Immer wieder wurde über die Situation der Menschen berichtet, die Essen an die Haustür liefern. Auch in diesem Blog.1 Das ganze Thema muss im Kontext der Diskussion über die sogenannte Plattformökonomie gesehen werden. In Deutschland ist plattformbasierte Arbeit zu einem festen Bestandteil des Alltags geworden, insbesondere in den Bereichen Essenslieferung, Fahrdienste und Haushaltsdienstleistungen.
Bereits im vergangenen Jahr konnte man dem Bericht Fairwork Deutschland Bewertungen 2025. Arbeitsstandards in der Plattformökonomie entnehmen: »Die Fairwork Deutschland Ratings 2025 zeigen …, dass viele Plattformbeschäftigte weiterhin unfairen Arbeitsbedingungen ausgesetzt sind und keinen angemessenen sozialen Schutz genießen. Diese Ergebnisse sind besonders kritisch im Kontext der anhaltenden Debatten über die nationale Umsetzung der europäischen Plattformarbeitsrichtlinie, die die Zukunft der Arbeitsrechte in der Plattformökonomie bestimmen könnte.« Und weiter heißt es dort:
»Die Studie bewertet sieben der bekanntesten digitalen Arbeitsplattformen Deutschlands – Lieferando, Flink, Helpling, Uber, Bolt, Uber Eats und Wolt – anhand der fünf Fairwork-Prinzipien: faire Bezahlung, faire Bedingungen, faire Verträge, faires Management und faire Vertretung. Die Ergebnisse basieren auf Sekundärforschung, Erkenntnissen von Online-Plattformen und Interviews mit Beschäftigten. Die Fairwork Deutschland Ratings 2025 zeigen einen besorgniserregenden Trend: Die Arbeitsbedingungen haben sich im Vergleich zu den Vorjahresbewertungen bei allen fünf Prinzipien verschlechtert. Die Ergebnisse machen dringenden politischen Handlungsbedarf deutlich, um sicherzustellen, dass digitale Arbeitsplattformen faire und menschenwürdige Arbeit für alle bieten.«2
„Dringender politischer Handlungsbedarf“: Was könnte man denn machen, wenn man was machen wollte?
»Schon länger wird ein sogenanntes Direktanstellungsgebot für die Lieferbranche diskutiert: Die Plattformen wären dann verpflichtet, ihre Fahrer selbst anzustellen. Als Vorbild gilt den Fürsprechern die deutsche Fleischbranche, wo ein solches Verbot für Subunternehmen bereits seit 2020 gilt. Zuletzt hatte die Sozial- und Arbeitsministerkonferenz von der Bundesregierung gefordert, eine vergleichbare Regelung auch für die Lieferbranche umzusetzen«, berichtet David Kulessa in seinem Beitrag Bei den Beschäftigten von Lieferando geht die Angst um, der am 13. März 2026 veröffentlicht wurde.
Hier wird Bezug genommen auf zweierlei:
Zum einen die Erfahrungen mit dem durchaus scharfen Schwert eines Direktanstellungsverbots, das in einer anderen Branche bereits Anwendung gefunden hat, die in den zurückliegenden Jahren immer wieder Gegenstand einer kritischen Diskussion der dort vorfindbaren katastrophalen Arbeitsbedingungen war: die Fleischindustrie, respektive die Schlachthöfe.
| ➔ Konkret geht es um das Arbeitsschutzkontrollgesetz (ASKG). Durch dieses wurde mit § 6a Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) ein Direktanstellungsgebot eingeführt, mit dem der Gesetzgeber weitgehend Neuland betrat. Vgl. dazu aktuell das Schwerpunktheft der Zeitschrift WSI-Mitteilungen (Heft 5/2026) mit mehreren Beiträgen zum Thema Regulierung dieser Branche. Dort findet man u.a. mit Blick auf eine mögliche Übertragbarkeit des Ansatzes auf andere Branchen (wie den Lieferdiensten oder den Paketzustellern) den Beitrag „Verfassungsrechtliche Aspekte eines Direktanstellungsgebots. Zur Übertragbarkeit des Instruments auf andere Branchen“ von Anneliese Kärcher und Manfred Walser (S. 379-286). Die beiden Verfasser bilanzieren: »Das Direktanstellungsgebot nimmt also die Struktur der Arbeitsorganisation in den Fokus: Es führt rechtliche Arbeitgeberverantwortung und betriebliche Organisation zusammen und schafft dadurch klare Verantwortlichkeiten. Dadurch wird die Grundlage für effektive Rechtswahrnehmung und -durchsetzung gebildet. Das BVerfG hat diesen Grundgedanken nun auch verfassungsrechtlich bestätigt.« (S. 384). Zu dem Hinweis auf das BVerfG: Anfang des Jahres 2026 hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen, die sich im Kern gegen Regelungen des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) richtet. Vgl. dazu: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Fremdpersonal- und Kooperationsverbot im Kernbereich der Fleischwirtschaft (15.04.2026) sowie BVerfG, Beschluss vom 27. Januar 2026 – 1 BvR 2637/21. Der Leitsatz zu dem Beschluss lautet: »Das Verbot des Einsatzes von Arbeitskräften auf Grundlage von Werkverträgen im Bereich der Schlachtung einschließlich der Zerlegung von Schlachtkörpern ist mit der Berufsfreiheit der Unternehmen der auftraggebenden Fleischindustrie vereinbar.