Zurück in die Zeiten der Naturalleistungen? Kopfschütteln über den Zustand der pflegepolitischen Diskussion und Anmerkungen zur Begrenzung der Eigenanteile

Die Zeiten hat es mal gegeben, als beispielsweise der Lehrkörper der gerade auf dem Land, wo bereits die Kinder fest eingeplant waren als Arbeitskräfte (was bis heute die langen Sommerferien erklärt, in denen damals das Schülerkollektiv zum Ernteeinsatz ausrücken musste) höchst umstrittenen und nur unwillig akzeptierten Schulen nicht mit einem heutigen Beamtengehalt, sondern neben einem bescheidenen monetären Salär vor allem durch Naturalleistungen der Eltern der Schüler vergütet wurden. Selbst das Brennmaterial zum Heizen der Schulräumlichkeiten mussten die Kinder mitbringen. Das erklärt dann auch, warum selbst die dümmsten Kinder der wohlhabenden Bauern einen Schulabschluss bekommen haben.

Nun ist das – eigentlich – lange her, sollte man denken. Aber zuweilen sind die Zeiten nicht durch Fort-, sondern durch Rückschritte in längst überwunden geglaubte Zustände gekennzeichnet. So auch in der Altenpflege. Um ihn herum toben die Debatten über einen immer schlimmer werdenden Pflegenotstand, an allen Ecken und Ende fehlt es an Personal, gerade die Altenpflege steht vor einem Kollaps, der bislang nur durch den unglaublichen Einsatz der Pflegekräfte sowie durch die Tatsache, dass mehr als 70 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause von ihren Angehörigen aufopferungsvoll versorgt werden. Und er – hier immerhin der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestags, Erwin Rüddel – hat nun einen Vorstoß hingelegt, bei dem man nicht weiß, ob man verzweifelt lachen oder den Kopf mehrfach auf die Tischplatte hauen soll. Er plädiert dafür, dass Angehörige sich auch im Pflegeheim an der Pflege beteiligen könnten, um Kosten zu sparen.

Es geht um die immer heftiger geführte Debatte über die stetig steigenden Eigenanteile, die von den Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen und als letztes Netz auch vom Steuerzahler über die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (Sozialhilfe) finanziert werden müssen. Vgl. dazu ausführlicher den Beitrag Die zunehmende Privatisierung des Pflegerisikos am Beispiel steigender Eigenanteile der Pflegebedürftigen und schrumpfender Teilleistungen aus der Pflegeversicherung vom 2. Februar 2019. Dahinter verbirgt sich das mittlerweile immer bekannter gewordene Problem, dass die Pflegeversicherung als Teilleistungsversicherung nur einen Teil der Pflegekosten abdecken kann und die Betroffenen einen immer größer gewordenen Eigenanteil zu schultern haben. Der wird für Januar 2019 mit durchschnittlich 1.830 Euro pro Monat in der stationären Pflege ausgewiesen – bei einer erheblichen Streuung bereits auf der Ebene der Bundesländer (die von 1.218 Euro pro Monat in Sachsen-Anhalt bis 2.252 Euro pro Monat in Nordrhein-Westfalen reicht) und einer noch ausgeprägteren Streuung zwischen den Heimen. Das sind Beträge, bei denen eine wachsende Zahl an Pflegebedürftigen in die Knie geht. Darüber wird zunehmend in den Medien berichtet – hier nur eines von unzähligen Beispielen:

