Es ist jetzt nicht wirklich überraschend, dass zahlreiche Interessengruppen die Hand heben und auch was bekommen möchten aus dem schuldenfinanzierten Topf für Investitionen, den man noch kurz vor dem Start der neuen Bundesregierung mit der alten Bundestagsmehrheit und mit Zustimmung der Bundesländer auf den Weg gebracht hat. »Das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität ermöglicht Rekordinvestitionen von Bund, Ländern und Kommunen – für Schulen und Kitas, Bahnstrecken und Straßen, Forschung und Digitalisierung«, so die Jubelmeldung der Bundesregierung unter der Überschrift Investitionsoffensive für das ganze Land. Wir sprechen hier über ein „Sondervermögen“ von über 500 Milliarden Euro.1 Eine gewaltige Summe, die natürlich vielfältige Begehrlichkeiten weckt.
Da ist es mehr als verständlich, wenn sich auch diejenigen, die Kinder und deren Teilhabe im Blick haben, zu Wort melden und einen Anteil an dem, was da in den kommenden Jahren möglich wird, einfordern. Mehr Geld für Kinder und Familien gefordert, so einer der Meldungen dazu: »Ein breites Bündnis aus 49 Zivilorganisationen fordert angesichts der Haushaltspläne der Bundesregierung mehr Geld für Kinder und Familien in Deutschland. Investitionen in Kinder und Jugendliche seien Investitionen in Wohlstand und Demokratie, heißt es in der Erklärung. Solche Investitionen zahlten sich langfristig aus, da sie zu mehr Wachstum, weniger Armut und mehr gesellschaftlichem Zusammenhalt führten.«
»Die Bundesregierung müsse deutlich mehr finanzielle Mittel etwa für Bildung, die Bekämpfung von Kinderarmut und die Eindämmung des Fachkräftemangels aufbringen. „Die Liste der Probleme ist lang und reicht von fehlenden Fachkräften über unzuverlässige Betreuungszeiten bis hin zu maroden Schultoiletten“, schreiben die Unterzeichner. Zu ihnen gehören unter anderem der Sozialverband VdK, der Deutsche Gewerkschaftsbund, das Deutsche Kinderhilfswerk, die Diakonie Deutschland, der Deutsche Caritasverband und die Arbeiterwohlfahrt.«
Das Bündnis fordert Beratungs- und Freizeitangebote, Förderunterricht und einen guten Anschluss von Jugendeinrichtungen an den öffentlichen Nahverkehr. Dabei müssten „Bund, Länder und Kommunen an einem Strang ziehen“ und Finanzspielräume schaffen.
Das hört sich nicht nur nach viel und entsprechend großen Mittelbedarfen an.
Und die neue Bundesregierung?
»Für Kitas und digitale Bildung will die Bundesregierung nach Angaben des Bundesfamilienministeriums insgesamt 6,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen in Höhe von 500 Milliarden Euro ausgeben. Das Geld werde ab dem kommenden Jahr für einen Zeitraum von zehn Jahren zur Verfügung stehen.«
Das liest sich dann schon eher irgendwie bescheiden.
Aber man könnte auch einwerfen, dass bereits „eine Menge“ Geld in die Hand genommen wird für Kinder und Bildung und dass es doch seit Jahren sogar eigene „Bildungs- und Teilhabeleistungen“ gibt, mit denen man bedürftige Kinder fördert oder fördern will. Da lohnt dann (mal wieder) ein genaues Hinschauen, was da (nicht) passiert. Apropos „mal wieder“: Bereits 2013 wurde hier dieser Beitrag veröffentlicht: Aus den Untiefen einer kleingeschredderten Sozialpolitik: Das „Bildungs- und Teilhabepaket“ und ein einsames Cello. Am Ende der damaligen Ausführungen findet man diese Charakterisierung des (damaligen?) grundsätzlichen Problems mit dem „Bildungs- und Teilhabepaket“: »Es ist ein weiterer Ausdruck für die extreme Bürokratisierung und darüber hinaus für die Lebenswirklichkeitsentfernung solcher Regelungen.« Sieht das heute, im Jahr 2025, anders aus?
