Langsam aber sicher wird es gefährlich für die Bürger – die Daseinsvorsorge im Schraubstock von Personalabbau und bürokratischer Erstarrung

Es ist ein mittlerweile fast schon antiquiert daherkommender Begriff, dessen Inhalte aber von existenzieller Bedeutung für uns als Bürger sind, was man meistens erst dann merkt, wenn diese Inhalte immer leichter und weniger werden, was zumeist ein fließender Prozess ist: Die Rede ist hier von der Daseinsvorsorge. »Daseinsvorsorge ist ein verwaltungsrechtlicher Begriff, der auch in der politischen und sozialwissenschaftlichen Diskussion eine wichtige Rolle spielt. Er umschreibt die staatliche Aufgabe zur Bereitstellung der für ein menschliches Dasein als notwendig erachteten Güter und Leistungen − die so genannte Grundversorgung. Dazu zählt als Teil der Leistungsverwaltung die Bereitstellung von öffentlichen Einrichtungen für die Allgemeinheit, also Verkehrs- und Beförderungswesen, Gas-, Wasser-, und Elektrizitätsversorgung, Müllabfuhr, Abwasserbeseitigung, Bildungs- und Kultureinrichtungen, Krankenhäuser, Friedhöfe, Bäder usw.«

Eine kurze Reminiszenz sei an dieser Stelle vor dem Übergang zur aktuellen Debatte erlaubt: In der ursprünglichen Dogmatik des Verwaltungsrechts gab es nur die Eingriffsverwaltung, die dem Bürger ein Tun, Dulden oder Unterlassen aufgibt und ihn in seiner freien Entfaltung eingrenzt, beispielsweise zur Gefahrenabwehr. Es war Ernst Forsthoff, der in seiner 1938 in Königsberg erschienenen Schrift „Die Verwaltung als Leistungsträger“ diese auf Eingriffsverwaltung fokussierte Dogmatik um das Konzept der Leistungsverwaltung erweiterte, mit dem das Verhältnis des Einzelnen zum leistungsgewährenden Staat bestimmt werden sollte. Damit hat sich also ein Mann als Geburtshelfer dieses wichtigen Begriffs betätigt, das sei hier der Vollständigkeit halber angemerkt, der vor allem über sein bekanntestes, 1933 veröffentlichte Werk – „Der totale Staat“ – neben  Carl Schmitt, Karl Larenz, Theodor Maunz, Herbert Krüger u.a. zu den Juristen gehörte, die versucht haben, dem Nationalsozialismus eine staatsrechtliche Legitimation zu verschaffen. Nach dem Ende der NS-Zeit konnte er wie viele andere auch seine professorale Karriere in der Bundesrepublik fortsetzen, u.a. auch als Kommentator unseres Grundgesetzes. Und mit Blick auf das Grundgesetz für die Sozialpolitiker erneut relevant sind seine Beiträge in der Debatte um die Begriffe Sozialstaatlichkeit und Rechtsstaatlichkeit und deren Zusammenspiel im Verfassungsrecht.

Forsthoff hat auf die Notwendigkeit, dass dem Einzelnen Teilhaberechte an Leistungen der Daseinsvorsorge zustehen müssen, hingewiesen. Als Daseinsvorsorge ist demnach die „leistungsgewährende Betätigung des Staates“ zu verstehen, um die Teilhaberechte der einzelnen Bürger einlösen zu können – wenn wir an die gegenwärtige Debatte über Inklusion und die Realisierung von Teilhabe für behinderte Menschen denken, dann erkennt man, dass der so verstandene Begriff nichts an Aktualität eingebüßt hat, ganz im Gegenteil markiert er eine der sicher größten Baustellen der vor uns liegenden Jahren, wenn man denn Inklusion als das versteht, was es ist: ein revolutionäres Konzept aus Sicht der bestehenden Strukturen.

Aber zurück zu dem „klassischen“ Verständnis von Daseinsvorsorge, wie er bei Forsthoff und seinen Nachfolgern viele Jahrzehnte präsent und verankert war: Für die Sicherstellung der Daseinsvorsorge braucht man „slebstverständlich“ eine funktionierende, soll heißen eine leistungsfähige Verwaltung. Auf die Idee, die mit Daseinsvorsorge verbundenen Aufgaben an private Unternehmen auszulagern, wäre man lange Zeit sicher nicht gekommen und die Versuche in diese Richtung, die wir vor allem seit den 1990er Jahren erleben, sind ja mehr als ambivalent zu bewerten, um das mal vorsichtig auszudrücken.

Und genau um eine funktionierende „Leistungsverwaltung“ soll es hier gehen. Denn diese – das zeigen die chaotischen Entwicklungen, die wir derzeit bei der Bahn rund um den Hauptbahnhof Mainz erleben müssen, die man aber nur als oberste Spitze eines weitgehend nicht-sichtbaren Eisberges verstehen muss – wird immer offensichtlicher in Frage gestellt. Denn aus unterschiedlichen Gründen ist die Leistungsfähigkeit der Leistungsverwaltung substanziell beschädigt (worden). So die These von Carsten Brönstrup in seinem Artikel „Öffentlicher Dienst schlägt Alarm wegen Personalmangel„: »Die Bahn ist kein Einzelfall. Auch bei der Polizei, in Kliniken, bei Feuerwehr und Verwaltungen fehlt nach Jahren des Sparens das Personal. Für die Bürger wird das allmählich gefährlich.« Für Brönstrup ist der Engpass bei der Bahn kein Einzelfall. Überall im öffentlichen Bereich hat sich der Staat in den vergangenen Jahren zurückgezogen und beim Personal bis zur Schmerzgrenze gespart. Nach Jahren des Sparens tun sich immer mehr Lücken auf – bei der Polizei, bei der Feuerwehr, in Schulen und Kitas, im Gesundheitssektor und damit in Bereichen, die für uns Bürger von existenzieller Bedeutung sind.

