Es war und ist immer noch ein beliebtes Spiel – das Schlechtreden der guten alten Sozialversicherung als ein antiquiertes Instrument, zudem finanziell nicht mehr tragbar und parallel dazu der alternative Verweis auf die „Eigenvorsorge“, die wir statt dessen verstärkt betreiben sollen (als wäre es keine Vorsorge, wenn man Beiträge an die Sozialversicherung leistet). Nun haben sich die parallel zu dem Sozialversicherungs-Bashing immer gerne angestimmten Jubelgesänge auf die – angeblich – viel effizientere und mit deutlich höheren Renditen operierende private Versicherungswirtschaft merklich gelegt, nicht nur durch die Entzauberung der Renditeversprechen im Kontext der großen Finanzkrise 2008 ff. und der seitdem gegebenen Niedrigzinswelt, sondern weil viele Bürger mit der Riester-Rente und anderen Vorsorgeformaten auf dem (staatlich über Steuermittel gepamperten) Versicherungsmarkt schmerzhafte Realitätserfahrungen haben machen müssen. Beispielsweise die Lernerfahrung, dass zwischen den „Verwaltungskosten“ in den öffentlich vielgescholtenen Sozialversicherungen und dem, was private Versicherungen so einbehalten, enorme Unterschiede liegen. Nicht zugunsten der Versicherten, die sich den privaten Versicherungen verschreiben haben bzw. das tun mussten.
Und die Berufsunfähigkeit ist ein Paradebeispiel für ein Lebensrisiko, das mal sozialversicherungsförmig in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert war und das dann durch eine politische Entscheidung für alle, die ab 1961 geboren wurden, privatisiert worden ist. Es gibt hier also gar keine Alternative mehr zur privaten Versicherungslösung, wenn man dieses Risiko absichern möchte oder meint zu müssen. Und schon sind wir mittendrin in einem Lehrbuchbeispiel für die These, was es bedeutet, wenn man bei zentralen Lebensrisiken mit einem eklatanten Marktversagen konfrontiert wird und warum eine Renaissance sozialversicherungsförmiger Absicherung eine echte Alternative wäre, die man politisch – also wenn man wollte – nutzen könnte.
An den Anfang gehört ein kurzer Blick zurück. Vor 2001 gehörte die Absicherung der Berufsunfähigkeit zum gesetzlichen Sozialversicherungssystem. Die rot-grüne Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) realisierte damals die bereits von der christlich-liberalen Kohl-Regierung geplante Absicht, die gesetzliche Berufsunfähigkeitsabsicherung auslaufen zu lassen. Seither müssen Erwerbstätige, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, privat für den Fall vorsorgen, dass sie wegen Krankheit dauerhaft nicht arbeiten können. Nur wer so krank ist, dass er in überhaupt keinem Beruf mehr als drei Stunden pro Tag arbeiten kann, wird auf eine Erwerbsminderungsrente verwiesen, die meistens sehr niedrig liegt. Aber einen Berufsschutz gibt es in dieser Logik nicht mehr.
