Angela Merkel war eine andere, als sie auf dem „historischen“ Parteitag der CDU an den ersten beiden Dezember-Tagen 2003 in Leipzig zum ersten und wahrscheinlich zum letzten Mal versucht hat, mit tiefgreifenden Veränderungsvorschlägen, die dem damaligen neoliberalen Zeitgeist ein Opfer bringen wollte: Verabschiedet wurde der Einstieg in ein Gesundheits-Prämienmodell sowie die Einführung eines einfachen, transparenten und gerechten Steuersystems, so finden wir es beschrieben in einem Artikel der CDU zu diesem Konvent. Sie wird die Beinahe-Niederlage von 2005, die in die erste Große Koalition mündete, nicht vergessen haben – und sie agiert seitdem überaus erfolgreich nach Kriterien des politischen Geschäfts gewissermaßen in einem „Anti-Leipzig-Modus“. Steuern auf Sicht und mit SMS. Von dem ganzen „Reform“- und „Umbau“-Plänen ist seitdem eigentlich nichts mehr übrig geblieben – bis auf einen kleinen, scheinbar unscheinbaren Wurmfortsatz namens einkommensunabhängige Zusatzbeiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Und auch der wird jetzt rausoperiert, wenn es denn zur GroKo II kommen sollte.
Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag wurde im Zuge der Gesundheitsreform 2007 von der ersten Großen Koalition beschlossen und stand bzw. steht noch im Zusammenhang mit der Einführung eines Gesundheitsfonds und eines bundeseinheitlichen Beitragssatzes in der GKV. Seit dem 1. Januar 2011 gibt es nur noch den einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag, der nach oben nicht mehr direkt begrenzt ist (bis dahin gab es die Möglichkeit, einkommensunabhängige Zusatzbeiträge von bis zu 8,00 Euro von den Mitgliedern der Kasse einzufordern); es findet aber ein Sozialausgleich aus Steuermitteln statt. Spiegelbildlich gab bzw. gibt es die Möglichkeit für gut wirtschaftende Kassen, Überschüsse in Form von Prämien an ihre Mitglieder auszuzahlen. Der Zusatzbeitrag (und in seiner Spiegelung die Prämien) haben zum einen die Funktion, Wettbewerb zwischen den Kassen bei einem für alle Kassen gleichen Beitragssatz anzuregen.
Allerdings war die faktische Entwicklung ernüchternd: »Tatsächlich führte die Regelung aber dazu, dass Kassen mit Zusatzbeiträgen die Mitglieder in Scharen davonliefen. Gerade junge Versicherte wechselten zu Kassen ohne Sonderzuschlag. Das führte zu einem absurden Zusatzbeitrag-Vermeidungswettbewerb. Die Kassen tun seit einigen Jahren alles, um keinen Zuschlag erheben zu müssen. Das tun sie nicht selten zu Lasten der Versicherten, etwa wenn psychisch Kranken das Krankengeld verweigert wird.«
Außerdem soll der Zusatzbeitrag den Kassen die Option eröffnen, zusätzliche finanzielle Mittel zu erschließen, wenn sie mit den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen. Auch vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Zusatzbeiträge ausschließlich von den Versicherten erhoben werden, galten sie als Vorbereitung des von der CDU anvisierten langfristigen Umstiegs von einkommensabhängigen Beiträgen zu Pauschalprämien, wie sie auf dem Leipziger Parteitag beschlossen wurden.
Doch auch mit diesem Rest wird jetzt Schluss sein- vorbehaltlich eines Zustandekommens der GroKo II. Claudia Lade berichtet in ihrem Artikel „Abschied vom Einheitsbeitrag für Krankenkassen“ über das laut Karl Lauterbach „historische“ Verhandlungsergebnis:
Union und SPD wollen den gesetzlichen Krankenkassen wieder mehr Spielraum bei der Festlegung der Beitragssätze geben. Das bedeutet faktisch eine Abkehr von dem bundeseinheitlichen Beitragssatz zur GKV, der seit drei Jahren bei 15,5 % des zu verbeitragenden Einkommens liegt.
Diese 15,5 % setzen sich aus zwei Bestandteilen zusammen, aus denen unterschiedliche Beitragsbelastungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber resultieren, denn die Arbeitgeber zahlen 7,3 %, während sich der Anteil der Arbeitnehmer auf 8,2% beläuft. Die Arbeitnehmer zahlen also alleine einen Zusatzbeitrag von 0,9% schon im bestehenden System.
