Arbeitsmarktentwicklung – scheinbar alles gut. Und wo bleiben die Flüchtlinge?

Man hat sich fast schon daran gewöhnt – positive Nachrichten aus Nürnberg zur Arbeitsmarktentwicklung in Deutschland: »Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und die Nachfrage nach neuen Mitarbeitern nehmen auf hohem Niveau weiter zu. Die Herbstbelebung setzt im September stärker ein als üblich, so dass Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung saisonbereinigt sinken. Auch im Vergleich zum Vorjahr sind Abnahmen zu verzeichnen, obwohl sich mehr geflüchtete Menschen in Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung befinden.« So beginnt der Monatsbericht September 2017 der Bundesagentur für Arbeit. Die Pressemitteilung der BA vom 29.09.2017 ist so überschrieben: Herbstbelebung setzt stärker ein als üblich. Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung haben im Vergleich zum Vorjahr weiter kräftig zugenommen. Mit 44,50 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 692.000 höher aus. Der Anstieg geht allein auf mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zurück.
Auch die offiziell ausgewiesene Arbeitslosigkeit ist weiter auf dem Sinkflug. Also alles gut. Oder?
Natürlich könnte man an dieser Stelle auf die immer wieder vorgetragene Kritik verweisen, dass die tatsächliche Zahl der Arbeitslosen höher ist als die offizielle Zahl vermuten lässt. Für September 2017 spricht die BA von 2.449.000 Arbeitslosen – tatsächlich sind es aber mehr: 932.000 „De-facto-Arbeitslose sind nicht in der Arbeitslosen-, sondern in der separaten Unterbeschäftigungsstatistik enthalten“, so der Artikel Was die offizielle Arbeitslosenzahl verschweigt: 3,38 Millionen Menschen ohne Arbeit. Und noch beeindruckender ist vielleicht so eine Größenordnung: 7,08 Millionen Menschen leben von Arbeitslosengeld oder Hartz-IV-Leistungen. Knapp 790.000 Menschen bezogen Arbeitslosengeld I und rund 6,36 Millionen Menschen lebten in einem Hartz-IV-Haushalt mit Arbeitslosengeld II- und Sozialgeld-Bezug, einer so genannten Bedarfsgemeinschaft, darunter über 2 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (Juni 2017).

Nun wird sich der eine oder andere fragen, wo denn die Flüchtlinge geblieben sind. Haben die alle Arbeit gefunden? Und wenn nicht: Warum steigt die Zahl der Arbeitslosen nicht an? Wo sind sie geblieben?

Verdeutlichen wir das an einem Beispiel: Rheinland-Pfalz. Auch aus diesem Bundesland werden erfreuliche Botschaften vom Arbeitsmarkt ausgesendet. »In Rheinland-Pfalz ist die Zahl der Arbeitslosen im September zurückgegangen auf rund 100.800 Frauen und Männer … Damit ist die Arbeitslosenquote im September … auf 4,6 Prozent zurückgegangen«, berichtet der SWR auf Basis der Arbeitsmarktzahlen der BA. »Die Quote sei noch nie geringer gewesen, sagte die Chefin der regionalen Arbeitsagentur, Heidrun Schulz … Auf dem rheinland-pfälzischen Arbeitsmarkt werden Kräfte so dringend gesucht, wie seit Jahren nicht mehr … Landesweit waren der Agentur im September 40.500 offene Arbeitsstellen gemeldet. Das waren 6.400 oder 18,7 Prozent mehr als vor einem Jahr.« Der Laden brummt. Und auch die Flüchtlinge tauchen in dem Bericht auf:

»Den rund 8.300 arbeitslosen Flüchtlingen rät die Arbeitsagentur nicht zu Helferjobs … Sie sollten eher eine Ausbildung machen – auch wenn diese zunächst oft schlechter bezahlt ist. Insgesamt haben 583 geflüchtete Menschen in diesem Jahr in Rheinland-Pfalz eine Ausbildung begonnen.«

Wir halten an dieser Stelle mal fest: Es wird von 8.300 arbeitslosen Flüchtlingen berichtet und von 583, die eine Berufsausbildung begonnen haben. Man muss diese Zahlen einordnen. Dazu die nebenstehende Abbildung mit Daten der Bundesagentur für Arbeit.