»Der Brief vom Pflegeheim ihrer Mutter kam an einem Sonnabend im Februar „ins Haus geflattert“, erzählt Doris Willmann. Dieses Schreiben hat die selbständige Dozentin für Pflegeausbildung „erst mal ganz schön kalt erwischt“, wie sie sagt. Dass das Heim in Gettorf, in dem ihre Mutter seit fünf Jahren lebt und gepflegt wird, immer wieder die Kosten etwas erhöht hat, war für Doris Willmann nichts Besonderes mehr. Sie kennt sich ja durch ihren Beruf mit der Materie aus. Doch diesmal war es anders: Die Kosten, die ihre Mutter für ihren Pflegeplatz bezahlen muss, stiegen gleich um mehrere Hundert Euro – auf insgesamt 2.058 Euro. Das sind 379 Euro mehr als bislang. Doris Willmann glaubte zunächst nicht daran, dass das Heim eine solche Erhöhung verlangen dürfte und ließ den Bescheid rechtlich prüfen. Immerhin konnte sie erreichen, dass die Erhöhung erst einen Monat später greift, da sie zu kurzfristig kam. Aber: „Sobald die Verhandlungen über die Pflegekosten zwischen Heimen, Kassen und den Sozialhilfeträgern abgeschlossen ist, habe ich keine Chance mehr.“ Es muss also gezahlt werden.« (Quelle: Julia Schumacher: Pflegekosten in Heimen steigen – und wer zahlt?).

Vor diesem Hintergrund wieder zurück zu dem CDU-Politiker Erwin Rüddel, dem Vorsitzenden des Deutschen Bundestages. Der hat dem Deutschlandfunk dieses Interview gegeben: „Wir müssen die Eigenanteile deckeln“. Das hört sich erst einmal gut an, wenn man sich die Belastung der Betroffenen vor Augen führt. Und Rüddel plädiert tatsächlich am Anfang des Gesprächs für eine Forderung, die sich immer mehr in der pflegepolitischen Debatte ausbreitet: Eine Deckelung der Eigenanteile der Pflegebedürftigen und einen Zuschuss aus Steuermitteln, um den Finanzbedarf abdecken zu können. Dann aber kommt er zu einem anderen Punkt, den er so vorbereitet:

»In der ambulanten Versorgung haben wir drei Quellen, wo Geld herkommen kann: aus der Krankenversicherung, aus der Pflegeversicherung und die Familien können Eigenanteile leisten. Die können hauswirtschaftliche Arbeiten übernehmen, können dadurch ihre Pflegebedürftigen unterstützen. Wenn jemand vom ambulanten Bereich in den stationären Bereich wechselt, fällt Familie weg und fällt Krankenversicherung weg, und da bleibt dann nur die Pflegeversicherung übrig und die Eigenanteile wachsen dadurch. Deshalb kann ich mir vorstellen, dass man Strukturen schafft, dass auch Familien im stationären Umfeld hauswirtschaftliche Leistungen erbringen können für ihre Pflegebedürftigen, um dadurch die Eigenanteile zu begrenzen.«

Der Interviewer muss verständlicherweise nachfragen: »Herr Rüddel, können Sie das mal beschreiben? Was für Arbeiten könnten das sein?« Seine Antwort ist unmissverständlich: »Das könnte Essen reichen sein, das könnte die Reinigung des Pflegezimmers sein, im Grunde hauswirtschaftliche Tätigkeiten.«

Man könnte jetzt tatsächlich inhaltlich einsteigen und zahlreiche Fragen in den Ring werfen, wie so was denn überhaupt vernünftig realisiert werden könnte. Aber man könnte auch ein mehr als verzweifeltes Stoßgebet in den Himmel schicken, wie tief denn die Pflegedebatte noch absinken kann.

Aber der Mann meint das so, wie er es angesprochen hat. Die BILD-Zeitung hat das aufgegriffen: Wird Pflege billiger, wenn Angehörige mit anpacken? Die Zeitung fragte Rüddel: Wie viel Geld könnten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen denn mit den Naturalleistungen sparen? „Durch Erbringen von freiwilligen hauswirtschaftlichen Arbeiten, wie Wäsche mitnehmen und zu Hause waschen, Zimmer putzen oder Essen reichen, könnten Angehörige bis zu 500 Euro der Unterbringungskosten einsparen“, so der Unionspolitiker in seiner Antwort.

