Das Thema der immer stärker um sich greifenden Wild-West-Bedingungen für viele Arbeitskräfte, die in der boomenden Branche der Paketdienste arbeiten, wurde in diesem Blog schon in vielen Beiträgen behandelt. Auch derzeit wird man mit unterschiedlichen Berichten in den Medien konfrontiert, die aber eines gemeinsam haben: Sie legen den Finger auf die große Wunde des Subunternehmerunwesens, das sich durch diese Branche frisst und die dabei ist, die letzten Standards „guter“ Arbeit zu schleifen. So berichtet das Politikmagazin „Panorama 3“ am 27. Juni 2017 unter der Überschrift System Hermes: Günstige Pakete nur mit Lohntricks? Darin eines dieser heutzutage so typischen Beispiele: »… in Neuenkirchen bei Osnabrück trafen wir auf junge Rumänen, die in manchen Monaten weniger als 4 Euro die Stunde verdienten. Sie arbeiteten als Paketzusteller für Hermes. Im Arbeitsvertrag war der Mindestlohn vereinbart, doch letztlich bekamen sie jeden Monat 850 Euro brutto – obwohl sie mehr als 200 Stunden im Monat Pakete ausgeliefert haben. Die Verträge hatten sie nicht direkt mit Hermes abgeschlossen, sondern mit dem Subunternehmer eines Subunternehmers, der im Auftrag von Hermes die Pakete verteilt.« Auch in der Sendung des Politikmagazins „Kontrovers“ am 28. Juni 2017 wurde unter der Überschrift Ausbeutung bei Paketzustellern berichtet, hier von einem Bulgaren, der in der bayerischen Provinz als Paketbote für einen Subunternehmer von Hermes arbeitet. Wie viele seiner Kollegen kommt er aus Südosteuropa und spricht kaum Deutsch.
In seinem Arbeitsvertrag stand zwar der Mindestlohn, doch auf seinem Stundenzettel fehlten regelmäßig ungefähr zehn Arbeitsstunden – pro Woche!
Und in einem anderen Bericht – Katastrophale Bedingungen bei Subunternehmern großer Paketzusteller – aus der Sendung des Politikmagazins „Report Mainz“ am 20. Juni 2017, taucht Hermes auch wieder auf. In dem Beitrag wird ein Paketzusteller gezeigt, der in der Montur des Branchenriesen Hermes arbeitet, aber nicht bei dem Unternehmen beschäftigt ist, sondern bei einem Subunternehmer, der für Hermes arbeitet. Für gerade mal 1.200 Euro netto, bei Arbeitszeiten, die über 50 Stunden in der Woche liegen. Ebenfalls unter dem gesetzlichen Mindestlohn, von anderen Verstößen, beispielsweise gegen das Arbeitszeitgesetz ganz abgesehen.
Aber damit kein Missverständnis auftaucht – die Vorwürfe betreffen nicht nur Hermes. Auch die anderen Branchengrößen mischen mit, bis hin zu DHL. Deren Subunternehmer sind auch Gegenstand der Berichterstattung von Report Mainz, wieder handelt es sich um Südosteuropäer, denen Löhne vorenthalten, für sie nicht nachvollziehbar gekürzt werden.
Gerade die Deutsche Post sitzt angesichts des enormen Wettbewerbsdrucks auf einer Rutschbahn nach unten. Darüber wurde auch in einer längeren ZDF-Doku Anfang Februar 2017 berichtet: Deutsche Post am Limit. Preiskampf und gestresste Mitarbeiter:
Subunternehmer, denen das Wasser bis zum Hals steht? Das gibt es nicht nur bei Hermes. Vor vier Wochen probten einige bayerische DPD Servicepartner den Aufstand. Sie fuhren mit über 100 Paketzustellern zur DPD-Zentrale nach Aschaffenburg und forderten Tarifverträge mit gerechten Arbeits- und Einkommensbedingungen. Auf die Transporter waren Protestplakate mit Sprüchen wie „Wir sind keine Sklaven“ und „Wir wollen gesetzmäßige Arbeitszeiten“ geklebt, kann man dem Kontrovers-Bericht entnehmen.
