Es gibt sozialpolitische Themen, die ganz oben auf der Agenda der Politik stehen – nehmen wir als prominentes Beispiel hierfür die Rente. Und es gibt Themen, die man als „Kellerkinder“ der offiziellen Sozialpolitik bezeichnen muss. Zumeist tauchen die aber auch in der Berichterstattung kaum oder gar nicht (mehr) auf oder wenn, dann in einer punktuellen und überwiegend skandalisierenden Art und Weise. Zu diesen Kellerkindern der Sozialpolitik gehört leider alles rund um die Themen Drogen und Sucht. Obgleich man nun wirklich nicht sagen kann, dass diese Themen nur eine verschwindend kleine Minderheit betrifft, das Thema Drogen und Sucht durchzieht unsere Gesellschaft in millionenfachen Ausformungen und manifestiert sich in den damit verbundenen Schicksalen. Jede Familie ist davon betroffen, auch viele so genannte „Leistungsträger“ haben ein „Suchtproblem“. Oder gleich mehrere. Trotzdem (oder vielleicht gerade deshalb?) gibt es in Deutschland von der Fach- und Betroffenenszene abgesehen keine wirklich relevante sucht- oder gar drogenpolitische Debatte, die breit aufgestellt ist. Das hat nicht nur, aber sicher auch damit zu tun, dass wir es hier mit einem sehr heterogenen Themenfeld zu tun haben, denn die Sucht kann sich auf vieles erstrecken – von den stofflichen Abhängigkeiten bis hin zur Arbeit oder dem Kaufen. Oder dem Internet, in dem auch dieser Blog zu finden ist. Eine wie auch immer geartete „Online-Abhängigkeit“ scheint zumindest als Thema erkannt worden zu sein, während man alle anderen Formen des Suchtverhaltens und der Drogenproblematik schlichtweg wegdefiniert – also zumindest ist das im vorliegenden Koalitionsvertrag so.
Denn schaut man in den Koalitionsvertrag zwischen den Unionsparteien und der SPD hinein und prüft den Text auf den Terminus „Sucht“, dann wird man genau einmal fündig: Auf der Seite 143 steht geschrieben:
»Wir sehen neben den Chancen der Digitalisierung auch die Risiken. So wollen wir Präventions- und Beratungsangebote zu online basiertem Suchtverhalten bundesweit ausbauen und wissenschaftlich begleiten.«
Das haut einen jetzt wirklich nicht vom Hocker bzw. es verschlägt allen, die sich mit dem Themenfeld Drogen und Sucht und den damit verbundenen Herausforderungen beschäftigen, schlichtweg die Sprache ob der offensichtlichen Ignoranz auf Seiten der offiziellen Politik.
An dieser Stelle würde es sich förmlich aufdrängen, im Windschatten der aktuellen internationalen drogenpolitischen Entwicklungen – man denke hier an die Legalisierungsbestrebungen und -aktivitäten in lateinamerikanischen Staaten oder der Marihuana-Legalisierung in einigen US-amerikanischen Bundesstaaten – auf die spannenden Vorschläge für eine Entkriminalisierung und eine regulierte Legalisierung des Drogenkonsums auch bei uns in Deutschland einzugehen. Stellvertretend für die Vorstöße in diese Richtung sei hier auf die folgende, wirklich lesenswerte Zusammenstellung verwiesen, die man als PDF-Datei abrufen kann:
Heino Stöver und Maximilian Plenert: Entkriminalisierung und Regulierung. Evidenzbasierte Modelle für einen alternativen Umgang mit Drogenhandel und -konsum, Berlin: Friedrich-Ebert-Stiftung, 2013
Eine fundierte Übersicht über die Entkriminalisierungs-, Legalisierungs- und Regulierungsdebatte vermittelt auch der Sammelband von
Ralf Gerlach, Heino Stöver (Hrsg.): Entkriminalisierung von Drogenkonsumenten – Legalisierung von Drogen, Frankfurt: Fachhochschulverlag, 2012
Um es deutlich zu sagen: Diese Debatte hat das „Ghetto“ von am Rande oder gar außerhalb der Gesellschaft stehenden Strömungen verlassen und erobert seit Jahren die „seriöse“ Debatte inmitten der Gesellschaft – stellvertretend hierfür sei auf den beeindruckenden Vorstoß von Strafrechtsprofessoren für eine Legalisierung in Deutschland hingewiesen: »Drogenkonsum ist bei uns strafbar. Fast vierzig Prozent aller deutschen Strafrechtsprofessoren erklären diese Konzept jetzt als „gescheitert, sozialschädlich, unökonomisch“. Sie fordern: Legalize it!«, so berichtete es Oliver Tolmein in seinem Artikel „Auch Ernst Jünger würde sich freuen“ in der FAZ am 16.12.2013.
