Wenn Inklusion zu einem Überlebenskampf im Rollstuhl mutiert, dann ist das kafkaeske Gehäuse der Bürokratie nicht weit

Trotz Schwerstbehinderung kann Ferdinand Schießl einigermaßen selbstbestimmt leben. Das ist ihm möglich, weil das „Arbeitgeber-Modell“ Menschen mit schwersten Behinderungen, zu denen Ferdinand Schießl gehört,  die Möglichkeit eröffnet, außerhalb von Heimen in eigenen Wohnungen zu leben. Sie können ihre Pfleger als Assistenten anstellen und als deren Arbeitgeber auftreten. Krankenkasse und Kommune finanzieren das Modell. So weit, so gut. Daneben fallen natürlich auch noch andere Kosten an, wie beispielsweise Miete und Heizkosten, dafür gibt es dann die Grundsicherung – und deren Regelwerk. Und hier beginnt ein Problem nicht nur für Ferdinand Schießl, sondern möglicherweise für viele andere Menschen in einer ähnlichen Lage. Denn das Regelwerk der Grundsicherung ist umfangreich und hart. Dazu gehört neben vielen anderen Dingen, dass Grundsicherungsleistungen beziehende Mensch über kein nennenswertes Vermögen verfügen darf. Auf den ersten Blick und besonders aus der Perspektive des Steuerzahlers eine grundsätzlich nachvollziehbare Schutzregelung für die Steuerzahler, die ja die Leistungen finanzieren müssen. Die Betonung liegt hier auf dem Terminus „grundsätzlich“. Was ja andeuten soll – eben nicht immer. Und manchmal gar nicht.

Und hier sind wir wieder bei Ferdinand Schießl angekommen, dessen „Problem“ in dem Artikel „Überlebenskampf im Rollstuhl“ von Thomas Hahn in der Süddeutschen Zeitung beschrieben wird. Und hier werden wir auch mit einer Konkretisierung von „Vermögen“ konfrontiert: In Euro ausgedrückt: Mehr als 2.600 Euro sind ein schädliches Vermögen. Denn Ferdinand Schießl zum Beispiel darf auf seinem Girokonto höchstens ebendiese 2.600 Euro haben. Aber warum ist das ein Problem? Seit einigen Jahren haben behinderte Menschen wie Ferdinand Schießl einen Rechtsanspruch darauf, ihre Assistenten über ein persönliches Budget zu finanzieren. Schießl hat diesen Rechtsanspruch mit Leben gefüllt und mit der Krankenkasse einen Budgetvertrag ausgehandelt: „Seither bekommt er monatlich einen festen Betrag, über den er seine Pflege finanzieren kann, der Löwenanteil davon kam von der Krankenkasse, der Rest von der Stadt.« So weit, so gut. Und ebenfalls gut ist die Möglichkeit seitens der Krankenkasse, dass Herr Schießl „zweckgebundene Rücklagen“ bilden darf, die erst am Ende der Budget-Laufzeit aufgebraucht sein müssen. Die sind vorgesehen, um Ausfälle wie Krankheit oder Urlaub auffangen zu können. Diese praxisorientierte Regelung kollidiert jetzt mit dem Regelwerk der Grundsicherung, denn die zweckgebundenen Rücklagen, die – wie der Name schon sagt – wohlgemerkt nicht für Kaffee oder andere Dinge des Lebens, sondern nur für die Finanzierung von Assistenzleistungen eingesetzt werden dürfen, wurden dem Herrn Schießl auf sein Girokonto überwiesen, damit er das Geld bedarfsbezogen einsetzen kann – über die Höhe der Gelder auf seinem Girokonto muss er aber dem Grundsicherungsträger genaue Angaben machen, was er dann auch ordnungsgemäß gemacht hat. Und man ahnt schon, was an dieser Stelle passiert.