Ganz offensichtlich laufen wir systematisch in eine doppelte Falle hinein: Zum einen fehlt es vorne und hinten an Personal aufgrund der Kürzungen in der Vergangenheit, zum anderen aber steht aufgrund der Altersstruktur eine große Pensionierungs- bzw. Verrentungswelle bevor, die für sich genommen schon einen erheblichen Ersatzbedarf auslöst.

Zum Aspekt Demografie ein Blick auf Berlin:

»Seit der Wende halbierte der Senat die Zahl seiner Bediensteten auf nun noch gut 105.000 Stellen. Folge: Das Durchschnittsalter liegt bereits bei 50 Jahren. Bis 2018 wird jeder vierte Beschäftigte im öffentlichen Dienst in den Ruhestand gehen. Schon jetzt sei das Personal so knapp, dass etwa die Feuerwehr immer länger brauche, bis sie am Einsatzort eintreffe, heißt es bei den Gewerkschaften. Bei jedem zweiten Einsatz dauere es länger als acht Minuten.«

Brönstrup beleuchtet einige Felder der Daseinsvorsorge beispielhaft:

»Beispiel Polizei: „In den vergangenen Jahren hat es einen rasanten Kahlschlag gegeben“, sagt Rainer Wendt, der Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft. „10 000 Stellen sind in den vergangenen 15 Jahren bundesweit abgebaut werden, die müssten wieder aufgebaut werden“, sagte er dem Tagesspiegel. Doch danach sieht es nicht aus, vor allem nicht in Ostdeutschland: Dort sollen in den nächsten fünf Jahren Wendt zufolge noch einmal 9000 Stellen wegfallen. „Die Polizei zieht sich dort aus der Fläche zurück. Wir haben Sorge, dass sich andere Faktoren als Ordnungskräfte aufspielen, Rechtsextreme zum Beispiel.“«

Ein weiteres Beispiel wären die vielen fehlenden pädagogischen Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen – und das angesichts der Tatsache, dass der Staat erst vor kurzem den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz auf die unter dreijährigen Kinder erweitert hat.

»Um fast ein Drittel ist der Personalbestand des Staates seit 1991 zurückgegangen. Schlank sollte das Gemeinwesen sein, das war die Maxime. Die Arbeitsdichte und der Stress haben so überall deutlich zugenommen«, so Brönstrup. Übrigens hat dieses Kaputtsparen auch volkswirtschaftlich negative Effekte, die man beispielsweise beobachten konnte, als der Staat 2009 im Jahr der Krise ein umfangreiches Konjunkturprogramm aufgelegt hat, das u.a. erhebliche Bauinvestitionen in den Kommunen beinhaltete. In der Praxis verzögerte sich trotz der verfügbaren Mittel dann die Realisierung der Bauvorhaben, weil in vielen Kommunen die Bauämter schlichtweg auf der allerniedrigsten Sparflamme gefahren werden, die dem zusätzlichen Ansturm einfach nicht gewachsen waren.

Ein weiteres, durchaus unappetitliches Beispiel aus dem Artikel von Brönstrup:

»Sogar beim Essen spüren die Bürger die Folgen des Spardiktats: Die Zahl der Lebensmittelskandale häuft sich, weil es an Kontrollen fehlt. „Um Irreführungen und Täuschungen aufzudecken, bräuchten wir mindestens 1.200 bis 1.500 zusätzliche Kollegen“, sagt Martin Müller, Vorsitzender des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure. In Berlin etwa sei ein einziger Kontrolleur für bis zu 1.200 Betriebe zuständig. „Da können wir einfach nicht mehr den nötigen Druck machen. So ist der nächste Lebensmittelskandal programmiert“, befürchtet Müller.«

In den Krankenhäusern sieht es nicht besser aus. Bundesweit müssten 162 000 Kräfte eingestellt werden, urteilt die Gewerkschaft Verdi. 70 000 Stellen davon entfallen auf das Pflegepersonal.

Eine bessere Ausstattung der Leistungsverwaltung mit Personal würde Geld kosten. An dieser Stelle kommt dann immer reflexhaft die Frage, woher dieses Geld denn kommen soll. Eine – mögliche – Antwort wird uns von Brönstrup mit auf den Weg gegeben, indem er den Chef der Deutschen Steuergewerkschaft, Thomas Eigenthaler, zitiert:

„Jeder neu eingestellte Finanzbeamte bringt ein Vielfaches dessen ein, was er kostet“, sagt er. Ein Betriebsprüfer im wirtschaftsstarken Bayern etwa erhöhe die Steuereinnahmen um mindestens 1,5 Millionen Euro im Jahr, ein Fahnder um eine Million. Doch kaum ein Finanzminister lässt einstellen. „Wir bräuchten im Minimum 11.000 bis 15.000 neue Leute“, fordert Eigenthaler. Wer bei der Einnahmen-Verwaltung spare, spare auch bei den Einnahmen. Was sich auf dem Mainzer Bahnhof abspiele, geschehe in den Finanzämtern jeden Tag. „Wir haben ein Dauer-Mainz – nur interessiert sich dafür niemand.“«

