Zugegeben – die Überschrift zu diesem Blog-Beitrag ist nicht twitter-fähig. Zu viele Zeichen. Aber kürzer geht’s eben nicht. Nicht bei den Themen, die hier angerissen werden müssen. Es geht um einen Blick in die unteren Etagen des Sozialstaats.
Beginnen wir mit den handfesten materiellen Sorgen eines größer werdenden Teils der Arbeitslosen: »Im vergangenen Jahr hatte nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes jeder dritte Erwerbslose – exakt waren es 34,6 Prozent – finanzielle Schwierigkeiten, mindestens jeden zweiten Tag eine vollwertige Mahlzeit einzunehmen. Innerhalb eines Jahres stieg die Zahl der Betroffenen um 48 000 auf 1,07 Millionen«, so der Artikel Viele Arbeitslose können sich kein Essen leisten. »Jeder fünfte Erwerbslose (19,1 Prozent) hat sogar Probleme, die Miete oder Rechnungen für Versorgungsleistungen rechtzeitig zu begleichen. Vom Jahr 2013 zum vergangenen Jahr erhöhte sich die Zahl dieser Menschen um 62 000 auf 590 000. Genau 18,4 Prozent der Arbeitslosen konnten aus finanziellen Gründen ihre Wohnung nicht ausreichend heizen.« 2014 haben 30,9 Prozent der Erwerbslosen in Deutschland unter „erheblicher materieller Entbehrung“ gelitten, wie das die Statistiker ausdrücken. Datengrundlage für diese Informationen ist die Leben in Europa (EU-SILC)-Befragung, die in allen EU-Staaten durchgeführt wird.
Ganz offensichtlich reicht selbst die Gewährleistung des „Sozia-kulturellen Existenzminimums“ in Form der Hartz IV-Leistungen nicht aus, um diese „erheblichen materiellen Entbehrungen“ zu vermeiden. Über die Angemessenheit der Höhe der Leistungen aus dem Grundsicherungssystem (SGB II) tobt seit langem eine intensive Debatte, viele Kritiker bemängeln, dass der Regelsatz – derzeit 399 Euro pro Monat für eine alleinstehende Person – zu niedrig bemessen sei.
Unabhängig von dieser Auseinandersetzung sollte man meinen, dass wenigstens der karge Regelsatz sicher ist für die Betroffenen. Dem ist aber nicht so – nicht nur im Fall der Sanktionierung des Leistungsempfängers, weil er irgendwelche Pflichten verletzt hat, die das Jobcenter ihm oder ihr auferlegt hat, sondern auch, weil die Jobcenter einen ganz eigenen Status haben als Gläubiger, der sie von anderen Gläubigern unterscheidet: Eigentlich „genießen“ Menschen, die so wenig haben, dass sie Hartz IV-Leistungen beziehen, in unserem Land Pfändungsschutz. »Das Minimum darf ihnen keiner nehmen. Doch es gibt einen Gläubiger in Deutschland, für den diese Regel nicht gilt: die Bundesagentur für Arbeit. Um Darlehen und überschüssige Aufstockungen wieder einzutreiben, darf sie bis zu 30 Prozent des Minimalbetrags abziehen – auch während der Betroffene noch arbeitslos ist«, schreibt Kristiana Ludwig in ihrem Artikel Wie die Jobcenter Arbeitslose in die Armut treiben. Sie illustriert das an einem Fallbeispiel:
»(Julia) Meier, die eigentlich anders heißt, lebt seit ihrem 41. Lebensjahr immer wieder von Hartz-IV. Sie ist jetzt 52. In einer Kleinstadt in Süddeutschland, in der es Fachwerkhäuser gibt und eine Bimmelbahn, zog sie zwei Söhne alleine groß. Sie jobbt, wenn sie Jobs findet und wenn es die Rückenschmerzen zulassen. Dennoch erreicht sie schon seit Jahren das Existenzminimum nicht mehr. Meist lebt sie von 50 Euro weniger. Der Grund: Julia Meier hat Schulden … 100 Euro für die Stromnachzahlung, 1000 Euro für die Mietkaution oder 300 Euro für Möbel – Julia Meier muss bei jeder größeren Ausgabe ein Darlehen beim Jobcenter aufnehmen. Erspartes hat sie nicht. Wenn sie im Callcenter arbeitet, wo der Stundenlohn nicht zum Leben reicht, hilft das Amt aus. Doch auch dieses sogenannte Aufstocken hat häufig ein Nachspiel: Wenn Meier mehr verdient, als sie am Monatsanfang geschätzt hat, erhält sie nach einiger Zeit einen Brief: Das Jobcenter fordert sein Geld zurück. Mittlerweile hat sie viel Post von dieser Sorte bekommen. „Ich habe den Überblick verloren“, sagt sie. Das Amt dagegen addiert die Rechnungen auf. Pro Darlehen oder Rückzahlung behält es bisher zehn Prozent des Regelsatzes ein und begleicht dabei bis zu drei Forderungen gleichzeitig. Ist eine Schuld getilgt, folgt die nächste.«
