Heute vor 60 Jahren wurde im „Sozialkabinett“ des Bundeskanzlers Konrad Adenauer (CDU) ein weitreichender Grundsatzbeschluss über die Neuordnung des Rentensystems gefasst, der zu einer der größten Sozialreformen der Bundesrepublik Deutschland geführt hat und die den Namen „Reform“ im Sinne einer Verbesserung des bestehenden wirklich verdient, anders als so vieles, was heutzutage als Reform verbucht wird und oftmals nur Abbau von bestehenden Leistungen ist.
Benjamin Stahl erinnert an den 19.01.1956 in der Zeitschrift „Das Parlament“. Er schreibt in seinem Artikel Die Rente wird dynamisch:
„Keine Furcht in Deutschland mehr vor einem Alter in Armut und Not!“ Der Leitgedanke von Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) und seines Sozialkabinetts könnte auch aus dem Jahr 2016 stammen. Formuliert wurde er jedoch Mitte der 1950er Jahre. Vom Wirtschaftswunder in der Bundesrepublik hatten die Rentner damals nichts: Während Löhne und Wohlstand der arbeitenden Bevölkerung rasant stiegen, waren die Rentner oftmals von Armut bedroht. Um dem entgegenzuwirken, verabschiedete der Fachministerausschuss der Bundesregierung – das sogenannte Sozialkabinett – am 19. Januar 1956 einen Grundsatzbeschluss über die Neuordnung des Rentensystems. Herzstück war die Einführung einer dynamischen Leistungsrente, also die regelmäßige Anpassung der Renten an das Lohnniveau.
Doch unumstritten war die Maßnahme keineswegs. Finanz- und Wirtschaftsministerium sowie Arbeitgeberverbände leisteten hartnäckig Widerstand. Befürchtet wurde eine Inflation und besonders die Arbeitgeber wollten verhindern, dass Arbeitnehmer und Rentner eine „lohnpolitische Interessengemeinschaft“ bilden, die wiederum die Gewerkschaften stärken würden. Doch Adenauer setzte sich durch – wenngleich die dynamischen Rente nicht seine Idee war. Am meisten haben wohl die Vorschläge Wilfrid Schreibers, Geschäftsführer des Verbands Katholischer Unternehmer, die Reform beeinflusst: Der sogenannte „Schreiber-Plan“ führte 1957 zu einer umlagefinanzierten dynamischen Altersrente.