Und hier wird erkennbar, was in der bislang zitierten Berichterstattung nicht auftaucht. Wir sehen einen massiven Anstieg der Zahl der geflüchteten Menschen im Hartz IV-System. Am Beispiel des Bundeslandes Rheinland-Pfalz kann man sich die Niveauunterschiede in den folgenden Schritten verdeutlichen – in Rheinland-Pfalz waren unter den Migranten aus den zuzugsstärksten, außereuropäischen Asylherkunftsländern

  • knapp 5.500 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (0,4 Prozent Anteil an allen Beschäftigten in Rheinland-Pfalz, + 54,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr)
  • rund 9.000 Arbeitslose (8,5 Prozent Anteil an allen Arbeitslosen in Rheinland-Pfalz, + 145,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr)
  • sowie über 43.000 Regelleistungsberechtigte Hartz-IV-Empfänger (16,4 Prozent Anteil an allen Regelleistungsberechtigten in Rheinland-Pfalz, + 179,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr) 

Offensichtlich tauchen viele Flüchtlinge (noch) nicht auf in der Zahl der offiziell ausgewiesenen Arbeitslosen, aber im Hartz IV-System sehr wohl. Und mit Blick auf die Zukunft ist die Zahl der Hartz IV-Empfänger höchst relevant. Denn zum jetzigen Zeitpunkt gibt es einige Aspekte, die darauf hindeuten, dass viele derjenigen Menschen mit einem Fluchthintergrund, die jetzt in das Grundsicherungssystem kommen, auf Jahre hinweg in diesem System bleiben werden – selbst viele von denen, die eine Arbeit gefunden haben und Geld verdienen, was ja derzeit insgesamt gesehen (noch) eine sehr überschaubare Gruppe darstellt.

Dazu ein Blick auf die Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaften im Hartz IV-System – einmal bezogen auf alle Leistungsempfänger, zum anderen mit Blick auf die Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Flüchtling, sowohl für Deutschland insgesamt wie auch in Rheinland-Pfalz.
In der öffentlichen Diskussion dominiert (immer noch) die Vorstellung der alleinstehenden männlichen Flüchtlinge in einem eher jüngeren Alter, die hierher gekommen sind. Gut die Hälfte der Bedarfsgemeinschaften im Hartz IV-System, in denen Flüchtlinge leben, besteht aus einer Person. Aber man muss zur Kenntnis nehmen, dass jede vierte Bedarfsgemeinschaft aus vier oder mehr Personen besteht – und das bereits heute, vor dem eigentlich anstehenden, aus politischen Gründen allerdings aufgeschobenen Familiennachzug, der viele Einzel-Bedarfsgemeinschaften zu größeren Haushalten machen wird bzw. würde, wenn er denn kommt.

Und man wird deutlich aussprechen müssen, dass sehr viele Flüchtlinge wahrscheinlich auf viele Jahre im Hartz IV-System bleiben werden. Denn selbst wenn einer irgendeine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt, dann wird es sich häufig um Tätigkeiten im unteren Lohnsegment handeln, von dem man kaum bis sicher gar nicht eine Familie über Wasser halten kann, so dass die Bedarfsgemeinschaft weiter im SGB II verbleiben muss. Zugleich wird zwar seit langem darauf hingewiesen, dass es viel mehr Sprach- und Integrationsangebote geben müssen, nicht nur, aber eben auch, weil die Sprache nun mal das Nadelöhr ist, durch das man mit Blick auf eine Arbeit muss. Hier haben wir auf der einen Seite ein beklagenswertes Systemversagen.
Aber wie jede Medaille hat auch diese eine andere. Denn auch die geflüchteten Menschen müssen sich bewegen und anstrengen. Und immer wieder und zunehmend wird vor Ort berichtet, dass zur Verfügung gestellte Sprachkurse nicht angetreten oder abgebrochen werden – und immer wieder stößt man in den Gesprächen auf den Hinweis, dass es vor allem die Frauen sind. Regelmäßig wird eine Schwangerschaft als Grund für eine angebliche Nicht-Teilnahmemöglichkeit vorgetragen, was natürlich mehr als zweifelhaft ist, denn von Einzelfällen abgesehen ist eine Schwangerschaft bekanntlich keine Krankheit. Dahinter stehen dann auch diskussionsbedürftige Aspekte, die sich niederschlagen in Äußerungen, man brauche ja keinen Sprachkurs, weil man zu Hause bleiben wird oder auch der Druck seitens des Ehepartners, sich vom Erwerbsarbeitsmarkt fern zu halten (vgl. hierzu bereits die kritischen Anmerkungen in dem Beitrag Ein Scheitern mit klarer und frühzeitiger Ansage: Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen. Und nicht wenige Integrationskursteilnehmer sind auf der Flucht vom 18. September 2017).

