Zur ungleichen Verteilung der Langzeitarbeitslosigkeit oder: Vom Pech, zur falschen Zeit arbeitslos zu werden. Einige Lehren aus der Corona-Pandemie

Wenn von „Langzeitarbeitslosigkeit“ gesprochen wird, denken viele Menschen an ein abgeschlossenes Schicksal, an Menschen, die seit der Geburtsstunde des Hartz IV-Systems Leistungen beziehen (von denen es tatsächlich einige gibt).1 Manche dieser Menschen werden vor allem von einem der privaten Fernsehsender wie in einem Kuriositäten-Fremdgrusel-Kino der voyeuristischen Öffentlichkeit präsentiert werden, ein Format, das dann auch noch zynisch als „Sozialreportage“ begrifflich missbraucht wird.2

Ob bewusst oder unbewusst – oftmals wird das Bild transportiert, als handelt es sich bei „Langzeitarbeitslosigkeit“ um eine Art lebenslänglicher Zustand oder zugespitzt: Da ist der Deckel drauf, der oder die kommt nicht mehr raus aus dem Leistungsbezug und nicht mehr rein in den Erwerbsarbeitsmarkt, zuweilen lautet die Hauptbotschaft, dass die Betroffenen selbst verantwortlich seien für diesen Zustand, weil sie sich eingerichtet haben in der Alimentierung über Sozialhilfeleistungen und weil sie „den Hintern nicht hochbekommen“, um daran (selbst) etwas zu verändern. Man denke nur an die „Bürgergeld-Debatte“, die in den zurückliegenden Monaten in einer radikalisierenden Art und Weise geführt wurde, bei der man den Eindruck bekommen konnte, es liegt ausschließlich an dem individuellen Verhalten der arbeitslosen Leistungsempfänger, dass sie keinen Job haben bzw. annehmen.

Was ist eigentlich diese „Langzeitarbeitslosigkeit“ bzw. wer gehört dazu?

Dabei ist Langzeitarbeitslosigkeit erst einmal eine rein technische Definition im Sinne einer mehr oder weniger willkürlich gezogenen Dauergrenze. Die Bundesagentur für Arbeit erläutert das ganz trocken so: 

»Als Langzeitarbeitslose gelten nach § 18 Abs. 1 SGB III alle Personen, die am jeweiligen Stichtag der Zählung ein Jahr (hier: 364 Tage) und länger bei den Agenturen für Arbeit oder bei den Trägern für Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II arbeitslos gemeldet waren.«

Man könnte natürlich eine solche scharfkantige Grenze (ab dem ersten Tag nach einem Jahr Arbeitslosigkeit gilt man als langzeitarbeitslos) grundsätzlich in Frage stellen und argumentieren, dass das eine – eben willkürliche und – technokratische Grenzziehung darstellt, die ausblendet, dass jemand sich auch nach drei, sechs oder neun Monaten als langzeitarbeitslos fühlen kann bzw. bestimmte Folgen, die dem Status langzeitarbeitslos zugeschrieben werden, auch schon (teilweise weit) vor dem Abschluss des ersten Arbeitslosigkeitsjahres erkennbar und wirksam werden.3

Auf der anderen Seite ist die Grenzziehung bei den zwölf Monaten nicht einfach willkürlich oder vom Himmel gefallen, sondern sie reflektiert durchaus Befunde aus der Arbeitsmarktforschung, dass hier eine Schwelle vorhanden ist, deren Übertreten zu einem Verschlechterungsschub bei den Chancen, wieder eine Erwerbsarbeit zu finden, führt. Immer wieder wurde beobachtet, dass es nach einem Jahr durchaus ein messbares Absacken der Wiedereingliedwerungschancen gibt oder geben kann, was auch nicht überrascht: Arbeitgeber werten große Lücken im Lebenslauf oft negativ („Stigma-Effekt“), Motivation, Selbstvertrauen oder Bewerbungsroutine nehmen messbar ab. Vorher vorhandene Qualifikationen entwerten sich nach einer längeren Dauer der Erwerbslosigkeit und auch andere „Vermittlungshemmnisse“ wie beispielsweise somatische oder psychische Erkrankungen werden hervorgerufen oder verstärkt.

