So viele Tote. Und fast jeder vierte Drogentote war jünger als 30 Jahre. Von einem „unübersichtlichen“ und „gefährlichen“ Drogenmarkt, Schnellschuss-Kommentaren und der unterrefinanzierten Resterampe des Suchthilfesystems

»2.150 Menschen sind im vergangenen Jahr in Deutschland an den Folgen ihres Drogenkonsums gestorben. Damit bleibt die Zahl der Drogentoten auf Rekordniveau.« So trocken beginnt eine Mitteilung des „Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen“, deren Überschrift eine weitere Schreckensbotschaft enthält: Jeder vierte Drogentote ist unter 30 Jahre: »Die Drogentoten werden immer jünger. Seit 2021 sind die Todesfälle unter 30 um mehr als die Hälfte gestiegen, bei den unter 20-Jährigen haben sie sich nahezu verdoppelt. Fast jeder vierte Drogentote ist heute jünger als 30 Jahre.«

Wir sprechen hier über 106 junge Menschen unter 20 Jahren, die 2025 als „Drogentote“ (im ganzen engen Sinne) gezählt worden sind. 

Hinweis: Die in der Abbildung dargestellte offizielle Anzahl an Drogentoten muss in mehrfacher Hinsicht kritisch bewertet werden. Man muss die Zahlen als eine (unrealistisch niedrige) Untergrenze verstehen, die das wahre Ausmaß deutlich unterschätzt. Die Kritik aus den Reihen der Sucht- und Drogenforscher bezieht sich vor allem auf die große Dunkelziffer, lückenhaften toxikologischen Untersuchungen und der engen Definition von „Drogentod“, die in der Statistik zur Anwendung kommt.

➞ Hohe Dunkelziffer: Die offiziellen Zahlen erfassen nur jene Fälle, in denen ein direkter Zusammenhang zwischen dem Konsum illegaler Substanzen und dem Tod polizeilich oder gerichtsmedizinisch zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Viele Drogentote, die beispielsweise einsam in Wohnungen oder auf der Straße sterben, werden oftmals nicht als solche registriert.

➞ Unvollständige Toxikologie: Nicht in allen Bundesländern oder Fällen werden umfassende toxikologische Blut- oder Gewebeuntersuchungen angeordnet. Häufig wird eine Todesursache (wie Herzversagen) primär bescheinigt, ohne standardmäßig nach Spuren von Betäubungsmitteln zu suchen.

➞ Mischkonsum und verdeckte Todesursachen: Sehr viele Todesfälle stehen im Zusammenhang mit sogenanntem Mischkonsum. Wenn beispielsweise psychoaktive Medikamente, Alkohol und illegale Drogen zusammen eingenommen werden, ist die Zuordnung zu einer spezifischen Todesursache extrem komplex. Oft wird nur die organische Todesursache dokumentiert, nicht aber die zugrundeliegende Sucht.

➞ Nicht-Berücksichtigung legaler Drogen: Ein zentraler Kritikpunkt in der öffentlichen Wahrnehmung ist, dass die offiziellen Statistiken nur illegale Substanzen auflisten. Die weitaus höheren Todeszahlen durch den Konsum von legalen Drogen wie Alkohol (jährlich über 70.000) und Tabak (jährlich über 120.000) fließen in diese Statistik nicht ein.

Hinzu kommt eine ➞ fehlerhafte Erfassung von Langzeitschäden: Todesfälle, die mittelbar durch jahrelangen Drogenkonsum (beispielsweise durch Hepatitis-C-Infektionen, HIV oder Herzmuskelschäden) entstehen, fallen oft aus der akuten Drogenstatistik heraus, obwohl der Konsum ursächlich war.1

Welche möglichen Ursachen für die Entwicklung werden genannt?

»Junge Menschen mischen Medikamente, Alkohol und andere Substanzen, oft ohne die tödlichen Risiken der Kombinationen zu kennen. Viele dieser jungen Menschen können die Risiken noch nicht oder nicht vollständig überschauen.« Mit diesen Worten wird der derzeitige Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck, zitiert.