Besonders problematisch ist die Situation für viele Aufstocker, die stundenweise arbeiten und deren Einkommen stark schwanken und bei denen oft Schulden entstehen:
»Wenn die Jobcenter ihnen Rückforderungen schicken, ist das Geld meist schon verbraucht, kritisiert Michaela Hofmann von der Caritas. „Die Leute können nichts ansparen“, sagt sie. Gerade bei Langzeitarbeitslosen sei das Geld durch dauerhafte Abzüge so knapp, dass sie immer wieder neue Darlehen aufnehmen müssten, um Stromrechnungen oder eine neue Waschmaschine zu bezahlen. Frieder Claus, der elf Erwerbslosen-Beratungsstellen der Diakonie im Landkreis Esslingen betreut, sagt, dass etwa die Hälfte seiner Klienten weniger Geld bekommt, als es der Hartz-IV-Satz vorsieht.«
Nachdem sich die Bundesländer in der vergangenen Woche beim Bundesarbeitsministerium über 30-Prozent-Abzüge allein durch Darlehensrückzahlungen an das Jobcenter beschwert hatten, will Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) der Bundesagentur für Arbeit diese Praxis nun untersagen. Die fachliche Weisung werde jetzt „entsprechend angepasst“, so wird eine Sprecherin des Ministeriums in dem Artikel zitiert. Nur – die davon nicht betroffenen Aufstocker-Rückzahlungen werden auch in Zukunft die Bezüge vieler Hartz-IV-Empfänger reduzieren.
Die damit einhergehenden Folgen sind sogar gravierender als im Fall der Sanktionierung: Sanktionen sind maximal drei Monate gültig. Die Rückzahlungen dagegen bleiben bestehen, bis die Rechnung beglichen ist.
Und die Bundesagentur für Arbeit setzt zudem offensichtlich auf eine „Professionalisierung“ hin zu einem „modernen Inkasso-Unternehmen“:
»Um säumigen Schuldnern beizukommen, setzt die Bundesagentur … auf ein neues „Fachkonzept Inkasso“, mit dem sie künftig einen „besseren Einziehungserfolg“ erreichen will. Von 2015 bis 2020 verspricht sie sich dadurch Mehreinnahmen von rund 70 Millionen Euro pro Jahr. Das Amt hat bereits fünf Stützpunkte in Recklinghausen, Bogen, Hannover, Halle und Kiel geschaffen, an denen sich Mitarbeiter auf das Eintreiben von Außenständen konzentrieren sollen – auch bei den Menschen, die ihre Jobcenter-Schulden mit in die Berufstätigkeit nehmen.«
Und es kommt noch besser:
»Gerade haben dort rund 180 Mitarbeiter ein „Intensivtraining Telefoninkasso“ von der Deutschen Inkasso Akademie bekommen, einer Tochter des Bundesverbands deutscher Inkasso-Unternehmen. Im Dezember sollen weitere Kurse folgen. Die Bundesagentur erwägt außerdem, die privaten Inkassounternehmen gleich selbst zu beauftragen. Dies sei bereits „erfolgreich erprobt“ worden.«
Offensichtlich eine ganz neue Variante des Public-Private-Partnership.
Und was ist mit der Julia Meier? Die gerät jetzt in einen ganz eigenen Teufelskreis:
Seit knapp drei Jahren ist sie im Insolvenzverfahren. Dabei muss sie sich auf ein geringes Einkommen beschränken und weitere Kredite könnten ihr Verfahren scheitern lassen. Für ein neues Bett und einen Kühlschrank hat sie beim Jobcenter deshalb Beihilfe beantragt. „Da Sie diese Gegenstände schon einmal besessen haben, ist eine Bewilligung als Beihilfe (…) nicht mehr möglich“, antwortet ihr das Amt. Aber: „Es besteht die Möglichkeit, ein Darlehen zu beantragen.“
Vor diesem Hintergrund ist es sicher nicht überraschend, dass immer wieder von ganz unterschiedlichen Akteuren eine Anhebung des Regelsatzes im Grundsicherungssystem gefordert wird. Finden diese Forderungen eine Entsprechung in der Wahrnehmung der „Normalbürger“?
