Natürlich sind solche Zahlen und dann auch noch Kinder betreffend unangenehm: Insgesamt ist die Zahl der unter 15-Jährigen, die auf Hartz IV angewiesen sind, im vergangenen Jahr gestiegen. Etwa jedes siebte Kind in Deutschland ist von Hartz-IV-Leistungen abhängig, konnte man am 1. Juni 2016 in diesem Beitrag lesen: Ein Teil der armen Kinder im Blitzlicht der Medienberichterstattung, erneut die Abwertung von Geldleistungen und jenseits der Sonntagsreden sogar weitere Kürzungen ganz unten ante portas. 2015 waren im Schnitt 1,54 Millionen unter 15-Jährige betroffen. Das waren gut 30.000 Kinder und Jugendliche mehr als im Vorjahr. In Bremen und Berlin ist mit 31,5 Prozent fast jedes dritte Kind unter 15 Jahren von Hartz-IV-Leistungen abhängig (Ende 2015). Prozentual am wenigsten Betroffene gibt es in Bayern mit 6,5 Prozent.
Man muss berücksichtigen, dass hier nur ein Teil der Kinder aufgeführt wird, die in einkommensarmen Verhältnissen leben (müssen), denn die Gruppe der Hartz IV-Empfänger ist nur eine Teilgruppe der von Einkommensarmut „gefährdeten“ Menschen, wie das die Statistiker nennen. Zur Größenordnung: Fast drei Millionen Kinder leben am Rande des Existenzminimums, also in Familien, denen weniger als 60 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens zur Verfügung steht. Drei Millionen.
Diese Zahl ist nicht irgendwie aus der Luft gegriffen, sondern sie basiert auf der international vereinbarten Regel, nach der jemand als von Einkommensarmut gefährdet ausgewiesen wird, wenn weniger als 60 Prozent des Medianeinkommens vorhanden ist – ein relativer Armutsbegriff, wenn auch immer wieder gerne unter Beschuss der Dauer-Nörgler, so macht er dennoch Sinn, wenn man eine Teilhabeorientierung und keinen „veterinärmedizinischen“ Armutsbegriff zugrundelegt. Wenn.
Aber in letzter Zeit stößt man immer wieder in vielen Artikeln auf eine seltsam überschaubar daherkommende Zahl an armen Kindern, die mit dem, was am Anfang dieses Beitrags präsentiert wurde, wenig zu tun hat (vgl. beispielsweise schon am 24.10.2016 den Artikel Entwurf zum Armutsbericht: Jedes 20. Kind in Deutschland leidet materielle Not.)
Und erneut wird einem in dem Artikel Mehr als zwei Millionen deutsche Haushalte sind überschuldet, der sich auf den neuen Entwurf des 5. Armut- und Reichtumsbericht der Bundesregierung bezieht, der im Frühjahr 2017 veröffentlicht werden soll, folgendes zum Thema Kinderarmut serviert:
»In Deutschland ist demnach noch immer jedes 20. Kind mit Armut konfrontiert. Seit dem Anstieg bis Mitte des vergangenen Jahrzehnts habe sich die Armutsrisikoquote von Kindern aber nicht weiter erhöht.
„Nur wenige Kinder in Deutschland leiden unter materieller Not“, heißt es demnach in dem Bericht. Wenn der Anteil der Haushalte „mit einem beschränkten Zugang zu einem gewissen Lebensstandard und den damit verbundenen Gütern“ betrachtet werde, dann seien fünf Prozent der Kinder betroffen. Das sei deutlich weniger als im EU-weiten Schnitt mit neun Prozent, heißt es dem Bericht zufolge.«
Wie geht das zusammen? Nur 5 Prozent der Kinder sind von Einkommensarmut betroffen? Liegt nicht bereits die Zahl der Hartz IV-Kinder deutlich darüber? Und dann erst die Armutsgefährdungsquote, die ausweislich der amtlichen Sozialberichterstattung für 2015 mit 19,7 Prozent für die unter 18-Jährigen angegeben wird? Zwischen 5 und 19,7 Prozent ist nun wahrlich eine ganz erhebliche Differenz.
