»Die bisher üblichen Rentensteigerungen sollen deutlich gedrosselt werden. „Beitragssatz und prozentualer Bundeszuschuss werden eingefroren“ … Folge: Alle künftigen Renten wachsen langsamer als die Löhne.«
Und jetzt die „innere Verbindung“ zwischen der Rentenabsenkung und der Förderung der Niederkunft: „Um Altersarmut vorzubeugen, müssen Kinderlose durch privates Ansparen vorsorgen. Eltern, die eigene Kinder großziehen, bekommen die Lücke durch eine zusätzliche ,Kinder-‘ oder ,Elternrente‘ aufgestockt“, so wird Sinn in dem Artikel zitiert. Der Ökonom denkt bekanntlich in Anreizen und diese oft in linearer Form. So auch bei Sinn:
»Sinns Plan sieht vor: Nach der Geburt des 1. Kindes bekommen die Eltern ein Drittel des Ersparten aus dem Riester-Vertrag ausbezahlt. Außerdem müssen sie anschließend nur noch 4 % vom Lohn „riestern“. Ab dem 3. Kind sind Eltern komplett vom Riester-Sparen befreit, erhalten den maximalen staatlichen Kinderbonus in der Rente.«
Klare Botschaft: Wer mal anfängt und vor allem, wer dann nicht aufhört nach dem ersten Mal, der kriegt (scheinbar) eine richtige Renten-Wohlfühl-Packung, da muss man quasi zugreifen.
Hans-Werner Sinn hat seinen Vorschlag, der übrigens von ihm mit dem gleichen Titel 2003 in einem Sammelband veröffentlicht worden ist, natürlich auch in einer seriöseren Quelle abdrucken lassen:
➔ Sinn, Hans-Werner: Das demographische Defizit – die Fakten, die Folgen, die Ursachen und die Politikimplikationen, in: ifo Schnelldienst 66, 2013, S. 3-23
In der Zusammenfassung finden sich die folgenden Ausführungen:
»Deutschland altert schneller als fast alle Länder dieser Welt und hat weniger Neugeborene in Relation zu seiner Bevölkerung als jedes andere entwickelte Land dieser Erde. Diese Entwicklung hat fatale Folgen für die Funktionsfähigkeit der staatlichen Sozialsysteme, insbesondere für die Rentenversicherung, denn es fehlen die Beitragszahler, die zukünftig zur Finanzierung der Renten nötig sind. Zu den ökonomischen Ursachen der Kinderlosigkeit der Deutschen ist an vorderster Front das Rentensystem selbst zu zählen. Die Rentenversicherung hat den Menschen die Verantwortung für ihr Einkommen im Alter genommen und damit die Kinderlosigkeit der Deutschen maßgeblich mitverursacht. Zur Korrektur der Fehlentwicklung wird empfohlen, von der Kinderzahl abhängige Rentenansprüche einzuführen. Personen, die kein Geld für die Kindererziehung ausgeben, weil sie keine haben, sollten das eingesparte Geld anlegen, anstatt es zu verbrauchen.«
Fazit: Der Kern des Sinn’schen Vorschlags lautet: Alle Versicherten bekommen nur noch einen Anteil des jetzigen Versorgungsniveaus garantiert. Wer mehr erhalten will, muss entweder als Kinderloser privat vorsorgen, oder in den Nachwuchs investieren.
Das bereits erwähnte Institut der deutschen Wirtschaft springt dem Sinn’schen Vorschlag zur Seite und sekundiert, gegen den erwartbaren Unmut gerichtet: Kinderlose werden nicht bestraft. Wie das? Man versucht es mit einer ökonomischen Begründung:
»Damit ein Umlageverfahren funktioniert, braucht es Kinder. Denn wer heute Beiträge zahlt, der spart nicht etwa Geld an. Nein, die Beiträge werden vielmehr direkt wieder an die aktuelle Rentner-Generation ausgeschüttet. Diese Umlage erfolgt in dem Vertrauen, dass die eigene Altersvorsorge in Zukunft durch Einzahlungen der folgenden Kindergeneration abgesichert wird. Während also die „Großeltern“-Generation von den Beiträgen lebt, die in die Rentenkasse gezahlt werden, hängt die eigene Alterssicherung von der Investition in den Nachwuchs ab.