Mit dieser Frage hat sich auch die Wissenschaft beschäftigt und herausgekommen ist dieser Beitrag:
Katharina Hörstermann und Hans-Jürgen Andreß: „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen!“ Eine Vignettenanalyse zur Bestimmung eines Einkommenmindestbedarfs, in: Zeitschrift für Sozialreform, Heft 2, 2015, S. 171-198
Eine Zusammenfassung findet man in dem Artikel Die sind zu mehreren, da sparen sie doch! von Gerald Wagner. Aus der Forschung ist bekannt, »dass es Befragten meist schwerfällt, bei allgemeinen Fragen nach der sozialen Gerechtigkeit zu konsistenten Urteilen zu kommen. Aufschlussreicher ist es, die Menschen mit konkreten Beispielen zu konfrontieren. Die Soziologie greift dazu auf Vignettenanalysen zurück. Dabei werden Versuchsteilnehmern hypothetische Situationsbeschreibungen (sogenannte Vignetten) vorgelegt, die eine Testperson gewissermaßen in die Rolle des Gesetzgebers versetzen.«
»In einer neuen Studie wurden 410 Teilnehmer gefragt, was Hilfsbedürftigkeit eigentlich ausmacht und wie viel sie den Steuerzahler kosten soll. Ein kurzer Text beschrieb dazu die Lage eines Hartz IV-Empfängers, also sein Alter, die Gründe für seine Erwerbslosigkeit und seinen Haushalt mit den darin lebenden Personen. Seien Sie kreativ, sagte die Studie, spielen sie Sozialrichter! Wie viel würden Sie den Betroffenen bewilligen?«
Die Ergebnisses dieses Experiments überraschen und zeigen, dass sich die Vorstellungen der Bevölkerung bezüglich der Bedürfnisse sozial Schwacher von denen des Gesetzgebers doch beträchtlich unterscheiden – selbst dann, wenn der Vignette der tatsächliche Arbeitslosengeld-II-Regelsatz als Anhaltspunkt der Urteilsfindung beigefügt wurde, wie Wagner anmerkt.
Hier eine Zusammenfassung aus den Ergebnissen:
»Die Studie bot acht verschiedene Haushalte an, von einem Alleinstehenden bis zur fünfköpfigen Familie mit drei Kindern. Mit der Ausnahme des Einpersonenhaushalts, dem die Befragten im Durchschnitt mehr Geld als den aktuellen Regelsatz bewilligten, bekamen alle anderen Haushalte von den Teilnehmern weniger Mittel zugesprochen – zum Teil drastisch weniger: So nannte die Studie als amtlichen Regelsatz für die fünfköpfige Familie monatlich 1455 Euro (ohne Miet- und Heizkosten). Die Probanden kürzten diese Mittel im Durchschnitt um fast ein Drittel.«
Das ist heftig.
Zugleich zeigen sich deutlich wertende Differenzierungen: So führte in den Experimenten fehlendes Engagement bei der Arbeitssuche zu deutlichen Kürzungen der zugewiesenen Mitteln. Umgekehrt neigten die Teilnehmer dazu, Älteren grundsätzlich mehr zu bewilligen als Jüngeren.
Es bleibt natürlich eine wichtige Frage: Warum fiel die absolute Höhe der von den Teilnehmern als gerecht angesehenen Hilfe so niedrig aus, gerade bei größeren Haushalten?
Die Studienautoren vermuten mangelndes Wissen bei den Befragten: Die Probanden könnten den Bedarf gerade großer Haushalte einfach nicht richtig einschätzen, da die Mehrheit der Bevölkerung in kleinen Haushalten oder gleich allein lebt.
Gerald Wagner zweifelt an diesem Interpretationsansatz: »Dagegen spricht …, dass sich die Studienteilnehmer auch dann sozusagen geizig gaben, wenn man ihnen den realen Satz des Arbeitslosengeldes für den Vignetten-Haushalt beifügte. Das spräche für eine andere Erklärung: Die Befragten scheinen sich darin einig, dass große Haushalte auch zu Einsparungen führen könnten.«
Wir können an dieser Stelle nur spekulieren. Offensichtlich gibt es so etwas wie eine „moralische Ökonomie“ mit Blick auf die als angemessen empfundenen Sozialleistungen. Zumindest die Bedarfsgemeinschaften mit mehreren Personen, also in aller Regel mehreren Kindern, können in diesem Fall froh sein, dass der Gesetzgeber und nicht „Volkes Stimme“ die Höhe der Leistungen festgelegt hat.