Und erneut grüßt die Debatte über eine allgemeine Dienstpflicht für junge Menschen. Von einer theoretischen Sinn-Suche und dem Wahnsinn der ebenfalls theoretischen Praxis

Da ist sie wieder, die Debatte über die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht für junge Menschen. »Sollen junge Menschen nach dem Ende ihrer Schulzeit einen verpflichtenden Dienst für die Gesellschaft leisten müssen? Darüber diskutieren Experten der CDU in einem sogenannten Werkstattgespräch. Die Parteivorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer hatte einen solchen Dienst schon zu ihrer Zeit als Generalsekretärin ins Gespräch gebracht. Ein solches Jahr könne der gesellschaftlichen Polarisierung entgegenwirken und zu mehr Empathie führen. In der Bevölkerung hat der Vorschlag viele Sympathisanten, ist aber wohl nicht leicht umzusetzen«, so beginnt der Artikel Darum geht es bei der allgemeinen Dienstpflicht. Junge Menschen aller Geschlechter »sollen nach der Schule ein Jahr lang gemeinnützig arbeiten und sich so in die Gesellschaft einbringen. Die Tätigkeit könnte im sozialen, ökologischen oder kulturellen Bereich sein. Auch ein Engagement in der Bundeswehr wäre denkbar.«

Nun ist das wahrlich kein neues Thema, auch wenn man derzeit durch die geballte Medienberichterstattung einen solchen Eindruck bekommen könnte. Einen „Und täglich grüßt das Murmeltier“-Effekt muss man schon diagnostizieren. Erst im Sommer des letzten Jahres wurde hier dieser ausführliche Beitrag veröffentlicht: Das Sommerloch ist doch nicht in der deutschen Hitze ausgetrocknet. Einige Anmerkungen zur Diskussion über eine allgemeine Dienstpflicht, so ist der Artikel vom 8. August 2018 überschrieben. Auch damals war Annegret Kramp-Karrenbauer Auslöser der kurzen, heftigen medialen Aufregung, zu der Zeit noch Generalsekretärin der CDU, mittlerweile zur Bundesverteidigungsministerin und CDU-Vorsitzenden befördert.

Und die aktuelle Position als Bundesverteidigungsministerin ist ein wichtiges Stichwort, denn in dem längeren Beitrag aus dem vergangenen Jahr kann man ausführlich nachlesen, wie es überhaupt zu der offensichtlich immer wieder reanimierten Debatte hat kommen können: »Als 2010 der damalige Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) eine Kommission einberief, die Vorschläge für eine Reform der Bundeswehr erarbeiten sollte, da bestückte er die Spitze dieser Kommission mit einem Mann, der eigentlich alle Hände voll zu tun haben sollte mit seinem Tagesgeschäft, andererseits aber als begeisterter Reservist dem Militär von Herzen zugetan ist. Zugleich aber ist dieser Mann auch bekannt als jemand, dem es scheinbar gelungen ist, eine vormals staubtrockene Beamteneinrichtung zu einem „modernen Dienstleister“ umgebaut zu haben, in dem nun ganz selbstverständlich Controlling und sonstige Werkzeuge des betriebswirtschaftlichen Zeitgeistes Einzug gehalten haben: Gemeint ist der damalige Vorsitzende des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise. Er hat 2004 den glücklosen ehemaligen Sozialminister von Rheinland-Pfalz, Florian Gerster, an der Spitze der BA abgelöst. Der im Oktober 2010 veröffentlichte Abschlussbericht der Strukturkommission der Bundeswehr atmet vollumfänglich den Geist den neuen Managerialismus, für den Weise mit seiner ausgeprägten Leidenschaft für Controlling stellvertretend steht (deshalb war es ja auch konsequent, ihn zum Vorsitzenden der Kommission zu machen). Bereits der Titel des Abschlussberichts über die Zukunft der Bundeswehr meißelt die Glaubenssätze der modernen Sprechblasen-BWL in Stein: Vom Einsatz her denken. Konzentration, Flexibilität, Effizienz

