Während Deutschland noch auf den Beginn von irgendwelchen Koalitionsverhandlungen wartet und darüber nachdenken kann, welche Vorteile eine regierungslose Zeit hat (beispielsweise keine halbgaren oder sogar das bestehende Durcheinander potenzierende sozialpolitische Gesetzgebung erdulden zu müssen), haben die Nachbarn in Österreich nicht nur nach uns gewählt, sondern mittlerweile auch eine neue Regierungskoalition aus ÖVP und FPÖ bekommen. Wobei die alte Tante ÖVP für den Wahlkampf kurzerhand in „Liste Sebastian Kurz“ umgespritzt wurde und jetzt als „Neue Volkspartei“ firmiert. Namen werden halt immer beliebiger und auf das reduziert, was sie sind: Marketing-Instrumente. Nun soll es in diesem Beitrag nicht um eine generelle Einordnung der seit dem 18. Dezember 2017 im Amt befindlichen neuen Bundesregierung gehen, die von vielen Beobachtern vor allem angesichts der Regierungsbeteiligung der FPÖ mehr als kritisch gesehen wird. Sondern hier soll es um die Frage gehen, ob und in welcher Form die Österreicher ein Modell aus Deutschland importieren, dass hier bei uns mehr als umstritten ist, um das mal vorsichtig zu formulieren. Anders gesagt: Ist die österreichische Sozialpolitik auf dem Weg in einen Hartz IV-Staat?
Der Umbau des alten Sozialstaats in Deutschland hin zum einem Grundsicherungsstaat wird durch die Einführung der Grundsicherung nach dem SGB II – umgangssprachlich als Hartz IV bezeichnet – im Januar 2005 am deutlichsten markiert: Eine pauschalierte weitgehend einheitliche Grundsicherung für alle, die aus den zusammengeschrumpften vorgelagerten „klassischen“ Sicherungssystemen wie der Arbeitslosenversicherung mit ihrem Bezug auf das frühere Arbeitseinkommen herausgefallen oder gar nicht erst reingekommen sind. Und das sind nicht einige wenige, sondern die große Mehrheit: Man sollte sich in Erinnerung rufen, dass mittlerweile fast 70 Prozent der Arbeitslosen in Deutschland nicht über die Arbeitslosenversicherung, sondern über die steuerfinanzierte, bedürftigkeitsabhängige und -geprüfte Grundsicherung nach dem SGB II mehr oder weniger aufgefangen werden.
Und obwohl in Deutschland seit Jahren sehr kontrovers über die Folgen dieses Systems diskutiert und gestritten wird, scheinen die „Hartz-Reformen“ (die übrigens weit mehr waren als „nur“ Hartz IV) als Exportprodukt auch im Jahr 2017 nicht an Attraktivität verloren zu haben. So wird beispielsweise nach der ersten Stufe der „Arbeitsmarktreformen“ des neuen französischen Präsidenten Emmanuel Macron (vgl. dazu bereits die Hinweise am Tage seines Wahlsiegs in dem Beitrag Eine Wahl zwischen Pest und Cholera oder doch eine notwendige „Modernisierung“? Der „halbierte“ Wahlsieg von Emmanuel Macron in Frankreich und die Sozialpolitik vom 7. Mai 2017), in der es bereits einige Elemente dessen gab, was hier in Deutschland im Gefüge der „Hartz-Reformen“ vor allem als Deregulierung durchgezogen wurde (vgl. dazu Macron verleiht Frankreich einen Hauch von Hartz IV), bereits eine nächste Stufe gezündet, in der man ebenfalls zentrale Komponenten dessen finden kann, was als „Hartz IV-Regime“ bezeichnet wird. Vgl. dazu beispielsweise den Artikel Arbeitslosen in Frankreich drohen drastische Kürzungen vom 27.12.2017:
»Das zweite Reformpaket Präsident Macrons beinhaltet die raschere Kürzung der Zuwendungen, sollten Betroffene sich nicht emsig an der Jobsuche beteiligen … Macron will im kommenden Jahr den Umbau der Arbeitslosenversicherung in Angriff nehmen, nachdem er in diesem Jahr bereits den Kündigungsschutz und die 35-Stunden-Woche gelockert hatte … (Es) sind Einschnitte für alle Arbeitslose geplant, die sich nicht an der Suche nach einer Stelle beteiligen oder eine Weiterbildung oder zwei als zumutbar eingeschätzte Stellen ablehnen. Ihnen soll die Arbeitslosenhilfe demnach zunächst für zwei Monate um 50 Prozent gekürzt werden und dann für zwei weitere Monate ganz wegfallen, hieß es.«
Interessanterweise sollen also die Daumenschrauben in Frankreich genau an der Stelle angezogen werden, die in Deutschland derart massiv kritisiert werden, dass sie sogar demnächst Gegenstand eines verfassungsgerichtlichen Grundsatzurteils werden (was eigentlich bereits für 2017 erwartet wurde) – die Sanktionen. Vgl. auch die Blog-Beiträge zum Thema Sanktionen.