Wer sich aber als Kinderloser nur zu einem Teil an den Erziehungskosten beteiligt, der wird nicht etwa bestraft, wenn die Rente kinderabhängig gestaffelt wird. Der verfügt vielmehr über die Mittel, alternativ vorzusorgen.«
Der entscheidende Punkt ist: Hier wird an der Rentenanspruchsseite rumgefummelt, konkreter: Die Rentenansprüche werden abgesenkt, auf alle Fälle für die Kinderlosen und letztendlich auch für die mit Kinder, wenn wir an die entsprechende und hier schon zitierte Forderung von Sinn denken, die „Rentensteigerungen“ noch stärker – als übrigens bereits seit den letzten Renten“reformen“ schon passiert – abzukoppeln von der allgemeinen Lohnentwicklung in der Gesellschaft. Das wird dann auch in dem folgenden Zitat vom IW deutlich, bei dem der Verfasser sich förmlich überschlägt vor Freude über die rentensenkende Mechanik des Modells:
»Der Clou: Schwanken die Rentenansprüche der einen Generation mit der Anzahl ihrer Kinder, dann werden die nachfolgenden Beitragszahler nicht mehr automatisch stärker belastet, falls die Geburtenrate niedrig ist. Denn wenn weniger Ansprüche entstehen, kann die Beitragslast für jedes einzelne Kind konstant gehalten werden.«
Unabhängig von der Tatsache, dass es auch in der vor uns liegenden Legislaturperiode keine kinderzahlabhängige Differenzierung in der Rentenversicherung geben wird, es sich also um eine akademische Debatte handelt, kann man durchaus veritable Gründe für eine Berücksichtigung des Beitrags der Familien im Sozialversicherungssystem vortragen – und eine (allerdings nur) auf den ersten Blick in die gleiche Richtung wie die bisher vorgestellten Vorschläge gehende Argumentation findet man beispielsweise bei dem bekannten und in den Grundsatzfragen der Familienpolitik äußerst engagierten Sozialrichter Jürgen Borchert, der kurz vor der Bundestagswahl ein thematisch hier passendes Buch veröffentlicht hat: Sozialstaats-Dämmerung (2013). Darin bezieht er sich immer wieder auf die seiner Meinung nach krassen Benachteiligung, ja Ausbeutung der Familien in unserem Steuer- und vor allem Sozialversicherungssystem. Dabei beruft er sich auf zwei wegweisende Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts von 1992 („Trümmerfrauenurteil“) und von 2001 („Beitragskinderurteil“). Nur haben die Verfassungsrichter in diesen beiden Urteilen darauf abgestellt, dass es um eine systematische Entlastung der Familien auf der Beitragsseite gehen muss, nicht nur in der Pflegeversicherung, sondern in allen Zweigen der Sozialversicherung. Gerade die „individualistische Engführung“ der Beitragserhebung in der Sozialversicherung, die gleichsam blind ist gegenüber den Aufwendungen der Familien für ihre Kinder sowie die seit Jahren laufende Verschiebung von den direkten hin zu den indirekten Steuern haben ja zu dem beigetragen, was Borchert immer wieder anprangert: eine Überlastung der Familien und eine Umverteilung zugunsten der Kinderlosen.
Nun kann man dies zum einen über die Beitragsseite im engeren Sinne auflösen, also innerhalb des gegebenen Systems.
Wenn man aber anders als Sinn und IW keine weitere massive Absenkung des Rentenniveaus haben will, dann stellt sich im Kontext des beobachtbaren Strukturwandels die Aufgabe, das tradierte lohnbezogene Sozialversicherungssystem grundsätzlich zu überdenken. Borchert plädiert nach seiner umfassenden Analyse der teilweise perversen Umverteilungswirkungen in den bestehenden Systemen am Ende seines neuen Buches für eine „BürgerFAIRsicherung“ für die Bereiche Alter, Krankheit und Pflege – und meint damit eine Abkehr von einer Mittelgenerierung, die auf sozialversicherungspflichtige Arbeitseinkommen und die dann auch noch begrenzt bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen basiert und alle anderen relativ ungeschoren davon kommen lässt. Er spricht bei der Begründung für sein Modell bewusst den Bezug an zur Schweiz und den dort vorfindbaren Konstruktionsprinzipien einer „Alters- und Hinterlassenenversicherung“ (AHV).
Eine solche fundamentale Weiterentwicklung der großen Sicherungssysteme wäre tatsächlich nicht nur eine Aufgabe, sondern eine der wenigen überhaupt überzeugenden Argumente für ein Große Koalition, die mit 80% Stimmenanteil im Parlament über eine gewaltige Gestaltungsmacht verfügt, was aus demokratietheoretischer und -praktischer Sicht höchst bedenklich und ansonsten abzulehnen ist. Ein Umbau der großen sozialen Sicherungssysteme müsste neben der Beseitigung der offensichtlichen Verteilungsperversitäten beispielsweise gegenüber den Familien vor allem eine zukunftsfestere Finanzierung der großen Systeme zur Absicherung von zentralen Lebensrisiken schaffen. Und das bedeutet eben konsequenterweise eine Abkehr von der Fokussierung und damit letztendlich immer stärkeren Drangsalierung eines sich schwer unter Druck befindlichen, tendenziell immer kleiner werdenden Teilstücks des volkswirtschaftlichen Kuchens namens sozialversicherungspflichtige Erwerbsarbeitseinkommen und die dann wie gesagt auch noch nach oben begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenzen.
