Berufsausbildung: Gekommen, aber nicht geblieben. Ausbildungsabbrüche und ein Teil ihrer möglichen Folgen

In den vergangenen Wochen und Monaten wurde immer wieder auch über die Folgen der Corona-Pandemie für das sowieso schon seit längerem in einer Schieflage befindliche (duale) Berufsausbildungssystem in Deutschland diskutiert, vor allem angesichts der Verwerfungen im vergangenen ersten Corona-Jahr, in dem wir über alle Berufe hinweg einen Rückgang der Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge um fast 10 Prozent gesehen haben, in einigen, von den Corona-bedingten Restriktionen besonders betroffenen Berufsfeldern sogar deutlich mehr (vgl. dazu – und den unabhängig von Corona bestehenden Problemen – ausführlicher den Beitrag Noch immer inside Corona: Die Schieflage auf „dem“ Ausbildungsmarkt. Aber nicht nur wegen Corona vom 10. Juli 2021).

Und selbst bei den Ausbildungsverhältnissen, wo Betriebe und zumeist junge Menschen zueinander gefunden und einen entsprechenden Vertrag geschlossen haben, muss man berücksichtigen, dass ein nicht geringer Teil der Auszubildenden das Ende der Fahnenstange, also den Abschluss der Berufsausbildung, nicht erreicht, sondern der Ausbildungsvertrag wird vor dem regulären Ende aufgelöst. Schauen wir also auf die „Ausbildungsabbrecher“.

An Corona vorbeigeschrammt? Die meisten Azubis haben ihre Ausbildung auch 2020 erfolgreich abgeschlossen und die Ausbildungsabbrecher halten sich in den vorherigen Grenzen

Grundsätzlich, aber besonders in diesen Zeiten, freut man sich bei den vielen Problemen über jede positiv daherkommende Nachricht. Eine solche erreicht uns aus dem in Bonn ansässigen Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB): Trotz Corona-Pandemie: Erfolgreiche Ausbildungsverläufe in der dualen Berufsausbildung!, so ist eine sogar mit Ausrufezeichen versehene Meldung überschrieben. Die Berufsausbildungsforscher teilen mit: »Die Corona-Pandemie hat in der beruflichen Bildung tiefe Spuren hinterlassen, der Ausbildungsmarkt steht nach wie vor unter Druck. Dennoch hat sich die duale Berufsaus­bildung auch in der Krise bewährt. So ist es entgegen mancher Befürchtung im Jahr 2020 nicht zu einem Anstieg des Anteils vorzeitig gelöster Ausbildungsverträge und nicht zu einem Absinken der Erfolgsquote bei den Abschlussprüfungen gekommen.«

Und etwas konkreter: »Demnach ergibt sich für das Jahr 2020 eine Lösungsquote von 25,1 Prozent. Das bedeutet, dass rund jeder vierte begonnene Ausbildungsvertrag vorzeitig gelöst wurde. Erstmals seit 2015 ist die Vertragslösungsquote wieder deutlich gesunken – im Jahr 2019 lag sie bei 26,9 Prozent. Der Rückgang der Vertragslösungs­quote zeigt sich in allen Bundesländern, in nahezu allen Zuständigkeitsbereichen, in den meisten Berufen und bei allen Personen­gruppen (Männer/Frauen, Auszubildende mit und ohne deutsche Staatsangehörigkeit sowie bei allen allgemeinbildenden Schulabschlussarten).«

Und der Corona-Kelch scheint an denen, die im vergangenen Jahr ihre Ausbildung beendet haben bzw. dies wollten, vorbei gegangen zu sein: »Darüber hinaus wurden im Jahr 2020 insgesamt 424.161 Abschlussprüfungen gemeldet. Damit blieb die Zahl der Abschlussprüfungen im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert. Stabil blieb auch der Anteil der erfolgreich bestandenen Abschlussprüfungen an allen Prüfungsteilnehmenden. Im Jahr 2019 bestanden 92,8 Prozent der Prüfungsteilnehmenden die Abschlussprüfung, 2020 waren es 92,3 Prozent.«

Nun könnten die notorischen Skeptiker einwenden, dass hier wieder einmal mit den ganz großen Zahlen bzw. genauer: mit der einen Durchschnittszahl gearbeitet wird, der man natürlich nicht entnehmen kann, ob das in allen Berufen so ist oder ob es vielleicht eine große Streuung zwischen den Berufen gibt, was die Ausbildungsabbrüche angeht. Und die meisten wird es nicht überraschen, dass die Varianz zwischen den Berufen tatsächlich sehr groß ist. So findet man beispielsweise im öffentlichen Dienst kaum Abbrüche des einmal eingeschlagenen Weges, während das bei den Köchen ganz anders aussieht. Von den Herden und Töpfen werden bis zu über 40 Prozent Ausbildungsabbrecher – gemessen an der sogenannten „Lösungsquote“ – gemeldet. Auch aus den in der öffentlichen Diskussion so bedeutsamen Pflegeberufen werden immer wieder überdurchschnittliche hohe Abbrecherquoten berichtet.