Selbst unabhängig von der Frage einer möglichen Integration in Erwerbsarbeit wird sich das gesellschaftlich bitter rächen, denn die Sprache ist keine hinreichende, aber ein unverzichtbare Voraussetzung für eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Man muss hier schon den Eindruck bekommen, dass man offensichtlich die gleichen Fehler zuzulassen bereit ist, die schon in der Vergangenheit zu beklagen waren.

Das betrifft die Menschen, die schon da sind. Zuweilen kann man den Eindruck bekommen, dass da seit einiger Zeit keine geflüchteten Menschen mehr kommen, was aber nicht den Tatsachen entspricht. So kann man der September-Ausgabe des IAB-Zuwanderungsmonitors entnehmen: »Nach Angaben der Asylgesuch-Statistik des BAMF wurden im August 2017 etwa 16.000 neuzugezogene Flüchtlinge gezählt …  Seit April 2016 bewegt sich die Zahl der monatlich erfassten Geflüchteten etwa auf dem Niveau von 15.000 Personen.« Das wären dann trotz der Schließung der Balkan-Route aufs Jahr gerechnet mehr als 180.000 neue Flüchtlinge, die es nach Deutschland schaffen. Und auch die müssen aufgenommen und versorgt werden. Und an Sprache und Arbeit herangeführt werden.

Und bereits mit Blick auf diejenigen, die da sind (und die teilweise seit Jahren da sind), wird verständlicherweise kritisiert, dass es zu wenig Beschäftigungsangebote gibt. Wenn die enorme Einstiegshürden in den „normalen“ Arbeitsmarkt haben, dann ist es besonders angezeigt, ihnen auch öffentlich geförderte Angebote zu machen, in denen Arbeit verbunden werden kann mit dem Erlernen der deutschen Sprache. Das gilt natürlich auch für die Neuankömmlinge. Je länger man da wartet, um so größer werden die Folgeprobleme werden, die man sich durch unterlassenes Tun selbst schafft. Über die in mehrfacher Hinsicht zerstörerischen Wirkungen lang anhaltender Erwerbslosigkeit wurde ja nun vielfach berichtet.

Und da muss man auch kritisch auf die Situation im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) schauen. Bereits Anfang September wurden solche Meldungen bekannt, die angesichts der zentralen Bedeutung des BAMF zu Pessimismus Anlass geben: Tausende Bamf-Mitarbeiter bangen um ihre Zukunft: »Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bietet mehr als tausend befristet eingestellten Mitarbeitern keine Weiterbeschäftigung an. Stattdessen stellt es neue, unerfahrene Kräfte ein, die noch eingearbeitet werden müssen.« Damit schafft man eine weitere sichere Quelle für Verzögerungen bei den notwendigen Entscheidungen wie aber auch bei deren Qualität, was sich dann an anderer Stelle, beispielsweise in Form von vielen Klagen vor den zuständigen Gerichten niederschlägt. Wenigstens da, so könnte man zynisch einwenden, werden sichere und nicht schlecht dotierte Arbeitsplätze geschaffen, also für Richter.

Das ist übrigens keine Neuigkeit: »Unternehmensberater haben das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Effizienz getrimmt. Zulasten der Flüchtlinge – und der Gerichte, bei denen sich die Klagen stapeln.« So bereits am 30. März 2017 Caterina Lobenstein in ihrem Artikel Behörde auf Speed. Frank-Jürgen Weise, der ehemalige Chef der Bundesagentur für Arbeit, der dann auch noch die Leitung des BAMF übernommen hatte, ließ sich für seine „Reform“ der Behörde feiern bei seinem Abgang. Ausbaden müssen das jetzt andere.