Der historischen Vollständigkeit entsprechend sollte an dieser Stelle allerdings auch darauf hingewiesen werden, dass die Bezugnahme auf den aus der Flasche gelassenen Geist der „Hartz-Reformen“ nicht erst durch Macron aufs französische Territorium gezogen wurde, sondern bereits der glücklose sozialistische Vorgänger Hollande sich daran versucht hat, vgl. dazu den Beitrag Ein deutscher Wiedergänger in der französischen Arbeitsmarktpolitik? Der sozialistische Präsident Hollande versucht 2016, den Gerhard Schröder zu machen vom 20. Februar 2016.
Und nun also Österreich. Erste Hinweise auf Kopierbestrebungen das deutsche Hartz IV-System betreffend wurden bereits aus der nunmehr abgewählten Großen Koalition aus SPÖ und ÖVP berichtet, vgl. hierzu den Beitrag Von Deutschland lernen, kann auch bedeuten, etwas nicht so zu machen: Österreich und die Hartz IV-Debatte vom 27. Mai 2017:
Solche Meldungen erreichen uns nun aus dem Nachbarland: Hartz-IV auch in Österreich? oder dieser Artikel: Hartz-IV in Österreich? Studie sieht Einsparpotenzial: »In der ÖVP nehmen Bemühungen, das deutsche Hartz-IV-System auf Österreich umzulegen, Formen an. Das Finanzministerium hat das Europäische Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung mit einer Studie zu diesem Thema beauftragt, deren Ergebnisse nun vorliegen.« Und was hat diese Studie, über die jetzt berichtet wird, zu Tage gefördert? »Die Gesamteinsparung bei einer Umsetzung von Hartz IV in Österreich würden laut Studie mehr als eine Milliarde Euro pro Jahr ausmachen.« Das ist eine Menge Geld. Aber der eine oder andere wird an dieser Stelle skeptisch einwenden – was heißt hier „Einsparung“? Das bedeutet doch, dass man diese Geldsumme weniger ausgibt, also für die betroffenen Menschen eine Kürzung. Dazu kann man wohl der Studie entnehmen: »Auf der anderen Seite würde das Modell laut Studienautoren zu einem Anstieg der Armutsgefährdung und zu deutlichen Änderungen der Einkommensverteilung führen.« In Österreich gibt es die Notstandshilfe und die Mindestsicherung. Die Notstandshilfe ist in der Regel höher als der Hartz-IV-Bezug. In der Studie wird davon ausgegangen, dass nach Bezug des Arbeitslosengeldes statt der Notstandshilfe als bedarfsorientierter Sicherheitsleistung die bedarfsorientierte Mindestsicherung als staatliche Unterstützung folgt. Durch den Wegfall der bisherigen Notstandshilfe würde das Bundesbudget jährlich um eine Milliarde Euro entlastet.
Und damit sind wir mittendrin in dem, was aktuell aus Österreich nach der neuen Regierungsbildung berichtet wird: »ÖVP und FPÖ planen bei Arbeitslosen einen Paradigmenwechsel. Es sieht danach aus, dass ein System wie Hartz IV in Deutschland eingeführt wird«, kann man diesem Artikel von Christian Höller entnehmen: ÖVP und FPÖ: Jetzt kommt Hartz IV.
»Konkret sind zwei Änderungen vorgesehen.
➞ Die Notstandshilfe soll abgeschafft und in das Arbeitslosengeld integriert werden, wobei die Untersützung im Laufe der Zeit abnimmt. Im Regierungsprogramm steht wörtlich: „Arbeitslosengeld Neu: Degressive Gestaltung der Leistungshöhe mit klarem zeitlichen Verlauf und Integration der Notstandshilfe.“ Ähnlich wie beim Hartz IV-Modell in Deutschland ist davon auszugehen, dass Langzeitarbeitslose nach einer gewissen Zeit die bedarfsorientierte Mindestsicherung bekommen
➞ Die zweite wichtige Änderung betrifft die Höhe des Arbeitslosengeldes. Derzeit richtet sich die Höhe des Arbeitslosengeldes nach dem früheren Einkommen. Künftig soll die Beitragsleistung berücksichtigt werden. „Eine längere Beitragsleistung führt zu längerer Bezugsdauer“, heißt es im Regierungsprogramm. Das bedeutet, dass ältere Arbeitslose länger Arbeitslosengeld beziehen können.«
„Ein Bezugszeitraum des Arbeitslosengeldes, der von den vorherigen Versicherungszeiten abhängt, impliziert, dass die Existenzsicherung durch die Arbeitslosenversicherung – im Gegensatz zur derzeitigen Rechtslage – zumindest für einen Teil der Versicherten ausläuft“, wird der Wifo-Arbeitsmarktexperte Helmut Mahringer zitiert.