»Auffällig ist, dass die jungen Drogentoten vor allem Medikamente konsumiert haben. Wenngleich in der Regel nicht alleine todesursächlich spielen Benzodiazepine, opioidhaltige Schmerzmittel und andere psychoaktive Arzneimittel überdurchschnittlich häufig eine Rolle. Gleichzeitig wird der Konsum immer riskanter: Mehr als vier von fünf Drogentoten starben nach dem Konsum mehrerer Substanzen gleichzeitig.«

»Die Zahl der Todesfälle, die unter anderem im Zusammenhang mit dem Konsum dieser Substanzen stehen, hat sich innerhalb von vier Jahren mehr als verdoppelt: von 365 Fällen im Jahr 2021 auf 769 Fälle im Jahr 2025. Gleichzeitig breiten sich synthetische Opioide weiter aus. Zum Beispiel bei Fentanyl wurden 118 Todesfälle registriert, über 20 Prozent mehr als im Vorjahr.«

Der Anstieg bei den jungen Todesopfern bereitet besondere Sorgen: Junge Konsumenten gehören in der Regel nicht zu den sogenannten offenen Straßenszenen, die es in Groß- und Mittelstädten gibt; dort ist das Durchschnittsalter höher. Sehr oft beziehen sie ihre Stoffe aus dem Internet, konsumiert wird häufig allein oder in kleinen Gruppen zu Hause.

Dazu der Drogenbeauftragte: »Der Drogenmarkt hat sich grundlegend verändert. Drogen, gefälschte Medikamente und hochriskante Mischungen sind heute oft nur wenige Klicks entfernt. Der Dealer an der Straßenecke ist längst nicht mehr das einzige Problem. Viele junge Menschen unterschätzen die Risiken, halten einzelne Substanzen für harmlos oder wissen nicht, wie gefährlich Mischkonsum mit Alkohol, Medikamenten oder anderen Drogen werden kann.«

Und er berichtet von neuen Erkenntnissen aus der Suchthilfe und dem Drug-Checking: »Wir sehen auf dem Markt Tabletten, die aussehen wie bekannte Medikamente, aber mit hochpotenten synthetischen Opioiden wie Nitazenen versetzt sind. Wer sie einnimmt, weiß oft nicht, was wirklich darin ist. Genau das macht sie so gefährlich. Schon kleinste Mengen können tödlich sein.«

Fazit: Insgesamt kann man aus den Zahlen ablesen, dass der Drogenmarkt unübersichtlicher und gefährlicher wird. Und: Mehr als vier von fünf Drogentoten starben nach dem gleichzeitigen Konsum mehrerer Substanzen („Mischkonsum“).

Der Joint war’s!? Die Teillegalisierung von Cannabis fällt einigen Schnellschuss-Kommentatoren bei der Ursachenanalyse ein

»In Deutschland wird der Drogenkonsum verharmlost. Der starke Anstieg der Drogentoten ist der Preis dafür.« Mit dieser steilen Behauptung beginnt der Kommentar von Thomas Jansen in der FAZ, der die Instrumentalisierung der Drogentoten für seine offensichtliche Abneigung die Teillegalisierung von Cannabis unter diese Überschrift gestellt hat: Das Cannabis-Gesetz gehört abgeschafft.2 Man muss dem Kommentator „entlastend“ in Rechnung stellen, dass er einen Satz des offiziellen Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung, also Hendrik Streeck (der vielen sicher aus der Virologen-Schwemme in der Corona-Pandemie in Erinnerung geblieben ist, der aber bis zu seiner Berufung als Beauftragter der Bundesregierung nicht als Sucht- und Drogenexperte aufgefallen ist), aufgreift. Der hat in seiner bereits zitierten Pressemitteilung im Kontext der Feststellung, dass fast jeder vierte Drogentote unter 30 ist, diesen Satz eingebaut: »Die Verharmlosung von Drogenkonsum hat einen Preis, den wir hier sehen.«

Jansen greift das explizit aus und formuliert: »Die Drogentoten werden immer jünger. Das sollte auch den letzten Cannabis-Verharmloser nachdenklich stimmen … die allgemeine Tendenz zur Verharmlosung von Rauschgift war in den vergangenen Jahren mit Händen zu greifen. Es wäre naiv anzunehmen, dass das an Jugendlichen spurlos vorbeigehe. Das gegen medizinischen Sachverstand verabschiedete Cannabis-Gesetz hat den Schutz der Gesundheit sträflich … vernachlässigt.«

