Der Geiseltalsee ist ein Tagebaurestsee im südlichen Sachsen-Anhalt. Der See entstand im Zuge von Rekultivierungsmaßnahmen im früheren Braunkohleabbaugebiet Geiseltal nordöstlich von Mücheln.
Passend zur Sommerzeit haben sich dort am 30. Juli 2026 drei ostdeutsche Ministerpräsidenten, die nicht zufälligerweise alle der CDU angehören, getroffen: Michael Kretschmer (Sachsen), Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) und Mario Voigt (Thüringen). Sicher zum einen für die schönen Fotomotive, die man bei so einer Location generieren kann.
Zum anderen aber vor allem als besondere Unterstützung für einen der drei Noch-Länderchefs, denn in Sachsen-Anhalt wird am 6. September 2026 ein neuer Landtag gewählt (kurze Zeit später, am 20. September, geht es dann weiter in Mecklenburg-Vorpommern und in Berlin mit dem Abgeordnetenhaus).
Und der Ministerpräsident Sven Schulze aus Sachsen-Anhalt, der noch mit einer Koalition aus CDU, SPD und FDP regiert, ist mächtig unter Druck, wie die vorliegenden Wahlumfragen verdeutlichen:

Angesichts der Schwankungsbreite der hier als Punktwerte ausgewiesenen Wahlumfragen in Verbindung mit der 5-Prozenthürde ist die Tatsache, dass mehrere Parteien knapp unter oder über dieser Hürde liegen, ein besonderer Unsicherheitsfaktor bei der Einschätzung des möglichen Wahlausgangs und der immer mitlaufenden Frage, ob es für die AfD nicht nur zur sicher stärksten Partei reichen wird, sondern möglicherweise auch für eine absolute Mehrheit im neuen Landtag, was mit knapp über 40 Prozent durchaus möglich wäre, wenn mehrere Parteien nicht in den neuen Landtag einziehen können, weil sie an der 5-Prozenthürde scheitern.
Je weniger Parteien in den Landtag einziehen, desto wahrscheinlicher wird eine absolute Mehrheit der Sitze für die AfD. Denn alle Stimmen für Parteien, die an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern, gehen verloren und zählen nicht für die Sitzverteilung. Im Extremfall schaffen es nur AfD, CDU und Linke in den Landtag. Dann reichen vierzig Prozent der Stimmen für fünfzig Prozent der Sitze. Allerdings hat die Wahrscheinlichkeit eines solchen Szenarios am aktuellen Rand rechnerisch etwas abgenommen.1
Auf alle Fälle ist gerade die CDU im Osten schwer unter Druck, geriert sich doch die AfD dort als besondere Vertreterin der „ostdeutschen Interessen“, die angeblich viel zu kurz kommen in der Bundespolitik. Da liegt es schon nahe, dass die (noch) regierenden CDU-Länderchefs der Versuchung nicht widerstehen können, sich als „ostdeutsche Stimme“ im Raum der öffentlichen Wahrnehmung zu positionieren. Gerade wenige Wochen vor einem derart bedeutsamen Wahlgang wie in Sachsen-Anhalt.
Ein „ostdeutscher“ Forderungskatalog vom Geiseltalsee mit zwei sozialpolitischen Tretminen
Folglich haben die drei ostdeutschen Ministerpräsidenten nicht nur mehr oder weniger schöne Sommerfotos am Geiseltalsee zur Verfügung gestellt, sondern sie haben ein „Forderungskatalog“ an die Regierung von Bundeskanzler Merz (ebenfalls CDU) veröffentlicht, das sozialpolitisch durchaus von ganz besonderer Brisanz ist.
Denn es adressiert zwei der sozialpolitischen Umbauvorhaben der amtierenden Bundesregierung, die nach der Sommerpause auf den Weg gebracht werden sollen:
Zum einen die Umsetzung der Empfehlungen der von der Bundesregierung eingesetzten Alterssicherungskommission.
