Wir werden das in den kommenden Monaten, wenn die „Abschaffung“ des Bürgergelds und die Einführung der (gar nicht so) „Neuen Grundsicherung“ seinen parlamentarischen Gang geht und dann wahrscheinlich zum Sommer 2026 vollends umgesetzt sein wird,1 immer öfter erleben: Die Jobcenter arbeiten nicht so, wie sie sollten und deshalb werden die großspurigen Versprechen der Bundesregierung, was angebliche Einsparungen im SGB II und ein sanktionierenden „Aussiebens“ der Leistungsempfänger angeht, auch leider nicht erreichbar sein. Wenn die doch nur besser arbeiten würden.
Und gleichzeitig wird eine schon seit langem im Hintergrund geführte Debatte über die „Berechtigung“ zur Teilnahme an der Grundsicherung nach SGB II an Schärfe und medialer Aufmerksamkeit gewinnen: zentrale Zugangsvoraussetzung in das System ist der Begriff der „Erwerbsfähigkeit“, der tatsächlich auch im internationalen Vergleich sehr weit gefasst ist, denn man muss als „erwerbsfähig“ eingestuft werden, wenn man mindestens drei Stunden am Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann. Das bedeutet aber nicht, dass es für solche „Grenzanbieter“ auf dem Arbeitsmarkt überhaupt irgendeine reale Arbeitsnachfrage gibt. Und dann sind da noch die vielen, die auf dem Papier voll erwerbsfähig sind, die aber ein oder mehrere sogenannte „Vermittlungshemmnisse“ haben, die ihre Integration in die heutige Erwerbsarbeitswelt schwierig bis unmöglich machen. Da könnte man auf so einige Ideen der „Bereinigung“ kommen.
Viele Kranke, viele Nicht-Suchende und viele Jobcenter mit leeren Händen
Nun erreicht uns die Botschaft der Bertelsmann Stiftung, dass es eine von der Stiftung geförderte neue Studie gibt, die mit dieser vielsagenden Überschrift der entsprechenden Pressemitteilung der Öffentlichkeit präsentiert wird: Bürgergeldempfänger: Viele sind krank, die Hälfte sucht keinen Job – und Jobcenter bieten zu wenig Stellen an. Da bekommt man gleich mehrere, genauer: drei (angebliche) Problemstellen in einem Satz geliefert.
»Mehr als die Hälfte der Empfänger:innen von Bürgergeld hat in den zurückliegenden vier Wochen nicht nach einem Job gesucht. Viele der Betroffenen sind nach eigenen Angaben dazu auch gar nicht in der Lage, denn 45 Prozent geben an, an einer psychischen oder chronischen Erkrankung zu leiden. Zugleich sagen aber auch knapp 43 Prozent der Befragten, sie hätten noch nie ein Jobangebot vom Jobcenter erhalten.«
Und wie ist man auf diese Zahlen gekommen?
Es handelt sich um das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von 1.006 Leistungsberechtigten zwischen 25 und 50 Jahren im Auftrag der Bertelsmann Stiftung.
Von welcher Grundgesamtheit sprechen wir?
»Rund 1,8 Millionen Menschen in Deutschland sind laut Statistik arbeitslos und beziehen Bürgergeld, gelten also grundsätzlich als erwerbsfähig.«
Angeblich, beklagt die Stiftung, gab es bislang keine verlässlichen Informationen darüber, ob und wie intensiv die Betroffenen auf Jobsuche sind und wie gut die Jobcenter sie unterstützen.
Deshalb hat man das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) in Tübingen beauftragt, eine Befragung durchzuführen, um das mal genauer auszuleuchten.