Kein fester Block – es gibt eine Menge Bewegung. Deshalb: Nicht nur auf Bestandszahlen schauen

Ganz offensichtlich ist der Status „Langzeitarbeitslosigkeit“ kein in Zement gegossener Zustand, an dem sich – einmal drin – nichts mehr verändern lässt. Es lassen sich sehr wohl Bewegungen in, aber auch aus der Langzeitarbeitslosigkeit beobachten, wie schon ein ganz allgemeiner Blick auf die Entwicklung der langzeitarbeitslosen und der nicht-langzeitarbeitslosen Menschen verdeutlichen kann.

Beispielsweise gab es in den 2010er Jahre eine mehrjährige Phase des Abbaus der Zahl der langzeitarbeitslosen Menschen. Und zugleich sieht man am aktuellen Rand der Zeitreihe, dass es in einem ersten Schub einer wieder ansteigenden Arbeitslosigkeit eine stärkere Zunahme der Arbeitslosen gegeben hat, die (noch) nicht mindestens ein Jahr arbeitslos gemeldet war bzw. ist. Dennoch steigt auch wieder die absolute Zahl der Langzeitarbeitslosen. Und nicht nur das – zugleich sinkt die Wahrscheinlichkeit, den Zustand zu verlassen, die hat ein tiefes Niveau erreicht. Es wird also (immer) schwieriger, wieder rauszukommen.

Dennoch sollte man nicht unterschätzen, welche Bewegungen wir am Arbeitsmarkt und in der Arbeitslosigkeit haben – ein Aspekt, der leider grundsätzlich vernachlässigt oder gar ausgeblendet wird in der Berichterstattung und in den politischen Debatten, in denen dann immer (nur) Bestandszahlen kommuniziert werden, die dann bei vielen den Eindruck erwecken oder festigen, als ob es sich um einen festen Block handelt.

Man kann das mit Blick auf die Langzeitarbeitslosenzahlen verdeutlichen. Die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht hierzu jeden Monat differenzierte Ergebnisse. Stand November 2025 stellt sich die Lage so dar:

➔ In den vergangenen zwölf Monaten wurden 1.238.832 Zugänge in Langzeitarbeitslosigkeit verzeichnet (in den zwölf Monaten vorher, also 2024, waren es mit 1.155.252 Zugängen 83.500 Menschen weniger gewesen, wir sehen als im Jahr 2025 einen Anstieg von 7,2 Prozent bei den Zugängen). Nun gibt es allerdings zwei wichtige Unterscheidungen bei den Zugängen: Zum einen kann es sich um „Unterbrecher“ handeln, also Menschen, die schon langzeitarbeitslos waren und für eine Zeit lang aus der Langzeitarbeitslosigkeit ausgeschieden, jetzt aber wieder zurück sind. Deren Zahl wird für die letzten zwölf Monate mit 467.000 angegeben (+5,2 Prozent). Die andere Gruppe sind bislang nicht-langzeitarbeitslose Menschen, die nun die Schwelle der 12 Monate erreichen und dann als „Übertritte“ (in die Langzeitarbeitslosigkeit) ausgewiesen werden. Das waren 772.000 (+8,5 Prozent). Man kann also erkennen, dass die derzeit steigende Langzeitarbeitslosigkeit vor allem von den Arbeitslosen geprägt wird, die in die Langzeitarbeitslosigkeit „reinwachsen“. 

Aber es gab auch Abgänge aus der Langzeitarbeitslosigkeit: In den vergangenen zwölf Monaten waren das 1.180.604 Menschen, die den Status verlassen haben. Das ist nicht nur eine erhebliche Bewegung, sondern man kann an dem Beispiel auch erneut zeigen, dass es notwendig ist, genauer auf die Zahlen zu schauen. Denn normalerweise wird die Vorstellung sein, dass die Menschen wieder eine Arbeit gefunden haben und deshalb die Langzeitarbeitslosigkeit verlassen. Die gibt es auch, aber sie sind nur eine Minderheit. Für die Abgänge in eine Erwerbstätigkeit (ohne Ausbildung) werden für die vergangenen zwölf Monate 190.000 Menschen ausgewiesen – das sind also 16 Prozent aller Abgänge. Aber immerhin sind das zugleich 15,5 Prozent mehr Abgänge in eine Erwerbstätigkeit als in dem Vorjahreszeitraum.4