Die Arbeit der Bundeswehr-Strukturreformkommission ist deshalb auch heute noch so bedeutsam, weil sie zum einen für eine Aussetzung der Wehrpflicht plädiert hat (und damit parallel natürlich auch des Zivildienstes), zum anderen hat die Kommission vorgeschlagen, einen bis zu 23-monatigen Freiwilligendienst einzuführen, der allen Erwachsenen für den Dienst der Allgemeinheit offensteht. Diese Vorschläge wurden dann auch umgesetzt. Der „Bundesfreiwilligendienst“ ersetzt seit Juli 2011 den Zivildienst, der mit Abschaffung der Wehrpflicht gegenstandslos wurde. Die „Bufdis“ sollten die rund 90.000 bis dahin vorhandenen Zivi-Stellen kompensieren.

Aber es gibt zwei Besonderheiten: Während der Zivildienst ein den Wehrdienst entsprechender Zwangs-Dienst für junge Männer war, richtet sich der Bundesfreiwiiligendienst (BFD) als Angebot an alle: Frauen und Männer, Alte und Junge, Deutsche und Ausländer. Bis zu 24 Monate können Bundesfreiwillige in sozialen, kulturellen und ökologischen Einrichtungen, im Sport- und Integrationsbereich und im Zivil- und Katastrophenschutz mitarbeiten. Und zweitens: Am Anfang hat der Bund aus Kostengründen die Zahl der finanzierten „Bufdi“-Stellen auf 35.000 Stellen pro Jahr gedeckelt, obgleich die Zahl der Zivi-Stellen deutlich höher lag und es insofern wenn, dann nur eine Teil-Kompensation gibt durch die Bufdi-Stellen. In den vergangenen Jahren lag die Zahl der Buftdis im Jahresdurchschnitt immer um die 40.000. Und neben dem BFD gibt es noch das Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr, zwei Angebote, die sich tatsächlich ausschließlich an jüngere Menschen richtet. Ein Blick auf die Zahlen und die Entwicklung ist hilfreich:

Wir haben also derzeit weniger als 100.000 Teilnehmer an einem der Freiwilligendienste in unserem Land. Und diese Zahl ist überaus bedeutsam, wenn man sich die Dimensionen des aktuell erneut aufgewärmten Vorschlags einer „allgemeinen Dienstpflicht“ für alle jungen Männer und Frauen verdeutlicht: Es würde in der Grundgesamtheit um Jahrgänge gehen, die derzeit und in den vor uns liegenden Jahren mit 650.000 bis 750.000 jungen Menschen besetzt sind. Und für die müssten bei einer Umsetzung des Vorschlags (theoretisch) Plätze für die einjährige Dienstpflicht gefunden und eingerichtet und betrieben werden.

An dieser Stelle bereits das wichtigste Fazit: Selbst wenn man ein grundsätzlicher Befürworter einer allgemeinen Dienstpflicht wäre (und es gibt durchaus nachvollziehbare Argumente für die Einführung einer solchen ganz eigenen Erfahrungswelt in diesem Fall für die jungen Menschen) – das wird nicht funktionieren können. Keiner der Theoretiker hat eine Vorstellung davon, was es bedeuten würde, Hunderttausende Pflichtdienst-Plätze anzubieten und zu befüllen. Wohlgemerkt zu besetzen nicht nur mit halbwegs begeisterten Freiwilligen, sondern im Kontext eines Zwangsdienstes. Der Aufbau einer entsprechend dimensionierten behördlichen Maschinerie wäre zwingend erforderlich.