Herausgekommen ist diese Original-Veröffentlichung:
➔ Bernhard Boockmann et al. (2025): Jobsuche im Bürgergeld. Wie sich Leistungsbeziehende um Arbeit bemühen, Gütersloh: Bertelsmann Stiftung, Dezember 2025
Der Studie kann man die folgenden Informationen entnehmen:
»Die Studie ist Teil der Untersuchung „Lebenssituation und Erfahrungen von Bürgergeldbeziehenden (LEBez)“ des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) und des SOKO Instituts im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Sie untersucht, wie intensiv Leistungsbeziehende von sich aus nach Arbeit suchen, welche Gründe einer Arbeitssuche entgegenstehen und welche Angebote die Leistungsbeziehenden vom Jobcenter erhalten. Die Studie zeigt, dass viele Leistungsbeziehende psychisch oder chronisch krank sind. Mehr als die Hälfte der Leistungsbeziehenden hat in den letzten vier Wochen nicht nach einem Job gesucht und gibt hierfür häufig gesundheitliche Gründe an. Daneben werden unter anderem fehlende passende Stellen und unzureichende finanzielle Anreize genannt. Viele geben außerdem an, noch nie ein Stellen- oder Weiterbildungsangebot vom Jobcenter erhalten zu haben. Die Befragung erfolgte vom 15. April bis 18. Juni 2025. Zielgruppe waren erwerbsfähige Leistungsbeziehende zwischen 25 und 50 Jahren, die mindestens seit einem Jahr Bürgergeld beziehen und arbeitslos oder arbeitsuchend sind. Die Stichprobe wurde vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) gezogen.«
Die Bertelsmann Stiftung zitiert einige der Befunde der Studie von Boockmann et al. (2025):
➞ »57 Prozent der Befragten geben an, sie hätten in den zurückliegenden vier Wochen gar nicht nach einem Job gesucht, davon 53 Prozent der Männer und 63 Prozent der Frauen. Selbst unter den aktiv Suchenden investiert der Großteil vergleichsweise wenig Zeit in die Jobrecherche: Nur 26 Prozent der Befragten suchen bis zu neun Stunden pro Woche. Sechs Prozent investieren 20 Stunden oder mehr in die Suche.«
➞ »Knapp 43 Prozent der Befragten geben an, noch nie ein Stellenangebot erhalten zu haben. Knapp 38 Prozent sagen, sie seien bislang bei Weiterbildungsmaßnahmen leer ausgegangen. Die Befragung zeigt, dass Personen mit Berufsabschluss die besten Karten bei Jobangeboten haben, gefolgt von Hochschulabsolvent:innen. Weiterbildungsmaßnahmen bieten die Jobcenter vor allem Personen mit Hauptschulabschluss an, seltener sind Weiterbildungsangebote für Frauen, insbesondere mit kleinen Kindern.«
➞ »Häufig sind es gesundheitliche Einschränkungen, die die Menschen von der Jobsuche abhalten. 45 Prozent aller Befragten berichten von psychischen oder chronischen Krankheiten. In der Untergruppe derer, die nicht aktiv nach Stellen suchen, führen sogar drei Viertel (74 Prozent) gesundheitliche Probleme als Hemmnis an.«
Apropos Probleme und die bereits angesprochenen Diskussion der „Erwerbsfähigkeit“: Die Bertelsmann Stiftung zitiert an dieser Stelle ihren „Project Manager“ Tobias Ortmann: „Vielen gelingt der Einstieg in Arbeit dadurch, dass Hürden abgebaut werden. Aber wenn chronische oder psychische Krankheiten keine realistische Chance auf eine Integration in den Arbeitsmarkt bieten, dann sollte ein Wechsel aus der Grundsicherung in ein besser passendes Unterstützungssystem wie die Sozialhilfe oder die Erwerbsminderungsrente geprüft werden.“
Und noch etwas genauer zu denen, die gar keinen Job suchen – wohlgemerkt; in den letzten vier Wochen vor der Befragung:
➞ »Knapp die Hälfte (49 Prozent) der Befragten, die keinen Job suchen, begründet das mit zu wenigen passenden Stellen. Ein gutes Viertel (25,5 Prozent) erklärt, dass sich die eigene finanzielle Lage nicht verbessern würde, und 22 Prozent sagen, sie seien durch die Pflege von Angehörigen oder die Kinderbetreuung gebunden. Elf Prozent geben an, sich mit „Gelegenheitsarbeiten“ über Wasser zu halten.«
Auch hier wieder interessant die – nun ja – „Einordnung“ des Project Managers Tobias Ortmann, der von der Stiftung mit diesen Worten zitiert wird: „Wer arbeiten kann und Angebote ohne triftigen Grund ablehnt, sollte konsequent sanktioniert werden. Außerdem muss Schwarzarbeit unterbunden werden, indem betreffende Personen stärker zeitlich eingebunden werden.“ Denkbar ist eine Ausweitung von geförderter Beschäftigung. Hierfür kann das Bürgergeld selbst zur Finanzierung genutzt werden.“2
Man kann das auch anders sehen
Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat sich unter der Überschrift Kritische Einordnung der Studie „Jobsuche im Bürgergeld“ zu Wort gemeldet: Es wird hervorgehoben, dass die Studie wichtige Befunde über Bürgergeldbezieher enthält.