Die Auflösung eines Ausbildungsvertrages ist nicht immer ein Abbruch und zuweilen eine (für beide Seiten) sogar segensreiche Angelegenheit

Nun werden zum einen die genannten (und die auch in der Abbildung am Anfang des Beitrags dargestellten) vorzeitigen Vertragslösungen ob bewusst oder unbewusst als etwas Schlechtes, als eine Niederlage, ein Verlust wahrgenommen. Und das ist auch auf den ersten Blick nachvollziehbar, wenn man ein Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten als eine Investition betrachtet und ein Abbruch notwendigerweise mit Kosten bei den bislang ausbildenden Unternehmen, aber auch bei den betroffenen jungen Menschen einhergehen (können). Eine unmittelbare Konsequenz sind dann zahlreiche Versuche und Klimmzüge, die Zahl der Ausbildungsabbrecher zu verringern bzw. einen Abbruch zu vermeiden. Damit vergleichbar sind die Bestrebungen, den Anteil der Schüler zu reduzieren, die ohne einen Schulabschluss entlassen werden. Diese Analogie wird auch deshalb an dieser Stelle aufgerufen, weil man bei der Verfolgung dieser an sich ehrenwerten und aller Mühe werten Zielvorgabe zuweilen mit „systemspezifischen“ Antworten, hier aus dem System Schule, konfrontiert wird, so die Realisierung der politisch geforderten niedrigeren Quoten durch eine Absenkung der Anforderungen an die Schüler und /oder Prüflinge durchkommen lässt, die eigentlich nicht hätten bestehen dürfen. Das folgt dann im Grunde dem Motto, Hauptsache irgendeinen Schulabschluss – oder eben irgendeinen Ausbildungsabschluss, auch wenn der eigentlich eine Reife und ein Können signalisieren soll, die man „unter normalen Umständen“ nicht testieren würde.

So ärgerlich ein vorzeitiger Ausbildungsabbruch sein kann für die Betriebe und die jungen Menschen – so muss man doch auch zur Kenntnis nehmen, dass es eine Vielzahl an Gründen geben kann, warum ein Ausbildungsabbruch sogar sinnvoll und überaus angeraten sein könnte, dies sowohl aus der Perspektive der Betriebe wie auch der jungen Menschen.

Nehmen wir als ein Beispiel der immer wieder mal thematisierten Abbruchquoten in der Pflegeausbildung, die zum Januar 2020 grundlegend reformiert wurde. Dabei ist es gar nicht so einfach, die genaue Größenordnung zu bestimmen. „Nach aktuellen Zahlen beenden 28 Prozent der angehenden Pflegefachpersonen die Ausbildung nicht“, so die Aussage der Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerates (DPR), Christine Vogler, bei der Eröffnungsveranstaltung des Kongresses Pflege 2021 im Januar dieses Jahres. Als relativ gesicherte Größenordnung kann man sich 30 Prozent – und damit eine der branchenweit höchsten – (bisherigen) Abbrecherquote merken.

➔ Eine Datenaufbereitung aus dem gewerkschaftlichen Umfeld: »Das Land Nordrhein-Westfalen weist als Bundesland mit den meisten Ausbildungsplätzen in seiner vorbildlichen Berichterstattung für die Jahre 2005 bis 2012 eine durchschnittliche Ausbildungserfolgsquote für die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege von lediglich 70,2 % aus. Das entspricht in etwa der Zahl, die auch bundesweit für den Ausbildungsgang von 2013 bis 2016 ermittelt werden konnte. Das heißt knapp 30 % der Auszubildenden bleiben auf der Strecke.« Dann wird etwas genauer hingeschaut: »Im Jahr 2011 wurden in NRW von 1.108 vorzeitig aufgelösten Ausbildungsverhältnissen 836 im 1. Ausbildungsjahr (= 75,5 %) gelöst, 182 im zweiten und nur 90 im dritten Ausbildungsjahr. Vieles spricht dafür, dass die Kündigungen größtenteils im Rahmen der Probezeit erfolgten. Im Unterschied zu den auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes ausgebildeten Berufen, das eine Probezeit zwischen einem und höchstens vier Monaten vorsieht, schreiben die Berufszulassungsgesetze der Gesundheitsfachberufe … eine sechsmonatige Probezeit vor. Begründet wurde dies seinerzeit mit den Besonderheiten der Ausbildungen, die gewöhnlich mit einem längeren Einführungsblock in der Schule beginnen und dann nur wenig Zeit bliebe, die Auszubildenden in der Praxis kennenzulernen … Ist die Probezeit gut überstanden folgt schon alsbald im zweiten Ausbildungsjahr eine von den Schulen selbst gebastelte Zwischenprüfung.« (Quelle: Zu viele brechen Pflege-Ausbildung ab).