Bereits im vergangenen Jahr wurde hier die Botschaft einer sicheren Nicht-Realisierung des Vorschlags einer wie auch immer gearteten Reanimation der Wehr- und der damit verbundenen Zvildienstpflicht aus dem Munde eines Mannes serviert, der es wissen muss: „Mit Sicherheit wird es keine Wehrpflicht geben“, so ist das Interview mit dem ehemaligen Verteidigungsminister Volker Rühe (CDU) im Deutschlandfunk überschrieben: In der Bundeswehr gebe es gar nicht mehr die Strukturen, um die Wehrpflicht wieder einzusetzen. Die Diskussion werde im Nichts enden. »Wir hatten früher … 20.000 Offiziere und Unteroffiziere, die die Wehrpflichtigen ausgebildet haben. Die haben Sie gar nicht mehr, diese Strukturen. Und Sie würden die jetzige, neue Bundeswehr endgültig ins Chaos führen, wenn Sie versuchen würden, jetzt wieder Wehrpflichtige draufzupflanzen«, so der ehemalige Minister. »Und über eine allgemeine Dienstpflicht, 700.000 Jungen und Mädchen zwangszuverpflichten, das ist nicht nur rechtlich nicht möglich, sondern das würde weder die Probleme der Bundeswehr lösen noch die anderen.«

Und auch in der aktuellen Diskussion kann man stellvertretend für viele an der Praxis orientierten Skeptiker aus einem Interview zitieren, das der Deutschlandfunk mit Wolfgang Bosbach (CDU), dem ehemaligen Vorsitzenden des Innenausschusses des Deutschen Bundestages geführt hat: „Europarechtlich ist ein Zwangsdienst nicht erlaubt“. Der Kern seiner Argumentation: »Für die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht gebe es zahlreiche rechtliche Hürden, sagte der CDU-Politiker Wolfgang Bosbach … Und selbst wenn man diese ausräumen könne, sei ein verpflichtender Dienst keine gute Idee. Denn gemeinnütziges Engagement müsse auf Freiwilligkeit basieren.« Sein erster zentraler Einwand bezieht sich auf die juristischen Hürden: »Nicht nur aus verfassungsrechtlichen, einfachrechtlichen und europarechtlichen Gründen. Wir müssten ja dafür auch das Grundgesetz ändern. Und selbst wenn es eine Zwei-Drittel-Mehrheit für eine Änderung gäbe, stünde noch die Europäische Menschenrechtskonvention dagegen. Es würde eine Fülle von rechtlichen Streitigkeiten auslösen.«

➔ Die juristische Dimension des Ansatzes ist in einigen Veröffentlichungen behandelt worden. So haben die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages im Jahr 2016 diese Stellungnahme veröffentlicht: Möglichkeit der Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht für Frauen und Männer nach deutschem Verfassungsrecht. Darin kommen die Verfasser am Ende zu diesem Befund: »Allgemeine Dienstpflichten für Frauen und Männer, die über die „herkömmlichen“ Dienstleistungspflichten im Sinne des Art. 12 Abs. 2 GG hinausgehen, können nicht durch einfaches Gesetz eingeführt werden. Der verfassungsändernde Gesetzgeber (Art. 79 Abs. 2 GG) könnte jedoch das Grundgesetz entsprechend ändern, und solche (neue) allgemeine Dienstpflichten darin verankern. Diese dürfen jedoch die von der Menschenwürdegarantie (Art. 79 Abs. 3 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) gezogenen Grenzen nicht überschreiten. Letzteres wäre der Fall, wenn die Dienstpflichten die betroffenen Frauen und Männer unverhältnismäßig belasten und ihren unantastbaren Bereich menschlicher Freiheit verletzen.« Interessant ist auch diese von der Konrad-Adenauer-Stiftung herausgegebene Publikation mit einer vergleichbaren Schlussfolgerung: Katja Gelinsky (2018): Pflichtdienst für die Gesellschaft? Optionen und Hürden im Verfassungs- und Völkerrecht: »Die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht wäre vom gegenwärtigen Verfassungsrecht nicht gedeckt, da das Grundgesetz Arbeitszwang prinzipiell verbietet und keine der gegenwärtigen Ausnahmeregelungen passt. Das Grundgesetz müsste also geändert werden … Die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht dürfte nach der Menschenrechtskonvention prinzipiell möglich sein. Ein grundsätzliches Verbot neuartiger Pflichten lässt sich der Konvention nicht entnehmen. Für die völkerrechtskonforme Ausgestaltung der Dienstpflicht sind der Grundsatz der Verhältnismä- ßigkeit und das Diskriminierungsverbot zu beachten.«