Seine Schlussfolgerung: »Eine Rücknahme des Cannabis-Gesetzes würde die Lage nicht von heute auf morgen verbessern … Aber sie wäre zumindest ein Signal in die richtige Richtung.«Es soll hier gar nicht der Versuch einer vertiefenden inhaltlichen Auseinandersetzung gestartet werden. Aber die Argumentation ist schon eine erhebliche Verkürzung auf die –in der sucht- und drogenpolitischen und darunter auch der suchtmedizinischen Fachdiskussion übrigens umstrittene – These, dass der Cannabis-Konsum gleichsam am Anfang einer Wirkkette steht, die am Ende kausal zu einer wieder ansteigenden Zahl an Drogentoten beiträgt.3

➞ In den frühen 1980er Jahren wurde die Annahme, dass Cannabis ein „Tor“ zum Konsum von „härteren“ Drogen sei, als Rechtfertigung für das Verbot von Cannabis und die Verfolgung von Konsumenten in der politischen Diskussion verankert. Man spricht in diesem Kontext auch von der sogenannten „Gateway Theory“. In der modernen Suchtforschung wird die „Einstiegsdrogen“-These stark relativiert. Eine direkte Kausalitätsannahme, dass Cannabiskonsum unweigerlich zu „härteren“ Drogen führt, gilt als wissenschaftlich überholt. Die Gateway-Theorie legt nahe, dass Cannabiskonsum zum Konsum härterer Drogen führt, aber diese Annahme berücksichtigt nicht die Heterogenität von Faktoren, die den Drogenkonsum beeinflussen. Während viele Konsumenten härterer Drogen zuvor Cannabis konsumiert haben, impliziert diese messbare Korrelation aber keine Kausalität. Schon seit längerem wird das „Common-Liability-Modell“ (Modell der gemeinsamen Risikofaktoren bzw. der gemeinsamen Anfälligkeit) favorisiert, das individuelle und soziale Faktoren in den Vordergrund stellt.4

Und jetzt in die Untiefen des sozialpolitischen Systemversagens im Jahr 2026: Wenn den Resten eines hochspezialisierten Suchthilfesystems der finanzielle Stecker gezogen wird

Wenn man aus der Perspektive des Suchthilfesystems in die Mitteilung des Sucht- und Drogenbeauftragten der Bundesregierung schaut, dann findet man scheinbar hoffnungsvoll stimmende Ausführungen. So wird Hendrik Streeck mit diesen Worten zitiert:

»Wir haben in Deutschland ein gutes Suchthilfesystem, aber wir dürfen es nicht kaputtsparen. Gerade Jugendliche brauchen schneller Hilfe: ausreichend Entzugs- und Therapieplätze, Begleitung für Familien und Angebote, die sie erreichen, bevor aus Risiko ein Todesfall wird.«

Wer wird da nicht zustimmen?

Aber zugleich wird dem einen oder anderen an dieser Stelle in den Sinn kommen: An den Taten sollte man sie messen, nicht an den wohlfeilen Worten. Und ist nicht vor kurzem genau das Gegenteil von dem passiert, was der Sucht- und Drogenbeauftragte anmahnt mit der Formulierung „ausreichend Entzugs- und Therapieplätze“? Er hat das wohlwissend eingebunden in seine Aufforderung „wir dürfen es nicht kaputtsparen“. Aber genau das ist die Realität in unserem Land im Jahr 2026. Vor allem bei den Kindern und Jugendlichen, bei denen gerade der Anstieg der drogenbedingten Todesfälle beklagt wird.

Ende März 2026 musste man solche Schlagzeilen zur Kenntnis nehmen, die gerade bei einem auf der Bundesebene angesiedelten Sucht- und Drogenbeauftragten zahlreiche Aktivitäten hätten auslösen müssen: Größte Sucht-Klinik für Jugendliche macht dicht. Und die Headline wurde mit dem Untertitel versehen: Betroffener: „Leute in meiner Situation könnten abkratzen“.

Die beiden Autoren des Beitrags beginnen mit einem Einzelfall: »Mit 14 greift Nikita (heute 18) zum ersten Joint. Später kauft er sich Benzodiazepine auf dem Schulhof. Er will nichts mehr fühlen. Schule egal. Probleme egal. Alles egal. Zwei Entgiftungen, ein Rückfall. Heute ist er seit fünf Monaten clean – weil er in der Dietrich Bonhoeffer Klinik im niedersächsischen Ahlhorn Hilfe bekommen hat. Doch diese Chance werden andere Jugendliche nicht mehr erhalten. Denn das Geld fehlt.«

Warum ist das nicht nur ein lokal oder maximal regional bedeutsames Thema?