| Von einem „Gesamtkunstwerk“ aus 33 Einzelteilen Die 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission wurden am 23. Juni 2026 offiziell an die Bundesregierung übergeben und veröffentlicht: ➔ Alterssicherungskommission (2026): Empfehlungen der Alterssicherungskommission, Berlin, Juni 2026. Bei der Übergabe des Berichts der Kommission an den Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und an die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas (SPD) fielen aufschlussreiche Worte (vgl. „Reformvorschläge, die uns Mut machen“ vom 23.06.2026). Der Bundeskanzler führte zu den Empfehlungen der Kommission aus: „Alle Elemente dieses Reformpakets – ich betone: alle Elemente dieses Reformpakets – müssen jetzt zügig umgesetzt werden. Wir können es uns nicht erlauben, einzelne Maßnahmen herauszunehmen oder abzulehnen. Die einzelnen Maßnahmen greifen ineinander und balancieren sich aus. Sie bilden ein Gesamtkonzept, das nur in seiner Gesamtheit funktioniert. Deswegen bin ich auch sehr froh – ich will das noch einmal betonen –, dass wir uns in der Koalition einig sind, dass wir dieses Paket vollständig umsetzen werden.“ Und die Bundesarbeitsministerin Bas (SPD) wollte sich da nicht lumpen lassen und hat noch eine Schippe raufgelegt: „Wenn wir diese Reform machen, so, wie sie jetzt auch vorliegt, dann wird es für alle besser“. Und dann: „Es gibt jetzt kein Rosinenpicken, sondern das ist ein Gesamtkunstwerk“. Der Koalitionsausschuss hat am 2. Juli 2026 den Bericht der Alterssicherungskommission gewürdigt und will die als „Gesamtkunstwerk“ in Szene gesetzten 33 Empfehlungen der Alterssicherungskommission „vollständig und zügig“ umsetzen (vgl. „Wir wollen Deutschland wieder flottkriegen“ vom 2. Juli 2026). Die Führungsspitzen der Koalitionsparteien hatten getagt und herausgekommen ist das hier: ➔ Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD (2026): Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung, Berlin, 02.07.2026 Und in dem Papier heißt es gleich am Anfang mit Blick auf die Alterssicherungskommission: »Wir werden die darin enthaltenen Empfehlungen in einem Gesetzespaket umsetzen. Dieses wird bis Ende 2026 im Deutschen Bundestag verabschiedet.« |
Neben dem üblichen Gegrummel schien es so zu sein, als ob das burschikos angekündigte Durchmarschieren bei der anstehenden Umsetzung im Herbst dieses Jahres weitgehend akzeptiert wurde und man gleichsam einen Haken an diese sozialpolitische Baustelle machen konnte.
Die „Widerstandsankündigung“ der ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten: Von der abschlagsfreien vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente
Und dann kam das sommerliche Treffen am Geiseltalsee2 – und die drei ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten haben der (eigenen) Bundesregierung bei der scheinbar in trockenen Tüchern befindlichen „Rentenreform“ auf einmal ihren „Widerstand“ in Aussicht gestellt und das dann auch noch gleichzeitig für die „Pflegereform“ angekündigt (also das bereits als Referentenwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium vorliegende Pflegeneuordnungsgesetz, das vorübergehend auf Eis gelegt wurde und das nach den ostdeutschen Landtagswahlen im September dann wieder aus der Schublade geholt wird).
Wie ein Sprengsatz auf der bundespolitischen Ebene hat in diesem Zusammenhang die Forderung der drei ostdeutschen Ministerpräsidenten nach einer Beibehaltung der Möglichkeit der Inanspruchnahme einer abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Versicherungsjahre) – anfangs als „Rente mit 63“ bezeichnet, was bis heute ein Eigenleben in den Medien führt, obgleich die 63 gar nicht mehr möglich sind – gewirkt, angesichts der „ostdeutschen Besonderheiten“, die man berücksichtigen müsse. Und Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) wird stellvertretend zitiert mit der konkreten Drohung: „Ohne Veränderungen werden wir bei der Renten- und der Pflegereform im Bundesrat nicht zustimmen können“. Um dann nachzusetzen: „Und wenn andere Länder auch nicht zustimmen, dann gibt es diese Renten- und Pflegereform nicht.“
Im Umfeld des Treffens der drei Ministerpräsidenten wurde eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht:
Darin findet man eine Herleitung, warum man ein überaus gewichtiges Teilstück aus dem „Gesamtkunstwerk“ der gesetzgeberischen Umsetzung der „Rentenreform“ herausbrechen will. Zuerst aber der Blick auf das, was die Alterssicherungskommission als Empfehlung gegeben hat.
Dem vorangestellt sei an dieser Stelle eine kurze Übersicht über die bestehenden Möglichkeiten einer vorzeitigen Inanspruchnahme von Altersrenten:

Anmerkung zu den Altersgrenzen in der Abbildung: Derzeit befinden wir uns immer noch in der Übergangsphase einer schrittweisen Anhebung der Altersgrenze. Bis zum Jahr 2031 (Geburtsjahrgang 1964) wird die Regelaltersgrenze schrittweise auf dann generell 67 Jahre angehoben.3
Das IAQ hat in einer der kommentierten Infografiken die Entwicklung und vor allem die Größenordnungen der Zugänge in Alters- und Erwerbsminderungsrenten für die Jahre von 2000 bis 2024 aufbereitet, der man auch die Bedeutung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte entnehmen kann:

Quelle: Zugänge von Alters- und Erwerbsminderungsrenten 2000 – 2024 (Abbildung mit ausführlichen Erläuterungen)
Die Empfehlung 6 der Alterssicherungskommission lautet:
| Die Kommission empfiehlt, den abschlagsfreien Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen. |
Ein abschlagsfreier vorgezogener Rentenbeginn ausschließlich nach Beitragsjahren soll zukünftig nicht mehr möglich sein.