➔ Und wie sieht es im internationalen Vergleich aus? Dazu diese Kurzinformation der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages aus dem Jahr 2018: Zur Frage der Existenz einer allgemeinen Wehr- und Dienstpflicht in anderen Ländern: Zur Frage, ob es eine allgemeine Wehr- und Dienstpflicht für Männer und Frauen, wie sie gegenwärtig in Deutschland diskutiert wird, in anderen Ländern gibt, ergab eine Recherche der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages, dass es eine solche Wehr- und Dienstpflicht nirgendwo gibt.« Und weiter: »Nach Erkenntnissen der Wissenschaftlichen Dienste gibt es zwar in einigen Ländern eine Wehrpflicht für Männer und Frauen wie bspw. in Israel, Norwegen und Schweden; einen verpflichtenden Dienst außerhalb des Bereichs der Verteidigung gibt es hier aber nicht. In Schweden werden dabei nur ungefähr vier Prozent der relevanten Altersgruppe zum Wehrdienst rekrutiert, in Norwegen etwa fünfzehn Prozent. Die Zahl ist in Israel zwar deutlich höher, aber auch hier wird nicht die gesamte Jahrgangskohorte zum Wehrdienst herangezogen.«

➔ Und ein dritter Einschub an dieser Stelle mit Blick auf das Ausland, weil auch jetzt wieder mehr als verkürzend darauf hingewiesen wird, dass in Frankreich doch so etwas wie eine allgemeine Dienstpflicht eingeführt werden soll – man sollte aber auf die ernüchternden Details schauen: »Kramp-Karrenbauer lobte jüngst die Einführung des „Service National Universel“ in Frankreich als „spannendes Modell“. Allerdings ist diese Art von Sozialpraktikum für Schüler im Alter von 15 oder 16 Jahren vorläufig noch freiwillig, erst 2026 soll der vierwöchige Dienst verpflichtend werden. Die CDU-Chefin hob zwei Aspekte hervor: Ein Pflichtdienst wie in Frankreich geplant könne Toleranz, Respekt und Verantwor­tungsbewusstsein stärken, außerdem die Integration fördern, wenn auch Ausländer ihn ableisten müssten … Ob das Modell des französischen Dienstes in Deutschland mehrheitsfähig wäre, ist fraglich, wenn man die Details der Ausgestaltung kennt. In Frankreich sollen Jugendliche nicht nur zwei Wochen außerhalb ihrer Heimatregion in Internaten untergebracht werden. Der Dienst soll nach Vorstellung des Pariser Bildungsministeriums morgens mit einem Fahnenappell in Uniform und dem Singen der Nationalhymne „Marseillaise“ beginnen.«

Nun aber wieder zurück zu dem Interview mit Wolfgang Bosbach (CDU). Der Mann kann sich noch daran erinnern, wie es war in Zeiten, also wir die Wehrpflicht hatten. Und er projiziert das auf den Vorschlag einer allgemeinen Dienstpflicht: »Ich habe ja auch nichts gegen einen Ausbau des Bundesfreiwilligendienstes. Ich weiß übrigens auch nicht, ob sofort genügend Plätze für alle Interessenten zur Verfügung stehen. Aber wir müssen das jetzt mal in der Praxis durchdeklinieren, was das bedeuten würde. Wir müssen eine Infrastruktur aufbauen. Das heißt, wir brauchen 650.000 bis 700.000 Plätze. Die müssten ortsnah sein. Wenn sie nicht ortsnah, am Wohnort der jungen Leute wären, dann würde sich sofort die Frage nach der Lebensunterhaltssicherung und der Unterbringung stellen. Es gäbe eine Fülle von Befreiungswünschen. Das habe ich doch alles als Abgeordneter erlebt: Mal die Wehrpflicht, mal der Ersatzdienst – aus Krankheitsgründen, aus Behinderungsgründen, gerade kann ich jetzt einen Ausbildungsplatz oder eine Arbeitsstelle besetzen. Das wären alles rechtsmittelfähige Bescheide für die Ablehnung. Es würde Klagen geben.« Und auch er legt den Finger auf die bereits angesprochene offene Wunde: »Und wir sollten nicht den Eindruck erwecken, als hätten wir diese Plätze, als hätten wir eine Infrastruktur, die das alles organisieren würde, und als wären ausnahmslos alle jungen Leute. oder welcher Jahrgang auch immer, bereit, diesen Dienst anzutreten, in der Schnittstelle zwischen Schulabschluss und Berufsbeginn, zwischen Abi und Studium. Wer das machen will, müsste dann auch der Bevölkerung sagen, was das alles konkret für die Lebensplanung der Menschen und auch für die Bürokratie und auch für den Rechtsstaat bedeutet.«