Hartz IV, die Wahlprogramme und ein Blick hinter die Kulissen

Am morgigen Sonntag wird der neue Bundestag gewählt. Die Grundsicherung nach dem SGB II, umgangssprachlich Hartz IV genannt, war im Wahlkampf nicht wirklich ein Thema, obgleich es Millionen Menschen betrifft. Und die haben teilweise richtig große Probleme, über die Runden zu kommen – auch aufgrund von Schwierigkeiten, die sich aus der Konstruktion der Grundsicherung ergeben. Vgl. dazu beispielsweise den Beitrag Hartz IV-Empfänger bekommen 1,63% mehr Geld. Von der Angemessenheit, ungedeckten Stromkosten und Mieten mit Selbstbeteiligung vom 22. September 2017. Vor diesem Hintergrund macht es durchaus Sinn, in die Wahlprogramme der Parteien zu schauen – denn entweder finden sich dort weiterführende Hinweise auf Änderungsbedarf und Änderungsvorschläge, die nur keinen Eingang gefunden haben in den Wahlkampf oder aber die Nicht-Befassung mit dieser nun wirklich sehr großen sozialpolitischen Baustellen spiegelt sich auch in den Wahlprogrammen der Parteien. Dann müsste man zu der Feststellung kommen, dass dieser Bereich aus dem Blickwinkel der politisch Verantwortlichen gerutscht ist.

Insgesamt wird man mit Blick auf die Arbeitsmarktpolitik zu dem Ergebnis kommen müssen, dass in den Wahlprogrammen der Parteien eine gewisse „arbeitsmarktpolitische Müdigkeit“ zu erkennen ist im Vergleich zu den zurückliegenden Wahlkämpfen (vgl. dazu ausführlicher Stefan Sell: Arbeitsmarktpolitik in den Wahlprogrammen der Parteien. Eine Bestandsaufnahme vor der Bundestagswahl 2017, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, Nr. 26/2017, S. 18-24).

Hinsichtlich des hier interessierenden Grundsicherungssystems (SGB II) gilt das ganz besonders – man muss teilweise sogar zur Kenntnis nehmen, dass das gar nicht auftaucht. So findet man beispielsweise im Wahlprogramm der CDU/CSU (das übrigens gleich Regierungsprogramm 2017-2021 genannt wird) gar keine Ausführungen zu Themen wie Hartz IV, oder Arbeitslosengeld (II). Ausschließlich dieser sehr wolkig gehaltene Passus unter der Überschrift „Langzeitarbeitslosen helfen“ kann zitiert werden (S. 12):

  • CDU und CSU wollen eine Chance auf Arbeit für jeden Menschen in Deutschland. Denn Arbeit dient der Selbstverwirklichung des Einzelnen und schafft Lebensqualität. Wir finden uns mit der hohen Zahl von Langzeitarbeitslosen nicht ab. Wir werden ihre Qualifizierung, Vermittlung und Re-Integration in den Arbeitsmarkt deutlich verbessern.
  • Langzeitarbeitslosen, die aufgrund der besonderen Umstände auf dem regulären Arbeitsmarkt keine Chance haben, werden wir verstärkt die Möglichkeit geben, sinnvolle und gesellschaftlich wertige Tätigkeiten auszuüben. Das ist ein starker Beitrag für den Zusammenhalt in unserem Land.
  • Wir werden finanzielle Mittel bereitstellen, damit jungen Menschen, deren Eltern von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen sind, in ganz Deutschland der Weg in Ausbildung und Arbeit geebnet wird.

Ansonsten – nichts.

Sieht es denn bei den anderen Parteien anders aus? Ordnen wir die bzw. deren Aussagen in den jeweiligen Wahlprogrammen so, dass wir mit den Parteien beginnen, wo sehr weitreichende Forderungen gestellt werden.

Die Linke: Im Bereich der Grundsicherung finden wir hier zahlreiche Vorschläge, die auf einen Systemwechsel abzielen:

  • Gefordert wird eine „Mindestsicherung“ statt Arbeitslosengeld II (ALG II). Der Regelleistungssatz dieser Mindestsicherung soll bei 1.050 Euro für Erwerbslose, aufstockende Erwerbstätige, Langzeiterwerbslose und Erwerbsunfähige liegen, bei Bedarf Wohngeld (auf Basis der Bruttowarmmiete) und für Kinder eine Grundsicherung in Höhe von 564 Euro. Die Mindestsicherung soll für alle dauerhaft in Deutschland lebenden Menschen gewährt werden, damit einher geht die Forderung nach einer Abschaffung das Asylbewerberleistungsgesetzes.
  • Die Linke plädiert für die Abschaffung von Sanktionen im Grundsicherungssystem 
  • sowie die Abschaffung der Bedarfsgemeinschaften (also ein Wechsel zum Individualprinzip).
  • Gefordert wird die Schaffung eines öffentlichen Beschäftigungssektors, für Menschen, die derzeit keiner regulären Beschäftigung nachgehen können. 
  • Abgerundet wird das durch die Forderung, ein Recht auf Arbeit sowie das Recht, eine konkrete Arbeit abzulehnen, zu verankern.

