Eine weichgespülte „Reform“ der Leiharbeit und Werkverträge in einer Welt der sich durch alle Qualifikationsebenen fressenden Auslagerungen

Mit dem 1. April 2017 ist das bereits im vergangenen Jahr nach einem langen Gesetzgebungsverfahren reformierte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) in Kraft getreten. Die zuständige Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) feiert das pflichtgemäß als eine große Verbesserung für die Leiharbeiter in unserem Land. »Leiharbeit und Werkverträge geben unserer Wirtschaft Flexibilität. Wir wollen verhindern, dass sie missbraucht werden, um Druck auf Beschäftigte, Löhne und Arbeitsbedingungen zu machen. Daher führen wir die Leiharbeit auf ihre Kernfunktion zurück und schieben dem Missbrauch von Werkverträgen einen Riegel vor.« So zumindest wird die Ministerin auf der Website des BMAS zitiert. Und unter der Überschrift Hintergrundinformationen zum Gesetzespaket findet man dann diese beiden zentralen Aussagen die Verbesserungen für die Leiharbeiter betreffend:

»1. Wir stärken gute Löhne durch die wirksame Umsetzung des „Equal Pay“-Grundsatzes („gleicher Lohn für gleiche Arbeit“) nach neun Monaten.
2. Wir verhindern unbegrenzte Leiharbeit mit der Einführung einer Überlassungshöchstdauer von grundsätzlich 18 Monaten.«

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Eine schlaffe Selbstverpflichtung in der Fleischindustrie mit geschrumpften Mindestlöhnen und Flüchtlinge in der Putzwirtschaft, die weit weg sind vom Mindestlohn

Wir erinnern uns alle: Als der gesetzliche Mindestlohn am 1. Januar 2015 eingeführt wurde, da ging es neben der – zwischenzeitlich durch die Realität widerlegten – Angstproduktion vor einem Jobkiller Mindestlohn vor allem um das angebliche Bürokratiemonster, das man in die freie Wildbahn entlassen habe und andererseits um die Vermutungen, dass einige Arbeitgeber das machen werden, was wir auch aus anderen Regelungsbereichen kennen – also die Regelung zu unterlaufen oder zu umgehen versuchen. Zwischenzeitlich hat sich das Interesse der Öffentlichkeit in andere Bereiche verlagert – immer der richtige Moment, genauer hinzuschauen, wo andere wegschauen. Auch deshalb wegschauen, weil man durch markige Ankündigungen eine deutliche Verbesserung einer vorher heftig kritisierten Situation versprochen hat. Was sich nicht selten als Beruhigungspille herausstellt. 

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Ein „kleingehäckseltes“ koalitionsvertragsinduziertes Abarbeitungsgesetz zu Leiharbeit und Werkverträgen

Sie haben es getan. Nach einem sehr langen Prozess vom ersten Referentenentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium, der am 16.11.2015 vorgelegt und schnell wieder zurückgezogen wurde, bis hin zu einem Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/9232), über den dann – versehen mit einigen wenigen Korrekturen (vgl. Drucksache 18/10064 vom 19.10.2016) – heute im Bundestag abschließend abgestimmt wurde, so dass die Änderungen am Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zum 1. April 2017 in Kraft treten werden.

Neue Regelungen zu Werkverträgen und Leiharbeit beschlossen, meldet der Deutsche Bundestag folglich Vollzug: „Ordnung auf dem Arbeitsmarkt“: Das will die Koalition mit ihrer Neuregelung von Leiharbeit und Werkverträgen erreichen, die der Bundestag am Freitag, 21. Oktober 2016, mit den Stimmen von Union und SPD verabschiedet hat. Die Opposition spricht dagegen von „Etikettenschwindel“. 

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