Aber in diesem Blog-Beitrag soll es gar nicht um diese grundsätzlichen Fragen einer wirklichen Drogenpolitik gehen, so notwendig diese auch wäre, sondern um ein viel profaner daherkommendes Thema: Um die angedeutete Nicht-Thematisierung in der Vertrags- und Gedankenwelt der Großen Koalition und zugleich um den handfesten Erfolg der Lobby derjenigen, die jeden Tag eine Menge Geld verdienen mit der Sucht und von den Süchtigen. Und das hier anzusprechende Fallbeispiel betrifft auch nicht die üblichen Verdächtigen, also auf der legalen Seite des Drogengeschäfts die Tabak- oder Alkoholindustrie bzw. auf der illegalen Seite die Chrystal Meth-Produzenten in Tschechien oder die Kartelle des organisierten Verbrechens.
Sondern es geht um Glücksspiel-Sucht und Spielhallen. Von den letzteren gibt es überall welche und in vielen Innenstädten immer mehr davon, wie jeder weiß, der offenen Auges durch unsere Städte läuft.
»Für viele ist das Glücksspiel ein harmloses Freizeitvergnügen. Für andere wird daraus bitterer Ernst: sie werden abhängig vom Glücksspiel und ruinieren sich und ihre Familien.« Mit diesen trockenen Worten umschreibt ein Verband ein Thema, der es wissen muss: der Fachverband Glücksspielsucht (tags). Ebenfalls einschlägig der „Arbeitskreis gegen Spielsucht„. Nach einer Untersuchung der Universitäten Greifswald und Lübeck sind geschätzt rund 193.000 Menschen in Deutschland pathologisch spielsüchtig. In Deutschland soll es je nach Studie zwischen 100.000 und 290.000 Betroffene von Glücksspielsucht geben:
»Die Gesamtzahl der pathologischen Spieler in Deutschland wurde in insgesamt sieben Erhebungen ermittelt, von denen drei durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) veranlasst wurden: 100.000 …, 103.000 …, 242.000 …, 290.000 … und 193.000 …, was Prävalenz-Raten von 0,19% bis 0,56% in den untersuchten Altersklassen (14, 16 bzw. 18 bis 64 bzw. 65 Jahre) entspricht. 2011 wurden in zwei Studien Prävalenz-Raten von 0,23% (TNS-Emnid) … bzw. 0,49% (BZgA)… ermittelt.«
Jetzt aber zum eigentlichen Thema Glücksspiel-Lobby, konkreter: zur Spielautomaten-Lobby. Über deren Erfolge im Kampf gegen eine zu enge Regulierung dessen, was sie tun, beschriebt Timot Szent-Ivany in seinem Artikel „Punktsieg für die Glücksspiel-Industrie„. Er schreibt:
»Wenn es um die Interessen der Glücksspiel-Industrie geht, kennt Cheflobbyist Paul Gauselmann kein Pardon: Die Politik wolle die Branche vernichten, doch „diesen Krieg werden wir gewinnen“ – so macht der Chef des Marktführers Merkur und Spitzenmann des Verbandes der Automatenindustrie seinen Kollegen Mut.«
In der Vergangenheit hat man sich bei diesem Anliegen immer auf die FDP verlassen können, aber die ist ja nun vom Wähler versenkt worden – und eigentlich könnte die Große Koalition nun einen neuen Anfang machen bei der von vielen Fachleuten empfohlenen, aber nicht umgesetzten Regulierung dieses Gewerbes. Warum aber findet man dann im Koalitionsvertrag keinen einzigen Hinweis auf suchtpolitische Aktivitäten und damit auch nichts zur Glücksspielsucht? In dem Artikel wird das in einem Zitat verdichtet: „Da klar war, dass es bei diesen Themen Streit geben wird, haben wir es lieber gleich gelassen.“ Dabei besteht gerade hier Handlungsbedarf: „Die Branche lebt nicht von den Gelegenheitsspielern, sie lebt von den Spielsüchtigen“, wird der Glücksspielexperte Gerhard Meyer von der Universität Bremen zitiert. Dazu auch der Artikel „Zocken bis zum Zusammenbruch“ von Jens Lubbadeh. Szent-Ivany nennt in seinem Artikel den oberen Wert für die Zahl der krankhaft Spielsüchtigen (250.000) und weist darauf hin, dass weitere 250.000 Menschen ein „problematisches“ Spielverhalten aufweisen, was als Vorstufe zum unkontrollierten, zwanghaften Spielen gilt.
Wie ist es eigentlich zu dem Boom an Spielhallen gekommen? Ist dieser Bereich nicht hoch reguliert? Auch hier wieder trifft man Ergebnisse, die von der früheren rot-grünen Bundesregierung unter Gerhard Schröder produziert worden sind. Timot Szent-Ivany hierzu:
»Es war interessanterweise die SPD, die 2005 am Ende der Regierungszeit von Kanzler Gerhard Schröder der Branche einen goldenen Boden bereitete. Durch die von Ex-Wirtschaftsminister Wolfgang Clement forcierte Änderung der sogenannten Spielverordnung wurde der Markt liberalisiert, was zu einem regelrechten Boom führte. Die Zahl der aufgestellten Automaten stieg zwischen 2005 und 2012 um satte 45 Prozent auf 265.000, eine ähnliche Wachstumsrate gab es bei der Zahl der Spielhallen. Der Bruttospielertrag – das ist die Differenz zwischen Spieleinsätzen und den ausgezahlten Gewinnen – stiegt um 87 Prozent auf 4,4 Milliarden Euro.«
Und jetzt werden wir Zeugen eines Vorgangs, den man immer wieder lernt, wenn man sich kritisch mit Regulierung(sversuchen) auseinandersetzt. Eine vielleicht sogar wirklich gut gemeinte Regulierung zum Schutz vor etwas wird durch schnelle Anpassungsreaktionen nicht nur unterlaufen, sondern oftmals in das Gegenteil verkehrt.