➔ Es geht also um die im § 38 SGB VI normierte „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“. Man muss wissen: Diese Altersrente wurde 2012 eingeführt, da durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz ab dem Jahr 2012 die Regelaltersgrenze angehoben wurde. Bis 2011 konnte die Regelaltersrente vom vollendeten 65. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Mit der 2012 eingeführten Rente soll gewährleistet werden, dass Versicherte weiterhin mit dem vollendeten 65. Lebensjahr eine abschlagsfreie Altersrente in Anspruch nehmen können, die bereits „besonders lange“ – wie der Name der Rente bereits verdeutlicht – Rentenversicherungsbeiträge geleistet haben. Den meisten Menschen ist dieser Zweig der Altersrente eher bekannt unter dem Begriff der „Rente mit 63“. Das geht zurück auf das RV-Leistungsverbesserungsgesetz, nach dem die Altersgrenze für die Inanspruchnahme der Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab Juli 2014 für bestimmte Geburtsjahrgänge bis auf das vollendete 63. Lebensjahr herabgesetzt wurde.
Wie erläutert die Alterssicherungskommission ihre Empfehlung? Dazu aus dem Abschlussbericht der Kommission:
»Seit 2015 haben etwa 30 Prozent aller Altersrentenzugänge die Möglichkeit des abschlagsfreien vorgezogenen Rentenzugangs für besonders langjährig Versicherte genutzt. Ihre durchschnittliche Zugangsrente betrug 2025 1.677 Euro, damit lag sie rund ein Drittel höher als im Durchschnitt der Altersrente für langjährig Versicherte (Wartezeit 35 Jahre mit Abschlägen) mit 1.257 Euro.« (S. 24)
Interessant ist dieser Hinweis: »In der Kommission wurde diskutiert, ob es aus Aspekten der Anerkennung von Lebensleistung weiterhin einen abschlagsfreien früheren Rentenzugang für diejenigen geben sollte, die bereits früh angefangen haben zu arbeiten und langjährige Beitragszeiten aufweisen, beispielsweise nach 47 Beitragsjahren.«
Aber man hat diesen möglichen Ansatz verworfen und das so begründet:
»Die Daten zeigen …, dass von solchen Regelungen vor allem Besserverdienende, Gesündere und Männer profitieren, während Geringverdienende, Personen mit weniger stabilen Erwerbsverläufen und Frauen sie nicht in Anspruch nehmen (können). Die Abschlagsfreiheit führt faktisch zu höheren Renten zu Lasten der Versichertengemeinschaft. Da zudem keine Grenzen bei Hinzuverdienstmöglichkeiten bestehen, besteht ein zusätzlicher ökonomischer Anreiz, die Rente zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu beziehen.« (S. 24)
➔ Es muss darauf hingewiesen werden, dass es sich bei dieser Maßnahme um eines der schwergewichtigen Bausteine im „Gesamtkunstwerk“ handelt, was man an den von der Kommission zitierten (angeblichen) Entlastungen der Rentenversicherung ablesen kann: »Die Abschaffung des abschlagsfreien vorgezogenen Rentenzugangs kann die Finanzen der GRV dauerhaft entlasten. Soweit die Personen, die die Rente für besonders langjährig Versicherte beziehen, stattdessen ab demselben Zeitpunkt die mit Abschlägen belegte vorgezogene Rente für langjährig Versicherte beziehen würden, ergäben sich unmittelbare Einsparungen in Höhe von etwa 430 Millionen Euro pro Jahr des Rentenbezugs und pro Rentenzugangsjahrgang (in Werten des Zugangs 2025). Die Einsparungen durch Abschläge wirken verteilt über die gesamte Rentenbezugsdauer. Die stabilisierende Wirkung setzt ab dem Jahr ein, in dem kein abschlagsfreier Zugang mehr möglich ist. Würden alle Versicherten ihren Renteneintritt um ein Jahr aufschieben, ergäben sich Einsparungen für die DRV von ca. 6,5 Milliarden Euro pro Rentenzugangsjahrgang. Zudem ist mit zusätzlichen Beitragseinnahmen zu rechnen, da zumindest ein Teil der Betroffenen den Renteneintritt aufschiebt, dem Arbeitsmarkt länger zur Verfügung steht und länger erwerbstätig sein dürfte.«
➔ Schützenhilfe kam bereits Anfang Juni aus dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). »Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte würde die öffentlichen Kassen einer neuen Studie zufolge um 9,5 Milliarden Euro pro Rentnerjahrgang entlasten. Zudem stünden dem Arbeitsmarkt zusätzlich rund 125.000 Vollzeitkräfte zur Verfügung«, konnte man beispielsweise dieser Meldung entnehmen: Aus für „Rente mit 63“ würde Milliarden sparen. Grundlage für solche großen Zahlen ist diese im Auftrag der Bertelsmann Stiftung verfasste Studie:
➞ Stefan Bach et al. (2026): Abschaffung der abschlagsfreien Frühverrentung. Analyse der fiskalischen Einsparungen und Beschäftigungseffekte, Gütersloh: Bertelsmann Stiftung, Juni 2026
Allerdings gibt es in der Studie neben allerlei Versprechungen auf „Einsparungen“ auch kritische Hinweise eine Abschaffung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte betreffend. Dazu die Bertelsmann Stiftung in ihrer Mitteilung anlässlich der Veröffentlichung der Studie:
»Eine pauschale Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren würde allerdings insbesondere Personen mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit hart treffen, weil diese ihre Beschäftigung nur bedingt verlängern könnten. Sie wären oftmals gezwungen, einen vorzeitigen Renteneintritt mit Abschlägen in Kauf zu nehmen. Um Härten zu vermeiden, käme eine individuelle Gesundheitsprüfung als Zugangsvoraussetzung zur “Rente mit 63” oder eine neu gestaltete Berufsunfähigkeitsversicherung in Frage. Auch der Nachweis einer langjährigen Arbeit in belastenden Tätigkeiten wäre denkbar. Diese Ansätze sind jedoch mit großem bürokratischen Prüfaufwand und hohen Kosten verbunden. Leichter umzusetzen wäre es, als Kriterium zusätzlich das durchschnittliche Einkommen zu berücksichtigen. Das ist deswegen gerechtfertigt, weil körperlich belastende Tätigkeiten oft mit geringen Einkommen einhergehen. Denkbar wäre hier eine Einkommensgrenze von zum Beispiel 60 Prozent der durchschnittlichen Erwerbseinkommen, wie vom Sachverständigenrat Wirtschaft vorgeschlagen. Auch ein Ausbau der Grundrente käme in Frage. Sie könnte Einkommensverluste abfedern, die durch den Wegfall der „Rente mit 63“ entstünden.«
Und wie geht die Argumentation der drei Ministerpräsidenten für die Beibehaltung der abschlagsfreien Altersrente nach 45 Versicherungsjahren?
Sie stellen ab auf die immer noch aus der Teilung des Landes fortwirkenden Besonderheiten in Ostdeutschland:
»Die Vermögensbildung konnte sich in beiden Teilen Deutschlands über Jahrzehnte nicht unter denselben Voraussetzungen entwickeln. Während in Westdeutschland nach dem Zweiten Weltkrieg in Unternehmen und privaten Haushalten langfristig Vermögen aufgebaut wurde, war private Vermögensbildung in der DDR nur begrenzt möglich. Diese historischen Unterschiede wirken bis heute nach und zeigen sich weiterhin messbar: Die Einkommen sind niedriger. Das private Vermögen ist deutlich geringer, geerbt wird seltener. Und die Bevölkerung ist älter, weil die geburtenstarken Jahrgänge jetzt in den Ruhestand gehen und die geburtenschwachen Jahrgänge der frühen neunziger Jahre nachrücken.«
Und das hat (im Vergleich zu Westdeutschland durchaus abweichende) Folgen für die Bedeutung der gesetzlichen Rentenversicherung für viele Menschen in Ostdeutschland:
»Die gesetzliche Rente ist im Osten Deutschlands nicht eine Säule der Alterssicherung unter mehreren. Für die große Mehrheit der Menschen hier ist sie die einzige. Betriebsrenten sind selten, private Vorsorge setzt Einkommen voraus, die es ermöglichen, in Größenordnungen Rücklagen zu bilden. Jede Veränderung im gesetzlichen System wirkt bei uns deshalb fast ungebremst.«
➔ Übrigens findet man in der gemeinsamen Erklärung auch diesen aufschlussreichen Passus, gleichsam die andere Seite der ostdeutschen Besonderheiten: »Gleichzeitig wird in unseren Ländern seit Jahrzehnten gelebt, was in der Rentendebatte als Ziel formuliert wird: längere Erwerbsbiografien, höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen, weniger Abhängigkeit von der Grundsicherung im Alter. Die Betreuungsquote der unter Dreijährigen liegt in unseren Ländern bei rund 55 Prozent, im Westen bei etwa 35. Diese Betreuungsinfrastruktur hat wesentlich dazu beigetragen, dass die durchgehende Erwerbstätigkeit von Müttern in unseren Ländern deutlich stärker verbreitet ist.«
Was nun genau fordern die drei Ministerpräsidenten? Den Verzicht auf die Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährige Versicherte – das konnte man doch überall in den Medien lesen. Oder?