Für den Bereich der Arbeitslosenversicherung (SGB III) wird vorgeschlagen, eine längere Zahlung von Arbeitslosengeld I sowie kürzere Anwartschaftszeiten als erleichterte Zugangsvoraussetzung zu ermöglichen. Auch hier wird das Sanktionsinstrumentarium kritisiert und für eine Abschaffung von Sperrzeiten plädiert. Die Linken fordern ein Recht auf (arbeitgeberfinanzierte) Weiterbildung.

Bündnis 90/Die Grünen: Auch die Grünen haben einige substanzielle Veränderungsvorschläge die Grundsicherung betreffend, die aber nicht so weitreichend ausfallen wie die der Linken:

  • Erhöhung des Regelsatzes beim Arbeitslosengeld II, vor allem für Kinder wird eine bedarfsgerechte Neuberechnung der Leistungshöhe gefordert. 
  • Für Stromkosten soll es eine gesonderte Pauschale geben. 
  • Die Grundsicherung soll als individuelle Leistung ausgestaltet werden, mithin also eine Abschaffung der Bedarfsgemeinschaften. 
  • Auch die Grünen fordern eine Abschaffung von Sanktionen 
  • und sie plädieren für die Schaffung eines „sozialen Arbeitsmarktes“ für Langzeitarbeitslose.

Im Bereich der Arbeitslosenversicherung fordern die Grünen einen Wechsel hin zu einer „Arbeitsversicherung“, die auch Selbstständige miteinbezieht. Hinsichtlich der Weiterbildung wird gefordert, dass diese nicht nur bei Arbeitslosigkeit gefördert werden soll.

SPD: Im Wahlprogramm fallen hinsichtlich der Grundsicherung diese Punkte auf:

  • Eine Verdopplung des Schonvermögens im SGB II, 
  • eine Streichung der schärferen Sanktionen für unter 25-Jährige im SGB II 
  • sowie eine Überführung des Bundesprogramms „Soziale Teilhabe“, das sich an Langzeitarbeitslose richtet, als Regelleistung in das SGB II.

Für die Arbeitslosenversicherung wird vorgeschlagen, Selbständige, die sich in der Arbeitslosenversicherung absichern wollen, das durch einkommensbezogene Beiträge zu ermöglichen. Eine kürzere Anwartschaft für Arbeitslosengeld I: Ein Anspruch soll ermöglicht werden, wenn innerhalb von drei Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens zehn Monate sozialversicherungspflichtig Beschäftigung gegeben ist, was einen erleichterten Zugang zu Leistungen der Arbeitslosenversicherung ermöglichen würde. Gefordert wird die flächendeckende Einführung von Jugendberufsagenturen.

Ein wichtiger Baustein im Programmentwurf der SPD ist der angestrebte Umbau der Bundesagentur für Arbeit zu einer „Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung“ und die damit einhergehende Transformation der Arbeitslosen- zu einer „Arbeitsversicherung“. Gefordert wird damit einhergehend ein Recht auf Weiterbildung, das im Bedarfsfall auch berufsbegleitend umgesetzt werden soll. Hier taucht dann auch der bereits in der Öffentlichkeit heftig diskutierte Vorschlag des Kanzlerkandidaten Martin Schulz auf, ein „Arbeitslosengeld Q (ALG Q)“ für die Dauer von Qualifizierungsmaßnahmen einzuführen: Der Bezug des ALG Q soll nicht auf das Arbeitslosengeld I-Anspruch angerechnet werden (was diesen verlängern würde), die Höhe entspricht dem Arbeitslosengeld I, nach Beendigung einer Qualifizierungsmaßnahme gibt es dann erneut einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I nach den bisherigen Regeln.

AfD: Auch die AfD hat sich positioniert zur Grundsicherung und Arbeitslosenversicherung.

  • Gefordert werden höhere Arbeitslosengeld-II-Leistungen bei einer Vorbeschäftigung von mindestens zehn Jahren, 
  • eine bedarfsangepasste Qualifizierung von Arbeitslosen in enger Abstimmung insbesondere mit der mittelständischen Wirtschaft 
  • sowie eine realistische Datenerhebung und eine Reform bei der Errechnung der offiziellen Arbeitslosenzahl.

