In dem hier am 1. September 2026 veröffentlichten Beitrag Last orders! Auch in der Pflegeversicherung? Der Sozialverband VdK ruft dazu auf, noch schnell in diesem Jahr einen Pflegegrad zu beantragen wurde die mit dem derzeit auf Eis liegenden Entwurf eines „Pflegeneuordnungsgesetzes“ beabsichtigte Erhöhung der Schwellenwerte für die Einstufung in einen der Pflegegrade im Rahmen der Pflegebegutachtung dargestellt und die seitens des Gesetzgebers verbundenen Erwartungen hinsichtlich der allein darüber angeblich realisierbaren Einsparungen – immerhin 1,3 Mrd. Euro geringere Ausgaben der Pflegeversicherung im kommenden Jahr 2027, wenn der Referentenentwurf Gesetzeskraft erlangen würde – wurden kritisch hinterfragt.
»Man muss an dieser Stelle doppelt einschränkend darauf hinweisen, dass das PNOG in der hier vorgestellten Fassung noch nicht verabschiedet wurde und – besonders wichtig – von den im Gesetzentwurf erwarteten Einsparungen berichtet wurde, was nicht bedeutet, dass man diese Einsparungen (vor allem nicht in der ausgewiesenen Größenordnung) auch wird realisieren können. Daran kann man erhebliche Zweifel haben.« So die Formulierung am Ende des Beitrags vom 1. September 2026.
Diese Zweifel haben offensichtlich auch andere. Aus dem Wissenschaftlichen Institut der Ortskrankenkassen (WIdo) kommt dazu diese Botschaft: Analyse des WIdO: Pauschale Erhöhung der Schwellenwerte für die Pflegebegutachtung wird deutlich weniger Einsparungen bringen als erwartet. Und das mit den „weniger Einsparungen“ wird dann sogleich konkretisiert:
»Spareffekt für die Pflegeversicherung könnte sich fast halbieren.« Wobei man wie immer genau lesen muss, denn das mit der Halbierung bezieht sich auf diese Quantifizierung: Die realisierbaren Einsparungen werden »statt der erwarteten ca. 4 Milliarden Euro voraussichtlich nur bei etwa 2 Milliarden Euro jährlich liegen.«
Moment, war nicht in dem hier am 1. September 2026 veröffentlichten Beitrag von einem im Referentenentwurf eines PNOG ausgewiesenen Sparvolumens in Höhe von 1,3 Milliarden Euro berichtet worden? Wieso jetzt etwa vier Milliarden Euro?
Schaut man im Referentenentwurf des PNOG auf die tabellarische Übersicht zu den „Finanzwirkungen der Maßnahmen des Gesetzes“ für die Jahre 2027 bis 2030, dann ergibt sich der folgende Befund, der auch in dem ersten Beitrag zu diesem Thema zitiert wurde:
Bei den Minderausgaben für die SPV »findet man auch den Posten Anpassung der Begutachtungssystematik. Darüber sollen im kommenden Jahr dann immerhin 1,3 Mrd. Euro eingespart werden, die also ansonsten bei Weitergeltung des bestehenden Rechts an die Leistungsberechtigten fließen würden. Die im Gesetzentwurf ausgewiesenen Sparbeträge für die Soziale Pflegeversicherung sollen dann 2028 auf 2,5 Mrd. Euro, 2026 auf 3,4 Mrd. Euro und 2030 auf 4,2 Mrd. Euro anwachsen (vgl. die Tabelle auf S. 5 des Referentenentwurfs).«
Offensichtlich bezieht sich das WIdO also auf den für das Jahr 2030 ausgewiesenen Wert in Höhe von 4,2 Mrd. Euro am Ende des im Finanztableau des Referentenentwurfs betrachteten Zeitraums von 2027 bis 2030.1
Wie aber kommt das WIdO zu der Halbierung des Einsparvolumens?