Durch die Überweisung der wohlgemerkt „zweckgebundenen Rücklagen“ befand sich der Kontostand des Herrn Schießl oberhalb der erwähnten 2.600 Euro und das wertete das Sozialamt als „Vermögen“ – und lehnte den Folgeantrag auf Grundsicherungsleistungen ab. Eine wirklich üble Situation für den Betroffenen, denn er hat jetzt „Vermögen“ auf dem Konto, von dem er sich aber nichts zu essen kaufen darf und keine Grundsicherungsleistungen mehr, weil er ja „Vermögen“ habe, was aber gar keines ist. Wir treten in die kafkaeske Phase ein: Die Stadt verweist darauf, dass ihr die Hände gebunden seien aufgrund der „bundesrechtlichen Vorgaben“, die eben die Grenze von 2.600 Euro in Beton gegossen haben. Und man schiebt nach, der Oberbürgermeister sei betrübt und werde sich über den Deutschen Städtetag bemühen, eine gesetzliche Änderung im fernen Berlin anzustoßen.

Aber der eine oder die andere wird sich jetzt fragen: Sieht denn die Stadt nicht, »dass Schießls vermeintliches Vermögen zweckgebunden ist? Dass er damit nicht kaufen kann, was er will?« Die dementsprechende Nachfrage bei der Stadt seitens der Zeitung brachte die erhellende Auskunft: Herr Schießl verfüge laut Kontostand über ausreichend Mittel für seinen Lebensunterhalt. Was bleibt? Der Betroffene kann nur noch versuchen, die Ablehnung der Grundsicherungsleistungen auf dem Wege einer einstweiligen Verfügung über das Gericht zu stoppen. Dafür muss er sich einen Anwalt nehmen, auf eigene Kosten. Man wird abwarten müssen, wie diese unglaubliche Geschichte ausgehen wird. Doch die vielen Erfahrungen, mit den kafkaesken Untiefen unserer sozialrechtlichen Regelungswelt stimmen einen nicht optimistisch.

Dabei handelt es sich beim Arbeitgeber-Modell um eines der wenigen wirklich weitreichenden praktischen Instrumente zur Umsetzung von Inklusion in ihrer echten, also radikalen Variante einer Ermöglichung von Teilhabe inmitten der Gesellschaft. Und der Ansatz kann zurückblicken auf eine interessante Entwicklungsgeschichte: Aus einer »Kritik am Hilfesystem (Kampf gegen die Fremdbestimmung) und dem Entwurf und der Verwirklichung von Alternativen entwickelte sich in Deutschland über die Heimkritik das Paradigma der Ambulanten Dienste. Wiederum aus der Kritik an den Ambulanten Diensten entstanden selbstorganisierte Hilfen. Diese führten in der ersten Hälfte der 1980er Jahre zu einem weitgehend gemeinsamen Konzept der Bundesrepublik Deutschland und der USA von Selbstbestimmt Leben und Assistenz,« so Gusti Steiner in einer Veröffentlichung aus dem Jahr 2001 (zitiert aus diesem Beitrag).

Ein Teil der behinderten Menschen, die das Assistenz-Modell in Anspruch nehmen, sind organisiert im Bundesverband Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA). Auf der Website dieses Verbandes findet man auch eine ausführliche Präsentation „Das Arbeitgebermodell in Zeiten des Persönlichen Budgets“ als PDF-Datei, wenn man sich das genauer anschauen möchte.

ForseA weist im Zusammenhang mit dem hier beschriebenen Fall auf eine Petition von Constantin Grosch hin, die man im Netz mit seiner Unterschrift unterstützen kann: „Recht auf Sparen und gleiches Einkommen auch für Menschen mit Behinderungen #2600„.

