht genommen, faire Arbeitsbedingungen bei ihren Subunternehmen sicherzustellen. „Die großen Paketdienstleister können sich allzu leicht aus der Verantwortung ziehen, weil die rechtliche Verantwortung bei den Subunternehmern liegt“, sagt Schummer. Es werde von den Unternehmen nicht hinterfragt, wie die „günstigen“ Preise der Subunternehmer für die Paketzustellung zustande kämen.

Über den letzten Teil seiner Aussage kann man nun sicher ganz anderer Meinung sein und davon ausgehen, dass die Auftraggeber das zwar nicht hinterfragen, warum auch, denn sie setzen ein solches Verhalten gerade voraus, um die „günstigen“ Preise herausquetschen zu können. Denn rechnen können die Excel-Experten bei Hermes & Co. sicher. Dazu aus dem Artikel selbst dieser Hinweis auf die Deutsche Post DHL: »Kürzlich sorgten bei Angestellten des teilstaatlichen Unternehmens Berichte für Aufruhr, wonach der klassische Zustellbetrieb mit der Billigtochter „Delivery“ zusammengelegt werden soll. Bei der Billigtochter werden nur 12 statt 20 Euro pro Stunde gezahlt. Nun geht die Angst vor einer Angleichung nach unten um.« Schummer bringt aber ein wichtiges Argument – gerade aus Wirtschaftssicht: »Für Schummer sind … vor allem die rechtswidrigen Niedriglöhne das Problem: „Die Versandkosten werden so künstlich niedrig gehalten.“ Dadurch werde auch der Wettbewerb zwischen innerstädtischem Fachhandel und dem Online-Handel verzerrt.«

Und der Vertreter des Arbeitnehmerflügels der Union bekommt prominente Schützenhilfe aus dem zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Arbeitsminister Heil will gegen Missstände in Paketbranche vorgehen: Der SPD-Politiker plant ein Gesetz für korrekte Arbeitsbedingungen und Sozialstandards in der hart umkämpften Branche. „Ich bin nicht bereit, die Entwicklung in Teilen der Paketbranche länger zu akzeptieren“, so wird Heil zitiert. Mit dem geplanten Gesetz soll den Angaben zufolge sichergestellt werden, dass die in der Branche weit verbreiteten Subunternehmen Sozialbeiträge für ihre Paketboten zahlen.

»Konkret soll die sogenannte Nachunternehmerhaftung auf die Paketbranche ausgeweitet werden. Das bedeutet, dass der eigentliche Auftraggeber für die korrekten Arbeitsbedingungen bei allen Subunternehmern verantwortlich ist. Die großen Zustelldienste müssten also bei Verstößen ihrer Subunternehmer gegen die Sozialversicherungspflicht selber einstehen und die Beiträge zahlen. In der Baubranche, wo die Nachunternehmerhaftung schon seit 2002 gelte, habe man damit gute Erfahrungen gemacht, betonte Heil.«

Auch hier könnte man zu den letzten Aussagen im Zitat, also den angeblich so guten Erfahrungen in der Baubranche, durchaus eine abweichende Meinung vortragen, aber wir nehmen an dieser Stelle erst einmal zur Kenntnis, dass nun offensichtlich die Nachunternehmerhaftung tatsächlich auf die gesetzgeberischen Schienen gesetzt werden soll.

Und das Thema Mindestlohn könnte man – hier nur als Anmerkung – auch so auf die Tagesordnung setzen: »Die Fachgewerkschaft für die Mitarbeiter von Post, Postbank und der Telekom (DPVKOM) hat im Streit um die Arbeitsbedingungen unter den Paketzustellern die Forderung nach einem branchenspezifischen Mindestlohn aufgestellt. „Der Wettbewerb in der Paketbranche findet ausschließlich auf dem Rücken der Beschäftigten statt; es kommt immer wieder vor, dass der gesetzliche Mindestlohn unterlaufen wird“, sagte die Bundesvorsitzende Christina Dahlhaus … Es müssten deutlich mehr Kontrollen stattfinden, damit der Mindestlohn von 9,19 Euro auch bei den Fahrern der Subunternehmer ankomme«, kann man in der FAZ unter der Überschrift Gewerkschaft fordert Mindestlohn für Paketdienste lesen.

