Über die Entwicklungen in Deutschland rund um den Marktführer der Lieferdienst, also das Unternehmen Lieferando, wurde hier anlässlich der Ankündigung, 2.000 Fahrer zu entlassen und auf die Welt der Subunternehmer zurückzugreifen, bereits ausführlich berichtet (vgl. dazu die Beiträge Aus den Untiefen der Lieferbotengesellschaft: Lieferando lässt liefern und entlässt 2.000 eigene Fahrer. Das wird erst der Anfang sein und die „Schattenflotte“ wird weiter wachsen vom 20. Juli 2025 sowie Über einen Ausschnitt aus der Welt der Gig-Worker: Lieferdienste zwischen Boom, Konzentration und dem Subcontracting als Kostensenkungsstrategie (auf Kosten der Beschäftigten) vom 21. Juli 2025). Die Berichterstattung geht weiter: »Der Lieferdienst entlässt alle Kuriere in Hamburg. Viele stehen vor dem beruflichen Aus oder müssen bei einer Schattenflotte anheuern«, so der Beitrag Ausgeliefert von Krischan Meyer, der am 5. August 2025 veröffentlicht wurde.
»Lieferando will nach dem Stellenabbau vermehrt auf sogenannte Flottendienstpartner wie Fleetlery setzen, um die „eigene Agilität und Effizienz auf dem wachsenden Markt zu steigern“, wie es ein Lieferando-Sprecher ausdrückt. Zwar fahren in Hamburg dann weiterhin Kuriere im Auftrag von Lieferando Essen aus, diese sind dann aber bei anderen Unternehmen angestellt.« Die anderen Unternehmen betreiben ein undurchschaubares Netz von weiteren Subunternehmen, in denen Schwarzarbeit und Verstöße gegen das Mindestlohngesetz an der Tagesordnung sein sollen. „Dabei sollen gezielt Menschen mit Migrationshintergrund angeworben werden und als Scheinselbstständige für Dienstleister wie Lieferando Essen ausliefern“, wird der Lieferando-Betriebsratsvorsitzende Andreas Schuchard in dem Artikel zitiert.
Nun wird dem einen oder anderen einfallen, dass da doch was auf der EU-Ebene war. Am 17. März 2024 wurde hier dieser Beitrag dazu veröffentlicht: Wenigstens den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Plattform-Dach? Die (verwässerte) EU-Richtlinie über Plattform-Arbeit kommt – auch gegen die FDP-Blockade aus Deutschland. In dem Artikel von Krischan Meyer heißt es dazu:
»Um solche Missstände zu unterbinden, wurde bereits im Oktober 2024 eine EU-Richtlinie verabschiedet, die die Arbeitsverhältnisse auf Plattformebene … verbessern soll. Allerdings lässt sich die Bundesregierung mit der Umsetzung in Deutschland ordentlich Zeit. Bis heute hat sich in der Sache nichts getan und eine Ankündigung, wann es so weit sein wird, gibt es auch noch nicht.«
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales arbeitet nach eigenen Angaben an einem entsprechendem Gesetz. Wann es denn fertig sein wird, konnte ein Ministeriumssprecher auf Nachfrage nicht sagen. Pikant vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen: Lieferando selbst hatte die Bundesregierung bereits im Winter 2023 dazu aufgerufen, die Richtlinie auf Europaebene zu unterstützen (vgl. dazu die Pressemitteilung Lieferando ruft Bundesregierung zur Unterstützung der EU-Plattformarbeitsrichtlinie auf vom 20.12.2023). Damals brüstete sich Lieferando mit der Behauptung, dass es seinen Angestellten mit einer Direktanstellung und Vertretung durch Betriebsräte in der Branche einzigartige Konditionen biete. Die Zeiten ändern sich.
Aber nicht nur aus Deutschland werden Probleme gemeldet. Auch aus Österreich erreichen uns entsprechende Meldungen.