Wenn man sich die Anforderungen an Pflegefachpersonen anschaut, wenn man berücksichtigt, dass eben nicht jeder kognitiv und sozial geeignet ist, in der Pflege zu arbeiten, wenn man bedenkt, dass es sogar eine Schutzverpflichtung gibt, bestimmte Menschen nicht in die Pflege zu lassen, dann kann es durchaus eine richtige und wichtige Entscheidung sein, wenn man sich frühzeitig trennt. Und umgekehrt – wenn junge Menschen durch die Praxiserfahrungen merken, dass das kein Berufsfeld für sie ist, dann ist der Abbruch einer solchen Ausbildung eine positive Entscheidung. Auf keinen Fall darf man gerade in derart sensiblen Berufsfeldern in einer rein quantitativ ausgerichteten Politik der niedrigen Abbrecherquote erhebliche Folgeschäden anrichten. Abbrüche sind auf der anderen Seite dann negativ und zu adressieren, wenn sie eine Folge schlechter Ausbildungsbedingungen sind, wenn sie vermeidbar wären, weil einem dadurch an sich geeignete zukünftige Fachkräfte verloren gehen.

Und noch etwas ist von genereller Bedeutung, wenn man mit „Abbrecherquoen“ konfrontiert wird. Die meisten Menschen werden ob bewusst oder unbewusst davon ausgehen, dass 25 oder 30 Prozent die Ausbildung abbrechen und dann ohne eine Berufsausbildung bleiben. Dem ist aber nicht so, darauf weist das BIBB ausdrücklich auch hin: Es sei »zu berücksichtigen, dass nicht jede Vertragslösung mit einem Abbruch der dualen Berufsausbildung gleich­gesetzt werden muss, denn eine Vielzahl der Jugendlichen und jungen Erwachsenen schließt nach einer Vertragslösung erneut einen Ausbildungsvertrag im dualen System ab.«

➔ Die Gründe für vorzeitige Vertragslösungen sind viel- fältig, lassen sich aber zumeist auf eine fehlende Passung zwischen den Auszubildenden, den Ausbildungsbetrieben und -inhalten zurückführen, so Ute Leber und Barbara Schwengler (2021) in ihrer Veröffentlichung Betriebliche Ausbildung in Deutschland: Unbesetzte Ausbildungsplätze und vorzeitig gelöste Verträge erschweren Fachkräftesicherung. Eine Zusammenfassung findet man in der Studie von Patzina/Wydra-Somaggio (2021):
➞ Eine Lösung des Ausbildungsverhältnisses durch die Auszubildenden erklärt sich häufig durch einen Mismatch zwischen ihren Erwartungen und Vorstellungen zur beruflichen Ausbildung auf der einen Seite und den konkreten Anforderungen und Inhalten des Ausbildungsberufs beziehungsweise des Ausbildungsbetriebs auf der anderen Seite. Ist es nicht der ursprüngliche Wunschberuf, der erlernt wird, folgt nicht selten eine vorzeitige Vertragslösung. Dass die erste Ausbildung nicht im gewünschten Beruf begonnen wird, lässt sich meist auf betriebliche Anforderungen und Auswahlprozesse zurückführen, die die Bewerberinnen und Bewerber nicht erfüllen. Sie starten daher (zunächst) eine Ausbildung „zweiter Wahl“. Ein weiterer Grund für vorzeitige Vertragslösungen ist das wiederholte Nichtbestehen von Zwischen- oder Abschlussprüfungen. Schließlich kann die gesundheitliche Verfassung ausschlaggebend für vorzeitige Lösungen werden.
➞ Nicht selten werden Verträge auf Initiative des Ausbildungsbetriebs hin gelöst: Nach Leber und Schwengler (2021) können 40 Prozent der Vertragslösungen auf betriebsseitige Kündigungen zurückgeführt werden. Fehlendes Engagement oder mangelndes Sozialverhalten (wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit etc.) der Auszubildenden spielen aus betrieblicher Sicht eine wichtige Rolle, oder auch, dass sich Auszubildende als überfordert oder nicht für den Ausbildungsberuf geeignet erweisen. Eben solche Begründungen der Betriebe lassen darauf schließen, dass eine Passung zwischen Auszubildenden und Ausbildung(-sbetrieb) nicht gegeben ist. Nicht zuletzt sind Betriebsschließungen einer der häufigsten Gründe für betriebsbedingte Vertragslösungen.