Den aktuellen Berichten über die Eignung in der Verhandlungsgruppe folgend, soll als verbindliche Beitragsuntergrenze die Marke von 14,6 % gesetzlich festgeschrieben werden, hälftig aufgeteilt auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Und jetzt kommt ein zentraler Punkt:
»Eine Änderung gibt es für den Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent, den die Beschäftigten bisher allein geschultert haben. Je nach Finanzlage dürfen die Kassen die Höhe dieses Zusatzbeitrags selbst festlegen. Steht eine Krankenkasse finanziell gut da, kann sie ihren Mitgliedern einen geringeren Zusatzbeitrag abverlangen. Steckt die Kasse dagegen in der Finanzklemme, darf sie über die bisherige Marke von 0,9 Prozent hinausgehen.«
Und der Arbeitgeberbeitragsanteil von 7,3 % wird auf Dauer festgeschrieben – das war eine zentrale Forderung der Union, die sich hier hat durchsetzen können. Die Unternehmen bleiben auch weiterhin von Kostensteigerungen im Gesundheitssystem verschont, da sie auf einen gesetzlich festgeschriebenen Arbeitgeberanteil setzen können. Umgekehrt werden alleine die Arbeitnehmer belastet mit den zukünftigen Beitragsanhebungen.
Das hört sich nicht so an, als dass die Sozialdemokratie auf so ein Ergebnis stolz sein kann. Aber man kann sich das ja auch entsprechend hinbiegen. Claudia Lade beschreibt treffend den „sozialdemokratischen Wurmfortsatz“: »Dagegen erreichten die Sozialdemokraten, dass die Finanzierung des Gesundheitssystems künftig vollständig einkommensabhängig wird: Besserverdiener werden demnach höher belastet als Geringverdiener, wenn ihre Kasse in Finanzengpässe kommt.« Deshalb hebt Lauterbach auch so auf den Wegfall der einkommensunabhängigen Zusatzbeiträge ab: „Jetzt wurde der historische Ausstieg aus der Kopfpauschale erreicht“, so wird der sozialdemokratische Verhandlungsführer zitiert. Aber das ist teuer erkauft und außerdem ist das eigentliche Ziel einer Bürgerversicherung auch für Selbstständige und Beamte vom Tisch, was aber auch nicht zu erwarten war in einer Konstellation mit der Union.
Damit ist klar, wer die Zeche zu zahlen hat, wenn ab 2015 die Beiträge erwartbar ansteigen werden müssen aufgrund der weiter steigenden Gesundheitskosten: Die Versicherten alleine, bei den Arbeitgebern ist der Deckel gesetzlich fixiert.
Unter dem Titel „Einigkeit in allen Fragen!“ weist Anno Fricke auf die parallele Verständigung die Finanzierung in der Sozialen Pflegeversicherung betreffend:
»Die Beiträge in der sozialen Pflegeversicherung sollen ab 2015 um 0,3 Prozentpunkte erhöht werden. Ein Drittel davon sind zum Aufbau einer Kapitalreserve vorgesehen. In einem weiteren Schritt soll der Beitrag im Laufe der kommenden Legislaturperiode um weitere 0,2 Prozentpunkte angehoben werden. Die zusätzlichen Mittel sollen zunächst für kurzfristige Leistungsverbesserungen, dann zur Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs eingesetzt werden.«
Man muss sich das klar vor Augen führen: Gut eine Milliarde Euro sollen pro Jahr aus Beitragseinnahmen einer umlagefinanzierten Sozialversicherung in einen Kapitalfonds abgezweigt werden, dessen Mittel dann auf den Märkten angelegt werden müssen, um irgendwann mal zur „Untertunnelung“ demographisch bedingter Mehrausgaben eingesetzt werden zu können – wenn sie dann noch da sind. Das ist wirklich was Neues. Dass das aber auch gut ist, daran kann man ein großes und dickes Fragezeichen machen.
Schlussendlich bleibt die resignierte Feststellung, dass sich die Neuauflage der GroKo absehbar in den gleichen Bahnen bewegen wird, wie die alte. Das wirklich große Thema einer umfassenden Reform der Finanzierungsgrundlagen der sozialen Sicherungssysteme vor dem Hintergrund des gewaltigen, selbstgemachten Drucks auf das kleiner werdende Tortenstück sozialversicherungspflichtiges Arbeitseinkommen – und dieses auch noch begrenzt bis zur Beitragsbemessungsgrenze – wird noch nicht mal angedacht, geschweige denn diskutiert. Schade. Denn dafür, nur dafür bräuchte man eine Große Koalition.