Es geht hier um die Spielverordnung, in der man tatsächlich auch konkrete Maßnahmen implementierte, um Sucht zu verhindern und Süchtige zu schützen:
Vorschriften zur Spieldauer (mindestens fünf Sekunden), zum Höchsteinsatz pro Spiel (20 Cent), zum Maximalverlust (80 Euro pro Stunde) und Höchstgewinn (500 Euro pro Stunde).
Aber die Industrie gebar sofort Ausweichstrategien, um diese Restriktionen umgehen bzw. aushebeln zu können: Sie erfand das Punktespiel.
»Steckt man heutzutage Münzen in einen beliebigen Geldspielautomaten, wird der Betrag sogleich in Punkte umgerechnet: ein Cent gleich ein Punkt. Anschließend wird um die Punkte gespielt, nicht mehr um Geld. „Damit werden alle Vorschriften ausgehebelt“ … Schließlich gelten alle Regeln für das Spiel um Geld, nicht um Punkte. Damit darf das Spiel im Sekundentakt ablaufen und es sind Einsätze von 200 Punkten (gleich zwei Euro) möglich. „Es ist ein Skandal, dass sich der Gesetzgeber diese Trickserei gefallen lässt und nichts dagegen tut“ …«
Jetzt wird es richtig politisch, denn zwischenzeitlich hat sich sehr wohl was getan: »… der von SPD und Grünen dominierte Bundesrat sorgte im Sommer für eine substanzielle Änderung der Verordnung. Er stimmte ihr nur unter der Bedingung zu, dass das Punktespiel verboten wird. Damit die Industrie die Vorschrift nicht wieder umgehen kann, bemühten sich die Länder um eine wasserdichte Regelung: „Ein Spiel beginnt mit dem Einsatz des Geldes, setzt sich mit der Bekanntgabe des Spielergebnisses fort und endet mit der Auszahlung des Gewinns beziehungsweise der Einstreichung des Einsatzes.“« Wunderbar, denn mit einer Neuauflage von Rot-Grün hat es zwar nicht geklappt, aber das Wirtschaftsministerium, der bisherigen FDP-geführten Wagenburg der Interessen der Glücksspiel-Industrie sitzt ja nun Sigmar Gabriel und der kann das ja jetzt umsetzen, was übrigens nur konsequent wäre, denn schließlich hatte die SPD zuletzt in der Opposition einen konsequenten Spielerschutz und explizit auch ein Verbot des Punktespiels gefordert.
Einen Haken hat die Sache natürlich noch: Die SPD braucht die Zustimmung des Koalitionspartners CDU/CSU. Und die könnte sich sehr schwer tun, dem armen Herrn Gauselmann und seinen Zunftbrüdern weitere Zügel anzulegen.
»2012 zum Beispiel verlieh der CDU-Wirtschaftsrat dem Parteimitglied Gauselmann eine Ehrenurkunde für seine Verdienste um die „Weiterentwicklung der sozialen Marktwirtschaft“.«
Wieder einmal zeigt sich, dass es sich auszahlen kann, nur an möglichst vielen Stellen die Finger im Spiel zu haben. Und so endet der Artikel von Timot Szent-Ivany mit den Worten:
»Und so heißt es aus dem Bundeswirtschaftsministerium sehr zurückhaltend, man prüfe weiterhin, wie man nun mit dem Votum des Bundesrates umgehe. Die bisherige Bewertung zeige aber, dass der Beschluss der Länderkammer „zahlreiche technische und rechtliche Fragen“ aufwerfe.«
Für Herrn Gauselmann besteht Anlass genug, den Jahreswechsel optimistisch zu feiern und weiterhin werden viele anonyme Glücksspiel-Biografien in Zerrüttung enden.
Nur damit abschließend kein Missverständnis entsteht: Es geht nicht darum, dass hier dafür plädiert wird, Glücksspiel zu verbieten (was genau so scheitern würde wie die anderen Ansätze bzw. Versuche einer Prohibitionspolitik). Aber gerade wenn man ein Vertreter einer weitgehenden Legalisierung und eines möglichst rationalen Umgangs mit Suchtverhalten ist, dann bedeutet das gerade nicht, dass man verzichtet auf Regulierung und zuweilen auch auf eine sehr enge Regulierung. Und wenn es gute Argumente gibt, zu denen ein umfassender Konsumentenschutz gehört, dann kann das Spektrum von einer staatlichen Produktion und Abgabe von Heroin für schwer suchtkranke Menschen bis hin zu einem sehr engen Regelungskorsett für Glücksspielautomaten reichen.