In dem Papier heißt es, man erwartet von der Bundesregierung:
»Übergangsfristen, die ostdeutsche Erwerbsbiografien berücksichtigen: Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren hat in unseren Ländern besonderes Gewicht, weil verhältnismäßig viele Menschen diese Anzahl an Beitragsjahren tatsächlich erreichen. Wer mit sechzehn Jahren die Lehre begonnen und seitdem ohne Unterbrechung gearbeitet hat, erreicht 45 Beitragsjahre früher als andere. Auch die durchgehende Erwerbstätigkeit von Frauen ist bei uns die Regel. Dass ostdeutsche Renten aus der gesetzlichen Versicherung heute im Durchschnitt höher ausfallen als westdeutsche, ist kein Gegenargument, sondern der Beleg: Es ist die einzige Säule, die es gibt. Beim gesamten Alterseinkommen liegen wir weiterhin zurück. Für die rentennahen Jahrgänge braucht es deshalb langen Vertrauensschutz und eine Härtefallregelung, die körperlich belastende Berufe und sehr lange Beitragszeiten anerkennt.«
Das ist nun keineswegs eine generelle Absage der von der Alterssicherungskommission vorgeschlagenen Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren (und demnächst frühestens mit 65 Jahren).
➔ Genau hier könnte man ansetzen, wenn man im Herbst bei den Gesetzgebungsverfahren im Kontext der Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission mit Kompromissen bei der Ausgestaltung der Abschaffung dieses Zugangs zu einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Altersrente arbeiten muss. Man kann mit (möglicherweise differenzierten) Übergangsfristen arbeiten und die dann als „Spielmasse“ einbringen.
Und da ist dann auch noch die anstehende „Pflegereform“, also nicht wirklich der Pflege, sondern der Art und Weise der Finanzierung vor allem der stationären Langzeitpflege
Wenn man sich schon zu einem „Forderungskatalog“ an die Bundesregierung, dessen Kanzler der eigenen Partei angehört, adressiert, dann kann man auch einen weiteren Mühlstein ansprechen, der viele Menschen im Alter zunehmend überfordert.
Auch hier trifft man bei der Argumentation der Ministerpräsidenten auf die nur historisch zu verstehenden Besonderheiten in den ostdeutschen Ländern:
»In unseren Ländern treffen hohe Pflegequoten auf niedrige Alterseinkommen. Der Eigenanteil im Pflegeheim liegt im ersten Aufenthaltsjahr bundesweit inzwischen bei durchschnittlich rund 3.364 Euro im Monat. Selbst der bundesweit niedrigste Heimeigenanteil – 2.891 Euro in Sachsen-Anhalt – übersteigt die durchschnittliche Altersrente in unseren Ländern deutlich. Das Problem ist nicht, dass unsere Heime zu teuer wären. Das Problem ist, dass die Einkommen im Alter zu niedrig sind. Zwar fallen die gesetzlichen Renten in Ostdeutschland wegen der höheren und längeren Erwerbsbeteiligung von Frauen teilweise höher aus als in Westdeutschland. Zu ihnen kommen jedoch wesentlich seltener Betriebsrenten, private Alterseinkünfte oder verwertbares Immobilienvermögen hinzu. Beim gesamten Alterseinkommen besteht deshalb weiterhin ein deutlicher Rückstand. Der Weg in die Hilfe zur Pflege ist bei uns deshalb kürzer und die Folgekosten tragen vor allem die Kommunen.«Und dann kommt die relativ klare Ansage zu dem derzeit als Referentenwurf vorliegenden „Pflegeneuordnungsgesetz“ (PNOG),4 das aber erst einmal aus Eis gelegt wurde (bis die Wahlen im Herbst überstanden sind, außerdem muss sich der neue wie die Jungfrau zum Kinde in diesem Fall zum Amt gekommene Bundesgesundheitsminister Linnemann noch einüben):
»Der vorliegende Referentenentwurf sieht vor, die Entlastungszuschläge zu strecken. Er erhöht die Eigenanteile damit genau dort am stärksten, wo die Alterseinkommen am niedrigsten sind. Diesem Weg werden wir nicht zustimmen.«
Das ist schon sehr deutlich formuliert.