Der Blick der Arbeitsmarktforschung auf solche und andere Langzeitarbeitslosigkeit

Bereits der grobe Blick auf die Entwicklung der Langzeitarbeitslosenzahlen in den vergangenen Jahren hat gezeigt, dass Zugang und Abgang immer auch abhängig ist von der allgemeinen Arbeitsmarktlage oder anders formuliert: Wenn die Beschäftigung wächst und die Nachfrage nach Arbeitskräften steigt, dann wird auch der eben nicht feste Block der langzeitarbeitslosen Menschen bewegt, dann bekommen auf einmal Menschen eine neue Chance auf dem Erwerbsarbeitsmarkt, die bei einer anderen, schlechteren Arbeitsmarktlage nicht einmal in die Nähe eines Vorstellungsgesprächs gekommen wären.

Offensichtlich ist es neben allen sicherlich vorhandenen individuellen, also personenbezogenen Determinanten eine Frage, zu welcher Zeit (und dann eigentlich auch noch ergänzend: an welchem Ort) man arbeitslos wird bzw. in die Langzeitarbeitslosigkeit übergeht – und ob und wann man da wieder (nicht) rauskommt.

Dieser Frage sind Wissenschaftler des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit nachgegangen.

Die Ergebnisse ihrer Untersuchung haben Mara Buhmann et al. in ihrem Beitrag In der Pandemie hat sich das Risiko, langzeitarbeitslos zu werden, deutlich erhöht präsentiert.

Ein zentraler Befund wird von Buhmann et al. (2025a) so zusammengefasst:

»In Krisenzeiten zeigen sich die negativen Folgen von Arbeitslosigkeit besonders deutlich: Wer kurz vor Beginn der Covid-19-Pandemie seine Arbeit verlor, hatte infolge der Krise deutlich geringere Chancen, einen neuen Job zu finden. Das Risiko, in die Langzeitarbeitslosigkeit zu rutschen, war für die Betroffenen daher deutlich höher als bei vergleichbaren Arbeitslosen wenige Jahre vor Ausbruch der Pandemie. Es gelang zwar vergleichsweise vielen der in der Pandemie langzeitarbeitslos gewordenen Personen schließlich doch, wieder eine Beschäftigung zu finden. Der Anteil der Langzeitarbeitslosen knapp zwei Jahre nach Eintritt der Arbeitslosigkeit war bei ihnen jedoch immer noch mehr als doppelt so hoch wie in der Vergleichsgruppe.«

Die Corona-Pandemie hatte enorme Auswirkungen auf die Arbeitsmärkte, weltweit und auch in Deutschland: »Für viele Menschen brachte die Pandemie deutliche Einkommenseinbußen: So waren bis Ende 2021 über 300.000 Beschäftigte, die Kurzarbeitergeld bezogen, auf ergänzende Grundsicherungsleistungen angewiesen.« Vgl. dazu ausführlicher die Studie von Belzer et al. (2025).

Zugleich waren im Jahresdurchschnitt 2020 etwa 430.000 Menschen mehr arbeitslos als im Vor-Pandemie-Jahr 2019.

Buhmann et al. sind nun der Frage nachgegangen, wie sich die Pandemie auf die weiteren Erwerbsverläufe von Arbeitslosen ausgewirkt hat (vgl. dazu ausführlicher die Studie von Buhmann et al. 2025b).

Der entscheidende Unterschied zwischen den in der Studie untersuchten beiden Gruppen besteht also darin, dass die Untersuchungsgruppe (also Personen, die im Februar 2020 – also kurz vor Ausbruch der Pandemie in Deutschland – arbeitslos geworden waren) pandemiebedingt einer merklichen Verschlechterung ihrer Wiederbeschäftigungschancen ausgesetzt war. Denn zu Beginn der Pandemie wurden zum einen deutlich weniger Stellen ausgeschrieben, zum anderen suchten mehr Personen nach einer neuen Beschäftigung. Dies betraf insbesondere Personen aus solchen Berufen, die sich kaum oder gar nicht im Homeoffice ausüben ließen und zudem nicht als systemrelevant galten.