Nicht nur der Arbeitnehmerflügel der Union und nun der Bundesarbeitsminister sind auf den fahrenden Zug aufgesprungen – auch aus den Reihen der Bundesländer gibt es nun sogar konkrete Vorstöße. So hat das Land Niedersachsen eine Initiative im Bundesrat gestartet, wie man dem Artikel Massive Verstöße entnehmen kann. Am 15. März soll sich die Länderkammer mit diesem Vorstoß befassen, so die Landessozialministerin Carola Reimann (SPD). Was genau da gefordert wird, kann man in diesem Dokument nachlesen:

➔ Entschließung des Bundesrates: „Arbeitnehmerrechte für Paketbotinnen und Paketboten sichern; Nachunternehmerhaftung für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge auf die Unternehmen der Zustellbranche ausweiten“. Antrag des Landes Niedersachsen, Bundesrats-Drucksache 92/19 vom 26.02.2019

»Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, umgehend die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Nachunternehmerhaftung in der Zustellbranche zu schaffen. Zur Stärkung der Arbeitnehmerrechte sind dabei insbesondere die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge zu sichern und die Dokumentationspflichten zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit zu erweitern.«

Zur Begründung wird ausgeführt: »Namhafte Unternehmen am Beginn der Lieferkette versuchen dabei durch die Vertragsgestaltung und die Abforderung von Rechtstreueerklärungen der Subunternehmen Verstöße zu verhindern, delegieren die Verantwortung damit aber letztlich nur an das nächste Glied in der Kette. Während sich diese Spitzenunternehmen nicht zuletzt aus Imagegründen „eine weiße Weste“ bewahren, wird die Grauzone zum Ende der Kette hin immer schwerer zu fassen und zu durchschauen. Die von den Versandhandelsunternehmen direkt beauftragten Logistik-Unternehmen ziehen sich beim Bekanntwerden von solchen Rechtsverstößen durch Kündigung des Subunternehmens aus der Verantwortung.«

Der Lösungsansatz: »Diesem Verhalten kann analog der Maßnahmen beim Missbrauch von Werkverträgen in der Fleischwirtschaft begegnet werden.
Vorbild ist hierfür das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) vom 17.07.2017, das eine Nachunternehmerhaftung in § 3 vorsieht (Haftung für Sozialversicherungsbeiträge). Danach haftet das erste Logistik-Unternehmen, das ein anderes Unternehmen mit der Erbringung von Logistik-Dienstleistungen beauftragt, für die Erfüllung der Zahlungspflicht zur Sozialversicherung dieses Unternehmens oder eines von diesem Unternehmen beauftragten Verleihers wie ein selbstschuldnerischer Bürge.«

Dann heißt es: »Von dieser Haftung kann sich das Unternehmen allerdings exkulpieren.« Warum das, wird der eine oder andere fragen. Jetzt muss man wie bei den Juristen üblich einmal um die Ecke denken:

»Lässt sich das erste Logistik-Unternehmen vom Subunternehmen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Einzugsstelle vorlegen, greift die Nachunternehmerhaftung nicht. Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung wird nachgewiesen, wie viele versicherte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Subunternehmen beschäftigt und ob es der Pflicht zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für die gemeldeten Beschäftigten nachgekommen ist. Damit ist das erste Logistik-Unternehmen von jeglicher Haftung entbunden, auch wenn das Subunternehmen neben den gemeldeten weitere nicht gemeldete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt. Daher sollte sichergestellt werden, dass der Haftungsausschluss lediglich auf die bei der Einzugsstelle gemeldeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschränkt wird.«

Ergänzend wird gerade angesichts der zahlreichen Arbeitszeitverstöße in der Branche, die dem Zoll immer wieder die Aufdeckung von Missbrauch erschwert bis verunmöglicht, gefordert: »Zur Stärkung der Arbeitnehmerschutzrechte trägt im Übrigen eine Erweiterung der Dokumentationspflichten bei. Eine ausdrückliche gesetzliche Verpflichtung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber – auch im Bereich der Paketbranche – zur Aufzeichnung von Arbeitsaufnahme, Arbeitsende und Dauer der täglichen Arbeitszeit dient letztlich der Rechtssicherheit.«

Das wäre alles ein Fortschritt und ein seit langem angesichts der erheblichen Probleme längst überfälliger Schritt. Aber man sollte sich nicht der Illusion hingeben, dass dann alles gut werden wird. Abschließend kommen wir zum Fragezeichen, das in der Überschrift zu diesem Blog-Beitrag auftaucht.

In dem Antrag des Landes Niedersachsen, aber auch seitens des Bundesarbeitsministers und anderer wird immer wieder auf die Fleischindustrie verwiesen. Dazu dieser Beitrag vom 2. Juni 2017: Der Fleischindustrie in einer parlamentarischen Nacht-und-Nebel-Aktion ans Leder gehen: Maßnahmen gegen den Missbrauch von Werkverträgen in den deutschen Billig-Schlachthöfen. Dort wurde berichtet, wie man in einer parlamentarischen Nacht-und-Nebel-Aktion das „Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch)“ ins Leben gerufen hat. Mit diesem Regelwerk wurde das bisher nur für Unternehmer des Baugewerbes, die andere Unternehmer mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragen, geltende System der Haftung für Gesamtsozialversicherungsbeiträge und für Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung auf den Bereich der Fleischwirtschaft ausgedehnt.