»Das neue System hätte für die Betroffenen gravierende Konsequenzen. Denn im Gegensatz zur Notstandshilfe wird bei der Mindestsicherung auf das Vermögen des Leistungsbeziehers zugegriffen. So müssen bei der Mindestsicherung nicht benötigte Kraftfahrzeuge und Ersparnisse über einem Betrag von 4.189 Euro (Wert von 2016) verwertet werden. Bei selbst bewohnten Häusern und Eigentumswohnungen kann das Sozialamt nach sechs Monaten eine grundbücherliche Sicherstellung seiner Forderung vornehmen lassen.«
Um das besser einordnen zu können, muss man sich kurz verdeutlichen, wie das bisherige System funktioniert: Derzeit erhalten Menschen, die arbeitslos werden und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, für mindestens 20 Wochen Arbeitslosengeld. Der Grundbetrag macht 55 Prozent des früheren Nettoeinkommens aus, eventuell erhöht durch Familienzuschlag und Ergänzungsbeitrag. Wer nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes noch keinen Job hat, kann die Notstandshilfe beantragen. Diese beträgt maximal 95 Prozent des vorher bezogenen Grundbetrags des Arbeitslosengeldes. Die Notstandshilfe wird grundsätzlich ein Jahr lang gewährt, kann aber immer wieder verlängert werden. Langzeitarbeislose können die Notstandshilfe sehr lang beziehen. Genau das soll künftig nicht mehr möglich sein.
Mit anderen Worten: »Nach dem Bezug des Arbeitslosengeldes, das in Österreich allerdings deutlich kürzer ist als in Deutschland (Österreich: 20 – 30 Wochen, „Älteren-ALG“ 39 bis 52 Wochen, gegenüber 12 Monaten in Deutschland, „Älteren-ALG“ 15 bis 24 Monate), wäre statt der Notstandshilfe (NH) die bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) die Folgeleistung, wobei die Notstandshilfe eine bedarfsorientierte Versicherungsleistung und die bedarfsorientierte Mindestsicherung eine bedarfsorientierte Versorgungsleistung ist. Eine Umstellung wäre also eine deutliche Abkehr vom Versicherungsprinzip.«
➞ Bei der NH ist die Basis der Berechnung das vorherige Arbeitseinkommen (Basis ist 92% oder 95% des Arbeitslosengeldes). Bei der BMS ist die Höhe des vorherigen Arbeitseinkommens nicht relevant, es gibt einen einheitlichen Satz.
➞ Bei der NH wird für die Bedarfsprüfung das Einkommen herangezogen, wenn auch jegliches Einkommen, also neben Zuverdienst auch Einkommen wie Witwenpension, Zinserträge oder Einkommen aus Vermietung und anrechenbares Partnereinkommen. Bei der BMS ist darüber hinaus auch das eigene Vermögen relevant. Bevor man die Mindestsicherung bekommt, muss das eigene Vermögen aufgebraucht werden, bis nur mehr 4.188,80 Euro (2016) übrig sind. Ausnahmen sind die als Hauptwohnsitz genutzte Eigentums-Wohnung und die Wohnungseinrichtung. Wer ein Auto besitzt, muss dieses verkaufen – außer das Fahrzeug ist berufs- bzw. behinderungsbedingt notwendig.
➞ Bei der Anrechnung des Partnereinkommens gibt es bei der Notstandshilfe Freibeträge, die für die Personengruppe, die ab dem 50. Lebensjahr arbeitslos wird, verdoppelt bzw. verdreifacht werden und somit die Wahrscheinlichkeit, Notstandshilfe auch bei einem Partnereinkommen zu beziehen, deutlich erhöhen. Bei der BMS wird das Partnereinkommen immer in voller Höhe angerechnet.
➞ Bei der NH gibt es die Möglichkeit geringfügig dazu zu verdienen, bei der BMS wird jegliches Einkommen angerechnet.
➞ Die Zeiten eines BMS-Bezuges werden für die Pension nicht berücksichtigt – im Gegensatz zu den Zeiten eines NH-Bezuges. (Quelle: Hofbauer et al. 2016: 7 f.)
Man kann mittlerweile natürlich auch in das Original dessen schauen, was die beiden Parteien vereinbart haben: Zusammen. Für unser Österreich. Regierungsprogramm 2017 – 2022.