Auch wenn es den vor sich hin plätschernden Nicht-Wahlkampf stört – mal wieder das deutsche „Jobwunder“. Denn das wurde teuer erkauft

Noch vor gut zehn Jahren, im Jahr 2002, galt Deutschland explizit wegen der hohen Arbeitslosigkeit als der „kranke Mann Europas“. Wie haben sich seitdem die Zeiten – und die Berichterstattung geändert. Bereits im vergangenen Jahr schlagzeilte der altehrwürdige „The Economist“ mit einer Headline auf Deutsch, was einen echten Tabu-Bruch dargestellt hat: „Modell Deutschland über alles. The lessons the rest of the world should—and should not—take from Germany„. Und das ist der Ausgangspunkt für Roland Kirbach: »Es ist dies der erste Bundestagswahlkampf seit Jahrzehnten, in dem das einstige deutsche Dauerleiden Arbeitslosigkeit keine Rolle spielt. Der Patient scheint geheilt. Er gilt jetzt als Vorbild.« Er hat eine kompakte und lesenswerte Dekonstruktion des deutschen „Jobwunders“in der ZEIT veröffentlicht: „… und raus bist du. Deutschland feiert sein Jobwunder. Doch der Erfolg ist teuer erkauft: Durch Leiharbeit, Niedriglöhne und die ständige Gefahr des sozialen Abstiegs.“ Bereits im vergangenen Jahr wurde anlässlich des zehnjährigen „Jubiläums“ der „Hartz-Reformen“ am deutschen Arbeitsmarkt das angebliche „Jobwunder“ verbunden mit dem, was die Kommission um den ehemaligen VW-Personalvorstand Peter Hartz an wundersamen Reformen angestoßen habe.

Roland Kirbach lässt sich von der scheinbar offensichtlichen Erfolgsmeldung – »Im Jahr 2002, vor Inkrafttreten der Agenda 2010, lag die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland bei 39,3 Millionen. Heute sind es 41,8 Millionen. Das ergibt einen Zuwachs von 2,5 Millionen neuen Jobs« – nicht blenden, sondern schaut genauer hin und identifiziert die zentralen und immer wieder auch kritisierten Problemstellen im Gewebe des deutschen „Jobwunders“, mit persönlichen Fallgeschichten illustrativ aufbereitet, so dass das abstrakte Arbeitsmarktgeschehen ein Gesicht bekommt:

  • Zum einen die seit der Deregulierung im Gefolge der „Hartz-Gesetze“ expandierende Leiharbeit.
  • Zum anderen an einem Beispiel aufgezeigt der sukzessive Abstieg aus einer Vollzeitbeschäftigung über eine befristete Teilzeitbeschäftigung in einen Minijob und von dem in einen Minijob im Rahmen der Selbständigkeit des Ehemannes.
  • Auch die sich ausbreitenden Solo-Selbständigen werden thematisiert.
  • Herausgearbeitet wird die Entwicklungsachse hin zum „Niedriglohnland Deutschland“.

Hier einige Zitate aus dem Artikel: »Im Jahr 2012 gab es in Deutschland 820.000 Leiharbeitsplätze. Zehn Jahre zuvor, vor Beginn des Jobwunders, waren es nur 310.000. Ein Zuwachs von mehr als 500.000 Leiharbeitsjobs … Aber nur 250.000 dieser Jobs, also die Hälfte, sind wirklich neue Arbeitsplätze. Die anderen 250.000 haben besser bezahlte, unbefristete Jobs vernichtet.«
Die Minijobs haben sich als Illusion erwiesen. Kirbach zitiert hier mit Blick auf die besonders von geringfügiger Beschäftigung betroffenen Frauen eine von Carsten Wippermann durchgeführte Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums. Für Menschen mit Minijob als Haupt- und nicht als Nebenbeschäftigung entfalteten die Jobs „eine schnell einsetzende und hohe Klebewirkung und keine Brückenfunktion“, so wird Wippermann in dem Artikel zitiert. »Nur jeder siebte Minijobber schafft den Sprung auf eine Vollzeitstelle, hat Wippermann herausgefunden. Nur jeder vierte erreicht wenigstens eine reguläre Teilzeitstelle mit mindestens 20 Stunden pro Woche.« Wippermann spricht zu Recht von einem „stigmatisierenden Label“ Minijobberin. Damit ist weitgehend das Gegenteil von dem eingetreten, was man damals erhofft hatte.

Aber den Statistikern ist es egal, ob es sich um Leiharbeiter oder Minijobber handelt – sie zählen genau so als „Beschäftigte“ wie der unbefristet vollzeitbeschäftigte, womöglich gar noch tariflich abgesicherte Arbeitnehmer mit Betriebsrat. Die Betroffenen sehen sich selbst eher als Verlierer des Arbeitsmarktes. »Offiziell aber zählen sie zu den Gewinnern, zu jenen, denen das Medikament Agenda 2010 geholfen hat.«