Auch hier formuliert man Erwartungen an die Bundesregierung – und wenn man die hier genannten Punkte ernst nehmen würde, dann müsste das gesamte PNOG neu ausgerichtet werden (was übrigens auch den bislang vorliegenden überaus kritischen Fach-Kommentierungen entsprechen würde):5
➔ »Eine Regelung für die pflegebedingten Eigenanteile in der stationären Pflege, die die individuelle Leistungsfähigkeit berücksichtigt. Über ihre Höhe ist im Gesetzgebungsverfahren zu entscheiden. Entscheidend ist, dass die Belastung begrenzt und für die Betroffenen planbar wird. Pflegebedürftigkeit im Alter darf nicht in die Sozialhilfe führen.«
➔ »Keine Verschiebung von Lasten auf Länder und Kommunen. Eine Reform, die die Pflegeversicherung entlastet und die kommunale Sozialhilfe belastet, löst kein Problem. Sie verschiebt es.«
Und genau: Wenn Verschiebungen zulasten der betroffenen Pflegebedürftigen und ihrer Familien sowie auf Kosten der Kommunen in den Sozialhilfebereich („Hilfe zur Pflege“ nach SGB XII) angesprochen werden, dann muss man im sozialpolitischen Bereich sofort an das Krankheitsbild der Verschiebebahnhöfe und der jahrzehntelangen Diskussion über „versicherungsfremde Leistungen“ denken. Und die werden tatsächlich auch als Erwartung an die Bundesregierung deutlich angesprochen, denn in der Pflegeversicherung summieren sich die zu Milliardenbeträgen:
➔ »Die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln. Das gilt für die Rentenversicherungsbeiträge pflegender Angehöriger, für die Ausbildungskosten in der Pflege und für die medizinische Behandlungspflege.«
Wenn man optimistisch eingestellt ist, dann könnte man mit den Ausführungen die Hoffnung verbinden, dass der mit dem Referentenentwurf für ein PNOG, der in wichtigen Teilbereichen der Pflegeversicherung in eine ganz andere Richtung weist, einhergehende Kontraktionsprozess für die Pflegeversicherung und die massive Belastungsverschiebung auf andere, oftmals schwächere Schultern noch mal auf die Tagesordnung gesetzt werden kann. Wenn das Fass im Herbst nochmals aufgemacht werden würde.
➞ In diesem Zusammenhang durchaus interessant ist die Unterstützung des Vorstoßes der drei ostdeutschen Ministerpräsidenten aus Bayern, genauer: aus Teilen der CSU. So berichtet das Deutsche Ärzteblatt unter der Überschrift Pflegereform: CSU-Politiker pflichten Kritik von Ost-Ministerpräsidenten bei: »Die Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), pflichtete … der Kritik an der geplanten Kürzung der Rentenpunkte von pflegenden Angehörigen bei. „Persönlich bin ich entschlossen, dass wir am Ende eine Kürzung der Rentenpunkte für pflegende Angehörige vermeiden können“, sagte Staffler. Nach den bisherigen Gesprächen sei sie „zuversichtlich, dass das auch gelingt“.« Und eine weitere gewichtige Stimme hat sich zu Wort gemeldet: »Der Fraktionschef der CSU im Bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, sagte zu Tagesspiegel Background, die gemeinsame Erklärung der drei Ministerpräsidenten benenne ein zentrales Problem: Pflege dürfe „nicht in die Sozialhilfe führen“. Wenn hohe Eigenanteile auf niedrige Alterseinkommen träfen, „müsse die Gesellschaft gegensteuern“. Er unterstütze deshalb den „Ansatz der ostdeutschen Kollegen“, sagte Holetschek: „Eigenanteile begrenzen, versicherungsfremde Leistungen aus Steuern finanzieren, häusliche Pflege stärken und keine Lasten auf Kommunen abwälzen“. Das sei „ein wichtiger Beitrag für faire und bezahlbare Pflege“.«
Vielleicht aber haben eher die Pessimisten und Politzyniker einen Punkt, wenn darauf hingewiesen wird, dass gier aus durchschaubaren, nämlich wahl- und umfragebedingten Motiven ein Sturm im ostdeutschen Wasserglas inszeniert wurde, der in Berlin abprallen wird.
Nur ein Wahlkampfmanöver?
Felix Kiefer hat seinen Kommentar zu den Wellen, die am Geiseltalsee geschlagen wurden, so überschrieben: Die Rentenrebellen aus dem Osten: Ein durchschaubares Wahlkampfmanöver, mehr nicht: »Sven Schulze, Michael Kretschmer und Mario Voigt wollen die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren stoppen. Damit riskieren sie das Rentenpaket, ohne wirklich Einfluss zu haben.« Sie haben es in die bundesweiten Nachrichten geschafft. »Auch im Bundesland mit der ältesten Wahlbevölkerung dürfte das gut ankommen.« Allerdings geht der Kommentator an keiner Stelle auf die durchaus diskussionswürdigen Argumente der Ministerpräsidenten ein, sondern offensichtlich ärgert ihn der Vorstoß, weil das Rentenpaket insgesamt in schwere Seenot geraten würde, wenn die erfolgreich wären.
»Das Paket steht und fällt damit, dass es allen drei Parteien, primär CDU und SPD, Kompromisse abverlangt. Die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren ist ein wesentliches Element davon. Die SPD hat seit Jahren für das Modell gekämpft, und selbst sie lässt nun davon ab. Denn die Sozialdemokraten wissen: Schnürt man das Paket noch einmal auf, dürfte es sein Ende sein – und die Hängepartie in der Rente ginge weiter.«
Der Hinweis auf die Sozialdemokraten ist allerdings mit Vorsicht zu genießen – vgl. dazu beispielsweise Plötzlich kein „Gesamtkunstwerk“ mehr: Auch Bas zeigt sich offen, das Rentenpaket aufzuschnüren:
„Ich bin bereit, über alles zu reden“ – so die Bundesarbeits- und -rentenministerin Bärbel Bas (SPD) in ihrem Sommerinterview des ZDF. Und die Urheberin des „Gesamtkunstwerks“ ergänzt: „Natürlich ist es kein Wunschergebnis, was diese Alterssicherungskommission vorgestellt hat.“ Wenn herauskomme, dass die Union doch an der abschlagsfreien Rente für Menschen mit mindestens 45 Versicherungsjahren festhalten wolle, dann „wird die SPD sicher nicht dagegen sein“.