Die Subunternehmer sind das zentrale Scharnier für die Profite oben und den massiven Lohndruck unten bei den Paketzustellern. Das offensichtliche Dilemma, in dem viele Subunternehmen stecken, beschreibt ein ehemaliger Hermes-Subunternehmer in dem Beitrag von „Panorama 3“ so:
»Der ehemalige Hermes-Subunternehmer Gion Eppe gibt heute zu: Auch bei ihm stimmten die Arbeitsbedingungen der Zusteller nicht mit den Gesetzen und dem Verhaltenskodex von Hermes überein. „Das war finanziell einfach nicht drin, ich hätte nicht mehr zahlen können, auch wenn ich gewollt hätte. Ich bin ja so schon am Limit gewesen, dass ich selber gerade mal so leben konnte.“ Sein Vorwurf: Hermes verlangt zwar von den Subunternehmern den Mindestlohn an die Angestellten zu zahlen, doch der von Hermes gezahlte Betrag pro Paket reiche dafür nicht aus.«
Immer wieder und zugleich immer öfter das gleiche Muster: Vorenthaltener Lohn und die Ausbeutung südosteuropäischer Fahrer. So auch in diesem Bericht des WDR: Kaum Lohn für viel Arbeit: Schwere Vorwürfe gegen Hagener Kurierdienst: »Radi Radev und Ivan Dinev sind verzweifelt. Einen Monat haben sie Vollzeit gearbeitet – bis zu elf Stunden am Tag – und dafür kaum Geld gesehen, in einem Fall gerade mal 130 Euro in bar. Dabei wurden ihnen nach ihrer eigenen Aussage viele Dinge versprochen, als sie beim Hagener Ein-Mann-Unternehmen „Zülal Türkeli Kurierdienste“ anfingen, Touren zu fahren: zum Beispiel ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis und die Vorfinanzierung einer eigenen Wohnung.« Auch hier gibt es „oben“ einen Nutznießer: »“Zülal Türkeli Kurierdienste“ fährt Touren als Sub-Subunternehmen vor allem für die Apothekergenossenschaft Noweda – einen der größten Pharma-Großhändler in Deutschland. Noweda arbeitet bundesweit ausschließlich mit Subunternehmern und versorgt so rund um die Uhr Apotheken mit Ware.«
Natürlich könnte man mit Blick auf die Apothekergenossenschaft Noweda, deren Kerngeschäft ja die Belieferung der Apotheken ist, die Frage aufwerfen, warum die Kurierfahrten auslagert, statt die Leute selbst zu beschäftigen. Die Antwort auf diese Frage liegt nahe und berührt einen systematischen Aspekt des gesamten Subunternehmerthemas:
Die Auftraggeber, ob Hermes, DHL oder DPD – sie alle profitieren ganz direkt aus dem Subunternehmerunwesen. Man muss sich an dieser Stelle nur betriebswirtschaftlich klar machen, was hier zugunsten der Auftraggeber abgeht: Ausgehend von dem eigentlichen „Normalmodell“ einer festen Beschäftigung der Fahrer bei den großen Paketzustellern selbst spart man sich bei der Auslagerung an Subunternehmen nicht nur Sozialversicherungsbeiträge, sondern vermeidet alle arbeitsrechtlichen Verpflichtungen, die bei einer eigenen Beschäftigung anfallen würden – und man hat dennoch die volle Kontrolle über die Arbeitserledigung.
Und zugleich können die profitierenden Auftraggeber – von denen die zumeist sehr kleinen Subunternehmen existenziell abhängig sind, die sich eigentlich im Status einer Scheinselbständigkeit befinden – jede formale Verantwortlichkeit von sich weisen, denn die Subunternehmen sind ja rechtlich selbständige und eigenverantwortlich agierende Unternehmen, die für sich die Vorschriften einhalten müssen. Darauf verweisen dann die auftraggebenden Paketdienste auch immer wieder – man verpflichte die Auftragnehmer, die bestehende Gesetze auch einzuhalten. Nur kontrollieren – nein, das wäre dann Aufgabe der staatlichen Institutionen.
Genau an dieser Stelle kann man den politischen Mehrwert verorten, der sich aus dem „Report-Mainz“-Beitrag ziehen lässt: Dort wird die DHL mit der üblichen Positionierung zitiert: »Die Einhaltung aller gesetzlicher Regelungen sei vertraglich festgeschrieben. Kontrollbefugnisse gegenüber den Subunternehmen habe der Konzern aber nicht. Das obliege den zuständigen Behörden.« Nun könnte man natürlich auf den Gedanken kommen, dieses offensichtliche Nicht-Zuständigkeitsspiel zumindest für die bislang gefahrlos profitierenden Auftraggeber an der Spitze dadurch zu erschweren, dass – wie in dem Beitrag auch gefordert – eine Generalunternehmerhaftung in der Paketbranche eingeführt wird.
Eine solche Generalunternehmerhaftung hat der Bundestag erst vor wenigen Tagen für die Fleischbranche beschlossen. Nachts um 01.55 Uhr wurde das Gesetz beschlossen – ein echter Überraschungscoup der Abgeordneten, der die Branche völlig unvorbereitet erwischt hat, weil das Gesetzgebungsverfahren im Geheimen vorbereitet wurde, damit die durchaus gefürchteten Unternehmen der Fleischwirtschaft nicht vorher das Gesetzgebungsverfahren stoppen konnten. Mehr zu dieser spannenden Aktion in diesem Beitrag vom 2. Juni 2017: Der Fleischindustrie in einer parlamentarischen Nacht-und-Nebel-Aktion ans Leder gehen: Maßnahmen gegen den Missbrauch von Werkverträgen in den deutschen Billig-Schlachthöfen.
