Regelmäßig, also mindestens einmal im Jahr, wird anlässlich der Veröffentlichung neuer (alter) Zahlen über die „Lohnlücke“ zwischen den Geschlechtern berichtet, neudeutsch als „Gender Pay Gap“ tituliert. »Frauen haben im Jahr 2023 in Deutschland pro Stunde durchschnittlich 18 % weniger verdient als Männer.« Das berichtet das Statistische Bundesamt. Danach erhielten Frauen mit durchschnittlich 20,84 Euro einen um 4,46 Euro geringeren Bruttostundenverdienst als Männer (25,30 Euro). Das wird dann überall abgeschrieben und bei nicht wenigen bleibt der Eindruck hängen, dass es diesen erheblichen Verdienstunterschied zwischen den Geschlechtern für die gleiche Arbeit gibt.
Für das Jahr 2024 wurde übrigens vom Statistischen Bundesamt eine etwas kleinere Lücke von 16 Prozent gemeldet: »Frauen haben im Jahr 2024 in Deutschland pro Stunde durchschnittlich 16 % weniger verdient als Männer.« Frauen erhielten mit 22,24 Euro einen um 4,10 Euro geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdienst als Männer (26,34 Euro). »Im Vergleich zum Vorjahr sank der unbereinigte Gender Pay Gap um 2 Prozentpunkte. Das war der stärkste Rückgang seit Beginn der Berechnungen im Jahr 2006.«
Immer wieder wurde in der Vergangenheit – auch hier – darauf hingewiesen, dass man diesen Kurzschluss nicht aus den Daten ableiten kann, sondern wenn, dann schrumpft nach den Angaben der Bundesstatistiker diese Lohnlücke auf „nur“ noch 6 Prozent, wenn man nicht die „unbereinigte“, sondern die „bereinigte“ Lohnlücke1 als Maßstab heranzieht – und auch dieser Anteilswert kann kritisch eingeordnet werden (vgl. weiterführend dazu beispielsweise den Beitrag Der jährliche K(r)ampf um die Anteilswerte: Lohnungleichheit zwischen den Geschlechtern und das große Fallbeil für viele Frauen auf dem Arbeitsmarkt vom 19. März 2019).
Die Fokussierung in den vergangenen Jahren auf die (angebliche bzw. tatsächliche) Lohnlücke zwischen den Geschlechtern im Querschnitt zu einem Zeitpunkt2 ist nicht nur methodisch diskussionsbedürftig (und auch hinsichtlich der in der Öffentlichkeit gerne transportierten sehr verkürzten bzw. falschen Aussagen, wie dass die Frauen für die gleiche Arbeit 18 oder 16 Prozent weniger verdienen), sondern sie verkleistert eher das viel schwerwiegendere, weil lebenslang sich fortschreibende Ungleichheitsproblem, mit dem sich viele Mütter herumschlagen müssen.
Bereits in dem zitierten Beitrag aus dem Jahr 2019 wurde schon in der Überschrift von einem „großen Fallbeil“ für viele Frauen auf dem Arbeitsmarkt gesprochen. Das wurde ausführlich aufgerufen im Januar 2019 unter der Überschrift Wenn Frauen Mütter werden: Kommt das Kind, kommt das Fallbeil. Also einkommensbezogen. In Deutschland und Österreich richtig heftig. Dort wurde von einer Studie berichtet, die untersucht hat, wie sich die Gehälter von Frauen und Männern nach der Geburt des ersten Kindes in verschiedenen Ländern entwickeln. Die Befunde für Österreich und Deutschland waren erschreckend: »Selbst zehn Jahre nach der Geburt des ersten Kindes liegt das Erwerbseinkommen von Frauen in Österreich im Schnitt um 51 Prozent unter dem Wert ein Jahr vor der Geburt. In Deutschland beträgt die Differenz 61 Prozent. In beiden Ländern erleiden dagegen Männer gar keine Einbußen.« Und es wurden herausgearbeitet, dass der Einkommensverlust zwar in allen untersuchten Länder gemessen wird, aber es durchaus und viele eher nicht überraschend Länder gibt, bei denen der Einkommenseinbruch für die Mütter deutlich kleiner ausfällt: »In Schweden liegt das Einkommen einer Frau zehn Jahre nach der Geburt um 27 Prozent unter dem Wert im Jahr davor. In Dänemark sind es 21 Prozent.«
Die Befunde aus der damaligen Studie wurden mit dieser Abbildung illustriert:

Das (arbeitsmarktliche und lohnbezogene) „Fallbeil“ Geburt eines ersten Kindes (und dann möglicherweise noch weiterer Kinder) – so viel individuelles und auch (demografisch betrachtet) kollektives Glück das bedeutet – bleibt für die erwerbsbiografische Entwicklung vieler Mütter eine seit Jahren bekannte Konstante.3
Und jetzt soll das noch schlimmer sein?