»Deutschlands größte Suchtklinik für Kinder und Jugendliche schließt zum 30. Juni. Die diakonische Leinerstift-Gruppe als Betreiber zieht, so sagt sie, wegen massiver Unterfinanzierung den Stecker. Damit fallen 60 der bundesweit nur 85 Reha-Plätze für suchtkranke Kinder und Jugendliche weg – bei mehr als 200.000 Betroffenen in Deutschland.«

Bundesweit.

Am Gelde hängt es. Lesen wir weiter:

»Bislang zahlte die vom Bund finanzierte Rentenversicherung die Reha, die sich an einen Entzug anschließt. Doch laut Wolfgang Vorwerk (50), Vorstand des Leinerstifts, reichte das Geld hinten und vorn nicht. Seine Rechnung: „Zuletzt haben wir 319,94 Euro inklusive Zulage pro Tag pro Patient bekommen, obwohl wir mindestens 500 bis 550 Euro bräuchten, um kostendeckend zu sein.“ Bereits 2025 machte die Klinik 1,5 Millionen Euro Minus. Vorwerk: „Als dann im Januar auch noch die Nachricht kam, dass ab 2027 eine Zulage in Höhe von 65,94 Euro wegfällt, war klar, dass wir aufgeben müssen.“«

➞ Zum Hintergrund: Ab 2027 erhalten alle Reha-Einrichtungen für Jugendliche im Rahmen einer Strukturreform denselben Grundpreis pro Patient – egal, wie aufwendig die Behandlung ist. Dabei entstehen etwa in einer orthopädischen Reha deutlich weniger Kosten als bei suchterkrankten Jugendlichen.

Und einige Wochen später, im Mai 2026 konnte man in dem Artikel Deutschlands größte Jugendsuchtklinik macht dicht lesen: » Das Ringen um den Fortbestand der bundesweit größten Fachklinik für suchtkranke Kinder und Jugendliche ist vorbei. Die Dietrich-Bonhoeffer-Klinik im niedersächsischen Ahlhorn bei Oldenburg stellt zum 30. Juni den Betrieb ein, weil die Deutsche Rentenversicherung (DRV) keine höheren Tagessätze zahlen will.« Der diakonische Träger sprach von „Systemversagen“ und einer „Katastrophe für die betroffenen Kinder und Jugendlichen und die Bundesrepublik Deutschland“.

Hier taucht auch Hendrik Streeck auf – und äußert sein Bedauern:

»Der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Hendrik Streeck (CDU), kritisierte am Montagabend die kompromisslose Haltung der Rentenversicherung. Deutschland gebe täglich 1,3 Milliarden Euro im Gesundheitswesen aus. „Und wir scheitern hier an 200 Euro pro Tag pro Kind.“«

Was bleiben wird ist ein Downgrading der bisherigen Versorgungsstrukturen: »Aus der Fachklinik solle nun eine Jugendhilfeeinrichtung werden, in der bis zu 22 Jugendliche mit Abhängigkeitserkrankungen betreut werden … Geplant seien Wohngruppen mit niedergelassenen … Therapeuten. Die Kinder- und Jugendpsychiatrie des Klinikums Oldenburg werde die medizinisch fachliche Versorgung übernehmen.«

Das ist kein annähernd adäquater Ersatz für das, was bisher in der medizinischen Nachsorgeeinrichtung getan wurde. Es fehlt künftig die vollumfängliche ärztliche und therapeutische Versorgung rund um die Uhr, die eine Rehabilitationsklinik übernehmen könne.

Und wieder einmal: Aus der Welt der letztendlichen Nicht-Zuständigkeiten

Das Absaufen lassen der Dietrich Bonhoeffer Klinik hat es bis in den Bundestag geschafft. Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt und am 2. Juni 2026 kam dann die Antwort der Bundesregierung:

➔ Situation der Suchthilfe und Suchtrehabilitation in Deutschland – Versorgungslage, Finanzierung und struktureller Handlungsbedarf. Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/6257 vom 02.06.2026

Die Antworten (bzw. die Nicht-Antworten) auf die einzelnen Fragen sind erhellend für das teilweise nur noch als kafkaesk zu charakterisierende „System“ in Deutschland. Das beginnt schon bei den Vorbemerkungen der Bundesregierung:

»Das Suchthilfesystem in Deutschland ist ein komplexes System. Für die Finanzierung von Leistungen für Kinder und Jugendliche sind eine Vielzahl von Akteuren zuständig. Eine bundeseinheitliche Steuerung ist im System nicht vorgesehen. Medizinische und psychiatrische Leistungen werden durch die Krankenversicherungsträger finanziert. Die medizinische Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen bei Abhängigkeitserkrankungen liegt in der Zuständigkeit verschiedener Träger, u. a. Krankenkassen, Einrichtungen der Jugendhilfe und Trägern der Rentenversicherung. Gemeinsam stellen sie eine umfassende Gesamtversorgung abhängigkeitserkrankter Kinder und Jugendlicher in Deutschland bereit.« (S. 3).

Und was sagt die Bundesregierung zu den Vorgängen rund um die Dietrich Bonhoeffer Klinik und dem damit verbundenen Wegbrechen fast aller Reha-Plätze für suchtkranke Kinder und Jugendliche in Deutschland? Die Antwort liest sich wie aus dem Lehrbuch:

»Die Bundesregierung nimmt keine Bewertung der Versorgungsverträge oder insgesamt der finanziellen Situation einzelner Rehabilitationseinrichtungen vor. Darüber hinaus übt die Bundesregierung keine Aufsicht über die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen sowie die Träger der Rentenversicherung aus und ist diesen gegenüber weder auskunftsanforderungsberechtigt noch weisungsbefugt. Auch finanzielle Unterstützungen einzelner Einrichtungen durch die Bundesregierung sind ausgeschlossen, da dies in die Verantwortung der Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen sowie der Träger der Rentenversicherung eingreifen würde. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund arbeiten die Träger der Rentenversicherung kontinuierlich daran, das Rehabilitationsangebot für Kin- der und Jugendliche mit Abhängigkeitserkrankungen weiter auszubauen. Der Bundesregierung ist die geplante Schließung der Dietrich Bonhoeffer Klinik in Ahlhorn bekannt.«

Und dann fällt der antwortgebenden Stelle noch ein, dass man doch einen eigenen Sucht- und Drogenbeauftragten hat:

»Der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen, Prof. Dr. Hendrik Streeck, hat sich für den Erhalt der Klinik eingesetzt. Er ist seit Sommer 2025 in regelmäßigem Austausch mit der Dietrich-Bonhoeffer-Klinik, den zuständigen Kostenträgern und politisch Verantwortlichen im Land Niedersachsen.«

Der Austausch hat aber genau nichts gebracht.

Man betont nochmals, dass verschiedene Akteure im Suchthilfesystem zuständig seien (und die Versorgung im Suchthilfesystem obliege nicht der Bundesregierung). Und das ist wirklich „entlastend“, denn man kann dann an dieser Stelle den folgenden Textbaustein einsetzen: »Mit dem Versorgungsauftrag haben diese auch die Aufgabe bestehende bzw. entstehende Versorgungslücken zu schließen.«

Bitte an einem anderen Eingang klingeln.

➞ Zur Vervollständigung sei hier darauf hingewiesen, dass die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in dem Untergang der Einrichtung kein wirkliches Problem erkennen kann (oder will). Sie hat sich bereits am 12. Mai 2026 mit dieser Mitteilung an die Öffentlichkeit gewandt: Ausreichende Reha-Möglichkeiten für suchterkrankte Kinder und Jugendliche – trotz Schließung der Dietrich-Bonhoeffer-Klinik. Die Die Deutsche Rentenversicherung bedauert die Betriebsaufgabe der Klinik, »weist aber die Verantwortung für das Scheitern eines wirtschaftlichen Weiterbetriebs von sich und stellt klar: Die Rehabilitation von jungen Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen ist auch künftig sichergestellt.«5

Fazit: 46 Jahre Erfahrung sind einem (nicht nur) refinanzierungsbedingten Systemversagen zum Opfer gefallen

Die bundesweit größte Suchtklinik für Kinder und Jugendliche in Ahlhorn (Landkreis Oldenburg) hat nach 46 Jahren ihren Betrieb eingestellt. Aus der Dietrich Bonhoeffer Klinik ist durch Trägerwechsel und Insolvenz der Reha-Plätze nun ein reduziertes Angebot mit zwei stationären Wohngruppen für suchtkranke Kinder und Jugendliche entstanden.