Altersarmut?! Von einer „Tabelle der Schande“ über halbe Wahrheiten bis hin zu einer Sau, die durch das Rentendorf getrieben wird

Das war aber wieder eine richtig harte Packung, die den BILD-Lesern heute verpasst wurde: „Jeder 2. Rentner bekommt weniger als Hartz IV“ – in den bekannten großen Lettern auf der Titelseite. Die Zeitung spricht gar von einer „Tabelle der Schande“, die aus Daten der Deutschen Rentenversicherung gespeist werde. 48,22 Prozent der Alters- und Erwerbsunfähigkeitsrentner bekamen 2012 weniger als 700 Euro im Monat – und damit weniger als den Betrag, der Rentnern im Schnitt als Grundsicherung einschließlich Miete und Heizung zusteht. Der Eindruck, der hervorgerufen werden soll, ist klar: Jeder zweite Rentner lebt unter der Hartz IV-Schwelle.
Ist das so? Um dem Tiefschlag „Jeder 2. Rentner bekommt weniger als Hartz IV“ zu begegnen, kann man beispielsweise druf hinweisen: Insgesamt erhielten am Jahresende 2011 in Deutschland etwa 436.000 Menschen oder 2,6 % der Menschen ab 65 Jahre die Grundsicherung im Alter – größtenteils als Ergänzung zu ihrer Rente. Auch wenn man an dieser Stelle darauf hinweisen muss, dass es eine wohl eine nicht kleine Dunkelziffer an Rentnern gibt, die an sich Grundsicherungsleistungen in Anspruch nehmen könnten, es aber aus unterschiedlichen Gründen nicht tun, so bleibt doch eine erhebliche Diskrepanz zu der in dem BILD-Artikel in die Welt gesetzte Relation.

Die Antwort auf diese Frage kann auch so ausfallen: „Da wird schon wieder eine Sau durchs Dorf getrieben“, stöhnte ein Experte der Rentenversicherung, zumindest wird er so zitiert von der „Berliner Zeitung“ in deren Beitrag „Die halbe Wahrheit über die Rente„. Von der durchschnittlichen Höhe der Rente, die von der Gesetzlichen Rentenversicherung ausgezahlt wird, kann nicht ohne weiteres geschlossen werden auf die Einkommenslage der Senioren. Dies fängt bereits damit an, dass es sich eben um einen Durchschnittsbetrag handelt:

»In die Statistik fließen nämlich alle Zahlungen ein: Die Hausfrau, die nur ein paar Jahre als Sekretärin gearbeitet hat und daraus einen Rentenanspruch von 70 Euro im Monat erworben hat ebenso wie der Facharbeiter, der jahrzehntelang ordentlich verdiente und nun monatlich 2000 Euro überwiesen bekommt. Auch Selbstständige, die nur kurz in das gesetzliche System eingezahlt haben und Arbeitnehmer, die später verbeamtet wurden, drücken den Durchschnitt nach unten,« so Karl Doemens in seinem Artikel wie auch die FAZ in ihrem Beitrag.

Das alte Durchschnittsproblem also. Wenn man eine Hand auf einer heißen Herdplatte hat und die andere auf einer kalten, dann ist einem durchschnittlich gesehen lau warm, also ein angenehmer Zustand. So ist das auch mit den Rentenbeträgen.

Also müssen wir etwas genauer hinschauen: »Der durchschnittliche Zahlbetrag der Alters-Rente lag 2011 in den alten Bundesländern bei 987 Euro für Männer und 495 Euro für Frauen. Im Osten waren es 1.058 Euro für Männer und 711 Euro für Frauen.« Aber auch das sind nur Durchschnittsbeträge, differenziert nach Geschlecht sowie West und Ost. Relevant ist natürlich das gesamte Haushaltseinkommen, dass den Rentnern zur Verfügung steht. Und da sehen die Werte bei vielen (noch) anders aus. Auch heute wird in vielen Presseberichten auf den „Alterssicherungsbericht 2012“ hingewiesen, zu dem das Bundesarbeitsministerium in einer Pressemitteilung im November des vergangenen Jahres geschrieben hat: »Senioren in Deutschland sind heute in der Regel gut versorgt. Einkommen aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben dabei die größte Bedeutung. Sie werden ergänzt durch Leistungen aus anderen Alterssicherungssystemen und weiteren Einkünften. Im Ergebnis erreichten im Jahr 2011 Ehepaare ein durchschnittliches Netto-Gesamteinkommen in Höhe von 2.433 Euro im Monat, alleinstehende Männer 1.560 Euro und alleinstehende Frauen 1.292 Euro.« Aber auch heißt es wieder: Obacht, Durchschnittswerte. Auf die Streuung kommt es an.