»Frauen mit Kindern verdienen weniger als Frauen ohne Kinder. Eine Studie zeigt nun, dass die Unterschiede deutlich größer sind, als bisher angenommen«, kann man nun solchen Artikeln entnehmen: 30.000 Euro weniger im Jahr. »Der Einkommensverlust von Müttern nach der Geburt des ersten Kindes ist einer Studie zufolge in Deutschland deutlich größer als bisher angenommen. Mütter verdienen im vierten Jahr nach der Geburt durchschnittlich fast 30.000 Euro weniger als gleichaltrige Frauen ohne Kinder.« Und wichtig für die Bewertung des Differenzbetrages: »Bisherige Schätzungen lagen demnach bei rund 20.000 Euro.«
Hier werden also die in der sozialwissenschaftlichen Diskussion als „Child Penalty“ bezeichneten Einkommensverluste bei Müttern nach der ersten Geburt nicht auf die Männer bezogen, sondern auf gleichaltrige Frauen ohne Kinder.
Schauen wir in das Original der neuen Studie:
➔ Valentina Melentyeva and Lukas Riedel (2025): Child Penalty Estimation and Mothers’ Age at First Birth. Discussion Paper No. 25-033, Mannheim: ZEW – Leibniz Centre for European Economic Research, June 2025
Dazu auch vom ZEW im Oktober 2025 diese Mitteilung: Einkommensverlust nach Geburt weit höher als bisher gedacht. ZEW-Studie korrigiert verzerrte Ergebnisse: »Der Einkommensverlust von Müttern nach der ersten Geburt ist in Deutschland noch wesentlich größer als bisher angenommen. Mütter verdienen im vierten Jahr nach der Geburt durchschnittlich fast 30.000 Euro weniger als gleichaltrige Frauen noch ohne Kinder – mit langfristigen Auswirkungen auf Karriere und die spätere Rente. Bisherige Schätzungen lagen bei rund 20.000 Euro und damit etwa 30 Prozent zu niedrig.«
Wie ist man zu dieser Korrektur „nach unten“ gekommen?
Dazu muss man den folgenden Argumentationsstrang nachvollziehen:
„Werden Frauen unter 30 Jahren erstmals Mutter, erleiden sie einerseits Verluste im gegenwärtigen Einkommen, andererseits verpassen sie auch wichtige Karriereschritte in der besonders prägenden frühen Berufsphase mit entsprechenden Folgen für ihren weiteren Werdegang. Frauen, die zu einem späteren Zeitpunkt Kinder bekommen, haben diese Phase mit häufig hohem Lohnwachstum bereits durchlaufen und sich im Arbeitsmarkt etabliert. Deshalb verzeichnen sie in absoluten Zahlen stärkere Einbußen im Einkommensniveau, beispielsweise durch reduzierte Arbeitszeiten. Langfristig gelingt es ihnen aber besser, ihre Karriere nach der Geburt wieder aufzunehmen. Die Verluste nach der ersten Geburt entwickeln sich also unterschiedlich für Mütter unterschiedlichen Alters. Je älter und damit berufserfahrener die Mutter, desto geringer sind nach einigen Jahren die Verluste gegenüber dem Einkommen vor der Geburt. Da jüngere Mütter durch die Geburt auch Lohnwachstum verpassen, sind ihre relativen Verluste größer und weisen in der Zeit nach der Geburt zudem einen deutlich negativen Trend auf. Sie können den Karriererückstand nach der Geburt also oft nicht mehr aufholen“, so Lukas Riedel, einer der beiden Studienautoren.