Anne-Christin Gröger schreibt in ihrem lesenswerten Artikel Diese Versicherung ist zu wichtig, um zu teuer zu sein mit Blick auf diesen Paradigmenwechsel:
»Die privaten Versicherer waren begeistert von dem neuen Geschäftsfeld – so begeistert, dass sie zu Beginn der Privatisierung relativ locker an die Sache herangingen. Sie versicherten Kunden zu Preisen, die sich heute als nicht auskömmlich herausstellen. Jetzt versuchen die Anbieter gegenzusteuern – manchmal gehen sie soweit, dem Versicherten eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nachzuweisen und so die Leistung zu kürzen oder zu verweigern.«
Aber das Problem ist noch weitaus größer: Angesichts der Tatsache, dass es sich bei der Berufsunfähigkeit für viele um ein existenzbedrohendes wirtschaftliches Risiko handelt, müsste als Minimalbedingung wenigstens der Zugang für alle zu dieser jetzt nur noch auf dem privaten Versicherungsmarkt erhältlichen Absicherung erfüllt sein. Leider zeigt ein Blick in die Realität, das dem nicht so ist. Ganz im Gegenteil. Dazu Gröger:
»Wer versucht, sich abzusichern, muss sich durch etliche Akten kämpfen. Die Anbieter fordern detaillierte Angaben zu Beruf, Alter und Gesundheitszustand. Jeder noch so belanglose Heuschnupfen muss angegeben werden – wer schummelt, dem kann der Versicherer wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht die Leistung verweigern. Mit Vorerkrankungen wie Bandscheibenprobleme oder einem Hörsturz müssen Verbraucher mit heftigen Prämienaufschlägen rechnen. Bestimmte Berufe wie Schauspieler, Kellner oder Stahlarbeiter am Hochofen haben kaum eine Chance.«
Und selbst wenn man überhaupt Zugang bekommt, dann wird man mit einer richtig teuren Angelegenheit konfrontiert. Kröger zitiert in ihrem Artikel Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV), die das an einem Zahlenbeispiel konkretisiert:
„Ein 20-jähriger Zimmermann muss für eine monatliche Rente von 1000 Euro und bei einem Renteneintrittsalter von 67 Jahren bis zu 160 Euro monatlich einzahlen.“ Ein junger Zimmermann verdient in der Regel zwischen 2000 Euro und 2500 Euro brutto, da kann er sich die Versicherung kaum leisten. Das Problem: Wenn der Kunde den Abschluss auf später verschiebt, wird es noch teurer.
Vgl. dazu und weiterführend auch das Interview von detektor.fm mit Bianca Boss: Unbezahlbar – im Falle des Falles.
Nun könnte man an dieser Stelle die Frage einwerfen, ob das denn wirklich ein relevantes Problem darstellt oder ob wir hier nicht von einigen wenigen Fällen sprechen. Dazu der Artikel Warum ist die Berufsunfähigkeitsversicherung so wichtig? von Marina Engler. Die von ihre präsentierten nackten Zahlen sprechen eine klare Sprache:
»Etwa jeder fünfte Arbeitnehmer in Deutschland wird berufsunfähig. Das heißt, die Betroffenen können nicht bis zum normalen Rentenalter arbeiten, weil Körper oder Psyche den Job nicht mehr mitmachen. Viele Menschen stehen dann vor den Scherben ihrer Existenz: Sie können ihren Lebensstandard nicht halten, womöglich das Haus nicht abbezahlen, die Altersvorsorge nicht weiter aufbauen, die Kinder nicht wie geplant unterstützen. Trotz dieser existenziellen Bedrohung hat nur etwa die Hälfte der Arbeitnehmer in Deutschland eine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit (kurz: BU) abgeschlossen.«
Was sind die Gründe für diese offensichtliche Unterversicherung? Engler verweist in ihrem Beitrag auf eine Studie der Continentale Lebensversicherung in Zusammenarbeit mit TNS Infratest aus dem Jahr 2011: Berufsunfähigkeit – das unterschätzte Risiko, so hat man die überschrieben. Man hatte damals drei Hauptgründe für eine fehlende Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos identifiziert: unterschätztes Risiko, falsches Alter, hohe Kosten.