Der Blick nach Österreich
Bereits am 18. März 2025 wurden die Menschen in unserem Nachbarland mit solchen Schlagzeilen konfrontiert: Lieferando kündigt alle Rider und stellt gesamte Logistik auf freie Dienstverträge um: »Hunderte Kuriere verlieren in Österreich ihren Job. Der Kollektivvertrag für Fahrradboten wird zur Makulatur. Über einen vergeblichen Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping«, berichtete Verena Kainrath. »Rund 5000 Boten sind auf Österreichs Straßen im Dienste der Gastronomie und des Handels unterwegs. Knapp 2000 unter ihnen fahren mit ihren Rädern und E-Mopeds unter dem Dach des Kollektivvertrags. Dieser schrammt mit seinen Mindestlöhnen zwar nur hart an der Armutsgrenze vorbei. Er bietet jedoch bezahlten Urlaub, Weihnachtsgeld, Zuschläge für Sonntagsarbeit und Entlohnung auch im Krankheitsfall. Damit ist Schluss.« Kollektivvertrag ist der in Österreich gebräuchliche Terminus für Tarifverträge.
Auch hier: Anders als Foodora und Wolt stellte Lieferando seine Boten in Österreich bisher fix an. Nun wird dieses Logistikmodell beendet. »Der damit verbundene operative Betrieb wird bis Ende Juni schrittweise aufgelassen. Ende Juli schließt die ganze Firma.«
Aufschlussreich ist die in dem Beitrag zitierte Rechtfertigung des Unternehmens: »Man werde weiter in Österreich investieren – allerdings nicht mehr in Fahrer, die dem Kollektivvertrag unterliegen. „Wir brauchen gleiche Wettbewerbsbedingungen“ … Man habe über Jahre versucht, Benchmarks für die Branche zu setzen, doch kein Mitbewerber sei diesen gefolgt. Das habe zu wesentlichen Wettbewerbsnachteilen geführt.«
Auch in Österreich ist Lieferando (noch) der Platzhirsch bei den Lieferdiensten: Lieferando bedient in Österreich mehr als 50 Prozent des Geschäfts rund um Essenslieferungen, »verlor in den vergangenen Jahren aber stetig Marktanteile an die Rivalen Wolt und Foodora. Beide sparten sich über ihr Heer an modernen Tagelöhnern schon bisher die Lohnnebenkosten.«
Der Weg in die (scheinselbstständige) Zulieferergesellschaft ist geöffnet: »Wer für den Essenszusteller als Fahrer arbeiten will, muss dies aber künftig als freier Dienstnehmer mit eigenem Rad oder E-Moped tun. Allein Jacke, Helm und orangefarbene Tasche werden gestellt … Der Service werde flexibler und effizienter.«
„Hätte die Regierung ihre Hausaufgaben rund um freie Dienstverträge gemacht, würden jetzt nicht tausend Leute ihre Jobs verlieren“ – mit diesen Worten wird der Lieferando-Betriebsrat Fabian Warzilek zitiert. Der Gewerkschafter sieht ein Versagen der Politik.
Die desaströsen Folgen der Entwicklung in und für Österreich:
»Der vor fünf Jahren geschaffene Kollektivvertrag für Fahrradboten wird mit dem Ausstieg von Lieferando zur Makulatur. Seit 2023 sieht dieser ein monatliches Bruttoeinkommen von 1730 Euro für 40 Stunden die Woche vor. 2024 wurde vergeblich und flankiert von Streiks um einen neuen Abschluss gerungen. Im Sommer erhöhte Lieferando die Löhne freiwillig um 7,8 Prozent, was die Gewerkschaft als Teilerfolg wertete. Lieferando habe eingesehen, dass man keine Hungerlöhne zahlen könne, hieß es.