Das ist alles nicht auf die Paketzusteller beschränkt, falls der eine oder andere das jetzt denken mag. Ganz im Gegenteil, die Inanspruchnahme von immer komplizierter werdenden Subunternehmer-Konstruktionen frisst sich durch viele Branchen – ganz offensichtlich getrieben durch die gewinnsteigernden Effekte, die natürlich ihren Preis haben (bei den Beschäftigten der Subunternehmen). Immer billiger soll es werden – und Subunternehmen-Beauftragung hat dann auch noch den Vorteil, dass man es kombinieren kann mit der Inanspruchnahme von Subunternehmen aus anderen, beispielsweise osteuropäischen Billiglohnländern, wodurch sich die Kostensenkungseffekte nochmals steigern lassen. Und die kommen ja aus der EU, womit wir abschließend ganz oben gelandet wären, auf der Ebene der EU-Kommission. Denn die ist auch dran an dem Thema, allerdings in einer Art und Weise, die einen schaudern lässt.
Darum geht es: Ein von der EU-Kommission geplantes „Dienstleistungspaket“ soll es Firmen erleichtern, im Ausland tätig zu werden. Hört sich erst einmal ungefährlich und nachvollziehbar an, sind wir doch in einer EU, in der es möglichst wenig Hemmnisse geben sollte. Ein großer Binnenmarkt eben. Aber der Teufel steckt wie so oft im Detail und treibt da sein Unwesen. Ein Bestandteil des geplanten „Dienstleistungspakets“ ist die Einführung einer sogenannten Dienstleistungskarte. Vgl. dazu bereits meine kritischen Anmerkungen in dem Blog-Beitrag vom 21. Februar 2017: Möglicherweise gut gemeint, aber mit einem sehr problematischen Ergebnis: Die geplante EU-Dienstleistungskarte.
Stefan Körzell, Mitglied des Bundesvorstandes des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), hat die damit verbundenen Fallstricke in diesem Interview auf den Punkt gebracht: »Dieses System bedeutet mehr Lohndumping«. Beginnen wir mit dem, was ist. Ein Beispiel: Ein bulgarisches Bauunternehmen, das in Deutschland Häuser hochziehen will, muss seinen Beschäftigten also den aktuellen Mindestlohn zahlen – und dies gegenüber den hiesigen Ämtern belegen. Wenn jetzt die „Dienstleistungskarte“ der EU-Kommission bereits eingeführt wäre, dann stellt sich das so dar: Um in Deutschland tätig werden zu dürfen, müsste sie diese Karte beantragen – allerdings in Bulgarien. »Die Ausstellung des Dokuments muss dann vom Zielland, also von Deutschland, bestätigt werden. Dafür verbleibt aber nur eine unrealistisch kurze Frist von regulär ein bis zwei Wochen, die um zwei Wochen verlängert werden kann. Versäumen die deutschen Behörden die Frist, wird das als Genehmigung beurteilt. Nachträgliche Kontrollen sind dann kaum noch möglich«, so Körzell. Das Verfahren hätte massive Folgen:
»Die Behörden im Herkunftsland bekämen … maßgeblichen Einfluss auf die entsprechenden Genehmigungen. Dabei prüfen die Behörden dort – wenn überhaupt – allenfalls, ob das jeweilige Unternehmen die Regeln des Herkunftslandes einhält. Die Regeln des Landes, in dem das Unternehmen tätig werden will, verlieren an Bedeutung.«
Und wenn das bulgarische Unternehmen in Deutschland dann bei Kontrollen des Zolls negativ auffällt? Dann müsste dem Unternehmen eigen Teich die Dienstleistungskarte entzogen werden, das aber wiederum können nur die Behörden in Bulgarien. Man ahnt schon, was hier aufgebaut wird.
Und auch die innerdeutschen Kontrollen würden noch komplizierter – Körzell berichtet von einer Baustellenkontrolle, an der er teilgenommen hat: »Es gab nur 220 Beschäftigte, aber ganze 80 Firmen aus etlichen EU-Staaten, für die sie tätig waren. Das macht die Situation der Kontrollbehörden schon heute kompliziert. Mit der Dienstleistungskarte würde es nochmals schwieriger.«
Letztendlich verfolgt die EU-Kommission eine „vergiftete“ Absicht. Vor zehn Jahren gab es in der EU bereits die Diskussion über den „Bolkestein-Entwurf“, mit dem das »Herkunftslandprinzip« eingeführt werden sollte. Dann hätte ein Unternehmen nur Bestimmungen im eigenen Land erfüllen müssen, um in einem anderen tätig werden zu dürfen. Den Vorschlag wehrten neben anderen die Gewerkschaften ab. Aber mit dem neuen Anlauf versucht man nun, »die Bolkestein-Regeln durch die Hintertür einzuführen. Denn de facto bekämen künftig Regeln des Herkunftslands maßgebliche Bedeutung für die Erteilung der Erlaubnis, in einem anderen Land tätig zu werden.«
Das Europäische Parlament wird sich voraussichtlich im Dezember 2017 mit dem Versuch der EU-Kommission beschäftigen. Man kann nur hoffen, dass es bis dahin gelingt, die Abgeordneten davon zu überzeugen, dass das ein ganz gefährlicher Weg ist, auf den man da gesetzt werden soll.