Also der Zeitpunkt der Geburt des ersten Kindes macht einen (erheblichen) Unterschied.
Was hat man bislang gemessen?
Wenn das Alter bei der ersten Geburt bei der Messung außen vor bleibt, werden Mütter untereinander verglichen, obwohl beide Gruppen bereits die Auswirkungen der Geburt auf ihr Einkommen erfahren.
Für verlässliche Ergebnisse müssten Mütter aber mit gleichaltrigen Frauen verglichen werden, die noch keine Kinder haben.
Vergleiche mit gleichaltrigen Frauen, die noch kein Kind haben. genau das haben die beiden Wissenschaftler gemacht. So können sie die Einkommensentwicklung im Fall ohne Geburt realistisch abbilden sowie die weiter fortgeschrittenen Karrieren älterer Mütter berücksichtigen.
Dieses Vorgehen erlaubt nicht nur, die Einkommensverluste nach der Geburt abhängig vom Alter der Mütter zu schätzen. Zusätzlich lassen sich so auch unterschiedliche Ursachen für die Gehaltsunterschiede analysieren.
Die beiden Wissenschaftler haben amtliche deutsche Daten von über 186.000 Müttern aus der „Stichprobe der Integrierten Arbeitsmarktbiografien“, erhoben zwischen 1975 und 2021, verwendet.
Die differenzierten Befunde, die von den beiden zu Tage gefördert wurden, in einer Abbildung:

»Bisherige Schätzungen unterbewerten die Einkommensverluste. Je nach Alter bei der ersten Geburt fallen die Einkommensverluste unterschiedlich aus. Die nach dem Alter unterschiedlichen relativen Einkommensverluste verdeutlichen das für jüngere Mütter größere entgangene Einkommenswachstum verglichen zu gleichaltrigen Frauen noch ohne Kinder. Die Einbußen in Euro werden ins Verhältnis gesetzt zu den Einkommen vor der Geburt. Ein relativer Verlust von über 100 Prozent entsteht durch entgangenes Lohnwachstum.«
Fußnoten
- Das Statistische Bundesamt erläutert die Unterschiede so: Der unbereinigte und der bereinigte Gender Pay Gap haben eine unterschiedliche Aussagekraft. Der unbereinigte Wert stellt die durchschnittlichen Bruttostundenverdienste von Frauen und Männern ohne Anpassungen gegenüber. Damit spiegelt er auch strukturelle Unterschiede und Zugangshürden von Frauen auf dem Arbeitsmarkt wieder. Beim bereinigten Gender Pay Gap können die verschiedenen Ursachen für die unterschiedlichen Verdienste herausgestellt werden. Am Beispiel der Werte für das Jahr 2024 (16 % unbereinigte Lohnlücke und eine bereinigte Lohnlücke von 6 %: »Ausgehend vom unbereinigten Gender Pay Gap lassen sich rund 63 % der Verdienstlücke durch die für die Analyse zur Verfügung stehenden Merkmale erklären. In Eurobeträgen sind das 2,58 Euro des Verdienstunterschieds von 4,10 Euro. Im Jahr 2023 waren noch 24 % der Verdienstlücke (1,06 Euro) darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger in schlechter bezahlten Berufen und Branchen tätig sind. 2024 sank dieser Anteil auf 21 % (0,87 Euro). Das könnte darauf hindeuten, dass Frauen inzwischen verstärkt in besser bezahlten Berufen und Branchen arbeiten. Ein weiterer Faktor, um den Verdienstunterschied zu erklären, ist der Beschäftigungsumfang: Frauen sind häufiger in Teilzeit beschäftigt, was in der Regel mit geringeren durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten einhergeht. Dies macht rund 19 % des Verdienstunterschieds (0,79 Euro) aus. Etwa 12 % der Verdienstlücke (0,48 Euro) lassen sich durch das Anforderungsniveau des Berufs erklären. Die verbleibenden 37 % des Verdienstunterschieds (1,52 Euro von 4,10 Euro) können nicht durch die im Schätzmodell verfügbaren Merkmale erklärt werden. Dieser unerklärte Teil entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap von 6 %.«