Die Förderung der Selbstständigkeit war neben der Erleichterung von Leih- und Teilzeitarbeit ein weiterer wichtiger Bestandteil der Agenda 2010. Scheinbar eine große Erfolgsgeschichte: »Zwischen 2002 und 2012 ist die Zahl der Ein-Personen-Unternehmen in Deutschland von 1,7 Millionen auf 2,2 Millionen gestiegen.« Doch viele dieser solo-selbständigen prekären Existenzen verdienen so wenig, dass sie sich noch nicht einmal mehr eine halbwegs ordentliche Absicherung gegen Krankheitsrisiken leisten können. »Nach einer aktuellen Schätzung des Bundesverbandes der Privaten Krankenversicherungen haben inzwischen 140.000 Bundesbürger keine Krankenversicherung.«

Viele der bislang schon beschriebenen Fallkonstellationen bewegen sich im so genannten „Niedriglohnsektor“. Hierzu erläutert Kirbach:

»In Deutschland liegt die Grenze bei 9,54 Euro brutto in der Stunde, alles darunter wird als Niedriglohn bewertet. Das trifft auf die Löhne von rund 7,3 Millionen Menschen zu – 22 Prozent aller Berufstätigen. Einen höheren Anteil an Geringverdienern als Deutschland haben in Europa nur Lettland, Litauen, Rumänien und Polen. In manchen Branchen arbeiten in Deutschland fast nur noch Geringverdiener. 87 Prozent aller Taxifahrer bekommen einen Niedriglohn, ergab eine Untersuchung des Statistischen Bundesamts. Ebenso 86 Prozent der Friseure, 77 Prozent der Bedienungen in Gaststätten, 69 Prozent der Verkäufer im Einzelhandel, 68 Prozent aller Leiharbeiter, 68 Prozent der Beschäftigten in Callcentern, 62 Prozent des Hotelpersonals, 60 Prozent der Wachleute bei privaten Sicherheitsdiensten.«

Traurig, aber wahr ist die folgende Beschreibung der Situation:

»Längst ist die Bundesrepublik in einigen Branchen zum Billiglohnland des Kontinents geworden. Empörten sich die Bürger vor wenigen Jahren noch darüber, dass Nordseekrabben in Marokko gepult wurden, werden mittlerweile Schweine aus europäischen Nachbarländern nach Deutschland gekarrt und hier geschlachtet.«

Es versteht sich fast schon von selbst, dass Kirbach dies verdeutlicht am Beispiel der mittlerweile viel diskutierten osteuropäischen Werkvertragsschlachter, die in der deutschen Fleischindustrie die alten, „normalen“ Arbeitsverhältnisse verdrängt haben.

Und dann noch ein wichtiger Aspekt, der oftmals untergeht, wenn über angeblich 2,3 Millionen „neue Jobs“ schwadroniert wird, ohne zu berücksichtigen, dass es sich oftmals um andere Jobs handelt als die, die der Normalbürger vor Augen hat: »(Die Agenda 2010) hat neue Arbeit erzeugt, aber vor allem viel alte Arbeit anders verteilt. Während die Gewerkschaften allerdings immer verlangten, dass dies ohne starke Lohneinbußen zu bewerkstelligen sei, haben die Hartz-Reformer die Neuverteilung der Arbeit erreicht, indem die Qualität und die Bezahlung vieler Arbeitsplätze in Deutschland sanken.«

Und der Vollständigkeit halber: »Inzwischen gibt der Staat jedes Jahr rund elf Milliarden Euro aus, um Jobs zu subventionieren, von deren Gehältern keiner leben kann: Die Zahl der Beschäftigten, deren Lohn unter dem Hartz-IV-Niveau liegt, pendelt seit Jahren um die 1,3 Millionen, davon sind 300.000 Vollzeitstellen.« Ein gigantisches Niedriglohnsubventionierungsprogramm hat sich hier ausdifferenziert, auch, weil es gerade in den überdurchschnittlich stark davon betroffenen Branchen kaum oder keine Lohnuntergrenzen mehr gibt, weil die Tarifparteien hier keine Rolle mehr spielen und weil der Staat es bislang vermeidet hat, einen gesetzlichen Mindestlohn als Sicherungsnetz nach unten einzuziehen.

Insofern endet der Beitrag von Kirbach mit einer zutreffenden Bilanzierung der viel gerühmten „Agenda 2010“: »Deutschland ist anders geworden. Das Medikament … hatte starke Nebenwirkungen.«

Zur Diskussion über Probleme und Perspektiven der dualen Berufsausbildung in Deutschland

Kurz, knapp, bündig – eine neue Publikation der Konrad-Adenauer-Stiftung zur Bedeutung der dualen Berufsausbildung:

Christine Henry-Huthmacher und Elisabeth Hoffmann (Hrsg.): Duale Ausbildung 2020. 14 Fragen & 14 Antworten, St. Augustin, 2013

Darin auch drei Beiträge von Stefan Sell:

Sell, S.: Wie sieht der Fachkräftebedarf bis 2030 aus?, S. 10-15

Sell, S.: Wie attraktiv ist zukünftig die duale Ausbildung? – Demografischer Wandel, Imageproblem und veränderte Schülerschaft, , S. 18-24

Sell, S.: Wie verändert man das Berufswahlverhalten junger Menschen? – Zu viele Jugendliche interessieren sich für zu wenige Berufe, S. 47-50

Mehr Ältere sind auf Arbeit! Mehr als in Rente! Da geht sicher noch mehr. Von den lieben Zahlen und was sie (nicht) aussagen (können)