Das hatte auch Auswirkungen auf die hier im Mittelpunkt stehende Frage nach der Langzeitarbeitslosigkeit:

»Auch das Risiko, in der Folge in die Langzeitarbeitslosigkeit zu rutschen, hat sich infolge der Pandemie verschärft … So lag der Anteil derjenigen, die nach einem Jahr immer noch ohne Unterbrechung arbeitslos waren, in der Untersuchungsgruppe bei 13,3 Prozent, in der Kontrollgruppe nur bei 7,2 Prozent – ein Unterschied von 6,1 Prozentpunkten.«

Das „wächst sich mit der Zeit aus“ – aber nicht ganz: »Dieser Unterschied wird im Zeitverlauf sukzessive kleiner und sinkt in den drei Jahren nach Beginn der Arbeitslosigkeit auf 0,6 Prozentpunkte. Damit waren nach drei Jahren aber immer noch mehr als doppelt so viele Personen aus der Untersuchungsgruppe langzeitarbeitslos als aus der Kontrollgruppe (1,0 % versus 0,4 %).«

Die Langzeitarbeitslosen aus der Pandemie-Gruppe sind im Schnitt etwas jünger und haben weniger Berufserfahrung. Sie weisen zudem häufiger eine abgeschlossene Berufsausbildung und seltener ein Hochschulstudium auf. Sie kommen auch signifikant häufiger aus der Tourismusbranche, der Hotellerie und der Gastronomie – also Bereiche, die bekanntlich besonders heftig von den Restriktionen im Gefolge der Pandemie-Bekämpfung betroffen waren.

Welches Fazit ziehen Buhmann et al. (2025a) aus ihrer Studie?

»Arbeitslosigkeit – insbesondere Langzeitarbeitslosigkeit – stellt eine zentrale Herausforderung für die Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik dar, da sie nicht nur individuelle Lebensverläufe nachhaltig negativ beeinflusst, sondern auch mit gesamtgesellschaftlichen Kosten einhergeht.

In Krisenzeiten wie der Covid-19-Pandemie zeigen sich diese Effekte besonders deutlich: Personen, die kurz vor Beginn der Pandemie arbeitslos wurden, sahen sich in der Folge einem deutlich ungünstigeren Arbeitsmarktumfeld ausgesetzt. Eine geringere Zahl an ausgeschriebenen Stellen und eine höhere Zahl an Arbeitssuchenden senkten die Chancen, ein neues Beschäftigungsverhältnis aufzunehmen.

Die hier präsentierten Untersuchungsergebnisse verdeutlichen vor allem: Das Risiko, dass sich Arbeitslosigkeit verfestigt, hängt auch stark vom aktuellen Zustand des Arbeitsmarkts ab. Insbesondere in Zeiten ökonomischer Krisen sollte der Fokus daher darauf liegen, längere Episoden von Arbeitslosigkeit und den damit einhergehenden Verlust von Humankapital abzuwenden, um anhaltende Schädigungen der Erwerbsbiografien, sogenannte Narbeneffekte, zu vermeiden.«

Literaturverzeichnis

Belzer, Jana et al. (2025): Absicherung von Kurzarbeitergeldbeziehenden in der SGB-II-Grundsicherung während der Corona-Pandemie. IAB-Forschungsbericht, Nr. 10/2025, Nürnberg: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), 2025

Buhmann Mara et al. (2025a): In der Pandemie hat sich das Risiko, langzeitarbeitslos zu werden, deutlich erhöht, in: IAB-Forum, 24.11.2025

Buhmann, Mara et al. (2025b): The impact of the Covid-19 pandemic on worker careers: do different job opportunities matter? IAB-Discussion Paper, Nr. 7/2025), Nürnberg: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), 2025