Was aber klar sein sollte: Die Altersarmut wird in den kommenden Jahren kontinuierlich zunehmen und damit auch die Zahl der alten Menschen, die Rentenansprüche haben werden, die unterhalb der Grundsicherungsleistungen liegen. Man kann sich das verdeutlichen, wenn man einen Blick wirft auf die Kunstfigur des deutschen „Eckrentners“. Hierbei handelt es sich um eine Person, die 45 Jahre lang ohne Unterbrechungen in die Rentenkasse eingezahlt hat und die immer genau das durchschnittliche Arbeitseinkommen der in der Gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten verdient und darauf Beiträge abgeführt hat.

Nach der Rentenformel ergibt sich daraus die folgende Monatsrente:

Eckrente = Zugangsfaktor x Entgeltpunkte x Rentenartfaktor x aktueller Rentenwert
= 1,0 x 45 x 1,0 x 28,07 = 1.263,15 Euro/Monat Bruttorente, davon müssen also beispielsweise noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag bezahlt werden.

Zum 1. Juli 2013 steigt der aktuelle Rentenwert übrigens um 0,25%, was dann zu einer Eckrente von 1.266,30 Euro führen wird. Wohlgemerkt, unter der Voraussetzung, dass die Annahmen erfüllt werden, die dem Modell zugrundeliegen. Nun gibt es aber zum einen viele Menschen, die nicht auf 45 Beitragsjahre kommen (können) oder die deutlich weniger verdient haben als der Durchschnitt (das Durchschnittseinkommen in der Rentenversicherung belief sich 2012 auf 31.144  Euro pro Jahr) oder die vor der Regelaltersgrenze ausscheiden und dann erhebliche Abschläge von ihren Rentenbeträgen in Kauf nehmen müssen. Und ganz oft sehen wir die Kombination aus beiden den Rentenzahlbetrag erheblich verschlechternden Faktoren. Diese Menschen rutschen bereits heute in die Nähe oder unter die Grundsicherungsschwelle. Und die weitere Absenkung des Rentennieveaus ist ja im Gesetz eingespeist. Vor diesem Hintergrund ist ein Anstieg der Zahl der armen Rentner zwangsläufig – und nicht umsonst diskutieren die Parteien über „Lebensleistungsrente“, „Solidarrente“ oder „Garantierente“ in Höhe von derzeit um die 850 Euro.

Nun könnte man an dieser Stelle einwenden, dass es ja nicht nur Kürzungen im Bereich der gesetzlichen Rente gegeben hat, sondern auch zugleich einen Auf- und Ausbau der Förderung der privaten Altersvorsorge („Riester-Rente“), aus der dann ja auch zukünftig zusätzliche Einnahmen der Rentner generiert werden – könnten. Und auch die betriebliche Altersvorsorge wird gefördert, beispielsweise über die Entgeltumwandlung (kritisch dazu mit Blick auf die Auswirkungen auf die Finanzen der Sozialversicherungen Schmähl (2007) sowie generell die hervorragende Analyse zur Rententhematik in Schmähl (2011): Warum ein Abschied von der „neuen deutschen Alterssicherungspolitik“ notwendig ist, Arbeitspapiere des Zentrum für Sozialpolitik/1/2011, Bremen). Auch hier gilt aber der Befund: Diese Instrumente verstärken vor allem die bereits heute erkennbare Spreizung der verfügbaren Einkommen der Rentnerhaushalte im Sinne einer Polarisierung zwischen denen am oberen und denen am unteren Rand, denn die private Vorsorge wird vor allem von denen genutzt, die bereits heute eine hohe Sparquote haben, während gerade die Geringverdiener auf diese zusätzliche Absicherung verzichten – und von den erwartbar negativen Auswirkungen der Niedrigzinsphase auf die, die ihr Geld in kapitalgedeckte Produkte angelegt haben, ganz zu schweigen.