Zum ersten Mal seit fast vierzig Jahren gibt es unter den 60- bis 65-Jährigen mehr ältere Arbeitnehmer als Rentner, so eine zentrale Aussage in dem Artikel „Mehr Alte auf Arbeit als Alte auf der Couch“ von Simone Schmollack, der in der taz veröffentlicht worden ist. Der Beitrag bezieht sich dabei auf das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung. Von den amtlichen Demografen wurden die Anteile der Erwerbstätigen und der Ruheständler in einer langen Zeitreihenbetrachtung gegenübergestellt. Herausgekommen ist eine auf den ersten Blick beeindruckende Darstellung, die sich gut einpasst in die immer wieder aufkochenden Debatte über eine (weitere) Verlängerung des Erwerbsarbeitslebens im Sinne einer Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters – man konnte das diese Tage wieder erleben, als das Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung eine neue Publikation veröffentlichte: „Anleitung zum Wenigersein. Vorschlag für eine Demografiestrategie“ – darin neben vielen anderen Dingen auch: Die ungeliebte Rente mit 67 kann nur ein Einstieg sein, eine These, die auch immer wieder und gerne von anderer interessierter Seite vertreten wird: Der rasche Anstieg der Rentenbezugsdauer erfordert aus Sicht des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) die Einführung der Rente mit 70 ab dem Jahr 2030, berichtet die Rheinische Post. Ein anderes Beispiel: Auch Handwerkspräsident Otto Kenztler plädiert wegen des Fachkräftemangels für eine Rente mit 70, berichtet die WirtschaftsWoche. Man könnte die Liste beliebig verlängern. Da passt die Meldung der Bevölkerungsforscher gut ins Bild, zeigt sich doch (scheinbar) eindeutig , dass wir uns bereits auf der Zielgeraden hin zu einem immer länger Arbeiten befinden.

Nun wissen alle, die sich etwas mit dem Arbeitsmarkt auskennen und nicht primär irgendwelche politischen Interessen verfolgen, dass sich die Realität wesentlich komplexer darstellt und vor allem, dass man genau darauf achten muss, was genau aus der Arbeitsmarktstatistik für die jeweilige Beweisführung herangezogen wird. Simone Schmollack spricht in dem taz-Artikel von „älteren Arbeitnehmern“ – seien wir ehrlich: Die meisten denken dann an Arbeitnehmer, die einer sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigung nachgehen. Aber schaut man sich die Abbildung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (Quelle: Erstmals seit 1974 mehr Erwerbstätige als Rentner unter den 60- bis 65-Jährigen) genau an, dann wird man sehen, dass die bereits in der Überschrift nicht von Arbeitnehmern sprechen, sondern von Erwerbstätigen. Die genannten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gehören als die größte Gruppe dazu, aber eben auch die Selbständigen, die Beamten, vor allem aber auch die geringfügig Beschäftigten, landläufig als „Minijobber“ bekannt. Und hier beginnt das Problem, wenn die Zahl der Erwerbstätigen herangezogen wird für eine Argumentation im Kontext der Renteneintrittsaltersdiskussion, denn bei der Rente sollte es um die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gehen. Also schauen wir uns einmal die Altersverteilung der in Deutschland sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an und dies im Vergleich der Jahre 2002 und 2012.

Die Altersverteilungsstruktur verdeutlicht zuerst einmal einen fundamentalen Wandlungsprozess auf dem deutschen Arbeitsmarkt: Die Verschiebung der Altersstruktur der Arbeitnehmer nach oben, allein in den hier dargestellten zehn Jahren hat sich der Altersschwerpunkt von den 30- bis 40-Jährigen verlagert in die Gruppe der 45- bis 55-Jährigen. Hierbei handelt es sich natürlich um die Gruppe der „Babyboomer“ und insofern muss man keinerlei prognostische Kompetenz haben, um sich vorstellen zu können, dass sich dieser Schwerpunkt in den nächsten zehn Jahren weiter nach rechts verschieben muss und wird – auch bedingt durch die Tatsache, dass man in den vergangenen Jahren durch so genannte „Rentenreformen“ zum einen die bislang existierenden Möglichkeiten einer Frühverrentung abgeschafft bzw. erheblich erschwert hat, zum anderen wurde aber auch durch die schrittweise Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters in Verbindung mit den erheblichen Abschlagsregelungen bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente ein „Anreiz“ geschaffen, so lange wir nur irgendwie möglich im Job zu verbleiben. Insofern ist es allein schon aufgrund dieser veränderten Rahmenbedingungen zwingend, dass sich der Anteil der Beschäftigten in der Altersgruppe der über 60-jährigen Menschen erhöhen muss, wobei die fundamentale demografische Verschiebung hier der Haupttreiber ist. Bezogen auf die für Rentenfragen so wichtige Gruppe der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten muss man aber nicht nur die absolute Zahl der Beschäftigten sehen, sondern man sollte diese in Relation setzen zu den Menschen in diesem Alter insgesamt.

Wenn man das macht, dann erkennt man, dass Ende 2012 weniger als ein Drittel der 60 bis unter 65 Jahre alten Menschen in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung waren, wobei der Anteil hin zu den rentennahen Altersjahrgängen kontinuierlich abnimmt. Und wir reden hier über die Altersgrenze 65, noch gar nicht über die Grenze 67, geschweige denn 70.

