Das „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“ wird durch den parlamentarischen Raum bugsiert und bei einer Anhörung im Bundestag überwiegend als „Schritt in die richtige Richtung“ bewertet

Es ist ja wahrlich nicht so, dass die „Große Koalition“ nichts mehr erledigen muss, gemessen an dem, was man im Koalitionsvertrag vereinbart hat. Da ist noch so einiges offen und während in diesen Tagen alle Welt über den Rücktritt der SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzenden Andrea Nahles und den sich daraus möglicherweise und irgendwie ergebenden Konsequenzen für die GroKo spekuliert, läuft die Gesetzgebungsmaschinerie (noch) weiter ihren gewohnten Gang. Und das ist besonders dann berichtenswert, wenn es sich um Gesetze handelt, die innerhalb der GroKo eigentlich keine wirkliche Mehrheit haben, die aber – nicht nur – wegen der Koalitionsräson trotz aller Bauchschmerzen vorangetrieben werden. Die vorangetrieben werden, weil im Hintergrund zahlreiche einflussreiche Interessen drücken und schieben. Im Fall der Zuwanderung von Arbeitskräften außerhalb der EU-Staaten sind es vor allem die Arbeitgeber, die ordentlich Dampf machen beim „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“. Denn dessen Geburt war schon mit erheblichen und lang anhaltenden Geburtswehen versehen und nun drängt die Zeit, das Regelwerk über die parlamentarischen Hürden zu hieven, bevor einem der GroKo-Laden um die Ohren fliegt.

Über die erste Lesung des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs wurde hier bereits berichtet, am 9, Mai 2019: Wasch mir den Pelz, aber mach mich möglichst wenig nass? Das „Fachkräfte“-Einwanderungsgesetz als Paradigmenwechsel mit eingebautem Bremsklotz, so war der Beitrag überschrieben. Dort wurde auf den eben nicht annähernd harmonischen Findungsprozess der Koalitionspartner hingewiesen, der – keine Überraschung – auch eine parteipolitische Dimension hat: Die SPD hat Seehofer das Fachkräfteeinwanderungsgesetz »abgetrotzt während des erbitterten Koalitionsstreits im vergangenen Sommers. Sozialdemokratisches Beutegut, sozusagen. Mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat Seehofer monatelang ausdiskutiert, wie viel Einwanderung im Fachkräfteeinwanderungsgesetz stecken darf.

Und dass man in weiten Teilen der Union eigentlich keine Lust hat auf dieses Gesetz, macht sich nun bemerkbar in zahlreichen Bremsen, die der dann auch noch federführende Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in den Gesetzentwurf eingebaut hat.

Nur als Randnotiz: Erneut erleben wir am Beispiel des Fachkräfteeinwanderungsgesetz, dass die SPD die Interessen eines einflussreichen Teils der Wirtschaft geflissentlich in die Tat umzusetzen versucht, denn die Wirtschaftsvertreter appellieren am lautesten an die Bundesregierung, nun endlich die Zuwanderung von Arbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten deutlich zu erleichtern. Zur gleichen Zeit kann man bei der CDU/CSU – die normalerweise von sich behauptet, die Interessen der Wirtschaft immer im Auge zu haben und als Schutzwall die umverteilungssüchtigen und auf das Verteilen von sozialen „Wohltaten“ fixierten Sozialdemokraten im Zaum zu halten versucht – eine Abgrenzung gegen das Anliegen der Wirtschaftsvertreter beobachten, weil man immer noch unter dem Trauma leidet, dass die AfD als ursprüngliche CDU-Abspaltung gerade die Menschen gewinnen kann und auch teilweise schon gewonnen hat, die aus unterschiedlichen Gründen Vorbehalte bis Ablehnung gegenüber einer weiteren Öffnung für Zuwanderung zeigen. Wie dem auch sei, der SPD wird ihr Einsatz im Sinne der Arbeitgeber sicher – nicht – honoriert werden.

Nun also wurde zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung eine öffentliche Anhörung im Bundestag durchgeführt. Das Parlament berichtet dazu unter der Überschrift „Fachkräfte­ein­wan­derungs­gesetz Schritt in richtige Richtung“: »Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (19/8285) wird von Experten überwiegend als Schritt in die richtige Richtung bezeichnet, der aber noch nicht ausreicht, um dem Fachkräftemangel langfristig entgegenzuwirken.«

Es sind vor allem drei Punkte, die besonders hervorgehoben werden:

➔ Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz will die Bundesregierung „eine gezielte und gesteuerte Einwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt“ regeln, der nicht nur für Hochqualifizierte offen sein soll. Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, die einen Arbeitsvertrag und eine anerkannte Qualifikation wie ein Hochschulstudium oder eine qualifizierte Berufsausbildung vorweisen können, sollen nach der Neuregelung künftig auch in Deutschland in den entsprechenden Berufen arbeiten können. Die bisherige Beschränkung auf „Engpassberufe“, die besonders vom Facharbeitermangel betroffen sind, soll künftig entfallen.