➞ »Unter dem Namen „Leinerstift LEE“ für „Leben, Entwickeln, Entfalten“ sind in Großefehn-Ahlhorn (Landkreis Oldenburg) zwei therapeutische Wohngruppen entstanden, wie der Träger Leinerstift mitteilte. Sie böten Platz für 22 Kinder und Jugendliche mit Suchterkrankungen zwischen zwölf und 17 Jahren. Ein angemessener Ersatz für die 60 weggefallenen Plätze in der bisherigen Reha-Klinik sei das nicht.« Und auch hier: Folge dem Geld. „Jugendhilfe“, das heißt, dass die neuen Plätze jetzt über die Jugendämter bezahlt werden. Für die Behandlung in der nun geschlossenen Reha-Klinik hatte dagegen die Deutsche Rentenversicherung gezahlt. (Quelle: Jugend-Suchtklinik in Ahlhorn geschlossen: Neue Wohngruppen öffnen, 02.07.2026)

Die Refinanzierungsprobleme im Fall der Dietrich Bonhoeffer Klinik basieren auf einem strukturellen Konflikt zwischen dem Klinikbetreiber und der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Es trafen massive wirtschaftliche Defizite auf starre gesetzliche Abrechnungssysteme.

➞ Für eine kostendeckende und therapeutisch intensive Behandlung forderte der Träger (Leinerstift) einen Tagessatz von 520 Euro pro Patient. Die Deutsche Rentenversicherung zahlte laut Angaben des Trägers im Rahmen ihres Vergütungssystems jedoch nur 320 Euro. Diese Lücke von 200 Euro pro Tag führte zu einem jährlichen Defizit von 1 bis 1,5 Millionen Euro.6

➞ Zuständigkeits-Wirrwarr (Schnittstellenproblem): Suchtkranke Jugendliche benötigen gleichzeitig Hilfen aus drei verschiedenen Bereichen: dem Gesundheitssystem (Krankenkassen), der Rentenversicherung (Reha) und der Jugendhilfe (Jugendämter). Die deutschen Sozialgesetzbücher sehen solche bereichsübergreifenden Finanzierungen kaum vor. Ein Antrag, die Klinik in den Landesbettenplan für Kinder- und Jugendpsychiatrie aufzunehmen, wurde laut dem Träger politisch auf die lange Bank geschoben.

➞ Keine Ausweichmöglichkeit in einen Sonderstatus: Ein Antrag des Leinerstifts auf Anerkennung der Klinik als Spezialeinrichtung – was individuelle, höhere Vergütungssätze erlaubt hätte – wurde von der Rentenversicherung mit der Begründung abgelehnt, die nötigen Voraussetzungen seien nicht erfüllt

Die Akte Dietrich Bonhoeffer Klinik ist nun also geschlossen (worden).

Fazit: Wieder einmal wurden wir Zeugen grundsätzlicher Probleme im hochgradig versäulten deutschen Sozial- und Gesundheitssystem mit einem Universum an wenn überhaupt Teil-Zuständigkeiten, einer institutionellen Landschaft, der ihre institutionenegoistischen Betriebsmotive verfolgen (z.B. die Umsetzung von Budgetrestriktionen in Vergütungsvereinbarungen, die viele Träger zu chronisch unterrefinanzierten Pflichtversorger machen) und dem Fehlen einer Gesamtverantwortung, so dass sich alle Beteiligten exkulpieren können nach dem Motto „Selbst wenn ich gerne wollen würde, mir sind die Hände gebunden aufgrund fehlender Zuständigkeit“. 

Und alle dürfen versichert sein: Das, was wir an dem Fallbeispiel der nun untergegangenen Dietrich Bonhoeffer Klinik exemplarisch studieren können, ist wahrlich nicht begrenzt auf einen ganz kleinen Ausschnitt aus der sozialpolitisch hoch relevanten Versorgungslandschaft. Das läuft in vielen anderen Bereichen auch ab.