Aber: Um Missverständnisse in der Berichterstattung zu vermeiden, sollten folgende Punkte beachtet werden:
➔ »Befragt wurden ausschließlich Langzeitbeziehende (mindestens ein Jahr im Bezug). Die aktivste Gruppe – jene im ersten Jahr – fehlt komplett. 40 Prozent der Abgänge aus dem Bürgergeld erfolgen aber genau in diesem ersten Jahr. Knapp 60 Prozent der Befragten sind seit drei Jahren oder länger im Bezug, 40 Prozent sogar seit über fünf Jahren. Dass Menschen, die seit drei, fünf oder mehr Jahren im Leistungsbezug sind, Phasen haben, in denen sie sich nicht bewerben oder die Jobsuche zeitweise aufgegeben haben, ist wenig überraschend, sagt aber nichts über „die Bürgergeldbeziehenden“ insgesamt aus.«
➔ »Von der Aussage „die Hälfte sucht keinen Job“ bleiben bei genauer Betrachtung etwa 10 Prozent (wohlgemerkt einer spezifischen Teilgruppe aus der Gesamtheit aller Menschen im Bürgergeld!): 59 Prozent haben legitime Gründe (etwa Krankheit, Kinderbetreuung, laufende Maßnahmen). Für die restlichen 41 Prozent gilt: 73 Prozent suchen aktiv nach Arbeit. Eine vorab verbreitete Pressegrafik verwendet zudem den Begriff „Gelegenheitsarbeit (‚Schwarzarbeit‘)“ – obwohl die Studie nach Schwarzarbeit aus methodischen Gründen gar nicht gefragt hat.«
Die ausführliche Kommentierung der Studie von Boockmann et al. (2025) gibt es hier:
➔ Zur Studie „Jobsuche im Bürgergeld“: Kritische Einordnung des Paritätischen Gesamtverbandes, Berlin, Dezember 2025
Abschließend noch ein Blick auf die anfangs besonders hervorgehobenen Jobcenter (bzw. der Kritik an ihrer Arbeit: Interessanterweise teilen auch die Paritäter eine Perspektive, die in der Studie von Boockmann et al. (2025) auftaucht: Gemeint ist hier der Hinweis, dass über 40 Prozent der Betroffenen noch kein Jobangebot vom Jobcenter bekommen habe. Der Paritätische Wohlfahrtsverband schließt sich der Diagnose an, dass die „Befunde auf erhebliche Defizite der Beschäftigungsförderung“ hinweisen: »42,6 Prozent der Befragten haben im gesamten Zeitraum ihres Leistungsbezugs kein einziges Stellenangebot vom Jobcenter erhalten. Der Anteil der durch die Arbeitsverwaltung vermittelten Personen ist zwischen 2014 und 2023 von 14 auf 5 Prozent gefallen. Auch Frauen werden systematisch weniger gefördert.« Es wird dann noch ergänzend angeführt, dass sich die Debatte „auf die Qualität und Ausstattung der Jobcenter konzentrieren“ sollte.
Unabhängig von der gar nicht so einfach zu beantwortenden Frage nach der Art und Weise einer „Erfolgsmessung“ der Arbeit der Jobcenter: Man sollte immer daran denken, dass Jobcenter zuweilen auch deshalb keine Jobangebote unterbreiten, weil es für die jeweilige Person schlichtweg kein solches gibt.
Fußnoten
- Zum bisherigen und weiteren Ablauf: Der Kabinettsbeschluss über das 13. SGB II-Änderungsgesetz war am 17. Dezember 2025, die erste Lesung im Bundestag findet statt am 15 und 16. Januar 2026. Am 28. Januar 2026 wird der Gesetzentwurf in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales eingebracht, eine Anhörung dort ist am 23. Februar 2026 vorgesehen. Die zweite und dritte Lesung im Bundestag ist terminiert auf den 5. und 6. März 2026. Und für den 27. März 2026 ist dann ein zweiter Durchgang beim Bundesrat vorgesehen.
↩︎ - Man muss sich klar machen, was für eine besondere Form der öffentlich geförderten Beschäftigung hier in wohlig temperierten Worten dem Leser untergeschoben werden soll: Es geht nicht um Maßnahmen, mit denen man die betroffenen Menschen fördert und ihre individuellen Hemmnisse wenn nicht beseitigt, so doch verringert und sie über kurz oder lang im Idealfall wieder „marktgängig“ machen kann, sondern um die „dunkle Seite“ der öffentlich geförderten Beschäftigung zur Überprüfung der Arbeitsbereitschaft und dem Herstellen von Tatbeständen, die eine Exklusion aus dem Leistungsbezug ermöglichen. Vgl. dazu ausführlicher die Hinweise in dem Beitrag Aus dem Bürgergeld diesseits einer im luftleeren Raum eskalierenden „Arbeitspflicht“-Debatte: Immer weniger Möglichkeiten, einer geförderten Beschäftigung nachzugehen. Zur Entwicklung der Arbeitsgelegenheiten und der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“, der hier am 6. August 2025 veröffentlicht wurde. ↩︎