➔ Auch auf die sogenannte Vorrangprüfung, ob nicht auch Deutsche oder andere Bürger der Europäischen Union für eine Stelle infrage kommen, soll bei Fachkräften im Grundsatz verzichtet werden. Dies soll nach dem Willen der Bundesregierung allerdings mit der Möglichkeit verbunden werden, die Vorrangprüfung bei Veränderungen des Arbeitsmarktes kurzfristig wieder einführen zu können.

➔ Eine ausländische Fachkraft aus Staaten außerhalb der EU soll zudem eine Aufenthaltserlaubnis für maximal sechs Monate erhalten können, um sich bei adäquaten Deutschkenntnissen einen ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz suchen zu können. Auch Absolventen deutscher Schulen sowie Inhaber eines ausländischen Schulabschlusses, der in Deutschland zu einem Hochschulzugang berechtigt, sollen zur Arbeitsplatzsuche befristet einreisen können.

Die ersten beiden Punkte stießen bei den geladenen Experten auf breite Zustimmung. Aber:

»Herbert Brücker vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung in Nürnberg rechnet dennoch nicht damit, dass das Gesetz einen großen Anstieg der Zuwanderung von Fachkräften auslösen wird. Mit der Anerkennung von beruflichen Abschlüssen bleibe die wichtigste Hürde für die Einwanderung erhalten.« Andere Einwanderungsländer hätten „aus guten Gründen“ keine vergleichbaren Anerkennungsverfahren. Zwar versuche der Gesetzentwurf über Verwaltungsvereinfachungen dem entgegenzutreten. Doch sei er skeptisch, ob sich damit die „fundamentalen Probleme lösen lassen“. Der Gesetzentwurf sei daher nicht der große Wurf, der benötigt werde.

Nun kann man an dieser Stelle skeptisch anmerken, warum denn auf eine Anerkennung generell verzichtet werden soll, wenn doch das Ziel die Erleichterung der Zuwanderung von Fachkräften, nicht aber von Arbeitskräften generell sein soll. Dann muss man doch wie auch immer prüfen, ob es sich um eine Fachkraft handelt. Oder nicht.

Stefan Hardege vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat sich hier angeschlossen, wenn auch etwas weniger weit aus dem Fenster hängend: Es sei schwierig, Kandidaten aus den Nicht-EU-Staaten zu bekommen, die gegenüber den deutschen Berufsabschlüssen gleichwertige eigene Abschlüsse hätten. Sein Vorschlag: »Auch mit „teilweiser Gleichwertigkeit“ solle es aus Sicht des DIHK möglich sein, nach Deutschland zum Arbeiten kommen zu können.«

An dieser Stelle nur dieser Hinweis: Das mit der „teilweisen Gleichwertigkeit“ hört sich aber einfacher an, als es dann in praxi ist. Wo erkennt man an, wo nicht? Wie ist es mit den Qualifikationen in den gerade vom realen Fachkräftemangel betroffenen Berufen wie in der Pflege? Soll man da auch schneller und flexibler anerkennen, weil der Bedarf gerade so groß ist und noch weiter wachsen wird? Was ist mit dem Schutz der betroffenen Pflegebedürftigen? Und dem Qualifikationsschutz für die einheimischen Fachkräfte?

Das wurde auch in der Anhörung aufgerufen: »Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) erkenne an, dass es auch unterhalb der Akademikerebene einen Fachkräftebedarf gibt, sagte Gewerkschaftsvertreter Johannes Jakob. Es müsse aber sichergestellt sein, dass es sich tatsächlich um Fachkräfte handelt. „Wir sehen keine Notwendigkeit, Geringqualifizierte zusätzlich einwandern zu lassen“, sagte Jakob und verlangte zugleich, auch inländische Potenziale zu fördern. Was die Anerkennung von Abschlüssen angeht, so sagte der DGB-Vertreter, es sei richtig, den Ansatz der Fachkräfteprüfung beizubehalten. Andernfalls würde für Ausländer und Inländer unterschiedliches Recht geschaffen, was problematisch wäre, sagte der DGB-Vertreter.«

Der DIHK-Vertreter machte zugleich darauf aufmerksam, dass sich die Visa-Erteilung durch die deutschen Auslandsvertretungen immer mehr als für die Zuwanderung problematischer Flaschenhals entpuppe. An dieser Stelle gab es Schützenhilfe:

»Die Rechtsanwältin Bettina Offer aus Frankfurt am Main, spezialisiert auf die Beratung von zuwanderungswilligen Fachkräften und suchenden Unternehmen, bestätigte diesen Eindruck. In Bangalore, dem Schwerpunkt der indischen IT-Wirtschaft, gebe es ebenso wie in Mexico-Stadt und in Chicago derzeit keine Termine zur Visa-Erteilung, sagte Offer. Sie begrüßte das beschleunigte Fachkräfteverfahren – ebenso wie die Zusammenlegung der Ausländerbehörden.«

Uwe Lübking vom Deutschen Städte- und Gemeindebund sowie Klaus Ritgen vom Deutschen Landkreistag als Vertreter der kommunalen Ebene positionierten sich gegen »die Vergabe kurzfristiger Aufenthaltstitel zum Zwecke der Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche. Es dürfe keine Zuwanderung in das deutsche Sozialsystem geben, weshalb für eine Einreise weiterhin ein Arbeits- oder Ausbildungsvertrag vorausgesetzt werden müsse.«

Daniel Terzenbach von der Bundesagentur für Arbeit (BA) »begrüßte … die geplante Einrichtung einer zentralen Servicestelle Anerkennung. Die aktuelle Ausgestaltung der Anerkennungsverfahren in Deutschland mit der Vielzahl an Akteuren führt laut Terzenbach dazu, „dass die Prozesse sehr komplex und bislang nicht aufeinander abgestimmt sind“. Die Servicestelle könne hier für Transparenz zu Verfahren und Prozessdauern beitragen.«

Da ist sie wieder, die Fokussierung auf Optimierung der Import-Prozesse über eine Zentralisierung der Institutionen, die dann mehr, deutlich mehr und das schneller machen sollen.

Aber auch die Oppositionsparteien haben sich in den laufenden Gesetzgebungsprozess mit Anträgen und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sogar mit einem eigenen Gesetzentwurf zur Einwanderungspolitik (19/6542) eingebracht. Die Grünen stellen tatsächlich eine Art Systemfrage:

»Der Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit werde erleichtert und auch für Asylbewerber sowie Geduldete geöffnet, schreibt die Fraktion. Das gegenwärtige, an den Nachweis eines Arbeitsangebots gebundene und daher nachfrageorientierte Arbeitsmigrationsrecht solle „durch die Chance der Angebotsorientierung (,Punktesystem‘) ergänzt“ werden, also um die Möglichkeit für Arbeitskräfte zur Arbeitsplatzsuche vor Ort … Der Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit werde erleichtert und auch für Asylbewerber sowie Geduldete geöffnet, schreibt die Fraktion. Das gegenwärtige, an den Nachweis eines Arbeitsangebots gebundene und daher nachfrageorientierte Arbeitsmigrationsrecht solle „durch die Chance der Angebotsorientierung (,Punktesystem‘) ergänzt“ werden, also um die Möglichkeit für Arbeitskräfte zur Arbeitsplatzsuche vor Ort … Zentrales Element dieses Gesetzes sei drittens eine „grundlegend verbesserte Möglichkeit zur angebotsorientierten Einwanderung“, heißt es in der Vorlage weiter. Auf Basis eines Punktesystems solle Fachkräften mit einer erkennbar guten Integrationsprognose eine jährlich festgelegte Anzahl sogenannter „Talent-Karten“ erteilt werden. Damit könnten diese Menschen für sich und ihre Familien in Deutschland eine ihrer Qualifikation entsprechende Beschäftigung suchen und finden.«

Auch die FDP hat sich eingebracht mit diesem Antrag: „Für einen konsequenten Ansatz in der Einwanderungspolitik – Eckpunkte eines umfassenden Einwanderungsgesetzbuches« (19/9924):

»Um die Einwanderung in den Arbeitsmarkt „verständlich und einfach zu steuern“, will die Fraktion ein „Zwei-Säulen-System“ einführen, „bestehend aus einer überarbeiteten Blue Card als Kerninstrument der Fachkräfteeinwanderung mit Arbeitsplatzangebot und der Einführung einer Chancenkarte mit einem Punktesystem zur Steuerung der Vergabe von Visa zur Arbeitssuche“. Für anerkannte Flüchtlinge und gut integrierte Asylsuchende soll es nach den Vorstellungen der Abgeordneten die Möglichkeit eines „Spurwechsels“ aus dem Asylverfahren oder dem vorübergehenden humanitären Schutzstatus in eine der beiden Säulen der Einwanderung in den Arbeitsmarkt geben.«

Die Linken haben gleich zwei Anträge verfasst: Zum einen „Für eine offene, menschenrechtsbasierte und solidarische Einwanderungspolitik“ (19/9052). In ihrem zweiten Antrag (19/8285) begrüßt die Fraktion, dass der Arbeitsmarkt für Menschen aus Ländern außerhalb der EU geöffnet werde. Die Arbeitsmarktöffnung sei richtig und wichtig, müsse aber nach dem Grundsatz „Gute Arbeit für alle“ erfolgen. Aus diesem Grund sei der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fachkräfteeinwanderung abzulehnen, denn er bediene „einseitig Interessen von Unternehmen und deren Verbänden“. Fachkräfteeinwanderung werde so „dazu missbraucht, die Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen und einen Unterbietungswettbewerb zu befördern“.