Es ist wichtig, an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass es natürlich erhebliche Veränderungen in den vergangenen Jahren gegeben hat, die zu einer auch realen Verschiebung des faktischen Renteneintrittsalters geführt haben, worauf beispielsweise der „Altersübergangs-Report“ des IAQ in seiner detaillierten Bestandsaufnahme der Rentenübergangsentwicklung ausführlich hinweist. So Martin Brussig 2012 in der Veröffentlichung „Aktuelle Entwicklungen beim Rentenzugang“ (Altersübergangs-Report 2012-02):

»Die Zahl der Menschen, die erst mit 65 Jahren in Altersrente geht, steigt seit über fünf Jahren stetig an und machte zuletzt (2010) immerhin etwa 40 Prozent der Bevölkerung in diesem Alter aus.
Ebenfalls gestiegen sind direkte Übergänge aus stabiler Beschäftigung in Altersrente. Bundesweit war ein Drittel der Neurentner/innen des Jahres 2010 in den drei Jahren unmittelbar vor Rentenbeginn versicherungspflichtig beschäftigt. Dennoch: Selbst unter westdeutschen Männern, unter denen stabile Erwerbsbiographien nach wie vor verbreitet sind, geht nicht einmal jede zweite Person aus stabiler sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in Altersrente.
Besonders stark gestiegen ist der Anteil der Altersübergänge aus stabiler Beschäftigung im Alter von 65 Jahren. Ging 2004 jede/r Sechste der stabil Beschäftigten erst mit 65 in Rente, so war es 2009 jede/r Dritte, der/die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze beschäftigt war. Die übrigen zwei Drittel der stabil Beschäftigten nutzten die nach wie vor bestehenden vorzeitigen Rentenzugangsmöglichkeiten.«

Die eigentlichen Herausforderungen, die sich in diesem Themenfeld stellen, sind jede für sich schon enorm:

Wieder einmal lernen wir: Manchmal sagt eine Abbildung weniger, als man denken können glauben sollte.

„Die“ Pflege mal wieder … Von Betrug und fehlender Kontrolle hin zu der eigentlichen Frage: Wie sichert man gute Pflege, wenn man sie überhaupt bekommt?

Eine gelungene Vorlage für die vielen Medien, die gerne mit skandalisierenden Headlines das eigene Publikum versorgen: Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland hat die Studie „Transparenzmängel, Betrug und Korruption im Bereich der Pflege und Betreuung“ in Berlin vorgestellt. Die Schwachstellen-Analyse stellt erhebliche Mängel fest: zu wenig Transparenz und Kontrollmöglichkeiten für die Betroffenen und jede Menge Möglichkeiten, die Abhängigkeit von Menschen mit Pflegebedarf wirtschaftlich auszubeuten.

„Die Vielzahl der Akteure und der gesetzlichen und Verwaltungsvorschriften macht es schwierig, Verantwortlichkeiten eindeutig zuzuordnen. Dadurch entstehen Einfallstore für Betrug und Korruption“, so wird Barbara Stolterfoht, Co-Autorin der Studie zitiert.

Entsprechend sind viele Berichte überschrieben: „Transparency legt Betrugsmaschen der Pflegebranche offen“ oder „Markt statt Ethik„, um nur zwei zu zitieren. So können wir bei Spiegel Online lesen:

»Die für die Untersuchung geführten Expertengespräche haben Transparency zufolge gängige Betrugsmaschen offengelegt, die sich aus den Milliardenausgaben für die soziale Pflegeversicherung speisten. Als Beispiel nannte die Organisation Fälle, in denen Ärzte von Pflegediensten Honorare für die Überweisung von Patienten erhielten. Auch „verkauften“ Pflegedienste lukrative Patienten an andere Pflegedienste. Weitere Fälle betrafen Sanitätshäuser, die an Heimleiter spendeten. Damit wollten sie sicherstellen, dass die Heimbewohner Rollatoren, orthopädische Schuhe oder sonstige Hilfsmittel aus ihrem Geschäft beziehen. Zudem soll es bei der Entscheidung über Pflegestufen vorgekommen sein, dass die zuständigen Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung ein „Kopfgeld“ erhielten – wenn sie bei der Einstufung möglichst restriktiv vorgingen. Damit würden die Ausgaben der Pflegeversicherung gesenkt, heißt es in der Studie weiter.«

Thorsten Denkler beschreibt in der Süddeutschen Zeitung, über was wir hier reden: »In der Pflege sind Milliarden zu holen. Allein die gesetzliche Pflegeversicherung gibt jedes Jahr weit über 20 Milliarden Euro aus. Etwa die gleiche Summe kommt aus den Töpfen privater Versicherer, der Angehörigen und den Sozialämtern, die die Pflege für Bedürftige bezahlen müssen. Für die über 2,5 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland arbeiten heute gut eine Million Menschen als Pflegekräfte oder in der Verwaltung. Mehr als in der Automobilindustrie. Allerdings zu weit geringeren Löhnen.«

Konkret beklagt Transparency die mangelnde Kontrolle der Heimbetreiber, da es keine bundesweite Kontrolle geben würde. Interessant ist die folgende Formulierung im Beitrag von Denker:
»Die kriminelle Energie einiger Heimbetreiber kennt kaum Grenzen. Um etwa die Unterbringungskosten künstlich in die Höhe zu schrauben, wird das Heim-Gebäude einfach an einen Dritten verkauft und für viel Geld zurückgemietet. Die höheren Kosten werden den Patienten aufgebürdet. Idealerweise ist das dritte Unternehmen mit dem Pflegebetrieb geschäftlich verbunden. Am Ende bleibt dem Betreiber mehr Geld in der Kasse. Auf Kosten der Patienten.« Man muss sich allerdings an dieser Stelle fragen – ist das jetzt „kriminelle Energie“ oder sind das nicht eher typische Verhaltensweisen auf einem „Markt“? Wobei die Beantwortung dieser Frage in Richtung „Markt“ auf die eigentlichen Problematik in diesem Bereich hinführt, wo es um die Sorge-Arbeit mit nur sehr eingeschränkt oder gar nicht mehr beurteilungsfähigen Menschen geht.