Fußnoten

  1. Seit dem Jahr 2022 erfolgt die Erhebung und bundesweite Auswertung der Rauschgifttodesursachen in Zusammenarbeit zwischen dem BKA und dem IFT Institut für Therapieforschung München. Und seit dem Jahr 2022 wurden Änderungen bei der Zählweise der Rauschgifttodesfälle vorgenommen, die wenigstens etwas auf die seit langem vorgetragene Kritik eingeht. Vgl. dazu genauer die Erläuterungen am Ende der Darstellung Drogenbedingte Todesfälle 2025. Die jährlich mit Zeitverzögerung veröffentlichten „Bundeslagebilder Rauschkriftkriminalität“ des Bundeskriminalamts (BKA) kann man hier abrufen.
    ↩︎
  2. Man sollte an dieser Stelle in Erinnerung rufen, dass das Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis in Kraft (Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften, Cannabisgesetz – CanG) erst am 1. April 2024 in Kraft getreten ist.
    ↩︎
  3. Vgl. aus der umfangreichen Literatur mit Blick auf die anlaufende Evaluierung der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland nur als ein Beispiel der Arbeit von Anna Bindler und Andreea-Maria Stoica (2026): Cannabiskonsum nach Teillegalisierung stabil, Kokain nimmt seit Jahren zu, in: DIW Wochenbericht, Nr. 13/2026. Darin u.a.: »Die Anzahl derjenigen, die Cannabis konsumieren, steigt seit Jahren. Dabei hat die Teillegalisierung, zumindest auf den ersten Blick, bisher nicht über längerfristige Entwicklungen hinaus zu markanten Veränderungen geführt.« (S. 218). Die beiden Autorinnen kritisieren, dass die aktuelle Debatte zu stark auf Cannabis konzentriert sei, während andere Entwicklungen auf Drogenmärkten weniger öffentliche Beachtung finden. »Angesichts der Entwicklungen bei illegalen Substanzen wie Kokain und Crack, Methamphetamin und künftig voraussichtlich auch stärker synthetischen Opioiden sollte hier der Fokus liegen.« (S. 218).
    ↩︎
  4. Anders formuliert: Das „Common-Liability-Modell“ besagt, dass die Neigung zu Drogenmissbrauch oder Verhaltenssüchten weitgehend unspezifisch ist. Anstatt dass der Konsum einer „Einstiegsdroge“ (wie Cannabis) ursächlich zu härteren Drogen führt, ist die generelle Anfälligkeit durch eine Kombination aus genetischer Veranlagung, Umweltfaktoren und Persönlichkeitsmerkmalen (wie Impulsivität) bedingt. Vgl. als nur ein Beispiel aus der Forschung dazu den Beitrag von Genevieve F. Dash et al. (2024): Causation and Common Liability in the Progression of the U.S. Opioid Crisis, in: Journal of Studies on Alcohol and Drugs, Vol. 85, No. 1/2024, pp. 12-18. Das Konzept leistet einen Beitrag zur Beantwortung der Frage, warum bestimmte Verhaltensmuster (z. B. Substanzkonsumstörungen und psychische Erkrankungen) häufig gemeinsam auftreten. Ihnen liegen gemeinsame Risikofaktoren zugrunde.
    ↩︎
  5. In dieser Pressemitteilung der DRV taucht auch eine ganz andere Zahl an Behandlungsplätzen auf, die aber bis heute für Außenstehende nicht verifiziert werden kann: »Bundesweit verfügt die Rentenversicherung über 450 Reha-Plätze, die für die medizinische Rehabilitation von Kindern, Jugendlichen sowie jungen Erwachsenen mit Abhängigkeitserkrankungen zur Verfügung stehen.« Also 450 Plätze – das hört sich doch ganz anders an als die bereits zitierten und in den Medien kolportierten »bundesweit nur 85 Reha-Plätze für suchtkranke Kinder und Jugendliche.« Wo sind die vielen anderen Plätzen? Vielleicht kann mam eine Antwort ableiten aus den folgenden Ausführungen der DRV, wenn man etwas zwischen den Zeilen liest: »Schon heute ist es so, dass die Rehabilitation im Einzelfall auch in Einrichtungen für junge Erwachsene und Erwachsene mit Abhängigkeitserkrankungen erfolgen kann. Diese haben vergleichbare medizinische Behandlungskonzepte, die auf die Bedürfnisse dieser besonders vulnerablen Personengruppe abgestimmt sind.«
    ↩︎
  6. Hinzu kam im Vorfeld der dann auch vollzogenen Einstellung des Klinikbetriebs: Nach der ersten Schließungsankündigung verhängte die Rentenversicherung einen sofortigen Aufnahmestopp. Die Klinik lief schrittweise leer, wodurch die Einnahmen massiv einbrachen, während die Fixkosten für das Personal weiterliefen
    ↩︎