Künftig werden die Kuriere des Konzerns wie jene von Foodora und Wolt auch bei widrigster Witterung ohne gesetzlichen Arbeitsschutz fahren. Krankengeld gibt es erst ab dem vierten Tag, und dann nur die Hälfte der Bemessungsgrundlage. Sonntagszuschläge werden ebenso obsolet wie Urlaubsgeld. Ohne Auftrag gibt es keine Bezahlung, unfreiwillige Stehzeiten schmälern den Verdienst. Auch wenn über GPS jeder ihrer Arbeitswege kontrolliert wird, Apps ihnen Aufträge erteilen, Fristen und Ziele vorgeben: Rechtlich gesehen sind sie nicht mehr Teil des Betriebs.«
»Dass der Job eines Kuriers mit freien Dienstverhältnissen schwerlich vereinbar ist, darüber sind sich Arbeitsrechtsexperten einig«, so Verena Kainrath einen Tag später in ihrem am 19. März 2025 veröffentlichten Beitrag Keine Anarchisten der Landstraße: Kündigung der Lieferando-Fahrer schlägt hohe Wellen. Und auch hier taucht sie wieder auf, die angesprochene EU-Richtlinie:
»Der Druck auf die Regierung steigt, die von der EU im Herbst 2024 beschlossene Richtlinie zur Plattformarbeit umzusetzen. Eineinhalb Jahre hat Österreich dafür Zeit.« Und dieser wichtige Hinweis: »Kern der Richtlinie ist die Umkehr der Beweislast: Sind Unternehmer der Ansicht, ihre Beschäftigten zu Recht nicht anzustellen, müssen sie das beweisen.«
Die Lieferboten sind in Betriebe eingegliedert, auch wenn sie mit eigenen Rädern und E-Mopeds ausliefern. Ihr zentrales Arbeitsgerät sei vielmehr eine App, über die Aufträge erteilt und Fristen gesetzt werden.
Wenn bis zu tausend Beschäftigte durch freie Dienstnehmer ersetzt werden, dann müsse darüber diskutiert werden, wie sich dieser Missbrauch verhindern lässt.
| Um was für Menschen geht es bei diesem Thema eigentlich? Zwei Beispiele »In seiner Heimat war er Dressurreiter. In Österreich sitzt er auf einem alten Drahtesel. Knapp unter 20 ist der junge Ukrainer, vor dreieinhalb Jahren flüchtete er vor dem Krieg nach Wien. Ein gutes Jahr lang radelte er tagaus, tagein für den Essenszusteller Lieferando, jetzt ist er auf der Suche nach einem neuen Job. Freie Dienstverhältnisse bringen ihn nicht weiter, sagt der junge Mann resigniert, er brauche fixe Arbeit, 40 Stunden die Woche. Sein großer Traum sei der Weg zurück zu einer Pferdestärke, weit abseits des Straßenverkehrs. Doch bis dahin müsse er Geld verdienen. Er sei gern Rad gefahren, bei Lieferando sehe er jedoch für sich keine Zukunft. „Ich versuche in anderen Branchen unterzukommen.“ Mit seinem bisherigen Arbeitgeber nichts mehr zu tun haben will auch sein Mitstreiter. Seit vielen Jahren lebe er in Österreich, erzählt der junge Afghane und angehender Wirtschaftsingenieur in fließendem Deutsch. Mit dem Job als Fahrradbote neben dem Studium verdiene er seinen Unterhalt. Für Lieferando sei er drei Jahre lang bei jedem Wetter auf Achse gewesen, im Schnitt 800 Kilometer im Monat. „Ich habe gern gearbeitet, ich mag meine Kollegen.“ Dass der Konzern sie alle an die Luft setze, sei ein Schock. Dem Markt kurzerhand den Rücken kehren könne er nicht, dafür habe er zu viel investiert, sagt der Mittzwanziger mit Blick auf sein neues E-Bike. Er überlege, auf Konkurrenten von Lieferando umzusatteln, macht sich jedoch keine Illusionen über deren Arbeitsbedingungen. Stressiger, unsicherer, unplanbarer werde es. „Wovon lebe ich, wenn ich weniger als drei Aufträge in der Stunde habe?“ (Quelle: Verena Kainrath: Sozialplan für Lieferando steht und sieht für 650 Fahrradboten 1,7 Millionen Euro vor, in: Der Standard Online, 11.04.2025) |
Eingliederung der Tagelöhner in die Welt der Kollektivverträge?