Kurzum: Wir brauchen eine Ausweitung der Finanzierungsgrundlagen auf alle Einkommensarten und eine Einbeziehung aller Bürger/innen in diese Kollektivfinanzierung und zugleich eine Begrenzung der Leistungen nach oben, um die notwendige starke Umverteilung nach unten überhaupt stemmen zu können.
In der nun wirklich keinerlei sozialistischer Zuneigungen verdächtigen Schweiz haben wir mit der AHV eine Art Blaupause für den eigentlich notwendigen, zumindest aber zu diskutierenden Systemumbau in Deutschland: Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist die obligatorische Rentenversicherung der Schweiz und sie bildet zusammen mit der Invalidenversicherung und den Ergänzungsleistungen die erste – staatliche – Säule des schweizerischen Dreisäulensystems und dient der angemessenen Sicherung des Existenzbedarfs. Hier nur einige wenige zentrale Punkte, die zugleich den erheblichen Unterschied zum deutschen System markieren:
Die AHV ist eine allgemeine und obligatorische Volksversicherung, die alle Personen umfasst, die in der Schweiz wohnen oder erwerbstätig sind. Beitragspflichtig sind alle Personen, die bei der AHV versichert sind, mit Ausnahme der Kinder. Sie sind zwar versichert und damit leistungsberechtigt (Kinder- und Waisenrenten), ohne selbst jedoch beitragspflichtig zu sein. Beitragspflichtig sind auch verheiratete Personen ohne Erwerbseinkommen. Ihr Beitrag gilt allerdings dann als bezahlt, wenn der erwerbstätige Ehepartner auf seinem Einkommen mindestens den doppelten Mindestbeitrag an die AHV entrichtet. Bei den abhängig Beschäftigten teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Prämie je hälftig (je 4,2 % des Bruttolohnes, insgesamt also 8,4%). Bei selbständig Erwerbenden richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen (max. 7,8 % vom Reineinkommen). Die Schweizer AHV weist selbst auf die erheblichen Umverteilungswirkungen hin: »Besserverdienende unterstützen schlechter gestellte Versicherte. Sie entrichten mehr Beiträge, als zur Finanzierung ihrer eigenen Rente nötig wäre, während wirtschaftlich schlechter Gestellte mehr Leistungen beziehen, als es ihren Beiträgen entsprechen würde. So findet ein Ausgleich zwischen Arm und Reich statt. Mit den Erziehungs- und den Betreuungsgutschriften kommt zudem die Solidarität kinderloser Personen mit Müttern und Vätern oder von Personen ohne Betreuungsaufgaben mit jenen, die sich um pflegebedürftige Verwandte kümmern, zum Tragen.« Die starke Umverteilung innerhalb dieses Systems wird auch deutlich, wenn man sich vor Augen führt, dass es zum einen eine Mindestrente gibt, durch die Geringverdiener auf ein existenzsicherndes Niveau gehoben werden (sollen), zum anderen aber gibt es auch eine Maximalrente – und das bei Beiträgen auf das Einkommen, die keine Beitragsbemessungsgrenze kennen. Die Altersrente wird aufgrund des durchschnittlichen Jahreseinkommens ermittelt. Dazu sind die Beitragsjahre, das aufgewertete Erwerbseinkommen sowie die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften maßgeblich. Derzeit beträgt die Minimalrente 1.170, die Maximalrente 2.340 Franken pro Monat. Verheiratete erhalten zusammen maximal 150 % der Maximalrente (Plafonierung).
Aber was soll’s: Noch nicht einmal in Ansätzen wird über solche fundamentalen Weiterentwicklungsfragen diskutiert, geschweige denn programmatisch in welche Koalitionsverhandlungen auch immer eingebracht. Denn die grundlegende Perspektive fehlt schlichtweg, man hat sich vollständig zurückgezogen auf eine Strategie des „muddling through“ innerhalb der jahrzehntealten Systeme, was aber den Effekt mit sich bringt, dass die kleinteiligen Eingriffe immer weniger Wirkungen zeigen (können).