Fußnoten

  1. »Ende 2023 gab es im Bürgergeld 240.000 Personen, die schon seit dem Inkrafttreten von Hartz IV im Jahr 2005 ununterbrochen im System waren. Unter diesen Dauer­beziehern waren 73.000 Personen, die in den ganzen Jahren kein einziges Mal beschäftigt waren, weder sozialversicherungspflichtig noch als geringfügig Beschäftigte«, kann man diesem Beitrag entnehmen, der hier am 8. Oktober 2025 veröffentlicht wurde: Von Dauerkunden der Jobcenter und gar nicht so einfachen Zahlen über die Verweildauer im Leistungsbezug.
    ↩︎
  2. Der Fernsehsender RTL ZWEI hat sich hier besonders hervorgetan: „Hartz und herzlich“ ist das wohl bekannteste Format. Seit 2016 läuft die Sozialreportage auf RTL ZWEI. Es „begleitet“ Menschen (oft Sozialhilfe- oder Bürgergeld-Empfänger) über längere Zeit in ihrem Alltag. Als weitere Formate können „Armes Deutschland“ (ursprünglich hier das mal „Armes Deutschland – Stempeln oder abrackern?“, „Armes Deutschland – Deine Kinder“ oder „Abgestempelt – Armut in Deutschland“ genannt werden. Das Thema – von manchen Kritikern begrifflich als Trash-TV einsortiert – wurde hier bereits vor vielen Jahren einmal behandelt, vgl. dazu den Beitrag Mit Hilfe eines „Bonsai-Zwegat“ raus aus Hartz IV? Eine neue Variante des voyeuristischen Unterschichten-Fernsehens soll auf Sendung gehen vom 22. Oktober 2016.
    ↩︎
  3. Zugleich muss man aus einer scheinbar eher technischen Sicht aufpassen und dafür sensibilisiert sein, dass man – wenn es denn Korrelationen zwischen der Dauer der Erwerbslosigkeit und negativen Folgewirkungen gibt – nicht Opfer der eigenen Stichtagsgrenziehungsmechanik wird, denn wenn der Status „arbeitslos gemeldet“ temporär verlassen wird (aus welchen Gründen auch immer) und man dann aber wieder zurückkehrt in die registrierte Arbeitslosigkeit, dann kann der Betroffene statistisch „neu geboren“ werden und die Fortsetzung seiner Langzeitarbeitslosigkeit wird dann zu einem neuen, frischen Fall ohne das Merkmal langzeitarbeitslos, was aber eigentlich weiter gilt. Das ist schon inhaltlich in Frage zu stellen, darüber hinaus kann es aber auch fatale Auswirkungen haben, wenn beispielsweise eine bestimmte Förderung an den offiziellen (statistischen) Status Langzeitarbeitslosigkeit gekoppelt wird. Eine partielle Berücksichtigung von Status-Unterbrechungen gibt es z.B. in der SGB II-Statistik: Langzeitleistungsbeziehende (LZB) gemäß den Kennzahlen nach § 48a SGB II sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB), die in den vergangenen 24 Monaten mindestens 21 Monate ELB waren. Die dürfen also drei Monate „draußen“ gewesen sein.
    ↩︎
  4. Um die Zahlen abzurunden. Zu den 190.000 Langzeitarbeitslosen, die in eine Erwerbstätigkeit abgegangen sind (darunter 155.000 in eine Beschäftigung am 1. Arbeitsmarkt und 24.000 in eine Beschäftigung am 2. Arbeitsmarkt) kommen 228.000 Abgänge in „Ausbildung und sonstige Maßnahmeteilnahme“ sowie 609.000 in „Nichterwerbstätigkeit“. Was ist das? 363.000 in Arbeitsunfähigkeit (die dann später häufig als „Unterbrecher“ wieder bei den Zugängen zurück auftauchen), bei 162.317 wird als Grund „Fehlende Verfügbarkeit / Mitwirkung“ angegeben, hier zeigt sich die Relevanz des Themas Sanktionen für das Auf und Ab bestimmter Zahlen. Und bei 50.391 Abgängen wird „Ausscheiden aus dem Erwerbsleben“ angegeben.
    ↩︎