↩︎ - Was man zur Datengrundlage für die Berechnung der Lohnlücke wissen? Das Statistische Bundesamt erläutert das so und man sollte darauf achten, was da (nicht) enthalten ist: »Die Ergebnisse zum Gender Pay Gap basieren auf den Erhebungen eines repräsentativen Monats. Im Berichtsjahr 2024 handelt es sich dabei um den April. Die Berechnung orientiert sich an der einheitlichen Definition nach Eurostat. Demnach werden alle Wirtschaftszweigabschnitte von B bis S in die Berechnung einbezogen, ausgenommen der Wirtschaftszweig O („Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“). Und auch Abschnitt A ist folglich nicht enthalten (= Land- und Forstwirtschaft, Fischerei) sowie die Abschnitte nach S, also konkret Abschnitt T (= Private Haushalte mit Hauspersonal) sowie Abschnitt U (= Exterritoriale Organisationen und Körperschaften). Zudem werden Unternehmen erst ab einer Größe von zehn Beschäftigten bei der Berechnung berücksichtigt. Sowohl Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigte als auch Auszubildende, geringfügig Beschäftigte und Personen in Altersteilzeit gehen in die Berechnung ein. Die durchschnittlichen Bruttostundenverdienste werden ohne Sonderzahlungen berechnet. Zu berücksichtigen ist, dass bei den durchschnittlichen Verdiensten das arithmetische Mittel verwendet wird, nicht der Median – mit der expliziten Begründung, »dass er auch extreme Verdienste, also beispielsweise besonders hohe Verdienste, widerspiegelt.Beim Median hätten diese Werte keinen Einfluss auf den Bruttostundenverdienst.« Weitere Informationen kann man auf der Seite „Häufig gestellten Fragen“ zum Gender Pay Gap des Statistischen Bundesamtes abrufen.
↩︎ - Der größte Teil der Einbußen entsteht, weil die Mütter die Arbeitszeit reduzieren. Viele Frauen kehren nur in Teilzeit auf den Arbeitsmarkt zurück, manche gar nicht. Weitere Faktoren kommen hinzu: So verschlechtern sich die Aufstiegschancen für Frauen in Unternehmen nach einer Geburt. Das hat wie alles andere auch nie nur einen Grund, aber letztlich ist das vor allem dann zwangsläufig, wenn es Möglichkeiten, Anreize und auch gesellschaftliche Erwartungen gibt, für ein Kind als Mutter eine teilweise lange Zeit die Erwerbsarbeit zu unterbrechen, denn in der Zwischenzeit ziehen die Männer (darunter auch die Väter, für die übrigens keine Einbußen beobachtet werden konnten) und die kinderlosen Frauen, die dem „männlichen“ Vollzeiterwerbsarbeitsmodell folgen, karrieretechnisch vorbei. Da kann man noch so viel über die Bedeutung der „Skills“ diskutieren, die man bei der Kindererziehung und der Organisation des Familienalltags erwirbt und einfordern, diese auch im Berufsleben, beispielsweise beim Wiedereinstieg zu berücksichtigen. Die Karriereentwicklung hat zwischenzeitlich die ins Visier genommen, die eben nicht „ausgefallen“ sind aus der immer engen einzelbetrieblichen Perspektive des jeweiligen Unternehmens. ↩︎