Sortieren wir uns zuerst einmal: Immer wieder wird die Erkenntnis vorgetragen, dass die Vermittlung der deutschen Sprache (und darüber hinaus der in unserer Gesellschaft vorhandenen Werte) von zentraler Bedeutung ist für eine gelingende Integration. Und hinsichtlich des Spracherwerbs ist nun eigentlich allen klar, dass man so schnell wie möglich damit anfangen muss, den Menschen einen Zugang zu eröffnen – selbst wenn der eine oder andere nicht hier bleiben kann/darf. Die Sprache ist nun wirklich nachgewiesenermaßen der Flaschenhals für viele weitere Folgeprozesse, wenn man Integration will, beispielsweise die Aufnahme einer Ausbildung oder Beschäftigung.
Vor diesem Hintergrund kann man beim folgenden Sachverhalt nur zu dem Eindruck gelangen: die Erbsenzähler und Korinthenkacker, die verdrucksten Buchhalter sind wieder unterwegs. Und das wäre noch die „nette“ Interpretationsvariante.
Es geht – wie kann es anders sein – wieder einmal um Kosten. Um die Kosten der Sprachkurse für Flüchtlinge.
Der Bundesfinanzminister Schäuble (CDU) will den Flüchtlingen „einen Kostenbeitrag von 36 Euro im Monat“ von den Asylbewerberleistungen abziehen. Damit stellt sich das Finanzressort gegen eine Absprache zwischen dem Innen-, dem Justiz- und dem Arbeitsministerium. Sie wollen Asylbewerbern für Sprachkurse nur 1,39 Euro pro Monat in Rechnung stellen, berichtet die FAZ: Schäuble beharrt auf Kürzung bei Flüchtlings-Leistungen.
Die Bundesregierung will das zweite Asylpaket, in dem das geregelt werden soll, in einer Sondersitzung des Kabinetts am kommenden Montag verabschieden. Damit soll die Vereinbarung der Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD vom 5. November umgesetzt werden. Darin enthalten war der grundsätzliche Beschluss, Asylbewerber an den Kosten von Sprachkursen zu beteiligen. Die Höhe blieb offen.
Nun wird sich der eine oder andere fragen: Wie um alles in der Welt kommen die auf entweder 1,39 Euro bzw. 36 Euro?
Hier die „Auflösung“ des Zahlenrätsels:
Der Kostenbeitrag von 1,39 Euro monatlich: »Das entspricht bei den Asylbewerberleistungen ähnlich wie bei Hartz IV dem rechnerischen Bedarf für Bildungsausgaben.«
Und wieso kommt der Bundesfinanzminister auf einen vielfach höheren Betrag? Jetzt mal aufgepasst, auf so eine Begründung muss man erst einmal kommen:
»Das Finanzministerium dagegen will auch die monatlichen Anteile für „Freizeit, Unterhaltung, Kultur“ einbehalten. Der Spracherwerb schaffe erst „die elementare Voraussetzung dafür (…), im späteren Verlauf auch andere Angebote in Anspruch zu nehmen“. Das Ministerium veranschlagt daher 0,60 Cent pro Unterrichtsstunde. Bei einem 15-Wochenstunden-Kurs entspreche das monatlich 36 Euro.«
Die müssen sich „Freizeit, Unterhaltung, Kultur“ erst einmal sprachlich erarbeiten, dann brauchen sie auch solange kein Geld dafür bis das fluppt mit der Sprache.
Man kann nur hoffen, dass es sich lediglich um einen Versuch handelt und das wieder beseitigt wird, bevor das ins Parlament geht.
Selbst in der Regierungskoalition kommt man zu dieser Bewertung: »Schäubles Vorschlag in Höhe von 36 Euro laufe darauf hinaus, Flüchtlinge zu bestrafen, die mit einem Sprachkurs Anstrengungen zur raschen Integration unternähmen.«
Und wenn wir schon dabei sind: Hat irgendeiner mal vorher ausgerechnet, was eine Anrechnung von 1,39 Euro bei den Asylbewerbern, die einen Sprachkurs absolvieren, an Verwaltungsaufwand kostet? Könnte es sein, dass das ein Vielfaches wäre?
Und überhaupt – hat jemand mal bedacht, welche enormen Folgekosten entstehen, wenn der Spracherwerb bei denen, die länger hier bleiben werden, gar nicht oder verspätet gefördert wird? Dagegen sind die Kosten für Sprachkurse nun wirklich von molekularer Größenordnung.
Aber vielleicht geht es dem Bundesfinanzminister ja in Wirklichkeit um was ganz anderes bei diesem Thema. Der Phantasie sind da keine Grenzen gesetzt.