Das wir uns bereits insgesamt auf einer schiefen Ebene nach unten befinden, kann man beispielsweise an einer ganz bestimmten Gruppe der Rentner zeigen: den Erwerbsminderungsrentnern: »Seit Mitte der 1990er Jahre ist der durchschnittliche Zahlbetrag bei den Rentenzugängen wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (EM-Renten) um über zwölf Prozent gesunken. 2011 lag er mit monatlich 596 Euro deutlich unterhalb des steuerfreien Existenzminimums von seinerzeit 667 Euro. Erwerbsgeminderte haben ein besonders hohes Risiko, in die Grundsicherungsabhängigkeit zu geraten. Während zuletzt nur zwei Prozent der Bezieherinnen und Bezieher einer Altersrente im Alter von 65 und mehr Jahren ergänzende Leistungen der Grundsicherung bezogen, waren es unter den dauerhaft voll Erwerbsgeminderten, die eine Erwerbsminderungsrente bezogen, 10,8 Prozent.«, so Johannes Steffen in der Zusammenfassung seiner jüngst erschienenen Analyse „Erwerbsminderungsrenten im Sinkflug. Ursachen und Handlungsoptionen„. Dort macht er auch Vorschläge, wie diese Entwicklung aufgehalten und umgekehrt werden (könnte).

„Fachkräfte“ und „high potentials“ sollen zu uns kommen, aber nicht das menschliche „Strandgut“ der Globalisierung und des Wohlstandsgefälles

Auf der einen Seite wird der „Geld- und Menschensegen“ durch die Globalisierung bejubelt und mehr davon gefordert – gemeint sind die Gelder aus aller Herren Länder, die in der Schweiz deponiert oder in Deutschland investiert werden, wie aber auch und derzeit vor allem die „Fachkräfte“ und „high potentials“, die man angeblich so dringend braucht wegen der demografischen Entwicklung. Gerade Deutschland geht bereits wieder auf „Anwerbetour“ in andere Länder, rekrutiert in China 150 Altenpfleger, die demnächst in deutschen Pflegeheimen eingesetzt werden oder eine Stadt wie Mainz bestellt sich in Spanien 200 spanische Erzieherinnen, um den Fachkräftemangel in den eigenen Kitas zu bekämpfen. Von den vielen osteuropäischen Ärzten in deutschen Krankenhäusern ganz zu schweigen.

Auf der anderen Seite gibt es aber die aus dieser Sicht zu vermeidenden „Kollateralschäden“ der Zuwanderung – gemeint sind hier Menschen, die eben nicht den Nutzungsinteressen der Aufnahmeländer entsprechen (können), die vor allem kommen, weil sie in bitterer Armut leben müssen oder aber in welcher Hinsicht auch immer in ihren Herkunftsländern verfolgt werden. Die will man eigentlich nicht und zuweilen sagt man das dann auch ganz offen. So wie in dieser Woche und so geschehen in Deutschland und der Schweiz, zwei Ländern, die bislang grosso modo auf der absoluten Gewinnerseite der Globalisierung zu finden sind. Konsequenterweise wollen dann die Apologeten einer „gesteuerten“ Zuwanderung die Menschen am besten mit „Punkten“ in Attraktivitätsklassen einteilen und einladen, reinlassen, abblocken – oder aber eben „rausschmeißen“, wenn sie „unglücklicherweise“bei uns rein gekommen sind.