Man muss das einfach zur Kenntnis nehmen – es entspringt sicher auch einer ausgemachten Inkompetenz dieses Mannes, der immerhin der „Pflegeexperte“ der Union war und ist. Die kann man auch an Son einer Aussage aus dem Interview mit dem Deutschlandfunk belegen. Dort sagt er: »Pflegeversicherung ist eine Teilkasko-Versicherung und dazu gehört auch, dass man sich auf den Eigenanteil vorbereitet.« Nein, lieber Herr Rüddel, die Pflegeversicherung ist eben keine Teilkaskoversicherung, sondern lediglich eine Teilleistungsversicherung. Das ist etwas anderes und ist eben eine der Ursachen für das Problem der steigenden Eigenanteile. Das sollte so ein Politiker schon wissen und verinnerlicht haben.

Also wenden wir uns den seriösen Vorschlägen einer Problemlösung oder zumindest einer Abmilderung zu. Am 7. März 2019 wurde hier in dem Beitrag Das bestehende System der Finanzierung der stationären Altenpflege wird immer mehr in Frage gestellt. Aktuelle Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Pflegeversicherung über einen Vorstoß von vier Bundesländern (es handelt sich dabei um Schleswig-Holstein, Berlin, Hamburg und Bremen) im Bundesrat berichtet. Danach sollen die Kosten der Behandlungspflege von Heimbewohnern künftig von den Krankenkassen finanziert, eine Obergrenze für den Eigenanteil von Pflegebedürftigen eingezogen und ein Bundeszuschuss aus Steuermitteln als weitere Finanzierungssäule etabliert werden.

Am 15. März 2019 wurde das im Bundesrat behandelt: Vier Länder fordern Weiterentwicklung der Pflegeversicherung. Wie immer muss man genau hinschauen: »Kern der Initiative ist die Deckelung des Eigenanteils von Pflegebedürftigen und damit eine Umkehr vom bisherigen Leistungsprinzip, wonach die Leistungen der Versicherungen begrenzt sind. Damit würde die Pflegeversicherung laut Antragsteller zu einer echten Teilkaskoversicherung werden. Diese Kurskorrektur soll verhindern, dass der Eigenanteil angesichts absehbarer und notwendiger Mehrkosten für Pflegepersonal und Ausbildung weiter steigt. Die Obergrenze mache den Eigenanteil für die Versicherten stattdessen verlässlich und berechenbar, heißt es im Entschließungsantrag. Als Höchstbetrag für den Eigenanteil schlagen die Initiatoren den bundesdurchschnittlichen Eigenanteil im Pflegeheim vor. Er liegt derzeit bei 618 Euro.«

Es wurde bereits im Beitrag vom 7. März 2019 darauf hingewiesen: »… die von den Ländern geforderte Weiterentwicklung der Pflegeversicherung im Sinne eines Umbaus hin zu einer „echten“ Teilkaskoversicherung bezieht sich nicht auf den Eigenanteil insgesamt, der für die Betroffenen relevant ist, sondern „nur“ auf den Teil davon, der mit den Pflegekosten im engeren Sinne zusammenhängt. Deshalb die für den einen oder anderen irritierende Differenz zwischen dem, was derzeit hinsichtlich des Eigenanteils insgesamt berichtet wird: 1.830 Euro pro Monat. Das ist der für Januar 2019 ausgewiesene Durchschnittsbetrag über alle Bundesländer … In dem Antrag der Bundesländer wird aber „nur“ von einem Eigenanteil von 618 Euro monatlich berichtet, der Bezugspunkt für die Reformüberlegungen ist (nach den aktuellsten Daten des vdek sind es 655 Euro pro Monat, wenn man den EEA nimmt, also den Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil für die Pflegegrade 2-5).« Der Differenzbetrag zwischen den 1.830 Euro Eigenanteil im Schnitt insgesamt und den 655 Euro Eigenanteil für die Pflegekosten im engeren Sinne ist expressis verbis nicht Gegenstand der Deckelungsüberlegungen der Bundesländer. Das muss deutlich gesagt werden, damit sich die Betroffenen keinen Illusionen hingeben, denn die gehen bewusst oder unbewusst verständlicherweise immer von dem gesamten Eigenanteil aus, den sie zu berappen haben.