➔ »Das unterschätzte Risiko: Vor allem Aussagen, wie „Mich trifft’s schon nicht“, „Ich habe noch Rücklagen“ und „Ich kann auch in einem anderen Job arbeiten“, sprechen dafür, dass viele das Risiko und die Konsequenzen einer Berufsunfähigkeit unterschätzen. Vor allem die wichtigste Ursache wird oft verkannt: Psychische Leiden, wie Depressionen oder Burnout, machen … mittlerweile fast 30 Prozent aller BU-Fälle aus. Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats (23 Prozent) sowie Krebs (15 Prozent) sind demnach weitere häufige BU-Diagnosen. In solchen Fällen ist der Wechsel in einen anderen, ähnlich gut bezahlten Job oft nicht möglich.«
➔ »Das falsche Alter: … Die einen fühlen sich zu jung, die anderen zu alt. Doch grundsätzlich gilt: Warten ist schlecht. Je jünger man ist, desto günstiger sind die Verträge und desto besser die Bedingungen … wer die 60 schon überschritten hat, der hat wirklich keine Chance mehr.«
➔ »Der Preis: Manchen Personen ist die Versicherung schlichtweg zu teuer. Je nach Alter, Beruf, Gesundheit und Hobbys lassen sich die Versicherer den BU-Schutz in der Tat sehr gut bezahlen.«
Zurück zur Kritik an den privatwirtschaftlichen Angeboten zur Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos. Dazu Bianca Boss vom BdV:
»Die Politiker haben die Berufsunfähigkeitsversicherung für den offenen Versicherungsmarkt freigegeben. Und was tun die? … Wenn, dann machen sie Rosinenpickerei. Sie suchen sich die Risiken aus, die kaum ein Risiko darstellen, berufsunfähig zu werden.«
Ursache dafür ist das „Berufsgruppen-Bingo“: »Früher gab es nahezu nur eine Differenzierung der Berufe in der Berufsunfähigkeitsversicherung: Überwiegend körperlich tätig, oder nicht. Die Zeiten sind vorbei. Immer mehr Differenzierung, immer mehr Berufsgruppen, immer unterschiedlichere Beiträge. In der Folge wird die Absicherung für vermeintlich gefahrlose akademische Berufe immer günstiger, während sie insbesondere für handwerkliche und soziale Berufe teurer wird. Natürlich alles statistisch total fundiert abgesichert«, so der BU-Experte Matthias Hellberg dazu.
Und nicht nur das – der ganze Bereich ist verseucht mit erheblicher Intransparenz. Dazu das Interview mit Claus-Dieter Gorr von der Unternehmensberatung Premium Circle Tarife, die in einer Untersuchung auf die Vertragsbedingungen der zwölf Marktführer geworfen haben: „Die Vertragsbedingungen gleichen einer Black Box“. Der Befund ist vernichtend – vor allem hinsichtlich des Einfallstors für die Versicherungen, im Schadensfall dieInanspruchnahme der Versicherungsleistungen auszuschließen oder auf die lange Bank zu schicken:
»Allein bei den größten zwölf Anbietern, die circa 70 Prozent Marktabdeckung erzielen, kamen wir auf 139 unbestimmte Begriffe und unverbindliche Formulierungen. Die Vertragswerke lassen den Versicherern im Streit um die Leistung einen enormen Interpretationsspielraum. Für den Kunden sind sie eine Black Box – die Vertragsbedingungen sind alles andere als fair.«
Das kann so nicht bleiben. Was also tun?
Unbezahlbarer Schutz ist unsozial, kommentiert Herbert Fromme die aufgezeigte Entwicklung und schickt eine Warnung an die private Versicherungswirtschaft, die er allerdings nicht „befreien“ will von der offensichtlich unmöglichen Last der umfassenden Absicherung, sondern er setzt auf eine Weiterentwicklung des bestehenden, also privat-versicherungswirtschaftlichen Systems: »Vor allem Handwerker können sich Versicherungen gegen Berufsunfähigkeit kaum noch leisten. Das darf so nicht bleiben. Wenn die Branche nicht handelt, wird es der Staat tun.« Er setzt also noch auf die Branche, dabei findet man auch diese gewichtige Kritik, die auch von vielen anderen immer wieder vorgetragen wird:
»Wenn für einen jungen Dachdecker die monatliche Prämie für die Berufsunfähigkeitspolice locker zehn Prozent des Nettogehalts erreicht, führt das dazu, dass dieser Handwerker sich überhaupt nicht absichert. Nach Unfall oder Krankheit, die zur Berufsunfähigkeit führen, muss er einen schlecht bezahlten Job als Pförtner oder Sicherheitsmitarbeiter antreten oder von Hartz-IV-Sätzen leben. Damit trägt der Staat trotz Privatisierung wieder einen großen Teil des Risikos.«
Aber Fromme hat noch Hoffnung für die Branche: »Die Versicherungswirtschaft kann die Verstaatlichung verhindern, wenn sie wirklich will.« Was sollten die seiner Meinung nach tun?