Für die Arbeitslosenversicherung wird eine längere Bezugsdauer gefordert, wenn eine mindestens zehnjährige Vorbeschäftigungszeit erfüllt ist. Ebenfalls länger bezugsberechtigt beim Arbeitslosengeld I sollen Eltern sein.
Sozialleistungen für EU-Bürgern sollen erst dann gewährt werden, wenn diese zuvor vier Jahre versicherungspflichtig in Deutschland beschäftigt waren und ihren Lebensunterhalt damit vollständig selbst decken konnten. Ansonsten sollen sie von Sozialleistungen ausgeschlossen werden. Bei den Leistungen für Asylbewerber soll der Grundsatz gelten: „Sachleistungen vor Geldleistungen“.

FDP: Im Bereich der Grundsicherung wird

  • die Einführung eines „liberalen Bürgergeldes“ gefordert, also eine Zusammenfassung von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter, Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII, Kinderzuschlag und Wohngeld zu einer Transferleistung.  
  • Die Zuverdienstgrenzen bei Arbeitslosengeld II-Bezug sollen erhöht werden durch eine Absenkung des Anrechnungssatzes. 
  • Für Langzeitarbeitslose wird ein „Training on the Job“ gefordert sowie eine Kombination von Grundsicherung und Lohn des Arbeitgebers (also ein Kombi-Lohn), falls erforderlich auch die Ermöglichung einer psychosozialen Begleitung. 

In der Arbeitslosenversicherung wird jede Verlängerung der Arbeitslosengeld I-Bezugsdauer abgelehnt. Auch die FDP fordert eine Förderung der Weiterbildung von Beschäftigten, die allerdings arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanziert stattfinden soll sowie mit einer öffentlichen Förderung in Höhe von maximal 50 Prozent der Kosten.

Soweit die wahlprogrammatische Ebene. Aber wie sieht es hinter den Kulissen aus, also in der Fachdiskussion? Denn offensichtlich ist, dass es zahlreiche Probleme und ungelöste Aufgaben im Grundsicherungssystem gibt, die unbedingt zu bearbeiten wären.
Nun gibt es an dieser Stelle je nach Interessenlage und politischer Ausrichtung ganz unterschiedliche Reformvorschläge. Eine vertiefende Analyse würde den Rahmen dieses Beitrags völlig sprengen. Aber es gibt in Deutschland eine Institution, in der fast alle Akteure der Sozialpolitik mit ihren teilweise erheblich abweichenden Interessen vertreten sind und diese Institution meldet sich regelmäßig zu Wort mit Stellungnahmen und Empfehlungen, die sich natürlich dadurch „auszeichnen“ müssen, dass sie eher konsensorientierte Ausarbeitungen darstellen: Gemeint ist der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge. Für viele mag der Name irgendwie angestaubt klingen, was aber an der nun wirklich beeindruckend langen Geschichte dieser Institution liegt – immerhin wurde die Organisation 1880 als „Deutscher Verein für Armenpflege und Wohlthätigkeit“ gegründet. Während der Weimarer Republik wurde der Verein zu einem professionellen Interessenverband, der großen Einfluss auf die Fürsorgegesetzgebung nahm. Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde der DV gleichgeschaltet und entging so seiner Auflösung. Nach 1945 erfolgte der Neuaufbau.

Der Deutsche Verein ist ein Zusammenschluss der öffentlichen und freien Träger sozialer Arbeit. Er  hat über 2.500 Mitglieder, hierzu gehören Landkreise, Städte und Gemeinden sowie deren Spitzenverbände und die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege ebenso wie Bundesministerien und -behörden, Länderverwaltungen, überörtliche Träger der Sozialhilfe, Universitäten und Fachhochschulen, Vereine, soziale Einrichtungen, Ausbildungsstätten, Einzelpersonen und Unternehmen der Sozialwirtschaft. Also die gesamte „Sozialszene“ ist da irgendwie vertreten – vor allem aber sowohl die „Leistungserbringer“ wie die „Kostenträger“, was gerade für das hier interessierende Thema Hartz IV von besonderer Bedeutung ist.
Und der Deutsche Verein hat sich gerade aktuell erneut in diesem Themenfeld mit zwei Empfehlungen an die Öffentlichkeit gewandt.
Es wurde eingangs bereits auf das besondere Problem der Kosten für Unterkunft und Heizung hingewiesen (dazu der Beitrag Hartz IV-Empfänger bekommen 1,63% mehr Geld. Von der Angemessenheit, ungedeckten Stromkosten und Mieten mit Selbstbeteiligung vom  22. 09.2017). Hierzu hat der Deutsche Verein am 12. September 2017 Empfehlungen zur Herleitung existenzsichernder Leistungen zur Deckung der Unterkunftsbedarfe im SGB II und SGB XII veröffentlicht.

