Ein entleerter, weil folgenloser Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz, wenn das Um-die-Ecke-Denken mancher Richter so bleibt, wie es vom Oberlandesgericht Dresden verkündet wurde

Manche werden sich noch erinnern an die aufgeheizten
Diskussionen im Vorfeld des Scharfstellens des Rechtsanspruchs auf einen
Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr des Kindes zum 1. August
2013. Da wurde der „Kita-Notstand“ oder gar das „Kita-Chaos“ beschworen und
viele Debatten drehten sich um die Befürchtung so mancher Kommune, dass es zu
massenhaften Klagen auf Schadensersatz seitens der Eltern gegen die Träger der
öffentlichen Jugendhilfe, die für die Umsetzung des Rechtsanspruchs zuständig
sind, kommen könnte, weil man schlichtweg nicht genügend Angebote hatte (und
hat), um die jeweilige Nachfrage auch bedienen zu können.

Skeptiker haben bereits damals darauf hingewiesen, dass es
wahrscheinlich keine Klagewelle seitens der Eltern geben wird, denn diese sind
zwar sehr viele, aber sie sind zugleich atomisiert, auf sich selbst gestellt,
ohne eine kollektive und schlagkräftige Interessenorganisation und sie tun das,
was sie immer tun als System Familie – sich irgendwie arrangieren mit den
Verhältnissen, das Beste aus der Situation zu machen versuchen, zu überbrücken,
Lücken zu stopfen und auf Sicht zu segeln.
Dabei hat allein die Angst in nicht wenigen Kommunen vor
möglichen Schadensersatzforderungen seitens der Eltern bei Nicht-Erfüllung des
Rechtsanspruchs sicherlich erheblich dazu beigetragen, dass es in den vergangenen
Jahren einen erheblichen Ausbauschub gegeben hat, der in vielen Regionen die
Angebotssituation deutlich verbessert hat.

Darüber hinaus sollte man meinen, dass ein individueller
Rechtsanspruch in einem ordentlichen Staat wie Deutschland immer auch damit
verbunden sein muss, dass man gegen seine Nicht-Erfüllung bei gewünschter
Inanspruchnahme mit dem scharfen Schwert der Klage und der möglichen
Schadensersatzpflichtigkeit der Gegenseite agieren kann.

Genau so haben wohl auch drei Mütter aus Leipzig gedacht. Sie
hatten geltend gemacht, dass sie länger zu Hause bleiben mussten, weil ihnen
die Stadt Leipzig keinen Platz für ihr Kind anbieten konnte. Sie wollten für
ihren Verdienstausfall insgesamt 15.000 Euro Schadenersatz plus Zinsen. Eine
Art Vorläufer-Verfahren hatte es bereits gegeben, allerdings mit einem
entscheidenden Unterschied zu dem Verlangen auf Entschädigung für den
Verdienstausfall, wie er jetzt von den drei Müttern aus Leipzig vorgetragen
wurde:

»Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, dass
in solchen Fällen Eltern eine private Betreuung in Anspruch nehmen können, die
meist teurer ist. Die Mehrkosten muss dann grundsätzlich die zuständige Stadt
übernehmen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im September 2013 die Stadt
Mainz zu 2.200 Euro Schadenersatz verurteilt. Die Mutter musste ihre Tochter
damals monatelang in einer privat organisierten Elterninitiative unterbringen,
obwohl sie ihre Tochter rechtzeitig für einen Kita-Platz angemeldet hatte«,
kann man dem Artikel Herber
Rückschlag für Mütter
von Ursula Knapp entnehmen.

Die Fallkonstellation, die nun zu dem Urteil des OLG Dresden
geführt hat, war aber eine andere als im Mainzer Fall, denn: »Die drei Familien
hatten nämlich keinen privaten Betreuungsplatz in Anspruch genommen, nachdem
ihre Kinder leer ausgegangen waren. Vielmehr waren die Mütter länger zu Hause
geblieben. Für diesen Verdienstausfall wollten sie nun Schadenersatz von der
Stadt Leipzig.«