Damit wären wir bei der Wortwahl nicht irgendeines Außenseiters oder vermeintlichen Sprechers der „schweigenden Mehrheit“ angekommen, sondern bei dem Bundesinnenminister Friedrich (CSU) höchstselbst. So vermeldet die Süddeutsche Zeitung kurz und präzise: Friedrich will ausländische Sozialbetrüger „rausschmeißen“. Der Minister »kündigt nun einen harten Kurs „ohne großes Federlesen“ an«, schreibt Welt Online bereits im Untertitel ihrer Berichterstattung. Wieder einmal geht es um die Armutsflüchtlinge aus Bulgarien und Rumänien, die seit einigen Monaten aufgrund von Berichten aus einigen besonders hart davon betroffenen Kommunen wie Dortmund, Berlin usw. im Fokus einer sich – trotz aller differenzierenden und relativierenden Hinweise (so auch in einem Beitrag auf der Facebook-Seite von „Aktuelle Sozialpolitik“ am 4. März 2013) – verselbständigenden Debatte stehen.

Die Bundesregierung werde künftig mit Ausweisung und Einreiseverboten auf mutmaßliche Sozialleistungseinwanderer reagieren, so der Bundesinnenminister und die EU-Kommission habe Deutschland mitgeteilt, dass solche Sanktionen nach europäischem Recht erlaubt seien. Der Herr Minister möchte ausweisen und die davon Betroffenen mit einer Einreisesperre für eine „bestimmte Zeit“ belegen: „Wenn die dann irgendwo aufgegriffen werden, dann kann man ohne großen Federlesens sie wieder rausschmeißen, und das ist das Entscheidende“, mit diesen Worten wird der Bundesinnenminister in der Süddeutschen Zeitung zitiert. Und an dieser Sprache merkt man natürlich sogleich, dass es dem Herrn Minister vor allem um Wahlkampf geht, um die berühmte Lufthoheit über den Stammtischen. Das Problem ist nämlich, dass der Herr Minister hier vor allem eine Aktivitätssimulation in den Raum stellt, um die Emotionen eines Teils der Bevölkerung zu bedienen, die aber gerade im vorliegenden Fall der beiden Länder Rumänien und Bulgarien weitgehend eine Simulation bleiben muss, denn die Bürger dieser Staaten sind EU-Bürger, für die Freizügigkeit gilt, die nur bei „Betrügern“ eingeschränkt werden darf, so die EU-Kommission – und dazu muss man erst einmal einen Betrug beweisen. Und überhaupt – die „Beweislage“ der Bundesregierung, dass es in einem großen Umfang „Sozialleistungseinwanderung“ gebe, ist mehr als dünn und stützt sich – so die Ausführungen der Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag (Haltung der Bundesregierung zum Umgang mit EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern aus Rumänien und Bulgarien, Bundestags-Drucksache 17/13322 vom 26.04.2013) – im Wesentlichen auf die Zitation eines „Brandbriefs“ des Deutschen Städtetags vom Januar dieses Jahres. Konkret findet man in der Drucksache den folgenden Hinweis:

»Der Bundesminister des Innern stützt sich insoweit u. a. auf das Positionspapier des Deutschen Städtetages vom 22. Januar 2013, wonach es … „erhebliche Probleme mit einem großen Anteil der zuwandernden Menschen aus Südosteuropa“ gebe. Die Einreise erfolge „offiziell zum Zweck der Arbeitssuche“, jedoch komme eine Erwerbstätigkeit wegen der „schlechten Bildungs- und Ausbildungssituation sowie fehlender und mangelhafter Sprachkenntnisse“ und der „sozialisationsbedingten Erfahrungshorizonte“ nicht zustande. Schlepper nähmen „gegen ein hohes Entgelt die Vorbereitung der Kindergeldanträge und der Gewerbezulassungsverfahren“ vor und Zuwanderer versuchten „sich illegal Einkommen zu verschaffen, zu Dumpinglöhnen zu arbeiten oder der Prostitution sowie der Bettelei nachzugehen“« (Bundestags-Drucksache 17/13322, S. 18)

Das ist doch mehr als dünn. Entsprechend auch die Kommentierung von Peter Nowak in einem Beitrag bei Telepolis.