Dort werden Empfehlungen zur „Ausfüllung des Angemessen­heitsbegriffs nach geltendem Recht“ gegeben, darüber hinaus aber auch in einem eigenen Teil eine „Erste Positionierungen zur gesetzlichen Neu­gestaltung der Rechtssituation“ dargelegt, was für die Reform dieses so wichtigen Bereichs besonders interessant ist.
Über diesen Teilbereich hinaus hat der Deutsche Verein ebenfalls am 12. September 2017 Empfehlungen für eine Weiterentwicklung der Grundsicherung für Arbeit­suchende (SGB II) veröffentlicht, also das ganze SGB II in den Blick nehmend.
Darin geht es nach einer Bestandsaufnahme der Probleme im SGB II vor allem um drei große Baustellen, die identifiziert und mit Reformvorschlägen versehen werden:
  1. Konsistente Neuausrichtung der Beschäftigungsförderung
  2. Verbesserung der Existenzsicherung
  3. Aufgabengerechte Ausgestaltung der vorgelagerten Sicherungssysteme
Die einzelnen Vorschläge können hier nicht im Detail vorgestellt oder gar bewertet werden. Wer sich aber die Mühe macht, in die Empfehlungen zu schauen, der wird zum einen eine Übersicht über den gegenwärtigen Änderungsbedarf im SGB II – wohlgemerkt aus einer konsensual angelegten Perspektive ganz unterschiedlicher Interessengruppen – bekommen und zum anderen wird man erkennen können, dass die weit verbreitete Nicht-Thematisierung des Hartz IV-Systems im Wahlkampf und auf der politischen Bühne dem Problemdruck innerhalb des Systems (von dem für die betroffenen Menschen ganz zu schweigen) in keiner Weise gerecht wird. 
Man wird das Wahlergebnis und die sich anschließende Koalitionsbildung abwarten müssen, um zu sehen, ob der drängende Handlungsbedarf dann wenigstens in der Koalitionsvereinbarung aufgegriffen wird.

Hartz IV-Empfänger bekommen 1,63% mehr Geld. Von der Angemessenheit, ungedeckten Stromkosten und Mieten mit Selbstbeteiligung

Der Bundestagswahlkampf neigt sich dem Ende zu, am Sonntag Abend sind wir schlauer. Und viele haben sich beklagt, dass wichtige Themen keine oder nur am Rande eine Rolle gespielt haben. In den letzten Zügen des Wahlkampfs haben wir noch erleben dürfen, wie eine große sozialpolitische Baustelle in das Scheinwerferlicht der öffentlichen Aufmerksamkeit gezogen oder geschoben wurde – die Pflege. Aber ein großer Bereich, von dem mehr als sechs Millionen Menschen betroffen sind, ist in seinem Schattendasein verblieben: Hartz IV, das Grundsicherungssystem (SGB II). Wenn überhaupt, dann wird sehr allgemein und oftmals plakativ über das Hartz IV-System diskutiert. Tobias Lill fasst diese Ebene in seinem Beitrag „Erfolgsgeschichte“ oder „Armut per Gesetz“?, der in der Online-Ausgabe der Bayerischen Staatszeitung zu finden ist, gut zusammen. In diesem Zusammenhang kann man auch immer wieder beobachten, dass Hartz IV und die davon Betroffenen auf Arbeitslosigkeit reduziert werden – übersehen wird dabei, dass die Grundsicherung Millionen Menschen betrifft, die gar nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (können). 2 Mio. Kinder und Jugendlichen lebten 2016 in Familien, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gemäß SGB II (Hartz IV) erhielten – das waren 14,8 Prozent aller Kinder und Jugendlichen. In den Bundesländern reichte diese SGB II-Quote von 7,0 Prozent in Bayern bis 31,2 Prozent in Berlin. In der Hauptstadt lebt also fast jedes dritte Kind in einem Hartz IV-Haushalt. 

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