»Dringend nötig ist ein Annahmezwang für alle Erwerbstätigen zu bezahlbaren Preisen und ohne Ausschlüsse. Dass die Versicherer damit leben könnten, zeigt die Autoversicherung. Die Gesellschaften sollten die Preise bei einer Obergrenze kappen und die starke Aufgliederung nach Berufsgruppen aufgeben.
Damit das nicht zu Problemen für einzelne Versicherer führt, wäre eine gegenseitige Absicherung der Unternehmen nötig – eine Art Rückversicherungspool mit Zwangsmitgliedschaft für alle Versicherer. Auch damit hat die Branche Erfahrung: Mit einem ähnlichen Mittel hat sie die private Pflegepflichtversicherung gestemmt.«
Wenn die Versicherer bis zur nächsten Bundestagswahl keine konstruktiven Vorschläge vorgelegt haben, werden andere das für sie erledigen.
Und wer könnten diese „anderen“ sein?
»Der Bund der Versicherten hat schon im Mai 2015 gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ein Positionspapier veröffentlicht, in dem sich die Organisationen für eine grundlegende Reform des aktuellen Systems einsetzen. „Da das Modell der privaten Vorsorge sich für viele Berufstätige als untauglich erwiesen hat, muss es dringend reformiert werden“, fordern sie. Im Laufe des Jahres wollen sie den Parteien einen konkreten Vorschlag vorlegen, wie die Rückkehr zum gesetzlichen BU-Schutz gelingen kann«, so Anne-Christin Gröger in ihrem Artikel.
Die Gewerkschaften könnten sie dabei unterstützen – zumindest gehen erste Äußerungen, die Gröger zitiert, in diese Richtung: „Wir sind grundsätzlich der Meinung, dass die zentralen Lebensrisiken wie Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Erwerbsunfähigkeit in den gesetzlichen Sozialversicherungssystemen abgesichert sein sollten. Nur dann ist das Kollektiv groß genug, um alle Mitglieder solidarisch abzusichern, und es gibt keinen Grund, Menschen mit Vorerkrankungen auszuschließen“, wird Markus Hofmann vom DGB zitiert. Und aus der IG Metall hört man ebenfalls eine klare Ansage: „Wenn bestimmte Beschäftigtengruppen keine Chance haben, eine BU-Versicherung abzuschließen, und der private Markt kein Verständnis für solche großen Risiken hat, muss man von einem Marktversagen sprechen“, so Dirk Neumann.
Marktversagen. So ist das.
Zugleich zeigen die Überlegungen einer Revitalisierung der Sozialversicherungslösung die Bedeutung und den positiven Stellenwert für die Betroffenen. Dann sollte man das aber auch weitaus offensiver als Beispiel aufgreifen – neben anderen Beispielen -, um dem durch Dauerbeschuss interessierter Kreise ramponierten Ruf der Sozialversicherung mal wieder was entgegenzusetzen und deutlich zu machen, dass die alte Tante zuweilen weitaus leistungsfähiger ist bzw. sein kann als die so modern daherkommenden Prämieneinsammelstellen der Finanzindustrie.