»Zurzeit finden in Regierungskreisen Verhandlungen statt, um die freien Dienstnehmenden in einen Kollektivvertrag einzugliedern. Laut Ministerium würden von der neuen Regelung rund 15.000 Menschen profitieren. Diese haben bisher keinen Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Mindestlöhne sowie spezielle Arbeitszeitregelungen und weitere Vorteile. Künftig sollen Gewerkschaften und die Arbeitgeberseite auch für freie Dienstnehmende Kollektivverträge abschließen können. Bisher verhindert das ausgerechnet das Arbeitsverfassungsgesetz. Es wurde vor 50 Jahren geschaffen, damals „gab es keine freien Dienstverhältnisse“ …«, kann man dem am 18. Juli 2025 veröffentlichten Beitrag Soll KV künftig auch für freie Dienstnehmer gelten? Regierung will Essensboten absichern vom Mika Bo Backhaus entnehmen. Das Sozialministerium von Korinna Schumann (SPÖ) will die von vielen beklagten Zustände in der Zustellbranche über diesen Weg ein Ende bereiten.
Der Ansatz wird mit Skepsis begleitet: Robert Walasinski ist beim Riders Collective, in dem sich Kuriere organisieren und das mittlerweile an den ÖGB angedockt ist. »Man begrüße das Gesetz, aber es komme fünf Jahre zu spät, schon seit 2020 fordere das Kollektiv gesetzliche Anpassungen. Außerdem bleibe abzuwarten, inwiefern die Arbeitgeberseite in Form der Wirtschaftskammer zu solchen Verhandlungen bereit sei.«
Und er gibt einen wichtigen Hinweis auf ein strukturelles Problem: »Nicht zuletzt bestehe weiterhin das Problem, dass freie Dienstnehmende im Vergleich zu Fixangestellten keine Möglichkeit hätten, sich zu organisieren. „Es gibt keine Betriebsräte mit besonderen Rechten – wer sich organisiert, wird einfach gekündigt“, so Walasinski. Gerade die Vereinzelung der Kuriere sei ein Problem.«
Immerhin: »Gegen die österreichische Praxis der massenhaften Umstellung auf freie Dienstverhältnisse möchte die Regierung etwas unternehmen, nicht zuletzt weil dadurch Sozialbeträge ausbleiben. Im Juli kam es wie berichtet zu österreichweiten Durchsuchungen bei Essenszustellern wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit. Regelmäßige Überprüfungen sollen dem strukturell veranlagten Missbrauch entgegenwirken. Solange die Fahrerinnen und Fahrer jedoch korrekt angemeldet sind, kann gegen diese Art von Anstellung nichts unternommen werden. Niedrige Löhne und fehlende soziale Absicherung sind dann nur schwer rechtlich anfechtbar.«
Robert Walasinski richtet seine Hoffnungen vielmehr auf die Vorgaben der bereits mehrfach erwähnten Plattformrichtlinie der EU. Aber:
| Wie sieht es aus bei der Umsetzung der EU-Plattformrichtlinie in Österreich? Zugleich eine österreichische Besonderheit: die „freien Dienstnehmer“: »Allein in Österreich wird von 360.000 bis einer halben Million Menschen ausgegangen, die über digitale Plattformen Geld verdienen. Viele Essenskuriere, Taxifahrerinnen oder Reinigungskräfte sind Teil der „Gig-Economy“ … Im österreichischen Regierungsprogramm strebt die Dreierkoalition eine „ehestmögliche“ Umsetzung der EU-Beschlüsse auf nationaler Ebene an, um „Probleme durch Scheinselbstständigkeit, algorithmisches Management und dergleichen entgegenzutreten“. Aus dem Sozialministerium heißt es …, dass seit März dieses Jahres laufend „Gesprächsrunden mit den Sozialpartnern“, also den Gewerkschaften und der die Arbeitgeber vertretenden Wirtschaftskammer, stattfinden. Auf die Frage, wann genau ein erster Gesetzesentwurf oder gar ein beschlossenes Gesetz auf dem Tisch liegen könnte, gab es keine klare Antwort.