Und gerade vor dem Hintergrund, dass in diesen Tagen viel über den Vorstoß der vier Bundesländer berichtet wurde und manche Betroffenen den Eindruck haben, dass sich nun endlich und bald etwas tun wird bei den Eigenanteilen, muss man darauf hinweisen, dass das erst der Anfang einer – wenn überhaupt – längeren Kette an notwendigen Schritten ist: »Ende März befassen sich die Fachausschüsse mit dem Entschließungsantrag. Sobald diese ihre Empfehlungen erarbeitet haben, entscheidet das Plenum, ob es die Entschließung fassen will«, berichtet der Bundesrat selbst in seiner Mitteilung über die erstmalige Behandlung am 15. März. Und sollte das irgendwann einmal der Fall sein, dann würde das weitergereicht an den Bundestag, der sich mit diesem Anliegen auseinandersetzen muss. Selbst wenn der auch dem Vorstoß folgen sollte, wird da noch eine gehörige Wegstrecke zu absolvieren sein.

Wie auch immer die Politik mit dem Thema umzugehen versucht, die Entwicklungen sind offensichtlich problematisch: „Da schwappt eine neue Kostenwelle auf uns zu“, so ist ein Interview des Deutschlandfunks mit dem Bremer Gesundheitsökonomen Heinz Rothgang überschrieben. Er hält eine Reform der Pflegefinanzierung für notwendig. Die medizinische Behandlung in Pflegeheimen müsse wieder von den Krankenversicherungen übernommen werden. Ein zweiter Schritt könnte eine Art Bürgerversicherung sein, so eine Zusammenfassung des Gesprächs seitens des Deutschlandfunks.

Die erste Forderung des Gesundheitsökonomen Rothgang hat bereits Eingang gefunden in die pflegepolitische Debatte und auch ganz konkret in den Antrag der vier Bundesländer im Bundesrat: Der Aufwand für die medizinische Behandlungspflege in stationären Einrichtungen beläuft sich derzeit schätzungsweise auf ca. 3 Mrd. Euro pro Jahr. Wenn die medizinische Behandlungspflege nicht mehr Teil der Pflegesätze nach SGB XI sind, reduziert sich die Höhe des Eigenanteils für Pflegebedürftige erheblich. Der würde sich halbieren – immer vor dem Hintergrund der Eingrenzung, das hier der Eigenanteil für die Pflegekosten im engeren Sinne gemeint ist, die nicht von der Pflegeversicherung abgedeckt werden.

Und weiter: »Ein zweiter Schritt kann natürlich sein, dass man Richtung Bürgerversicherung denkt, Beamte, Selbstständige auch in die Pflegeversicherung reinbringt, denn im Moment ist es so, dass wir zwei Systeme haben«, so Rothgang und spricht hier die Koexistenz der sozialen und der oftmals gar nicht erwähnten privaten Pflegeversicherung an. Die letztere hat mittlerweile über 34 Milliarden Euro Rückstellungen für die privat Pflegeversicherten aufgebaut und die Prämienbemessung folgt ganz anderen Kriterien als die Beitragserhebung in der sozialen Pflegeversicherung. Zur privaten Pflegeversicherung führt Rothgang aus: »Das heißt, das sind einfach die guten Risiken, und die versichern sich nur für sich selbst und sind nur solidarisch mit sich selbst. Wenn die ins System reinkommen, können wir, wenn die alle drin sind, mit einer Beitragsentlastung von bis zu einem halben Beitragssatzpunkt rechnen. Das ist auch ein Potenzial, das man heben kann.«