« Kärcher und Walser kommen in ihrem Beitrag hinsichtlich der Möglichkeit einer Übertragung auf die Paketzustellung zu diesem Ergebnis: »Unter Branchenbedingungen, wie sie in der Fleischwirtschaft bestanden und auf der letzten Meile der Paketzustellung in vergleichbarer Weise zu beobachten sind, ist ein solches Gebot verfassungsrechtlich und auch unionsrechtlich … tragfähig.« (S. 384). »Es bleibt abzuwarten, wie sich die aktuellen politischen Bemühungen um die Einführung eines Direktanstellungsgebots in der Paketzustellung und in der Lieferdienstbranche – vor allem angesichts der Umsetzung der EU-Plattformrichtlinie – entwickeln.« Nicht überraschend ist der Tatbestand, dass diese Einschätzung und vor allem eine mögliche Ausweitung der Nutzung des Instrumentariums der Direktanstellung bei anderen Juristen auf Ablehnung stößt. Beispielhaft sei hier auf den Beitrag „Direktanstellungsgebot im GSA Fleisch – Karlsruhe locuta, causa non finita!“ von Stefan Greiner, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherheit an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms Universität in Bonn, in der „Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht“ (Heft 10/2026, S. 733-737). Es handelt sich um eine kommentierende Besprechung des Beschlusses des BVerfG, mit dem das Direktanstellungsgebot in der Fleischindustrie für nicht verfassungswidrig eingestuft wurde. Greiner beklagt an der Entscheidung aus Karlsruhe – trotz ihres (angeblich) „begrenzten rechtlichen Aussagegehalts“ – die Signalwirkung, die davon ausgeht: »Sie wird all jene Stimmen im politischen Diskurs ermutigen, die auch in anderen Wirtschaftsbereichen mehr dirigistische staatliche Steuerung im Hinblick auf den Zuschnitt von Unternehmen und die Organisation des Arbeitskräfteeinsatzes fordern. Es ist keine allzu gewagte Prognose, dass die vorliegende Entscheidung weitreichende Begehrlichkeiten in der Politik wecken wird.« |
Zum anderen wurde bereits im vergangenen Jahr auf der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) am 26. und 27. November 2025 in München3 der Punkt „Faire Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit schaffen: Direktanstellungsgebot für Beschäftigte bei Essenslieferdiensten“ verhandelt. Als Antragsteller werden die Länder Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt genannt. Schaut man in das Ergebnisprotokoll 102. Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2025, dann findet man dort tatsächlich auf der Seite 82 diesen Beschluss:
Die ASMK hat mehrheitlich beschlossen:
- Die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder stellen fest, dass die Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit, insbesondere bei Essenslieferdiensten, oft durch befristete Verträge, niedrige Vergütungen und eine starke Abhängigkeit von digitalen Plattformen gekennzeichnet sind.
- Sie stellen mit Besorgnis fest, dass Essenslieferdienste zunehmend komplexe Strukturen von Subunternehmern nutzen, was die Schaffung fairer Arbeitsverhältnisse erheblich erschwert.
- Die besondere Sorge der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder gilt in diesem Zusammenhang den häufig aus dem Ausland stammenden Beschäftigten. Die Länder sehen daher die Notwendigkeit, die Arbeitsbedingungen in diesem Arbeitsmarkt flächendeckend zu verbessern und erbindliche Mindeststandards sicherzustellen.
- Die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder fordern daher die Bundesregierung auf, ein Direktanstellungsgebot für Plattformbeschäftigte im Bereich der Essenslieferdienste gesetzlich zu verankern.
- Die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder bitten hilfsweise zu prüfen die Regelungen aus dem Paketbotenschutzgesetz auf die Essenslieferdienste zu übertragen.
Und ein paar Monate später ist das im Bundesrat angekommen
Von der 1068. Sitzung der Länderkammer am 25.09.2026 wird unter der Überschrift Länder fordern bessere Arbeitsbedingungen bei Essenslieferdiensten berichtet:
Auf Initiative des Saarlandes, Niedersachsens und Bremens hat der Bundesrat am 25. September 2026 eine Entschließung für bessere Arbeitsbedingungen in der Essens- und Lebensmittellieferbranche gefasst.