Ein Blick auf das, was schon da ist bzw. sein sollte – zugleich ein Lehrstück für die Tiefen und Untiefen dessen, was vor Ort (nicht) ankommt
Unter der Überschrift Bildung und Teilhabe. Wie Bürokratie und kommunale Unterschiede die Chancen von Kindern beeinflussen haben Jörg Bogumil und Philipp Gräfe im sozialpolitischen Blog des Deutschen Instituts für Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (DIFIS) die zentralen Ergebnisse einer Studie dargelegt, die von den beiden Politik- und Verwaltungswissenschaftlern erstellt wurde. Die kann man sich im Original ausführlich anschauen:
➔ Jörg Bogumil und Philipp Gräfe (2025): Bürokratielasten von Bildung und Teilhabe: Sachstand und Perspektiven der kommunalen Verwaltungspraxis im Ruhrgebiet. ZEFIR-Materialien Band 29, Bochum: Zentrum für interdisziplinäre Regionalforschung (ZEFIR), Mai 2025
»Die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) wurden mit dem Ziel eingeführt, die Bildungschancen und Teilhabemöglichkeiten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus einkommensschwachen Haushalten zu verbessern. Von Anfang an wurden jedoch zu bürokratische und stigmatisierende Verwaltungsverfahren und eine daraus resultierend geringe Inanspruchnahme der Leistungen kritisiert. Die Studie analysiert, welche Bedeutung Kommunen und Jobcenter für die Reduktion oder – im Gegenteil – den Ausbau von Zugangshürden und Bürokratielasten im BuT haben. Aufgezeigt werden insbesondere die teils sehr deutlichen Unterschiede in der Aufbau- und Ablauforganisation, in der Gestaltung der Leistungserbringung, Antragsverfahren und Hinwirkung sowie in der Bewilligungspraxis der Teilleistungen. Vorgestellt werden die Ergebnisse intensiver Fallstudien mit Experteninterviews sowie einer quantitativen Vollerhebung aller BuT-Verwaltungen im Ruhrgebiet.«
BuT – ein wichtiger sozialpolitischer Baustein
Bogumil und Gräfe führen in das Thema ein mit dieser Charakterisierung, um was es bei den BuT-Leistungen geht (oder gehen sollte):
»Die Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) sind seit 2011 ein zentrales Instrument der deutschen Sozialpolitik. Sie sollen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus einkommensschwachen Familien ermöglichen, gleichberechtigt am gesellschaftlichen, kulturellen und schulischen Leben teilzunehmen und ihre Bildungschancen möglichst nachhaltig unterstützen. Mit BuT werden damit z.B. Kosten für die Mitgliedschaft im Sportverein, Lernförderung, Klassenfahrten, Schulbedarf oder das tägliche Mittagessen in der Schule übernommen, die über den Regelbedarf der Sozialleistungssysteme Bürgergeld (SGB II), Wohngeld, Sozialhilfe (SGB XII), Asylbewerberleistungen und Kinderzuschlag hinausgehen.«
Das hört sich ambitioniert und für die konkreten Lebenslagen bedeutsam an.
Allerdings wird seit Einführung der BuT-Leistungen immer wieder ein (erhebliches) Problem mit der (Nicht-)Inanspruchnahme dieser Leistungen vorgetragen. Das war schon ein wichtiges Ergebnis der Evaluierung des „Bildungs- und Teilhabepakets“, deren Abschlussbericht 2016 veröffentlicht wurde (vgl. Bartelheimer et al. 2016). Auch neuere Arbeiten, wie beispielsweise die Erhebung der Teilhabequoten im Bundesländervergleich von Aust et al. (2023) aus der Paritätischen Forschungsstelle, haben darauf hingewiesen. Dort wird berichtet, dass die »Teilhabequoten … bundesweit zwischen 0 und 97,5 Prozent (liegen), obwohl der Rechtsanspruch im Bundesrecht formuliert ist und in ganz Deutschland gleichermaßen gilt.« Auch Neske-Rixius (2025) kommt zu dem Befund: »Der Rechtsanspruch armer Kinder und Jugendlicher auf Leistungen für Bildung und Teilhabe wird nicht ausgeschöpft.« Nach seinen Berechnungen muss man davon ausgehen, »dass sich allein im Jahr 2022 die Mittel der nicht abgerufenen BuT-Leistungen auf bundesweit insgesamt 2,8 Milliarden Euro summierten.« Vgl. auch das Interview mit ihm, das im Januar 2025 veröffentlicht wurde: Bildung und Teilhabe: „Leistungen kommen oft nicht an“.
Bogumil und Gräfe ziehen aus den bislang vorliegenden Untersuchungen den Befund, dass ursächlich für dieses Problem der (Nicht-)Inanspruchnahme zu bürokratische und stigmatisierende Verwaltungsverfahren genannt werden, die vor allem auf der umsetzenden kommunalen Ebene zu verorten sind.
»Bisher ist allerdings relativ wenig darüber bekannt, wie es tatsächlich um die Verwaltungsverfahren im BuT bestellt ist, inwieweit hier Zugangshürden geschaffen werden und wie diese auch reduziert werden könnten.« Und das haben sich die beiden Wissenschaftler zum Thema ihrer Studie (Bogumil/Gräfe 2025) gemacht. Über »Fallstudien mit Experteninterviews und einer Verwaltungsumfrage unter allen BuT-Verwaltungen (Kommunalverwaltungen und Jobcenter) im Ruhrgebiet konnten erstmals systematische Einblicke in die Verwaltungspraxis von BuT erzielt werden.«
Was haben die beiden zu Tage gefördert?