« Martin Gruber-Risak vom Institut für Arbeits- und Sozialrecht der Universität Wien ist allerdings auch aus anderen Mitgliedsstaaten nicht zu Ohren gekommen, dass es da schon etwas zu vermelden gäbe. Lediglich in Spanien legt seit 2021 das sogenannte „riders law“ fest, dass insbesondere Essenskuriere als Arbeitnehmer anzusehen sind, wenn sie algorithmisch gesteuert werden. „Aber das betrifft nur die Essenslieferanten, Uber und andere Branchen fallen nicht unter das Gesetz“, konstatiert Gruber-Risak. »Die von EU-Ministerrat und -Parlament verabschiedeten Regelungen sehen vor, dass Plattformtätigkeiten künftig als normale Arbeitsverhältnisse gelten, wenn vermutet wird, dass eine digitale Plattform die Arbeit der Personen steuert oder kontrolliert. Die nationalen Gesetze müssen ausbuchstabieren, wann genau eine Vermutung vorliegt. Letzten Endes kommt es zu einer Umkehr der Beweispflicht, bei der die Onlineplattform nachzuweisen hat, dass es sich nicht um ein Angestelltenverhältnis handelt.« »Eine europaweite Besonderheit ist das österreichische Konzept der freien Dienstnehmer, viele der Beschäftigten in der Plattformökonomie hierzulande verdienen so ihr Geld. In diesem Modell zahlen Arbeitgeber anders als bei Selbstständigen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung, aber es besteht kein Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung bei Krankheit. Ursprünglich als Idee zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes bei einem Mindestmaß an Absicherung gedacht, steht das Konzept zunehmend in der Kritik.« Was die EU-Richtlinie angeht: Robert Walasinski et al. haben bereits 2024 Nachbesserungen an der EU-Richtlinie gefordert: Nachdem der EU-Rat die ursprünglich vorgesehenen Regelungen verwässert habe, aber trotz Widerstand von Frankreich und Deutschland verabschiedet worden sei, brauche es für Österreich klare Regelungen, wann eine Vermutung eines echten Arbeitsverhältnisses vorliege, zum Beispiel festgelegte Kleidung oder vorgegebene Arbeitszeiten, so Walasinski et al. in ihrem Beitrag Plattformarbeit: Neues EU-Gesetz muss auf nationaler Ebene noch dringend nachgeschärft werden, der bereits am 2. Mai 2024 veröffentlicht wurde. (Quelle: Mika Bo Backhaus: Wann kommen mehr Arbeitnehmerrechte für Kuriere und Reinigungskräfte?, in: Der Standard Online, 24.07.2025) |
Und Ende Juli 2025 wurde dann gemeldet: Freie Dienstnehmer sollen ab dem kommenden Jahr mehr Arbeitnehmerschutz genießen. Künftig sollen für sie auch Kollektivverträge abgeschlossen werden können, außerdem kommen neue Kündigungsregeln, so das österreichische Sozial- und Arbeitsministerium. Damit sollen freie Dienstverträge und die Umgehung arbeitsrechtlicher Bestimmungen weniger attraktiv gemacht werden (vgl. Fahrradboten: Neue Regeln für freie Dienstnehmer ab 2026). Durch die Möglichkeit, arbeitnehmerähnliche freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in den Kollektivvertrag aufzunehmen, sollen „Mindeststandards bei Arbeitsbedingungen, Entlohnung und Rechten“ durchgesetzt werden können. Nach dem neuen Regelwerk soll für freie Dienstnehmer ab 2026 eine Kündigungsfrist von vier Wochen gelten, ab dem zweiten Dienstjahr erhöht sie sich auf sechs Wochen. Die Regeln sollen für Dienstverträge gelten, die ab 1. Januar 2026 neu abgeschlossen werden. Bis Anfang September können noch Vorschläge zu Veränderungen eingebracht werden.
Die Bewertungen des vom Sozialministerium vorgestellten Gesetzesentwurfs gehen weiter auseinander, so dieser Bericht: Essensboten: Sofortige Kündigungen und niedrige Löhne bald passé? Die Zielsetzung des Gesetzentwurfs ist auch vor dem Hintergrund der Vorgänge bei Lieferando zu sehen. Man möchte der Umwandlung von Angestelltenverhältnissen in freie Dienstverhältnisse einen Riegel vorschieben und Letztere besser absichern.
Der Gewerkschaftsbund in Österreich spricht von deutlichen Verbesserungen für freie Dienstnehmer, sie bekämen „erstmals gesetzliche Mindeststandards, faire Kollektivverträge und echte Sicherheit“. Aber es gibt auch zahlreiche skeptische Stimmen, was die Wirksamkeit der gesetzgeberischen Vorstoßes im Bereich der Lieferdienste angeht.