»Darin fordert er die Bundesregierung auf, zeitnah einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2831 zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit vorzulegen. Bei Plattformarbeit werden Arbeitsleistungen über digitale Plattformen vermittelt oder organisiert. Die Initiative bezieht sich vor allem auf Essens- und Lebensmittellieferdienste. Für diesen Bereich fordern die Länder über die Regelungen der EU-Richtlinie hinaus ein Direktanstellungsgebot für Plattformbeschäftigte. Lieferantinnen und Lieferanten könnten danach nicht mehr über Subunternehmer eingesetzt werden.
Darüber hinaus soll die Bundesregierung prüfen, ob Regelungen des Paketboten-Schutz-Gesetzes auf Beschäftigte im Bereich der Essenslieferungen übertragen werden können.
In der Entschließungsbegründung heißt es, die digitale Plattformarbeit wachse rasch und sei zu einer treibenden Kraft für mehr Innovationen und Beschäftigung geworden. Im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen bestehe jedoch dringender Handlungsbedarf. Dies betreffe vor allem die Problembereiche Scheinselbstständigkeit, Arbeits- und Sozialschutz, intransparente Arbeitsorganisation und Informationsdefizite.
Das Wachstum der Lieferdienste bringe sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucherinnen und Verbraucher Vorteile. Für viele Beschäftigte habe sich jedoch eine Grauzone hinsichtlich ihres Beschäftigungsstatus entwickelt. Gerade bei Essenslieferdiensten seien die Arbeitsbedingungen prekär. Beschäftigte erhielten häufig nur einen geringen Lohn, seien lediglich befristet angestellt und stark von der digitalen Plattform abhängig. Zudem nutzten Lieferdienste zunehmend komplexe Subunternehmerstrukturen, was die Schaffung fairer Arbeitsverhältnisse erschwere.«
Die Entschließung gibt es hier im Original:
➔ Entschließung des Bundesrates für faire Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit, BR-Drs. 399/26 (Beschluss) vom 25.09.2026
Und nun?
Der Mitteilung des Bundesrates über die Beschlussfassung kann man diesen Hinweis entnehmen:»Die Entschließung wird der Bundesregierung zugestellt. Ihr steht es frei, ob und wann sie die Anregung der Länder aufgreift. Gesetzliche Vorgaben dazu existieren nicht.«4
- Vgl. dazu nur beispielhaft die aktuellen Beiträge Über einen Ausschnitt aus der Welt der Gig-Worker: Lieferdienste zwischen Boom, Konzentration und dem Subcontracting als Kostensenkungsstrategie (auf Kosten der Beschäftigten) aus dem vergangenen Jahr (21. Juli 2025) sowie aus dem Frühjahr des laufenden Jahres: Die Lieferdienste rutschen weiter in die Subunternehmer-Kellerwelt. Kein Druckfehler: Bis man es mit „Subsubsubsubunternehmen“ zu tun bekommt bzw. deren Briefkästen (13. März 2026) und Menschen aus Indien kommen nach Deutschland – nicht nur in die IT und Pflege. Manche kommen auch zum Studium. Und landen bei Lieferdiensten und in anderen Branchen (16. März 2026). ↩︎
- Fairwork ist ein internationales Forschungsprojekt, das Arbeitsbedingungen in der digitalen Plattformökonomie bewertet. Es zeichnet Plattformen aus, die faire Arbeitsstandards (Bezahlung, Bedingungen, Verträge, Management, Vertretung) einhalten. Ziel ist es, bessere Arbeitsplätze durch Transparenz und Ratings zu fördern. Beteiligt ist auch das Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB). ↩︎
- Die Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales (ASMK) ist ein freiwilliger Zusammenschluss aller Länder mit dem Ziel einer Zusammenarbeit und Koordinierung von Länderinteressen in der Arbeits-, Sozial- und Pflegepolitik. Dieser Rahmen bietet die Möglichkeit von Verständigung zu Vorgehensweisen, rechtlichen Vereinbarungen und gemeinsamen Regelungen unter Berücksichtigung der föderalen Eigenständigkeit. Der Vorsitz rotiert zwischen den Bundesländern, nach Bayern im Jahr 2025 ist 2026 Hessen federführend. ↩︎
- An anderer Stelle wurde hier in der Berichterstattung über den Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz in München von Ende November 2025 über die damalige Reaktion der Bundesebene ausgeführt: Eine Sprecherin des sozialdemokratisch geführten Bundesministeriums »schreibt dazu auf Anfrage, dass man „die aktuellen Entwicklungen“ in der Branche „sehr genau“ beobachte. Sie betont aber auch, dass der Einsatz von Subunternehmen „grundsätzlich“ ein „legitimes Instrument“ sei. „Es müssen insbesondere umfassende, belastbare Erkenntnisse über Missstände in der Branche vorliegen, die ein Direktanstellungsgebot rechtfertigen.“ Auch der CDU-Bundestagsabgeordnete Lars Ehm, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales, sagt, ein Direktanstellungsgebot „sollte nur das letzte Mittel sein“. Er plädiere dafür „nicht pauschal“ zu agieren.« ↩︎