Und auch zwei sozialdemokratische Ministerpräsidenten aus anderen ostdeutschen Bundesländern haben sich zu Wort gemeldet. Zum einen Manuela Schwesig (SPD) aus Mecklenburg-Vorpommern, die bereits sehr frühzeitig nach der Veröffentlichung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission Stellung bezogen hat gegen bestimmte Empfehlungen, u.a. explizit gegen die Abschaffung der abschlagsfreien Altersrente nach 45 Versicherungsjahren. Und im Nachgang zu der von den CDU-Ministerpräsidenten ausgelösten Debatte hat sich auch Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) aus Brandenburg positioniert:
»Der Brandenburger Ministerpräsident Dietmar Woidke hält die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren wie seine Amtskollegen aus den ostdeutschen Ländern für falsch. Der SPD-Politiker forderte Änderungen am Reformvorschlag der Rentenkommission.«
Die Skeptiker und Vertreter der These, dass es sich bei der ganzen Debatteninszenierung nur um ein „billiges“ Wahlkampfmanöver handelt könnten zweierlei vortragen:
Zum einen durchaus berechtigt die Frage: Wenn die Einwände gegen die Abschaffung der abschlagfreien Rente für besonders langjährig Versicherte mit den Besonderheiten in den ostdeutschen Bundesländern begründet wird, dann hätten doch die drei CDU-Ministerpräsidenten den Schulterschluss mit ihren SPD-Amtskollegen suchen können und eigentlich auch müssen. Wenn es um die Sache und die Menschen geht.
Zum anderen könnten auch die abschließenden Ausführungen in der gemeinsamen Erklärung nachdenklich stimmen, wo deutlich gemacht werden soll, was die drei CDU-Ministerpräsidenten zu diesem Schritt des Widerspruchs gegen Teile der Bundespolitik bewegt hat:
»Entschieden wird am Verhandlungstisch. Dort zählt, wer Mehrheiten organisieren kann, wer im Wort steht und wer als Partner gilt. Populismus verschafft Aufmerksamkeit. Ergebnisse verschafft er nicht. Mehr als acht Millionen Menschen in unseren drei Ländern haben einen Anspruch darauf, dass ihre Interessen nicht nur benannt werden. Sie müssen durchgesetzt werden. Das setzt Landesregierungen voraus, die stabil sind, die verlässlich verhandeln und deren Wort in Berlin und in Brüssel etwas gilt. Wer anderswo keine Partner findet, kann für sein Land nichts erreichen.
Genau darauf kommt es jetzt an. In den kommenden Monaten wird über die Alterssicherung und über die Pflege entschieden. Wer in dieser Zeit am Tisch sitzt und dort etwas bewegt, bestimmt mit, wie Ostdeutschland in den nächsten Jahrzehnten dasteht. Wir kämpfen für die Menschen in Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen. Dafür stehen wir und dafür arbeiten wir gemeinsam.«
Oder anders formuliert: Liebe Landsleute, das bekommt ihr nicht mit dem blauen Elefanten im Raum.
Wie dem auch sei: Es wurde und wird versucht, den im Osten gelegten Buschbrand die Rentenreform betreffend auszutreten und darauf zu verweisen, dass man das Gesamtkunstwerk eben nicht zerlegen dürfe.
Aber selbst wenn es gelingen sollte, die Diskussion und Infragestellung dieser einen Empfehlung der Alterssicherungskommission im Keim zu ersticken – glaubt man denn ernsthaft in Berlin, dass all die 33 Empfehlungen ohne Diskussionen im Herbst des Jahres in Gesetzespakete verpackt und ins Leben geschickt werden?
Wie wäre es denn mit einem Blick beispielsweise auf die Empfehlung 26 der Alterssicherungskommission:
Die Kommission empfiehlt, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) ohne Opt-out-Möglichkeit in die GRV einzubeziehen und ihren steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen. Ausnahmen sollten nur noch für Schülerinnen und Schüler vorgesehen werden. In der Folge erübrigt sich auch die gesonderte Berechnung der beitragspflichtigen Einnahmen im Übergangsbereich (Midijobs).
Wer glaubt denn, dass die Umsetzung einer solchen Empfehlung – die weitgehende Abschaffung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse – ohne Diskussionen oder Widerstände durchgehen wird? Man müsste schon sehr naiv sein.