Nur scheinbar nicht in einem direkten Zusammenhang stehend eine andere Meldung, die uns aus der Schweiz erreicht: „Schweizer sind mit verschärftem Asylrecht einverstanden„, meldet beispielsweise „Zeit Online“: »Knapp 80 Prozent der Bürger haben eine Initiative gegen das neue Schweizer Asylrecht abgelehnt. Flüchtlinge können damit innerhalb von 100 Tagen abgewiesen werden.« Die politische Linke und Hilfsorganisationen für Migranten wollten das Gesetz mit dem Referendum nun zu Fall bringen, scheiterten aber mit ihrem Vorhaben mehr als deutlich. Ein Hintergrund ist sicher auch die wahrgenommene „Belastung“: »Die Schweiz rangiert bei der Aufnahme von Flüchtlingen unter den europäischen Staaten an vierter Stelle hinter Malta, Schweden und Luxemburg. Auf 332 Schweizer kommt ein Asylbewerber, im europäischen Durchschnitt ist es einer auf 625 Einwohner.« Derzeit warten etwa 48.000 Menschen in der Schweiz auf ihren Asylbescheid; die meisten stammen aus Eritrea, Nigeria, Tunesien, Serbien und Afghanistan.

Über einen ganz besonderen Aspekt mit Blick auf die Schweizer Behörden berichtet Jan Dirk Herbermann in seinem Artikel über die nun gescheiterte Initiative:

»Laut dem neuen eidgenössischen Asylgesetz aber können sie „renitente“ Asylbewerber in „besondere Zentren“ einweisen. „Asylsuchende, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden“ oder den Asylprozess „erheblich stören“, müssen mit einem Zwangsaufenthalt in den abgeschirmten Zentren rechnen. Die „besonderen Zentren“ bilden die Eckpfeiler eines der schärfsten Asylgesetze in Europa – und sie lösen seit Monaten Entrüstung bei vielen Eidgenossen links der Mitte aus. Die Gegner des neuen Asylgesetzes warnen mit Blick auf die „besonderen Zentren“ vor einer „Schweiz der Lager“.«

Man muss allerdings fairerweise an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es bislang noch nicht zu der Einrichtung eines solchen „Lagers“ gekommen ist.

Beide Beispiele aber zeigen, dass die Luft dünner wird für Asylsuchende aus Drittstaaten wie für Armutsflüchtlinge innerhalb der EU. Aber aufhalten können wird man diese Wanderungsbewegungen nur schwer bis gar nicht. Und teilweise produziert man selbst das, was man jetzt wortaggressiv beklagt, womit wir wieder bei unserem Bundesinnenminister wären. Denn die Tatsache, dass sich viele Armutsflüchtlinge als Ein-Mann-„Selbständige“ anmelden, hat ja auch was mit dem Verbot einer legalen Beschäftigungsaufnahme zu tun, die Deutschland noch bis Ende dieses Jahres ausgereizt hat. Ab 2014 ist damit aber definitiv Schluss. Es Sollte allen klar sein – die Armuts-Afrikaner kann man möglicherweise noch eine ganze Weile auf dem Mittelmeer stoppen oder gleich auf nordafrikanischem Boden, aber die Armutsflüchtlinge innerhalb der EU werden sich nicht so einfach davon abhalten lassen, ihr Glück im „Erfolgsmodell“ Deutschland, so die regierungsamtliche Terminologie, zu suchen. Und mal ehrlich – würden wir das nicht auch versuchen, wenn wir nicht auf der Sonnenseite leben würden? Zumindest einige schon, sicher.