Aber wieder zurück zu dem ganz handfesten Problem der steigenden Eigenanteile. Die darauf reagierende Forderung nach einem „Einfrieren“ der Eigenanteile scheint auf den ersten Blick in Rothgang einen Unterstützer zu finden: »Wir haben ähnliche Vorschläge auch schon vorgelegt, auch voriges Jahr schon, und wir sprechen dann von einem Sockel-Spitze-Tausch.«

Dann aber das Aber: »Einfrieren ist insofern schwierig, weil ich dann nicht weiß, was eingefroren wird: die individuellen Eigenanteile des einzelnen Heims, die länderdurchschnittlichen Durchschnitte, etwas Bundesweites. Das ist noch ein bisschen unklar.«

Für Rothgang besonders wichtig: der Sockel-Spitze-Tausch. »Das heißt, wie in anderen Versicherungen auch, wie auch in der privaten Krankenversicherung: Die ersten X Euro werden aus eigener Tasche bezahlt, und was darüber hinausgeht, das zahlt die Versicherung, sodass ich vor Kostensteigerungen geschützt bin, dass ich aber durchaus einen Eigenanteil leisten kann, der aber begrenzt und dann kalkulierbar ist. Das läuft in die gleiche Richtung, würde aber die Möglichkeit bieten, das Ganze etwas geordneter umzusetzen.«

Nun schwant auch dem Interviewer, dass das dann von jemand anderen bezahlt werden muss. Also fragt er nach: »Muss es zwangsläufig dann in den nächsten Jahren auch höhere Beiträge zur Sozialversicherung geben? Die sind ja gerade Anfang des Jahres um 0,5 Prozent gestiegen.« Dazu Rothgang: »Die Antwort ist: Ja!«

Und dann wird er nach der Kompensation einer ansonsten fälligen Beitragssatzanhebung durch einen Steuerzuschuss gefragt. Die Antwort von Rothgang fällt für den einen oder anderen vielleicht überraschend nicht hundertprozentig für einen solchen Weg aus – er tut sich schwer mit einem Steuerzuschuss. Warum diese Skepsis?

Ein Steuerzuschuss »ist politisch opportun, weil wir Steuereinnahmen im Moment haben und weil es dadurch gelingt, die Kostensteigerung in der Pflegeversicherung ein bisschen unsichtbar zu machen. Gezahlt werden müssen sie über Steuern natürlich auch.« Und dann begründet er seine Skepsis über den von vielen Akteuren geforderten Steuerzuschuss so:

»Ich bin zurückhaltend, weil eigentlich ein Versicherungssystem sich dadurch auszeichnet, dass durch Beiträge Leistungsansprüche erworben werden. Da kann dann auch nicht so ohne Weiteres dran herummanipuliert werden. Da hat man einen gewissen Eigentumsschutz. Und es ist auch ein transparentes System. Ich sehe, was das System kostet.
Die Steuerzuschüsse dienen dazu, auch das Ganze etwas intransparent zu machen. Wir haben dann eine Finanzierung nach Kassenlage und wenn die Steuereinnahmen nicht mehr sprudeln, kann das auch nach hinten losgehen. Das haben wir bei der Krankenversicherung gesehen, wo wir 2004 einen Bundeszuschuss eingeführt haben und den dann anschließend ungefähr jedes Jahr geändert haben, je nach Konjunkturlage.«

Das ist wahrlich vor dem Hintergrund der vielen Erfahrungen mit der Volatilität von Steuerzuschüssen ein gewichtiges Argument. Das ändert aber nichts an der offensichtlichen Aufgabe, dass wir erheblich mehr Mittel gerade für die Altenpflege werden aufbringen müssen, ansonsten werden wir immer öfter erhebliche Versorgungsprobleme zu bewältigen haben – und das an der einen oder anderen Stelle aus den multiplen Mangellagen heraus nicht werden stemmen können.