Transparency fordert, ein deutschlandweites Register über Verstöße von Heimbetreibern einzurichten und die Sanktionsmöglichkeiten der Sozialämter zu erleichtern. Außerdem müssten Behörden die wirtschaftliche Zuverlässigkeit und fachliche Qualität von Pflegediensten durch „regelmäßige unangemeldete Kontrollen sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich“ überprüfen. Da stellt sich natürlich die Frage: Haben wir das nicht schon? Gibt es nicht den „Pflege-TÜV„, der diese Prüfung sowohl der stationären und der ambulanten Pflegedienste gewährleisten soll? Und gibt es nicht die Heimaufsicht? Da sind wir mit dem „Pflege-TÜV“ schon bei der nächsten Baustelle, denn parallel zur Veröffentlichung der Studie von Transparency Deutschland wurde bekannt, dass es nach zähen Verhandlungen zu einer „Reform“ des Systems der Pflegebenotung kommen soll.
»Pflegekassen und Heimbetreiber hatten sich nach dreijährigen Verhandlungen bereits im Juni in einer Schiedsstelle geeinigt. Ende vergangener Woche lief die Widerspruchsfrist ab. „Jetzt wird der Schiedsspruch ausformuliert und veröffentlicht“, hieß es in Verhandlungskreisen.

Der 2009 eingeführte Pflege-TÜV bewertet über 10.400 Pflegedienste und Pflegeheime in Deutschland wie in der Schule von „sehr gut“ bis „mangelhaft“ – und stellt die Noten ins Internet. Allerdings kritisieren Politiker, Patientenvertreter und Experten seit langem, dass der TÜV ein geschöntes Bild zeige. Es kämen zu viele Bestnoten heraus.

Schlechte Heime können sehr gute Noten bekommen, obwohl sie in wichtigen Kriterien wie Vorbeugung gegen das gefürchtete Wundliegen oder Medikamentenversorgung mangelhaft abschneiden. Das liegt daran, dass die endgültige Pflegenote aus Dutzenden Kriterien errechnet wird, die alle gleich stark gewichtet werden«, so der Beitrag „Pflege-TÜV wird verschärft„. Künftig sollen unter den bisher 82 Kriterien für die Bewertung eines Heims die Ergebnisse in den 21 zentralsten Punkten im Internet besonders hervorgehoben werden. Darunter die Frage, ob es in einem Heim Vorbeugung gegen Wundliegen gibt, ob die Flüssigkeitsversorgung angemessen ist und die Notwendigkeit von freiheitseinschränkenden Maßnahmen regelmäßig überprüft wird. Die Krankenkassen konnten sich aber nicht mit der Forderung durchsetzen, dass diese Kriterien bei der Benotung eines Heims stärker gewichtet werden. Andere Kriterien sollen künftig nicht mehr aufgeführt werden, etwa ob es „jahreszeitliche Feste“ gibt. Außerdem wird bei mehr Bewohnern als bisher die Pflege überprüft, vor allem bei mehr schweren Fällen der Pflegestufe drei. Auch sollen die Noten wegen geänderter Berechnung etwas schlechter ausfallen können. Einrichtungen, die heute mit 1,4 abschneiden, sollen etwa eher eine gute 2 bekommen, so der Bericht „Pflege-TÜV prüft alles außer Pflege„.

Trotz heftigster Kritik von allen Seiten hat es also drei Jahre gedauert, bis sich Pflegekassen und Heimbetreiber dieser Tage auf eine sehr bescheidene Nachbesserung des so genannten Pflege-TÜVs einigen konnten. Eine grundsätzliche Infragestellung dieses Instrumentariums ist damit nicht verbunden.  Man kann durchaus von einem „faulen Kompromiss“ sprechen.

Die eigentliche Frage muss doch lauten: Ist dieses Instrument einer formalen, punktuellen Überprüfung wirklich geeignet, die Pflegequalität zu sichern? Es handelt sich hier um ein höchst komplexes Feld der Sorge-Arbeit mit Menschen, 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr. Entscheidend sind die täglichen Abläufe und die Haltung der Menschen, die diese Sorge-Arbeit zu machen haben. So notwendig externe Kontrollen sind und auch in Zukunft bleiben werden – sie können niemals eine innere Qualitätsentwicklung ersetzen, die aber – das sei hier besonders betont – nicht sogleich deformiert werden darf durch die wieder von außen determinierte Ausrichtung des Systems und der in diesem arbeitenden Menschen auf formale Kriterien, die dann möglichst gut zu dokumentieren sind, was wieder enorme Ressourcen bindet, die bei den eigentlichen Kernprozessen in der Pflege fehlen. Und Kontrolle entfaltet dann ihre besondere Schlag- und Wirkkraft, wenn sie in der täglichen Praxis erfolgt seitens der Menschen, die als Angehörige oder als Quartiersbewohner in die Heime kommen. Es geht also um die Herstellung einer umfassenden Verantwortungsgemeinschaft vor Ort, so dass die Öffnung der Heime gegenüber dem Sozialraum, in dem sie angesiedelt sind, ein entscheidendes und eigenständiges Qualitätsmerkmal darstellt.