Fußnoten
- Christian Endt und Vivien Serve berichten in ihrem Artikel Warum die Chance der AfD auf eine Alleinregierung schwindet, der am 1. August 2026 veröffentlicht wurde, dass angesichts der neuesten Umfrageergebnisse, vor allem aufgrund der leichten Zunahmen der Werte für SPD und Grüne, die Chancen für eine Alleinregierung der AfD (wieder) kleiner werden. Auf Grundlage der neuesten Umfragen wurden 10.000 mögliche Wahlausgänge berechnet. Zwischenstand: In 37 Prozent dieser Szenarien verfügt die AfD über eine absolute Mehrheit im Landtag von Sachsen-Anhalt. Sie könnte dann ihren Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund zum Ministerpräsidenten wählen und alleine regieren. Im Umkehrschluss: In zwei Dritteln der Szenarien reicht es nicht für eine AfD-Alleinregierung. Offensichtlich hängt viel an der schwächelnden SPD: »Mit sieben Prozent in den Umfragen hat die SPD allerdings gute Chancen, ebenfalls in den Landtag zu kommen: In drei von vier Szenarien gelingt der Wiedereinzug. Die Wahrscheinlichkeit der AfD, alleine zu regieren, sinkt in diesem Szenario auf 29 Prozent. Scheitert die SPD dagegen an der Fünf-Prozent-Hürde, steigt die Aussicht der AfD auf eine absolute Mehrheit auf 65 Prozent.« Und zu den Grünen: »Mit fünf Prozent in der jüngsten Umfrage von Infratest dimap stehen die Grünen genau auf der Kippe … In etwa einer von drei Simulationen reicht das für den Verbleib im Landtag.« Allerdings sollte man solche Befunde mit großer Vorsicht genießen angesichts der erheblichen Unsicherheiten, die mit Punktschätzungen in Wahlumfragen verbunden sind.
↩︎ - Der Geiseltalsee wurde sicher von den drei Länderfürsten als Ort für ihre „Identitätserklärung“ auch deshalb ausgesucht, weil der See, der im Zuge von Rekultivierungsmaßnahmen im früheren Braunkohleabbaugebiet Geiseltal entstanden ist, für die Transformation vieler Regionen in Deutschland steht und dafür, dass man den Resten der alten Welt neuen und in diesem Fall touristisch verwertbaren Atem einhauchen kann. Zugleich ist der See aber auch ein Ausdruck für die unterschiedlichen Interessen und die Nutzungskonflikte, die in Verbindung mit juristischen Konfliktaustragungsmechanismen teilweise zu Blockaden führen können. So hat der MDR im Juli 2026 gemeldet: Das Verwaltungsgericht Halle hat die Freigabe des Nordteils des Geiseltalsees für Wassersport und touristische Angebote vorerst gestoppt. Hintergrund ist ein Eilantrag des Naturschutzbundes Sachsen-Anhalt. Bis über den Antrag der Naturschützer endgültig entschieden ist, darf im Nordteil des Geiseltalsees deshalb lediglich gebadet werden. Der NABU verwies in einer Mitteilung auf seltene Vogelarten, die derzeit am Nordufer brüten und geschützt werden müssten. Wahrscheinlich wird der Teil des Sees dann rechtzeitig zu den Weihnachtsfeiertagen auch für den Wassersport (wieder) freigegeben.
↩︎ - Hier die genaue schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters nach Jahrgängen: Jahrgang 1947 bis 1958: Anhebung um jeweils einen Monat pro Jahrgang (von 65 Jahren und 1 Monat bis 65 Jahre und 12 Monate bzw. 66 Jahre). Jahrgang 1959: 66 Jahre und 2 Monate. Jahrgang 1960: 66 Jahre und 4 Monate. Jahrgang 1961: 66 Jahre und 6 Monate. Jahrgang 1962: 66 Jahre und 8 Monate Jahrgang 1963: 66 Jahre und 10 Monate. Jahrgang 1964 und jünger: 67 Jahre (vorläufiges Ende der Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters).
Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen nach § 37 SGB VI gibt es auch in Zukunft eine abweichende Regelung: Hier wird das gesetzliche Renteneintrittsalter ebenfalls in Schritten von früher 63 auf 65 Jahre angehoben. Und die Altersgrenze, ab der man diese Rente frühestens – jedoch mit Abschlägen – erhalten kann, steigt parallel dazu von 60 auf 62 Jahre.
↩︎ - Vgl. zu den Inhalten des vorliegenden Rentenentwurfs die kompakte Darstellung bei Johannes Steffen (2026): Übersicht zu den wesentlichen Änderungen eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG), Bremen, Juni 2026.
↩︎ - Als ein Beispiel hierzu sei auf diese Aufarbeitung der Inhalte des PNOG verwiesen: Heinz Rothgang (2026): Leistungskürzungen statt großer Strukturreform – Warum die geplante gesetzliche Neuordnung die Krise der Pflege verschärfen würde, in: Soziale Sicherheit, Heft 7-8/2026.
↩︎