Die Künstlersozialkasse (KSK) leidet unter sinkenden Abgaben aus der Kultur- und Kreativwirtschaft. Nun will die Bundesregierung mit einem neuen Gesetz das Austrocknen verhindern. Erreicht werden soll das durch schärfere Kontrollen bei den abgabepflichtigen Unternehmen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der nunmehr in den parlamentarischen Prozess gegeben wird. Das Paragrafenwerk trägt den nun gar nicht künstlerisch daherkommenden Titel „Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes (Künstlersozialabgabestabilisierungsgesetz – KSAStabG)„. Geplant sind künftig rund 400.000 statt bisher 70.000 Kontrollen pro Jahr, wie das Ministerium mitteilte. Die Experten erwarten Mehreinnahmen von rund 32 Millionen Euro. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand wird auf 13,6 Millionen Euro veranschlagt, kann man einem Artikel entnehmen. Was ist da los und um wen geht es hier eigentlich?
Es geht um eine besondere Gruppe von Erwerbstätigen, die mit besonderen Sicherungsproblemen konfrontiert sind und von denen viele als Wanderer zwischen den Welten der „normalen“ Sicherungssysteme unterwegs waren bzw. sind. Wobei „Künstler“ im Sinne der seit 1983 existierenden „Künstlersozialkasse“ (KSK) ein durchaus weitgefächerter Sammelbegriff ist: Darunter fallen Geräuschemacher, Zauberer und Quizmaster oder – weniger ungewöhnlich – Bildhauer, Maler und freie Journalisten.
Das zuständige Bundesarbeitsministerium liefert uns einige Hintergrundinformationen zu diesem europaweit einmaligen System einer Sozialversicherung für freie Künstlern und Autoren: »Über die Künstlersozialversicherung werden derzeit rund 180.000 selbständige Künstler und Publizisten als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Die selbständigen Künstler und Publizisten tragen, wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer, die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen (30 Prozent), die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten, finanziert. Die Künstlersozialabgabe wird als Umlage erhoben.« Derzeit liegt der Abgabesatz für die Unternehmen bei 5,2 Prozent. Bemessungsgrundlage für diese Abgabe sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte. Der derzeitige Abgabesatz von 5,2 Prozent wird seit Anfang des Jahres beansprucht, vorher lag er bei 4,1 Prozent – mithin eine Abgabeerhöhung von fast 27 Prozent, was darauf hindeutet, dass es erhebliche Probleme gibt. Und diese lassen sich auf ein Problem verdichten: Die Säumigkeit vieler abgabepflichtiger Firmen. Da hat sich einiges aufgestaut.
Bereits Anfang Juni des vergangenen Jahres übermittelte Thomas Öchsner in der Süddeutschen Zeitung eine beunruhigende Botschaft: Soziale Absicherung für Kreative ist in Gefahr. Etwa 150.000 sogenannte Verwerter zahlen die Künstlersozialabgabe auf die Honorare. »Tausende Unternehmen zahlen allerdings nicht oder wissen gar nicht, dass sie zahlen müssen«, so Öchsner. Ganz offensichtlich ging und geht es um das Problem, dass die Verpflichtung zur Zahlung einer Abgabe noch lange nicht bedeutet, dass man auch an das Geld kommt. Die damalige Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) wollte deshalb noch unbedingt vor den Bundestagswahlen neue gesetzliche Vorschriften für schärfere Kontrollen durchsetzen – sie scheiterte aber mit diesem Unterfangen an der FDP, die sich dem widersetzte.