In diesem Zusammenhang muss dann aber auch auf eine gewisse Unwucht der öffentliche Wahrnehmung und Diskussion hingewiesen werden: Immer wieder werden angebliche und tatsächliche Missstände in den Heimen angeprangert, schon viel weniger die Situation in der ambulanten oder erst recht der häuslichen Pflege, wo natürlich ebenfalls vieles nicht gut läuft. Auch die immer stärker expandierenden Wohngemeinschaften verschwinden gerade in einem „schwarzen Loch“ der Nicht-Beachtung und Nicht-Zuständigkeit. Die Heimaufsicht? Der MDK? Wer kümmert sich genau um diese „Mini-Heime light“?

Und auch die von Transparency beschriebenen Ausformungen „marktlogischen“ bis hin zu betrügerischem Verhalten in der ambulanten Pflege – dass beispielsweise Leistungen abgerechnet werden, die gar nicht erbracht worden sind – hängt doch nicht nur an der Schlechtigkeit der beteiligten Akteure, sondern hat zumindest strukturelle Treiber, so ein Finanzierungssystem, das auf abrechenbare Einzelleistungen basiert und Pflege konsequent zu einer Minutenpflege zerstückelt. Man darf sich nicht wundern, wenn sich die Menschen dann der damit verbundenen Logik anpassen. Hier würde beispielsweise der Blick in andere Länder und Systeme helfen, so in die Niederlande, um nur einen Hinweis anzudeuten.

Und natürlich muss man bei der ganzen Debatte auch sehen, dass es sich bei der Pflege und Betreuung eben um personenbezogene soziale Dienstleistungen handelt, die nur marginal oder oftmals gar nicht einer Rationalisierung und damit einer Produktivitätssteigerung unterworfen werden können. Insofern ist die Personalfrage eine entscheidende – und bereits heute knirscht es gewaltig und der Fachkräftemangel beginnt sich immer stärker auszuprägen. Die hinreichende Ausstattung mit Personal wird sicher die Kardinalfrage im System. »Die Arbeitgeber fordern 50 000 zusätzliche Stellen in der Pflege. Bis Ende 2014 sollen – wie einst schon von der Politik geplant – 25 000 Helfer zu Fachkräften qualifiziert werden. Die Hilfskräfte hätten oft jahrelange Berufserfahrung, würden Abläufe kennen und seien motiviert, sagte Arbeitgeberpräsident Greiner. Er verlangt außerdem 25 000 zusätzliche Betreuer für Demenzkranke – also Helfer die sich etwa durch Spaziergänge oder Vorlesen mit Altersverwirrten beschäftigen. Die Betreuer sollten den Mindestlohn beziehen, den auch die Helfer bekommen (derzeit acht Euro Bruttostundenlohn im Osten, neun im Westen). Das wären rund 500 Millionen Euro im Jahr, die wohl aus dem Bundeshaushalt kommen müssten«, so  Hannes Heine und Rainer Woratschka in ihrem Beitrag „Das Dilemma mit der fremden Hilfe„.

Die neue Studie von Transparency Deutschland beleuchtet – und das sei abschließend noch angeführt – noch einen weiteren wichtigen Bereich: Untersucht wurde der Bereich der rechtlichen Betreuung – eine echte „Boombranche“:

»Die Zahl rechtlicher Betreuungen ist von 420.000 (1992) auf rund 1,3 Millionen (2008) gestiegen; zugleich stiegen die Kosten von fünf Millionen Euro auf 640 Millionen. Für die selbstständige Tätigkeit als Berufsbetreuer gibt es keine berufsrechtlich definierten Zugangskriterien. Die Berufsbetreuer unterstehen lediglich der gerichtlichen Kontrolle durch Rechtspfleger. Ein Rechtspfleger ist im Durchschnitt für die Aufsicht von fast 1.000 Verfahren zuständig. Die Einfallstore für Betrug und Korruption sind im Lauf einer Betreuung vielfältig, wie zum Beispiel bei der Haushaltsauflösung, abzuwickelnden Immobiliengeschäften oder der Vermögensverwaltung.«

Transparency Deutschland fordert im Bereich der rechtlichen Betreuung:

  • Die Aufsicht und Kontrolle im Bereich der rechtlichen Betreuung ist erheblich zu stärken, auch durch zusätzliche Personalressourcen im Bereich der Rechtspflege.
  • In den Amtsgerichtsbezirken sind Register für Berufsbetreuer sowie Datenbanken zum amtsgerichtsübergreifenden Abgleich der berufsbetreuerbezogenen Fallzahlen, aber auch zu Beschwerden und Verstößen einzurichten. 
  • Bei gerichtlicher Anordnung der Ermittlung des Vermögens von zu Betreuenden ist diese Aufgabe von der laufenden Betreuung zu trennen und durch die Rechtspfleger durchzuführen. Das Vier-Augen-Prinzip von Betreuer und Rechtspfleger ist strikt anzuwenden und eine genaue Dokumentation zum Prozess der Ermittlung zu erstellen.
  • Berufsbetreuer sind nach dem Verpflichtungsgesetz zu verpflichten. Damit würden sie als Amtsträger den strengen strafrechtlichen Regeln der Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung unterworfen.

Diese Forderungen sind richtig und sollten unterstützt werden.