Insofern kann man hier nun erneut das Fazit aus meinem Beitrag aus dem vergangenen Jahr aufrufen, in dem ich darauf hingewiesen habe, »schon die Beschäftigung mit den vorhandenen Freiwilligendiensten eröffnet komplexe Strukturen. Und dabei reden wir von 40.000 mehr oder weniger jungen Menschen im BFD und einigen weiteren tausend FSJlern. Bei einer allgemeinen Dienstpflicht würde es um ganz andere Hausnummern gehen müssen. Aber die wird ja sowieso nicht kommen. Wobei der Blick zurück in die Zeiten der Wehrpflicht und des Zivildienstes jenseits aller Verklärung eines zumindest zeigen kann: durch den Zivildienst sind viele junge Männer mit Tätigkeiten im Sozial- und Gesundheitsbereich konfrontiert worden, die der eigenen persönlichen Entwicklung durchaus was gebracht haben und vor allem, die den einen oder anderen dazu motiviert hat, eine Ausbildung und Tätigkeit in diesem Bereich aufzunehmen. Schlichtweg aufgrund des Kontakts zu diesem Arbeitsfeld über den Zivildienst. Der ist aber weg und in den Freiwilligendiensten, gerade in den sozialen Bereichen, sind die jungen Frauen überdurchschnittlich stark vertreten. Die für nicht wenige junge Männer durchaus auch konfrontative, in der Regel sicher gewinnbringende Erfahrung in der großen und weiten Welt des Gesundheits- und Sozialwesens hatte nicht zu unterschätzende persönlichkeitsentwickelnde Aspekte, deren Fehlen man heute bei dem einen oder anderen wahrnehmen kann. Aber das alles rechtfertigt keinesfalls einen allgemeinen Zwangsdienst.«

Bekanntlich sollte man absteigen, wenn man merkt, dass man ein totes Pferd zu reiten versucht. Wesentlich praxisorientierter wäre nun endlich ein ambitionierter Anlauf, die bestehenden Freiwilligendienste zu verbessern und diese aufzuwerten. Also die positiven Anreize für ein freiwilliges Engagement in wichtigen gesellschaftlichen Handlungsfeldern zu verstärken. Das könnte man machen, aber warum es da so wenig Bewegung gegeben hat in der Vergangenheit, das hat natürlich etwas zu tun mit einer anderen Lebensweisheit: Alles hat seinen Preis, nichts ist umsonst zu haben. Und das wissen die politischen Entscheidungsträger genau. Die müssten dann die monetären Hosen herunter lassen, wenn es um tatsächlich auch umsetzbare Verbesserungen gehen würden. Und dann schlagen sich viele auf einmal in die Büsche, wenn ihnen die Rechnung nur in Umrissen serviert wird. Da ist es doch viel schöner, große emotional aufgeladene Reden über das „Dienen“ für unseren Staat zu halten, wohl wissend, dass das sowieso nichts werden wird. Tut aber irgendwie gut. Für einen Moment. Und man kann das, wie gesehen, immer wieder auf Wiedervorlage legen.