Nachtrag*: Am 24.11.2015 hatte auch das Politikmagazin „Report Mainz“ das Thema mangelhafte Absicherung der Berufsunfähigkeit in der Sendung: Armutsrisiko Berufsunfähigkeit. Viele fallen durchs Raster, so ist der Beitrag überschrieben (hier auch als Video auf YouTube). Dazu auch die Pressemitteilung von Report Mainz: Jeder Vierte wird im Laufe des Arbeitslebens berufsunfähig. Experten fordern: Absicherung muss wieder gesetzliche Leistung werden (24.11.2015). Darin wird auch Professor Hans-Peter Schwintowski aus Berlin zitiert (vgl. auch das Video mit einer längeren Fassung des Interviews mit ihm) mit dieser Bewertung:
»Die gesetzliche Absicherung gegen Berufsunfähigkeit durch die Rentenversicherung wurde 2001 vom damaligen Arbeitsminister Walter Riester (SPD) zur Entlastung der Rentenkassen gestrichen. Dies sei, so Professor Schwintwoski von der Humboldt Universität in Berlin, ein „Verfassungsbruch“ gewesen, der dringend korrigiert werden müsse: “Berufsunfähigkeit ist ein typischen Risiko, das uns allen droht, das zur Sozialversicherung gehört“. Die Verbraucherzentrale NRW hat ihre Beratungsgespräche ausgewertet und kommt zu dem Ergebnis, dass für 40 Prozent aller Ratsuchenden keine vernünftige Versicherung zu finden ist. Menschen in Risikoberufen hätten die größten Probleme, so Wolfgang Schuldzinski: „Wir reden hier nicht vom Kampfmittelräumdienst, wir reden von der einfachen Krankenschwester“.«
Zum Vorwurf, dass der damalige Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) „Verfassungsbruch“ begangen hat, äußert sich der Hans-Peter Schwintowski auch im Interview mit den „NachDenkSeiten“: “Riester beging Verfassungsbruch“, so ist das Gespräch mit ihm überschrieben. Darin: »Verletzt wurde das Sozialstaatsprinzip, das in Artikel 20 des Grundgesetzes verankert ist. Außerdem hat der Staat als Rechtstaat auch seine – ebenfalls aus Artikel 20 resultierende – Gewährleistungsverantwortung verletzt.« Seine Schlussfolgerung: »Nach meiner Meinung müsste eine Grundabsicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit wieder Teil der gesetzlichen Renten- respektive Krankenversicherung werden. Wenn der Staat dieses auf Dauer unterlässt, so sollte geprüft werden, ob im Wege einer Verfassungsbeschwerde eines berufsunfähig gewordenen Menschen, der nun keine Sozialleistung bekommt, der Staat zum Handeln verpflichtet werden kann. Das gleiche Ziel wäre zudem auch durch eine Petition erreichbar.«
*) Auf diese Materialien wurde auf der Seite Seniorenaufstand hingewiesen, wo darüber berichtet wurde. Dort findet man auch diesen Text von Klaus-Dieter Kolenda: Einführung der Erwerbsminderungsrenten war Enteignung. Hinsichtlich der zu diskutierenden Lösungsvorschläge findet man dort diesen Passus:
»Seit Jahren wird von den Sozialverbänden und Gewerkschaften eine gesetzliche Neuorientierung bei Erwerbsminderungsrenten vorgeschlagen. Ein wichtiger Punkt ist zweifellos, dass ältere Versicherte, die nur noch leichte Arbeiten sechs Stunden und mehr täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verrichten können, bei denen vielfältige Einschränkungen bestehen und denen in einer angemessenen Frist kein ihrem Leistungsvermögen entsprechender konkret vorhandener Arbeitsplatz nachgewiesen werden kann, einen erleichterten Zugang zur Erwerbsminderungsrente erhalten sollten. Außerdem wird die Abschaffung der Abschläge durch z. B. Verlängerung der Zurechnungszeiten, wie das bei Arbeitsunfällen und Kriegsopfern der Fall ist, und die Wiedereinführung der Berufsunfähigkeitsrente, wie sie vor 2001 bestanden hat, vorgeschlagen.«