»Für die Analyse hat das WIdO die aktuellen Bewertungen der rund 1,1 Millionen AOK-Versicherten ausgewertet, die im Jahr 2024 das erste Mal vom Medizinischen Dienst (MD) begutachtet worden sind oder in diesem Jahr eine Höherstufung in den nächsthöheren Pflegegrad beantragten. Im Ergebnis zeigen sich deutliche Häufungen von Punkte-Bewertungen direkt oberhalb der bisher geltenden Schwellenwerte zum nächsthöheren Pflegegrad. 2024 fielen knapp 21 Prozent der Erstbegutachtungen und rund 16 Prozent der Höherstufungen in diese Übergangsbereiche („Bunching“-Effekt). Diese Häufungen lassen sich nicht allein durch das Begutachtungsinstrument erklären, sondern werden laut der Analyse etwa zur Hälfte durch andere Faktoren wie Anreiz- und Verhaltenseffekte verursacht. Im Einklang mit den Erfahrungen in anderen Ländern verdeutlichen die Ergebnisse die Dynamiken von Schwellenwertanpassungen in der Pflegebegutachtung.«
➔ Zu dem, was passieren würde, wenn man die bestehende Anerkennungslage ohne Verhaltensänderung fortschreiben würde, ergeben sich folgende Werte aufgrund einer Hochrechnung: »Nach den WIdO-Daten fallen 20,5 Prozent der Erstbegutachtungen und 15,5 Prozent der Höherstufungen in die kritische Zone von 2,5 Punkten oberhalb der bisherigen Schwellen. Innerhalb der einzelnen Pflegegrade sind die Anteile teils dramatisch: 32,2 Prozent aller PG-1-Erstbegutachtungen, 22,9 Prozent bei PG 2 und 27,9 Prozent bei PG 3. Hochgerechnet auf die gesamte Soziale Pflegeversicherung würden statisch betrachtet rund 492.000 Fälle jährlich einen niedrigeren oder gar keinen Pflegegrad mehr erhalten« (vgl. Das könnten die Auswirkungen höherer Schwellenwerte in der Pflegebegutachtung sein).
Das WIdo argumentiert nun mit Blick auf die (möglichen) Anreiz- und Verhaltenseffekte:
»Auch nach der Erhöhung der Schwellenwerte für die Pflegegrade, die im Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vorgesehen ist, sind laut WIdO-Analyse solche Anpassungseffekte zu erwarten. Die bisher feststellbaren Häufungen von Bewertungen werden demnach nicht an den ursprünglichen Grenzen bleiben, sondern sich an die neuen Grenzen verlagern.«
David Scheller-Kreinsen, Geschäftsführer des WIdO und Mitautor der Studie, wird mit diesen Worten zitiert:
„Die Ergebnisse sprechen weder für eine noch stärkere Erhöhung der Schwellenwerte noch gegen jede Anpassung von Zugangskriterien. Sie zeigen aber, dass die Anpassung von Schwellenwerten als alleinige Maßnahme zu kurz greift.“
Aber was ist, wenn die Politik den bisherigen Zugang zur Pflegeversicherung als zu weitreichend, zu wenig zielgenau oder nicht mehr finanzierbar bewertet?
Der Antwortversuch aus dem WIdo geht so: Die Politik »sollte nicht nur einzelne Stellschrauben wie die Schwellenwerte in den Blick nehmen. Stattdessen müsse das gesamte Begutachtungssystem in einer Evaluation auf den Prüfstand gestellt und reformiert werden.« Denn: „Eine pauschale Anhebung der Schwellenwerte spart zwar Geld, kann aber auch zu Einbußen bei Versorgungssicherheit und Versorgungsqualität führen“, so Scheller-Kreinsen vom WIdO. Man könnte jetzt natürlich die Frage aufwerfen, was genau „eine genaue Analyse der Pflegebedürftigen nahe der Schwellenwerte und der Effektivität der Pflegeleistungen in Deutschland“ bringen soll. An dieser Stelle ist doch ein großes Fragezeichen angebracht.
Wie dem auch sei: Die WIdO-Analyse kommt zu dem bereits erwähnten Befund, dass die von der Regierung erwarteten Einsparpotenziale bis zu 50 Prozent geringer ausfallen als bisher veranschlagt.
Und es könnte aus Sicht der Regierung noch schlimmer kommen:
Es wird seitens des WIdO darauf hingewiesen, »dass aktuell ein starker Anreiz besteht, Anträge auf Einstufung in die Pflegeversicherung vorzuziehen, um noch nach den alten Regeln bewertet zu werden. Dadurch könnten die Ausgaben für die Soziale Pflegeversicherung kurzfristig sogar steigen und der ohnehin stark belastete MD zusätzlich beansprucht werden.« Genau dazu hatte ja der Sozialverband VdK aufgerufen.
Wer die Analyse aus dem WIdO im Original nachlesen möchte, der wird hier fündig:
➔ Tim Seidinger et al. (2026): Punktlandung Pflegegrad? Analysen zur Reform der Pflegebegutachtung, Berlin: Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO), September 2026
- An anderer Stelle in der Mitteilung des WIdO heißt es dann auch ganz korrekt: »Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die erwarteten Finanzwirkungen aus der Anpassung der Begutachtungssystematik im PNOG allein für das Jahr 2027 auf 1,3 Milliarden Euro beziffert, für das Jahr 2030 sogar auf 4,2 Milliarden Euro.« ↩︎