Die „richtigen“ Ausbildungsabbrecher erfahren im Vergleich zu den anderen einige gravierende Nachteile, hat eine neue Studie herausgefunden

An dem eben nicht-trivialen Unterschied zwischen einem „echten“ Abbruch einer Ausbildung und denjenigen, die das Ausbildungsunternehmen wechseln oder eine andere Berufsausbildung aufnehmen (und dann oftmals erfolgreich abschließen), knüpft auch eine neue Studie an, die vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) veröffentlicht wurde:

»Wenn junge Menschen ihren Ausbildungsvertrag vorzeitig lösen, wird das häufig als Nachteil für die Jugendlichen und die Ausbildungsbetriebe gesehen. Jedoch führt nicht jede vorzeitige Vertragslösung zu einem Abbruch der Ausbildung. Vielmehr ergibt sich dadurch auch die Chance, dass sich die Passung zwischen Jugendlichen und ihren Ausbildungsstellen verbessert. Wir zeigen, dass Personen, die ihre Ausbildung lediglich unterbrechen, nahezu die gleichen Verdienstchancen aufweisen wie Auszubildende ohne Vertragslösung. Personen ohne abgeschlossene Ausbildung schneiden im Vergleich dazu deutlich schlechter ab.«

So beginnt diese Ausarbeitung:

➔ Alexander Patzina und Gabriele Wydra-Somaggio (2021): Ausbildungsabbrüche und -unterbrechungen im Vergleich: Ohne Abschluss ist der Verdienst geringer und die Dauer der Beschäftigung kürzer. IAB-Kurzbericht, 18/2021, Nürnberg: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), September 2021

In einer Zusammenfassung der Studienergebnisse berichtet das IAB:

»Im Vergleich zu Personen, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben, verdienen Personen, die ihre Ausbildung abgebrochen haben, deutlich weniger. Personen, die ihre Ausbildung unterbrochen und ihren Abschluss in einer neuen Ausbildung erworben haben, verdienen ähnlich viel wie Personen, die ihren Abschluss ohne Unterbrechungen erwarben. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor, die auf dem Ausbildungspanel Saarland beruht.

Abbrechende verdienen fünf Jahre nach dem ersten Ausbildungsbeginn 5,3 Prozent weniger als Personen, die ihren Abschluss ohne Unterbrechungen erwerben. Zehn Jahre nach Beginn der ersten Ausbildung steigt der Lohnunterschied auf 7,3 Prozent. „Ein Großteil der Abbrechenden entwickelt diskontinuierliche Erwerbskarrieren und erzielt langfristig geringere Löhne. Daran zeigt sich, dass der Erwerb eines formalen Berufsabschlusses maßgeblich für eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration ist“, so IAB-Forscher Alexander Patzina.
Unterbrechende verdienen hingegen ähnlich viel wie Personen, die ihren Abschluss ohne Unterbrechungen erwerben. „Vorzeitige Vertragslösungen sind nicht per se mit Nachteilen verbunden. Sie bieten die Möglichkeit, die ursprüngliche Berufswahlentscheidung zu überdenken und sich beruflich neu zu orientieren und damit auch Erwerbskarrieren neu auszurichten“, erklärt IAB-Forscherin Gabriele Wydra-Somaggio.

Darüber hinaus sind Abbrechende oft kürzer beschäftigt als Unterbrechende und Personen, die ihren Abschluss ohne Unterbrechungen erworben haben. „Gezielte Beratungsangebote in Schulen können dabei unterstützen, die Passung von Ausbildungen und Auszubildenden zu erhöhen. Der Fokus ist auf Maßnahmen zu legen, die einen Ausbildungsabbruch verhindern, indem sie beispielsweise Ausbildungsalternativen aufzeigen, die zu einem erfolgreichen Abschluss führen können“, so Wydra-Somaggio.

Auszubildende, deren Vertrag gelöst wird, absolvierten die Ausbildung eher in kleinen Betrieben und in Betrieben, die ihre Auszubildenden seltener nach der Ausbildung weiterbeschäftigen sowie sich weniger im Bereich der Berufsausbildung engagieren.
Insgesamt wurde jeder fünfte der zwischen 1999 und 2002 geschlossenen Ausbildungsverträge vorzeitig gelöst. Nach der vorzeitigen Vertragslösung begannen 4 Prozent aller Auszubildenden eine neue Ausbildung und schlossen diese erfolgreich ab. 15 Prozent dagegen verließen das Ausbildungssystem bis 2018 ohne formalen Berufsabschluss.«