Die nebenstehende Abbildung verdeutlicht nicht nur die unterschiedlichen Quoten, mit denen da hantiert wird, sondern gibt auch den entscheidenden Hinweis, wie es dazu kommen kann. Eigentlich relevant ist die mit 19,7 Prozent für 2015 ausgewiesene Armutsgefährdungsquote der Statistiker, denn die basiert auf den internationalen Konventionen und in Deutschland wird die aus dem Mikrozensus abgeleitet. Nun wollte man aber offensichtlich eine kleinere, eine deutliche kleinere Zahl haben. Also nimmt man sich aus einer anderen Erhebung – EU-SILC – eine Untergruppe der auch dort ausgewiesenen von Armut gefährdeten Personen: Materielle Deprivation nennt man das. Und die ist so definiert: »Der Indikator zur „materiellen Deprivation“ oder „materiellen Entbehrung“ dient der Identifikation individueller Mangelsituationen. Das Konzept geht von einem Katalog von Gütern und Aktivitäten aus, die den durchschnittlichen Lebensstandard kennzeichnen. Die Quote misst, inwieweit sich Personen als üblich geltende Güter und Aktivitäten nicht leisten können. Personen gelten dann als „materiell depriviert“, wenn sie Entbehrungen in mindestens drei der folgenden neun Bereiche erfahren: 1. Finanzielles Problem, die Miete, Hypotheken oder Rechnungen für Versorgungsleistungen rechtzeitig zu bezahlen. 2. Finanzielles Problem, die Wohnung angemessen heizen zu können. 3. Problem, unerwartete Ausgaben in einer bestimmten Höhe aus eigenen finanziellen Mitteln bestreiten zu können. 4. Finanzielles Problem, jeden zweiten Tag Fleisch, Fisch oder eine gleichwertige vegetarische Mahlzeit essen zu können. 5. Finanzielles Problem, jährlich eine Woche Urlaub außerhalb der eigenen Wohnung zu verbringen. 6. Fehlen eines Autos im Haushalt. 7. Fehlen einer Waschmaschine im Haushalt. 8. Fehlen eines Farbfernsehgeräts im Haushalt. 9. Fehlen eines Telefons im Haushalt … Sind die Lebensbedingungen aufgrund fehlender Mittel in mindestens vier der neun Bereiche stark eingeschränkt, spricht man von „erheblicher materieller Entbehrung“.« (Entwurf des 5. Armut- und Reichtumsberichts der Bundesregierung, Stand: 12/2016, S. 567).
Im Armutsbericht findet man dann diesen Hinweis: »Das Konzept der materiellen Deprivation basiert auf einer Reihe von normativen Setzungen. Dazu gehört die Auswahl der Bereiche, in denen eine materielle Entbehrung vorliegen kann und die Festlegung, in wie vielen Bereichen Defizite vorliegen müssen, damit eine Situation der „materiellen Benachteiligung“ konstatiert werden kann.« (S. 567)
Würde man der EU-Definition folgen, dass Personen dann als „materiell depriviert“ gelten, wenn sie in mindestens drei der neun genannten Bereichen Entbehrungen in Kauf nehmen müssen, dann hat man die „viel zu hohe“ Quote von 19,7 Prozent bei den Kindern und Jugendlichen schon mal auf 11 Prozent reduziert. Aber immer noch zweistellig und zu hoch. Also nimmt man die nächste Untergruppe der Untergruppe, also die, bei denen mindestens vier von neun Bereiche betroffen sind von den Einschränkungen. Und nur scheinbar durch Zauberhand, in Wirklichkeit durch die enge Definition der zu erfüllenden Mangel-Bereiche rutscht die Quote ab auf sensationell niedrige 4,7 Prozent. Erledigt.
Und viele Journalisten schreiben – wie am Anfang des Beitrags zitiert – das einfach ab, ohne zu prüfen, warum dieser Wert so viel niedriger ist als die offiziell ausgewiesene Armutsgefährdungsquote. So kann man natürlich auch Kinderarmut „bekämpfen“. Man rechnet sie einfach weg.