Diesem Anliegen wurde am Anfang des Musterprozesses auch
entsprochen: In der ersten Instanz hatte das Landgericht Leipzig die Stadt
verurteilt, 15.000 Euro plus Zinsen an die Familien zu zahlen. (Az.: 1 U
319/15, 1 U 320/15, 1 U 321/15). Mit Blick auf die beklagte Stadt muss man
wissen: In Leipzig fehlten nach Angaben der Stadtverwaltung in diesem Sommer
noch knapp 1.200 Kita-Plätze, so der Artikel Fehlende
Kitaplätze – Städte müssen keinen Schadensersatz zahlen
. Wir reden hier
also nicht über Einzelfälle.
Nun aber die gegenteilige Entscheidung des OLG in Dresden.
Mit welcher Begründung wurde diese Kehrtwende vollzogen? Da muss man wie so oft
bei Urteilen mindestens einmal um die Ecke denken:
Das OLG hat nun entschieden, dass die Stadt zwar ihre
Amtspflicht verletzt habe, den Eltern rechtzeitig einen Betreuungsplatz zur
Verfügung zu stellen. Dem Argument der Stadt, bei den privaten Trägern habe es
bauliche Verzögerungen gegeben, die die Stadt nicht zu verantworten habe,
folgten die Richter nicht. Diese Amtspflichtverletzung der Stadt führe aber nun
nicht dazu, dass ein Elternteil seine Gehaltseinbußen einklagen könne. Warum
nicht? Ziel des Gesetzes sei aber die frühkindliche Förderung. Die bessere
Vereinbarkeit von Familie und Beruf sei lediglich die Folge des Gesetzes,
teilte das OLG mit. Deswegen könnten die Eltern keinen Schadensersatz verlangen.
»Die Begründung wörtlich: „Den Klägerinnen selbst steht kein
Anspruch auf einen Platz für ihr Kind in einer Kindertagesstätte zu.
Anspruchsinhaber sei alleine das Kind.“ Die bessere Vereinbarkeit von Beruf und
Familie für die Eltern sei nur eine Folge des Anspruchs des Kindes. „Mittelbare
Schäden der Eltern, wie der Verdienstausfall, sind hier nicht inbegriffen“, so
der 1. Zivilsenat in Dresden. (Aktenzeichen: OLG Dresden 1 U 319/15, 1 U
320/15, 1 U 321/15)«, so Ursula Knapp in ihrem Artikel.
Die richtigen Worte zu dieser Entscheidung findet Heribert
Prantl in seinem Kommentar Kita-Anspruch
wird degradiert
: » Die Richter in Dresden haben aus dem Recht auf einen
Kita-Platz einen hohlen Spruch gemacht. Ihre Argumentation ist vermeintlich
logisch, aber realitätsblind.«
Und weiter:

»Die Richter haben geurteilt: Wenn es keinen Kitaplatz gibt,
wenn also der ansonsten berufstätige Vater oder die berufstätige Mutter
deswegen zu Hause beim Kind bleiben müssen, dann folgt daraus – nichts. Kein
Schadenersatzanspruch für den Verdienstausfall, keine Entschädigung, kein müder
Euro. Die Richter gestehen zwar zu, dass die saumselige Kommune ihre
Amtspflicht verletzt hat; aber auch daraus folgt angeblich – nichts.«

Nach Prantl verkennen die Dresdner Richter den
Lebenszusammenhang. Der Verdienstausfall der Eltern ist ein Folgeschaden der
Amtspflichtverletzung. Vor dem Hintergrund, dass Revision zugelassen wurde,
hofft Prantl, dass der »Bundesgerichtshof … hoffentlich in letzter Instanz
das Dresdner Urteil wieder korrigieren (wird). Es entfällt sonst ein
Druckmittel der Eltern, das Recht ihres Kindes auf einen Kita-Platz auch
durchzusetzen.« Wohl wahr.
Es handelt sich hier keineswegs um einen lokalen Einzelfall,
wie ein Blick in den Artikel Quälendes
Warten auf einen Krippenplatz
von Melanie Staudinger zeigen kann, die sich
mit der Situation in München beschäftigt hat. Die Bilanzierung des Geschehens
in München ist für Eltern nicht wirklich vielversprechend, ganz im Gegenteil:

»Die Prozess-Statistik des Bildungsreferats zählt insgesamt
106 Verfahren von 83 Klägern und Antragstellern. Verloren hat die Stadt bisher
kein einziges davon. Ganz im Gegenteil: In 63 Fällen hat sie gewonnen, die
Klagen sind zurückgenommen oder für erledigt erklärt worden – oft erhalten
Eltern noch im Gerichtssaal ein Angebot vom Bildungsreferat. Die restlichen 43
Verfahren sind noch offen, dürften aber ähnlich ausgehen wie bisher.«

In der Münchner Prozess-Statistik sind die drei
Hauptklagegründe enthalten:

»Die meisten Eltern, die klagen, wollen lediglich den
Rechtsanspruch durchsetzen (etwa 60 Prozent der Fälle), also einen Krippenplatz
haben, der ihnen vor einem Prozess dann meist noch angeboten werden kann. Der
Rest will …, dass die Stadt ihnen den Differenzbetrag zwischen ihrer teureren
Kindertagesstätte und einer städtischen Einrichtung erstattet. Oder aber Eltern
wollen, dass das Bildungsreferat ihren Verdienstausfall begleicht, weil sie
erst später einen Kita-Platz bekamen und nicht wie geplant arbeiten konnten.«

Besonders ärgerlich aus Sicht der betroffenen Eltern ist
eine Erfahrung, die man in München hat sammeln müssen mit der Argumentation der
Stadt, der sich die Richter offensichtlich angeschlossen haben: Gesetzlich sei
nur wichtig, dass ein Platz offeriert wurde, selbst ein verspätetes Angebot
reiche aus. Damit laufen auch die Klagen ins Leere, die nicht wie die drei
Leipziger Mütter auf Schadensersatz für den Verdienstausfall klagen, sondern „nur“
um die Erfüllung des Rechtsanspruchs, denn den meisten wird spätestens im
Verfahren irgendein Angebot organisiert, dass ihnen dann aber vor Gericht den
Wind aus den Segeln nimmt.
Irgendwie hat man den Eindruck, dass die Geschichte mit David gegen Goliath auch anders ausgehen kann, als sie überliefert ist.