So wie in Deutschland 2005 die alte Arbeitslosenhilfe beseitigt wurde, wird nun die Notstandshilfe in Österreich geschreddert. Die Betroffenen werden auf die Bedarfsorientierte Mindestsicherung verwiesen – und die soll gleichzeitig restriktiver ausgestaltet werden. Dazu beispielsweise Türkis-blaue Pläne: Mehr Pflegegeld, weniger Mindestsicherung: Die Koalition will die Sozialhilfe beschneiden und den Zugang einschränken:
»Die Koalition will die Mindestsicherung beschneiden, besonders für eine Gruppe. Nach Vorbild Oberösterreichs sollen anerkannte Flüchtlinge und Schutzberechtigte nur mehr 365 Euro plus 155 Euro Integrationsbonus (sofern eine Integrationsvereinbarung eingehalten wird) erhalten; derzeit liegt das Niveau in den meisten Ländern bei etwa 840 Euro. Variabel gewährt werden dürfen zusätzliche 40 bis 80 Euro für sonstige Ausgaben. Für alle Bezieher – ob In- oder Ausländer – soll die Leistung auf maximal 1.500 Euro begrenzt werden, egal wie viele Personen zur Familie beziehungsweise Bedarfsgemeinschaft zählen. Anspruch soll nur haben, wer in den vergangenen sechs Jahren mindestens fünf Jahre in Österreich gelebt hat. Ausländische Bezieher erwartet eine „obligatorische Beratung zur Rücksiedlung in das Heimat- oder Herkunftsland“. Vorgesehen ist auch eine „Arbeits- und Teilhabepflicht für Sozialhilfebezieher“ ab dem 15. Lebensjahr, bei „Bildungsmaßnahmen“ gibt es gar keine „Altersgrenze nach unten“. Letzterer Passus zielt wohl darauf ab, dass die Erfüllung der Schulpflicht Bedingung für den Bezug der Mindestsicherung sein soll.«
»ÖVP und FPÖ wollen die Notstandshilfe abschaffen, das wird Betroffene Geld kosten. Ob finanzieller Druck wirklich hilft, ist unter Experten umstritten«, so Gerd John in seinem Artikel Angst vor Hartz IV: Was die türkis-blauen Pläne für Arbeitslose bringen. John erinnert daran: Als das böse Wort im Frühjahr die Runde machte, wischte die ÖVP den Verdacht vom Tisch. „Ein Modell wie Hartz IV“, versicherte der damalige Finanzminister Hans Jörg Schelling, „war und ist in Österreich nicht geplant“.
Was scheren einen die Worte von gestern? Hartz IV stehe nun auch hierzulande vor der Tür, fürchten Arbeiterkammer und Armutskonferenz – oder, wie der Gewerkschafter und SPÖ-Abgeordnete Beppo Muchitsch sagt: „Treffender wäre Kurz IV.“
Derzeit diskutiert man in Österreich kontrovers über die geplanten Änderungen, vgl. dazu beispielsweise Türkis-blaue Pläne für Arbeitslose: Anreiz oder Anschlag? Wenn man einen Hoffnungsschimmer sucht, dann könnte man an darauf hinweisen, dass die Festlegungen im Regierungsprogramm noch gesetzgeberisch ausgestaltet werden müssen, so dass man in diesem Prozess noch Modifikationen im Interesse der Betroffenen erreichen könnte. Aber ob das realistisch ist, sei hier mal dahingestellt.
Es steht zu befürchten, dass die neue Bundesregierung in Österreich den skizzierten Weg in einen Hartz IV-Staat beschreiten wird. Es handelt sich wahrlich um einen historischen Systembruch.
Judith Pühringer, Geschäftsführerin von arbeit plus, dem österreichweiten Netzwerk von 200 Sozialen Unternehmen, wird mit diesen Worten zitiert: „Eine Streichung der Notstandshilfe stürzt bis zu 160.000 Menschen in Einkommensarmut. Das ist ein historischer Systembruch hin zu einem Hartz IV-System in Österreich. Wir können uns bei unseren deutschen Nachbarn anschauen, wohin Hartz IV führt: Nämlich in Armut und ein Endlos-Hamsterrad ohne Perspektiven. Hartz IV hat in Deutschland aus armen Arbeitslosen arme Erwerbstätige gemacht. Hartz IV ist eine Sackgasse.“
Und wer einen Eindruck bekommen möchte, was für eine Sackgasse das ist, der kann sich aus den unzähligen Analysen und Kommentierungen beispielsweise diesen Essay von einem Autor anschauen, der nicht zu den fundamentalen Hartz IV-Gegnern zu zählen ist: In den Fängen von Hartz IV, so Thomas Öchsner in der Süddeutschen Zeitung: »Absurde Regelungen, falsche Anreize: Hartz IV ist zu einem Bürokratie-Monster geworden – mit fatalen Folgen für die Menschen. Zeit für eine Reform.« Man kann nur hoffen, dass das und die vielen anderen Kritiken aus Deutschland in Österreich noch ankommen.