»Ein zentrales Problem sind Aufwände und Belastungen, die aus der ‚Bürokratie‘ erwachsen. Viele Familien wissen gar nicht, dass sie BuT-Leistungen beantragen können. Andere scheitern an komplizierten Antragsverfahren, unverständlichen Formularen oder der Angst vor Stigmatisierung. Die Scham, als „Sozialfall“ zu gelten, hält viele Eltern und Kinder davon ab, die ihnen zustehende Unterstützung zu nutzen.«
Moment, wird der eine oder andere einwerfen: Da gab es doch das „Starke-Familien-Gesetz“ von 2019, mit dem die Antragspflicht auf BuT-Leistungen für viele Rechtskreise (z.B. Bürgergeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen) eigentlich für Teilleistungen außer der Lernförderung abgeschafft wurde. Das sollte doch genau das angesprochene Problem adressieren (vgl. dazu den Beitrag Das „Starke-Familien-Gesetz“: Zwischen semantischen Kapriolen des Gesetzgebers und sicher gut gemeinten bürokratischen Verbesserungs-Klimmzügen vom 11. Januar 2019).
Dazu schreiben Bogumil und Gräfe:
»Doch die Realität sieht anders aus: Auch Bürgergeldbeziehende müssen in fast der Hälfte aller BuT-Verwaltungen noch immer schriftliche Anträge stellen. In den übrigen Rechtskreisen sind es sogar mehr als 70 % der Verwaltungen, die trotz des Starke-Familien-Gesetzes nicht auf schriftliche Antragstellungen verzichten wollen.
Gleichzeitig sind die Formulare selten in mehreren Sprachen verfügbar und vor allem oft kompliziert. Für den sozialrechtlichen Laien schwer verständlich ist etwa, wenn Leistungsberechtigte angeben sollen, ob sie BuT nach diesem oder jenem Paragraphen „beantragen“ oder „anzeigen“ wollen. Nachweise wie Schulbescheinigungen oder Hauptleistungsbescheide sind zudem standardmäßig vorzubringen, doch viele Kommunen verlangen auch noch weitere Nachweise, was zu Mehraufwand für alle Beteiligten führt.«
Ein weiteres Hindernis sei die „enorme Varianz der Verwaltungsverfahren auf kommunaler Ebene“. Was muss man sich darunter vorstellen?
»Je nach Stadt oder Kreis und dabei ebenfalls noch abhängig vom Rechtskreis sind unterschiedlichste Ämter für BuT zuständig: in manchen Fällen das Jobcenter, in anderen das Sozial-, Jugend- oder Schulverwaltungsamt. Einige Kommunen haben die Zuständigkeit für BuT in einem Sachgebiet gebündelt, in anderen auf mehrere Ämter verteilt. Das führt zu einem schwer durchschaubaren System, das nicht nur für Familien, sondern auch für Schulen, Vereine und Anbieter von Freizeit- und Bildungsangeboten verwirrend ist.«
Außerdem verweisen die beiden Wissenschaftler auf die sogenannte „Hinwirkung“. Was ist das denn?
»Die Verwaltung ist verpflichtet, Anspruchsberechtigte aktiv auf BuT-Leistungen hinzuweisen und sie bei der Antragstellung zu unterstützen. In der Praxis wird diese Verantwortung aber oft auf Eltern, Schulen oder Sozialarbeit abgewälzt. Das führt zu einer Verantwortungsdiffusion, bei der sich niemand wirklich zuständig fühlt. Angesichts hier besonders komplexer Zuständigkeiten ist das besonders problematisch bei Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen – hier fehlt oft die gezielte Information über BuT-Ansprüche. Gleichzeitig steht infrage, inwieweit z.B. schulische Akteure auch auf nicht-schulische BuT-Angebote hinwirken – dass also die Kinder und Jugendlichen auch wirklich in die Vereine gehen.«
„Verantwortungsdiffusion“ – das ist nun wirklich nett formuliert.
Und wenn dann bewilligt wird, ist alles möglich
»Auch bei der Bewilligung der einzelnen BuT-Leistungen gibt es große kommunale Unterschiede. Während der Schulbedarf meist automatisch und unkompliziert ausgezahlt wird, sind andere Leistungen wie Lernförderung, Schülerbeförderung oder soziale und kulturelle Teilhabe oft an zusätzliche Bedingungen geknüpft. Manche Kommunen deckeln die Kosten für Nachhilfe pauschal, andere erstatten die tatsächlichen Ausgaben. In einigen Städten wird Lernförderung über mehrere Jahre bewilligt, in anderen gibt es strenge Begrenzungen. Auch wenden einzelne Kommunen zusätzlich eigene Kriterien wie das Fehlen unentschuldigter Fehlstunden an, die sich weder aus der Gesetzeslage noch etwaigen Ratsbeschlüssen ableiten.