Und was will nun die anstehende Große Koalition? Die nunmehr vorliegenden Ergebnisse aus den Verhandlungsrunden sind ernüchternd (vgl. hierzu Was Union und SPD bei der Rente wollen, der Beitrag basiert auf der Reuters-Meldung Schwarz-Rot plant „solidarische Lebensleistungsrente):
Die großen Streitpunkte wie die Finanzierung einer Besserstellung von Müttern bei der Rente oder die SPD-Forderung einer Rente ohne Abschläge mit 63 Jahren nach 45 Versicherungsjahren sind ungeklärt und werden von der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales an die große Verhandlungsrunde weitergereicht.
➔ Sowohl SPD („Solidarrente“) wie auch Teile der CDU/CSU („Lebensleistungsrente“) wollten und wollen das anschwellende Problem der Altersarmut mit einer Aufstockung niedriger Renten bis zu einem Betrag von 850 Euro pro Monat abmildern. Als Ergebnis ist herausgekommen – die „solidarische Lebensleistungsrente“, was jetzt kein Scherz ist. »Voraussetzung seien 40 Beitragsjahre in der Rentenversicherung, wobei auch bis zu fünf Jahre Arbeitslosigkeit als Beitragsjahre gelten sollen, heißt es in dem Entwurf der Arbeitsgruppe für den Koalitionsvertrag. Der erworbene Rentenanspruch soll auf bis zu 30 Rentenentgeltpunkte aufgewertet werden. Das wären derzeit rund 844 Euro im Monat. Die Zugangsvoraussetzungen sollen anfangs gelockert werden. Bis zum Jahr 2023 sollen 35 Beitragsjahre reichen. „Nach einigen Jahren“ soll aber private oder betriebliche Altersvorsorge eine weitere Bedingung sein. Einkommen aus anderen Quellen wird angerechnet.« Die Finanzierung soll aus Steuermitteln erfolgen.
➔ Bei den Erwerbsminderungsrenten (die sich in den vergangenen Jahren besonders schlecht entwickelt haben und ein Ticket in die Altersarmut darstellen, wenn man nicht auf maßgebliche andere Einkommensquellen zurückgreifen kann: vgl. hierzu ausführlicher die Analyse von Johannes Steffen: Erwerbsminderungsrenten im Sinkflug. Ursachen und Handlungsoptionen, Bremen, Mai 2013) beschränkt man sich auf eine kosmetische Operation. Hier »soll die sogenannte Zurechnungszeit in einem Schritt von 60 auf 62 Jahre angehoben werden. Die Rente wird dann so berechnet, als ob Erwerbsgeminderte bis zum 62. Lebensjahr Beiträge bezahlt hätten. Das erhöht die Durchschnittsrente um etwa 40 Euro monatlich – laut Rentenversicherung beträgt die durchschnittliche Erwerbsminderungsrente rund 700 Euro.«
➔ Und auch bei der geringfügigen Beschäftigung gibt es eine kleine Veränderung: »Für Minijobber bis 450 Euro, die dies nicht als Nebenjob und nicht als Schüler, Studenten oder Rentner machen, greift künftig die Rentenversicherungspflicht. Die in diesem Jahr eingeführte Ausstiegsklausel wird demnach abgeschafft. Minijobber zahlen aber nicht den vollen Beitrag, sondern nur die Differenz zwischen dem Pauschalbeitrag der Arbeitgeber in Höhe von 15 Prozent und dem Rentenbeitragssatz. Die Differenz beträgt derzeit 3,9 Prozentpunkte – was bei einem Minijob-Verdienst von 450 Euro monatlich 17,55 Euro wären.« An dieser hoch problematischen Beschäftigungsform ansonsten ändern will man – nichts.
➔ Und da war doch noch was – ja, die „Rente mit 67“, gerade in Arbeitnehmerkreisen eine der umstrittensten Weichenstellungen, für viele in Richtung massive lebenslange Rentenminderung durch die Abschläge, die mit einem vorzeitigen Rentenbezug verbunden sind. »Die Forderung der SPD, die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters bis zum Jahr 2029 auf dann 67 Jahre vorerst auszusetzen, findet sich nicht wieder«, so heißt es in dem FAZ-Bericht.
➔ Wie gesagt – der richtig große Brocken, die „Mütterrente“ sowie die abschlagsfreie Rente für langjährige Versicherte – und damit die beiden Punkte, die für die Kernklientel der beiden Parteien gedacht sind – müssen nun auf höchster Ebene entschieden werden.
Und damit keiner unruhig wird angesichts möglicher Kosten, die vor allem mit den letztgenannten Maßnahmen verbunden sind: »Alles, was finanzwirksam ist, steht unter dem Vorbehalt einer Gesamteinigung.« Dann kommt der Schäuble mit seinem Kassenbuch und vieles wird wie eine Seifenblase zerplatzen.