Öchsner beschrieb im vergangenen Jahr eines dieser so typischen Verschiebeprobleme im höchst filigranen Netzwerk unterschiedlicher Akteure und Institutionen:
»Seit 2007 soll die gesetzliche Rentenversicherung prüfen, ob sich Unternehmen vor der Abgabe drücken – zunächst recht erfolgreich. Binnen zweier Jahre trieben die amtlichen Kontrolleure 62 Millionen Euro zusätzlich ein. Seit 2010 wird aber wesentlich lascher geprüft. 2011 kamen lediglich etwa 560.000 Euro an Nachforderungen zusammen – bei Umsätzen von 137 Milliarden in der Branche, die Kreativwirtschaft genannt wird. Der Grund: Die Rentenversicherung fordert fürs Nachhaken extra Geld, hat dafür aber nichts bekommen.«
Die damaligen Überlegungen der Bundesarbeitsministerin sahen vor, dass die Rentenversicherung, die alle vier Jahre die Unternehmen prüft, durch eine gesetzliche Änderung verpflichtet werden sollte, dabei auch die Erfüllung der Abgabenpflicht für die KSK zu kontrollieren. Die Wirtschaftsverbände intervenierten und fanden bei der FDP einen Verhinderungspartner in der Regierung. Aber das Vorhaben war auch in der Union nicht gut gelitten: Eine ausgeweitete Prüfpflicht hätte „einen bürokratischen Rattenschwanz nach sich gezogen. Jeder Metzger, jeder kleine Einzelhändler, der Geld für Werbung oder eine Internetseite ausgibt, wäre prüfpflichtig geworden“. Mit diesen Worten wurde Gritta Connemann vom Parlamentskreis Mittelstand der Unionsfraktion zitiert.
Nun also ein neuer Anlauf. Nahles will KSK mit schärferen Kontrollen retten, so Thomas Öchsner Anfang dieses Monats in der Süddeutschen Zeitung. Die Zahl der Firmen, die regelmäßig Künstlern, Textern oder Autoren einen Auftrag erteilen, und auf die Honorare die Künstlersozialabgabe zahlen, ist zwar auf 168.000 gestiegen, aber immer noch entziehen sich viele abgabepflichtigen Unternehmen dem System. In dem Artikel berichtet Öchsner, dass der nunmehr offiziell auf den Weg gebrachte Gesetzentwurf einen Kompromiss beinhalte, mit dem beide Seiten – also die, die das KSK-System stabilisieren wollen, wie auch die Bürokratie-Kritiker leben können:
»Demnach muss die Rentenversicherung von 2015 an alle Unternehmen, die schon jetzt die Künstlersozialabgabe zahlen, sowie alle Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten alle vier Jahre prüfen. Bei Firmen mit weniger Mitarbeitern soll die DRV 40 Prozent in dem Vier-Jahres-Rhythmus prüfen, so „dass der durchschnittliche Prüfturnus in dieser Gruppe zehn Jahre beträgt“. Es wird eine Bagatellgrenze von 450 Euro im Jahr eingeführt, bis zu der an selbständige Künstler oder Publizisten erteilte Aufträge abgabefrei bleiben sollen. Außerdem erhält die Künstlersozialkasse ein eigenes Prüfrecht.«
Das hört sich nicht nur verquer an, dass ist es auch, sonst wäre es kein Kompromiss. Details zum Gesetzentwurf kann man beim Bundesarbeitsministerium nachlesen.
Im vergangenen Jahr behauptete die Deutsche Rentenversicherung (DRV), die zusätzlichen Kontrollen kosteten 50 Millionen Euro jährlich, der Aufwand sei damit größer als der erreichbare Nutzen. Jetzt liest sich das so:
»In dem Entwurf kalkuliert das Ministerium nun mit zusätzlichen Ausgaben in Höhe von 12,3 Millionen Euro – bei Zusatzeinnahmen von 32 Millionen Euro. Fachleute des Ministeriums hatten 2013 damit gerechnet, dass durch regelmäßigere Kontrollen 50 Millionen Euro zusätzlich in die KSK fließen. Das zeigt, wie selbst Experten hier im Nebel stochern.«
Damit man die Zahlen einordnen kann: Das Haushaltsvolumen der Künstlersozialkasse belief sich im vergangenen Jahr auf 893 Mio. Euro.
Wenn das Gesetz Wirklichkeit wird, dann kann man eines sicher vorhersagen: Ein weiterer Anstieg des Abgabesatzes auf 6 Prozent lässt sich damit 2015 wohl verhindern.
Aber ob das System dadurch auch gerettet werden kann, steht auf einem anderen Blatt Papier. Man hat auf alle Fälle Zeit gewonnen. Zu dieser Einschätzung passt die die Kommentierung des Gesetzentwurfs seitens der Linken:
»Die kulturpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sigrid Hupach, fand am Mittwoch für die Reform lobende Worte: „Dass die Bundesregierung sich mit dem Gesetz zum Erhalt der Künstlersozialkasse bekennt, ist sehr zu begrüßen.“ Allerdings könne das Gesetz die grundsätzlichen Probleme der KSK allein nicht lösen, so Hupach.«