Immer wieder und verständlicherweise höchst kontrovers werden die „letzten“ Fragen am Ende des Lebens diskutiert. Und um Fragen der Sterbehilfe und Selbsttötung wird nicht nur gesellschaftlich und politisch gerungen, sondern das landet auch vor den Gerichten, bis ganz nach oben. Schadensersatz für „erlittenes Leben“? Sollte das Weiterleben als ersatzfähiger „Schaden“ anerkannt werden, dann wird das Folgen haben, so war beispielsweise ein Beitrag überschrieben, der hier am 14. März 2019 veröffentlicht wurde. Da ging es um den Fall eines Sohnes, der von dem Hausarzt seines 2011 verstorbenen Vaters Schadensersatz erstreiten wollte, da der Mediziner seinen Vater „zu lange“ am Leben gehalten habe. Kurz darauf hat der Bundesgerichtshof seine, die Klage des Mannes ablehnende Entscheidung verkündet. Dazu der Beitrag Kein Schadensersatz für „erlittenes Leben“, urteilt der Bundesgerichtshof. Und trotzdem sind einige unzufrieden vom 8. April 2019.
Aber auch andere Gerichte sind mit diesen Themen in Beschlag genommen, so derzeit selbst das Bundesverfassungsgericht. »Das Bundesverfassungsgericht prüft das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe. Sechs Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz liegen den Richtern vor«, so Jost Müller-Neuhof unter der Überschrift „Keiner bringt sich gerne um”. »Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hat vor falschen Erwartungen an das Verfahren zum Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gewarnt. Es gehe „nicht um die moralische oder politische Beurteilung der Selbsttötung und ihrer Folgen für die Gesellschaft, (…) sondern allein um die Reichweite des Freiheitsraums, den das Grundgesetz einer staatlichen Strafdrohung entgegensetzt“, sagte er heute zum Auftakt der zweitägigen Verhandlung in Karlsruhe«, so der Bericht Das Recht darf zur Sterbehilfe nicht schweigen vom 16. April 2019. »Am zweiten Verhandlungstag zeigen die Fragen der Verfassungsrichter, dass es zu den Klagen gegen das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe keine leichte Entscheidung geben kann«, so Christiane Badenberg in ihrem Artikel Möglichkeiten der Sterbehilfe ausgelotet. Eine Entscheidung des BVerfG in dieser Angelegenheit ist noch nicht gefallen.
mehr