Nur als Anmerkung: Die für die Fleischindustrie bereits eingeführte und nun für die Paketzusteller geforderte Nachunternehmerhaftung bezieht sich auf (nicht-gezahlte) Sozialversicherungsbeiträge. Im Bereich des Mindestlohns gibt es die Nachunternehmerhaftung bereits. Zahlt ein Subunternehmen nicht den Mindestlohn, könnte ein Paketfahrer zum Beispiel Hermes oder DHL als eigentlichen Auftraggeber verklagen. Also in der Theorie, praktisch gibt es zahlreiche Hürden, die diesen Weg erschweren. Zum einen die erheblichen Sprachproblem vieler Paketzusteller und deren geringer bis gar nicht vorhandener Organisationsgrad in Gewerkschaften. Und den Gewerkschaften fehlt ein Verbandsklagerecht.

Das angesprochene Fragezeichen an dieser an sich richtigen Aktion wird besser verständlich, wenn man sich dann diesen Beitrag vom 18. Dezember 2018 anschaut: Billig-Schlachthaus Deutschland: Vertrauen mag gut sein, Kontrollen wären besser. Oder: Gut gemeint ist oft nicht gut gemacht. Dort wurde das hier zu thematisierende Problem so eingeleitet: »Man hat eine gut gemeinte Absicht, macht sogar einen gesetzgeberischen Vorstoß – und nach einiger Zeit zeigt sich, das hinten was ganz anderes herausgekommen ist. Das bekommen wir derzeit mit Blick auf die deutsche Fleischwirtschaft serviert.« Was ist passiert?

»Ein Gesetz zur Stärkung der Rechte von Schlachthof-Arbeitern tut genau das Gegenteil von dem, was es soll: Es schwächt sie. Kontrolliert wird nun noch seltener als zuvor und teils so, dass man gar keine Verstöße finden könne, so die Kritik. Dabei sind die schlechten Arbeitsbedingungen auf Schlachthöfen bekannt: Experten beklagen teils sklavenähnliche Zustände.« So Martin Balser in seinem Artikel Schlachthof-Kontrollen nehmen rapide ab. Man kann das so illustrieren:

Die Daten entstammen der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen: Arbeits- und Entlohnungsbedingungen in der Fleischwirtschaft, Bundestags-Drucksache 19/6323 vom 04.12.2018. »Für Fachleute im Bundestag ist das ein Fiasko. „Es ist nicht akzeptabel, dass die Kontrollen um 50 Prozent zurückgegangen sind, obwohl die schlechten Arbeits- und Entlohnungsbedingungen in der Fleischbranche doch bekannt sind“, kritisiert die Grünen-Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnenrechte sowie aktive Arbeitsmarktpolitik. „Damit läuft auch das Gesetz, das extra für diese schwierige Branche gemacht wurde, ins Leere.“ Auch die Gewerkschaft übt Kritik: „Die Arbeitsbedingungen allen voran in der mittelständischen Wirtschaft haben sich in den vergangenen fünf Jahren nicht gebessert“, sagt Thomas Bernhard von der NGG. Teils werde so selten kontrolliert, dass man gar keine Verstöße finden könne.«

Mit dem Gesetz hatte die Politik gerade härteres Durchgreifen signalisiert und gezeigt, dass eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen, wie sie die Fleischwirtschaft im Jahr 2015 abgegeben hatte, nicht ausreicht. Und dann dieser Rückgang bei der immer notwendigen Kontrolle, ob ein sicher gut gemeintes Gesetz auch wirklich eingehalten wird.

Und genau aus solchen Erfahrungen speisen sich auch die Zweifel, ob der einfache gesetzgeberische Transfer dessen, was man für die Fleischindustrie gemacht hat, auf den Bereich der Paketdienste wirklich zu einer Verbesserung führen wird. Wenn man nicht gleichzeitig eine (gerade am Anfang einer solchen gesetzlichen Neuregelung unbedingt erforderliche) spürbare Kontrolldichte sicherstellen kann. Und daran kann und muss man derzeit und auf absehbare Zeit mit Blick auf die Personalsituation beim Zoll zweifeln. Möglicherweise kommt am Ende für die Paketzusteller die Erfahrung heraus, dass eine sicher gut gemeinte rechtliche Regelung ohne entsprechende Kontrollen und Bestrafungsrisiken für die schwarzen Schafe unter den Unternehmen keine besondere praktische Relevanz entfalten wird, weil sie es nicht kann.