»Um „Konkurrenz und Unterbietung am Arbeitsmarkt zu verhindern“, soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion unter anderem den Mindestlohn auf mindestens zwölf Euro erhöhen und die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen erleichtern, sachgrundlose Befristungen sowie Kettenbefristungen verbieten und Minijobs sozialversicherungspflichtiger Arbeit gleichstellen. Auch fordert die Fraktion in dem Antrag die Bundesregierung auf, „Regeln für einen Spurwechsel von der Duldung hin zu einem echten Bleiberecht für Geflüchtete mit Arbeits- und Ausbildungsplatz zu formulieren und rechtssicher für alle Beteiligten gesetzlich zu verankern“.«

»Ferner soll die Bundesregierung ein Verfahren zum Bestandteil des Gesetzentwurfs machen, in dem gemeinsam mit den Sozialpartnern und der Bundesagentur für Arbeit entschieden wird, in welchen Branchen ein Fachkräfteengpass vorliegt. Ebenso soll sie dem Antrag zufolge unter anderem ein Verfahren verankern, das „im Austausch mit den von Abwanderung von Arbeitskräften betroffenen Ländern sichert, dass deren sozio-ökonomische Entwicklung nicht behindert wird“.«

Der letzte Aspekt, also die andere Seite der Zuwanderungsmedaille, wurde hier am Jahresanfang 2019 in einem eigenen Beitrag angesprochen: Die Einwanderung der einen ist die Auswanderung der anderen: Osteuropa als (bisheriger) Arbeitskräftelieferant. Ein aktuelles Beispiel liefert Birger Nicolai in seinem Artikel Wegen Lkw-Fahrermangels wollen Spediteure Bosnier und Serben anwerben: »Jedes Jahr gehen in Deutschland rund 30.000 Berufskraftfahrer in Rente, bestenfalls rund 15.000 Fahrer kommen jährlich in das Gewerbe nach.« In konkreten Zahlen für das vergangene Jahr: »Im vergangenen Jahr haben in Deutschland 3.600 Auszubildende einen Abschluss als Berufskraftfahrer gemacht, so viele wie in keinem Jahr zuvor. Hinzu kamen rund 13.000 Frauen und Männer, denen die Nürnberger Arbeitsagentur einen Lkw-Führerschein finanziert hat und die mit großer Wahrscheinlichkeit eine Arbeit in der Transportbranche angenommen haben.« Das daraus resultierende zunehmende Ungleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage macht sich bemerkbar: »Schon jetzt ist es absehbar, dass Waren demnächst nicht mehr in gewohnter Menge und in üblichem Tempo transportiert werden können – wegen des Fahrermangels. Bereits im vergangenen Sommer kam es in Städten wie Berlin vor, dass zum Beispiel Mineralwasser in einigen Supermärkten ausverkauft war. Die Getränkekästen standen bei den Abfüllbetrieben bereit, doch es fehlten Fahrzeuge und Fuhrpersonal. Dieser Trend wird zunehmen.« Und auch die Industrie wird betroffen sein: »Die Produktion, die auf die Anlieferung von Teilen und Komponenten zu einem exakten Zeitpunkt ausgerichtet ist und die weitgehend auf eine Lagerhaltung verzichtet, kann dadurch gefährdet werden.« Kein Wunder, hat man doch in den vergangenen Jahren die klassische Lagerhaltung auf die Straße verlagert.

Was sollte aus Sicht der Unternehmen gemacht werden? „Der Staat sollte es Fahrern aus Drittländern leichter machen, in Deutschland eine Arbeit suchen zu dürfen“, wird Martin Bulheller vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) zitiert. »Dazu zählen etwa Bosnien, Serbien oder auch die Ukraine. Menschen aus diesen Staaten erhalten zum Beispiel in den baltischen Ländern wesentlich einfacher eine Arbeitserlaubnis. Ähnlich verfährt die Regierung in Polen mit Jobsuchenden aus ihren Nachbarländern.« Doch dafür müssen in Deutschland erst Gesetze geändert werden. Und selbst wenn man diesen Schritt geht, heißt das noch lange nicht, dass Osteuropa weiterhin eine sprudelnde Quelle für den Nachschub an möglichst billigen Arbeitskräften bleiben wird, denn die demografische Entwicklung in den osteuropäischen Staaten verringert seit geraumer Zeit das Angebot und hinzu kommt, dass dort in vielen Ländern der Wohlstand zunimmt und die Menschen beispielsweise aus Polen nicht mehr bereit sind bzw. sein müssen, sich hier zu niedrigen Löhnen zu verkaufen.