Eine „blutige Entlassung“ nach der Not-OP an der Pflegeversicherung. Die wird weitere Schuldscheine anhäufen müssen

Die gesetzgeberischen Eingriffe in die Soziale Pflegeversicherung, auf deren Leistungen derzeit nicht nur über sechs Millionen „Leistungsempfänger“, sondern auch zahlreiche pflegende An- und Zugehörige angewiesen sind, schlagen hohe Wellen. Dabei stehen die mit dem sogenannten „Pflegeneuordnungsgesetz“ (PNOG) vorgesehenen „Minderausgaben“, also Leistungskürzungen, wie auch die geplanten „Mehreinnahmen“ auf der Beitragsseite im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit.1

Über beide Hebel versucht die Politik, eine in defizitäres Fahrwasser geratene Pflegeversicherung kurzfristig zu stabilisieren und deren Fahrtüchtigkeit in den kommenden Monaten aufrechtzuerhalten. Dabei sind die aktuellen Rettungsmaßnahmen mehr als auf Kante genäht. 

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Das PNOG: Eine Not-OP am wackeligen Gerüst der Pflegeversicherung 

Im Sommer des Jahres 2026 hatte die damalige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) einen ersten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG) aus ihrem Ministerium vorlegen lassen. Der datiert auf den 5. Juni 2026. Die dort enthaltenen Regelungen sollten zum 1. Januar 2027 in Kraft treten – und die milliardenschwere Finanzlücke der Sozialen Pflegeversicherung nach SGB XI stopfen. Für das Jahr 2027 wurde in dem Entwurf für die Pflegeversicherung nach geltendem Recht ein Defizit von 7,6 Mrd. Euro prognostiziert, im Jahr 2028 ein Defizit von 15,4 Mrd. Euro, welches in den Folgejahren stetig aufwächst.

Wie zu erwarten war – wenn man sich im gegebenen System bewegen muss und keine externe Mittelzufuhr beispielsweise in Form von Steuermittel für die versicherungsfremden Leistungen bekommen kann – sollte das durch Einsparungen auf der Leistungsseite und durch höhere Einnahmen, in dem man an der Beitragsschraube dreht, realisiert werden. Also Minderausgaben und Mehreinnahmen generieren. Andere Optionen hat man bei den Rahmenbedingungen eben nicht.

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