Solche Unterschiede führen dazu, dass Kinder in der einen Stadt deutlich bessere Chancen auf Förderung haben als in der Nachbarkommune, obwohl bundesweit eigentlich die gleichen Regeln gelten sollten.«
Wir sind aber noch nicht durch mit dem Kuddelmuddel vor Ort.
Nach der Bewilligung kommt dann die ebenfalls „vielgestaltige“ Leistungserbringung
Am häufigsten ist das Modell der Einzelbewilligung: Jede Leistung muss einzeln beantragt und bewilligt werden, was viel Bürokratie für alle Beteiligten bedeutet. Nur noch wenige Kommunen auf Gutscheinsysteme, bei denen die Berechtigten Gutscheine bei Anbietern einlösen können. In einigen Kommunen werden digitale Bildungskarten eingesetzt. »Mit diesen Karten können Leistungen unkompliziert und stigmatisierungsarm abgerechnet werden.«
Dem Ansatz mit den „digitalen Bildungskarten“ können Bogumil und Gräfe offensichtlich eine Menge abgewinnen:
»Die Einführung digitaler Bildungskarten hat in den betreffenden Kommunen zu einer spürbaren Entlastung geführt. Die Karten funktionieren wie eine Art „Teilhabekonto“, von dem Anbieter direkt Leistungen abbuchen können. Das reduziert den Papieraufwand, macht die Inanspruchnahme für Familien einfacher und transparenter, während zugleich die Gefahr der Stigmatisierung sinkt. Auch die Verwaltung profitiert: Weniger Einzelabrechnungen und weniger zu prüfende Nachweise erhöhen das Zeitbudget für Beratung und Information.«
Fazit – und was man besser machen könnte/sollte
»Die größten Stellschrauben für eine bessere Inanspruchnahme von BuT-Leistungen liegen in der Reduktion von Anträgen und Nachweispflichten, der Bündelung der Zuständigkeiten und der Einführung digitaler Lösungen wie der Bildungskarte. Mit dem Starke-Familien-Gesetz von 2019 hat der Bund Rahmenbedingungen geschaffen, damit Kommunen im BuT Zugangshürden abbauen und Verfahren entbürokratisieren können. Allerdings müssen die Kommunen dieser Verantwortung auch nachkommen, was bisher noch nicht überall hinreichend geschieht.«
Bogumil und Gräfe sprechen folgende Empfehlungen aus:
»Antragsverfahren sollten, wenn möglich, durch automatische Bewilligungen ersetzt oder ansonsten so einfach wie möglich gestaltet, Formulare verständlich und mehrsprachig angeboten werden. Nachweispflichten sind auf das notwendige Minimum zu reduzieren und können ggf. durch stichprobenweise Überprüfungen ersetzt werden. Die Bündelung der BuT-Zuständigkeit in einer zentralen Stelle pro Kommune kann widersprüchliche Bewilligungspraxen verhindern und schafft klare Verantwortlichkeiten. Die Einführung digitaler Bildungskarten ist eine von mehreren Lösungen, Bürokratie abzubauen und Stigmatisierung zu vermeiden.«

Literaturverzeichnis
Aust, Andreas et al. (2023): Empirische Befunde zum Bildungs- und Teilhabepaket: Teilhabequoten im Fokus, Berlin: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband, November 2023
Bartelheimer, Peter (2016): Evaluation der bundesweiten Inanspruchnahme und Umsetzung der Leistungen für Bildung und Teilhabe. Schlussbericht, Göttingen, Nürnberg, Mai 2016
Bogumil, Jörg und Gräfe, Philipp (2025): Bürokratielasten von Bildung und Teilhabe: Sachstand und Perspektiven der kommunalen Verwaltungspraxis im Ruhrgebiet. ZEFIR-Materialien Band 29, Bochum: Zentrum für interdisziplinäre Regionalforschung (ZEFIR), Mai 2025
Neske-Rixius, Norbert (2025): Auswirkungen des ‚Bildungs- und Teilhabepakets‘ auf arme Kinder und Jugendliche, Duisburg/Bremen: DIFIS – Deutsches Institut für Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung, März 2025
Fußnote
- Das Sondervermögen umfasst drei Säulen: 100 Milliarden Euro fließen an die Länder und Kommunen. Weitere 100 Milliarden Euro stehen für Investitionen des Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereit. Der Bund kann für zusätzliche Investitionen auf 300 Milliarden Euro zurückgreifen. Die Mittel aus dem Sondervermögen können innerhalb einer Laufzeit von zwölf Jahren bewilligt werden. ↩︎