Zuweilen muss man zu dem Befund kommen, dass es so eine Art Wiedervorlagekalender gibt, der bereits durch das Dorf getriebene Themen nach einer gewissen Zeit wieder aufruft und für einen erneuten Moment in die öffentliche Berichterstattung verbunden mit einer eruptiven Debatte spült. Dabei ist es immer wieder faszinierend, wenn man dabei zur Kenntnis nehmen muss, das weite Teile der Medien und der politischen Akteure so tun, als ob da jetzt aber was wirklich ganz Neues gefunden und seziert wird.
Nehmen wir die Debatte über die Arbeitsunfähigkeit. Die (erneute) öffentliche Debatte über den angeblich zu hohen Krankenstand in Deutschland hatte ihren Startpunkt im Januar 2026, als Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bei einer Wahlkampfveranstaltung am 17. Januar 2026 in Bad Rappenau (Baden-Württemberg) öffentlich den hohen Krankenstand kritisierte und besonders die telefonische Krankschreibung als mögliche Ursache infrage stellte.»Im Schnitt kämen die Beschäftigten in Deutschland auf 14,5 Krankentage, sagte der CDU-Politiker bei einer Wahlkampfveranstaltung in Bad Rappenau bei Heilbronn. „Das sind fast drei Wochen, in denen die Menschen in Deutschland aus Krankheitsgründen nicht arbeiten. Ist das wirklich richtig? Ist das wirklich notwendig?“, so wird der Kanzler in dem Artikel „Wirklich notwendig?“ Merz kritisiert hohen Krankenstand zitiert. Und weiter heißt es dort: »Man müsse sich darüber unterhalten, wie man Anreize schaffe, dass die Menschen ihrer Beschäftigung nachgingen, so Merz. Als Beispiel nannte er die Möglichkeit einer telefonischen Krankschreibung. Diese gilt seit 2021, die Union dringt auf eine Abschaffung.«1
Und daran andockend setzte sich die Medienmaschinerie in Bewegung.
Nun wird der eine oder andere aufmerksame Beobachter an dieser Stelle innehalten und einwerfen: War da nicht vor einiger Zeit genau so etwas schon mal?
Ja, vor etwas mehr als einem Jahr, im Dezember 2024, tobte bereits eine vergleichbare Diskussion in diesem Land. So wurde hier beispielsweise am 7. Dezember 2024 der Beitrag Arbeitsunfähigkeit: Ein Land der krank machenden Arbeitnehmer? Oder doch alles nur eine Frage der Statistik? veröffentlicht.
➔ Auch im Jahr 2024 ging es u.a. um die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung: Der damalige Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte im September 2024 für Empörung gesorgt mit der Behauptung, dass es eine „Korrelation zwischen dem jährlichen Krankenstand in Deutschland und der Einführung der Maßnahme“ gebe, wobei mit „Maßnahme“ die telefonische Krankschreibung gemeint ist. Lindner, so haben es viele wahrgenommen, suggerierte damit, dass Menschen sich so freie Tage verschaffen wollen, obwohl sie gar nicht krank sind.
Auch wenn das in der letzten Runde relativiert bzw. widerlegt wurde: Erneut wird der angebliche Beitrag der telefonischen Krankschreibung in der aktuellen Debatte wieder aufgewärmt und bewusst mit dem mitlaufenden Blaumacher-Vorwurf den Leuten vor die Füße geworfen.
➔ Ein nicht zu unterschätzender Hebel für die Herstellung von Resonanz für den Blaumacher-Vorwurf (und seine Generalisierung) ist das Anknüpfen an die anekdotische Evidenz, die viele lebensweltlich abrufen können. Im Dezember 2024 wurde das hier so formuliert: »Ein nicht auflösbares Doppel-Problem bei solchen Behauptungen kann man so formulieren: Zum einen kennt fast jeder einzelne Beispiele um einen herum, in denen tatsächlich Missbrauch betrieben wird mit dem „Krankmachen“, wo sich jemand eine persönliche Auszeit nimmt, obgleich er oder sie arbeiten könnte. Diese Einzelfälle sind einem vor Augen, die vielen anderen „normalen“, also völlig berechtigten Fälle einer Arbeitsunfähigkeit weniger, vor allem nicht die Relationen der einen zu den anderen. Zum anderen gibt es das nun mal schwer bis gar nicht lösbare methodische Problem, wie man den Umfang der missbräuchlichen Arbeitsunfähigkeit erfassen soll, denn die wird a) logischerweise nirgendwo erfasst und b) selbst wenn man sich über Befragungen dem Volumen nähern wollte, wird man auf ein sehr eingeschränktes Antwortverhalten stoßen, mit der möglichen Folge einer Untererfassung des Phänomens.«
Und wieder haben viele Medien das aufgegriffen und sich daran abzuarbeiten versucht. Dabei hilft ein Blick auf das Volumen bzw. den anteiligen Beitrag dieser Option zum gesamten Arbeitsunfähigkeitsgeschehen:
➔ Der Anteil der telefonischen Krankschreibungen an allen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen liegt in der Größenordnung von 0,8 bis 1,3 Prozent.2
Man muss an dieser Stelle nicht wirklich weiter diskutieren, ob das eine irgendwie relevante Größenordnung ist. Sandra Mangiapane kommt in ihrer 2025 veröffentlichten Analyse vor dem Hintergrund der Nicht-Relevanz der telefonischen Krankschreibung zu dem Befund: »Wahrscheinlicher ist, dass ein Zusammenwirken eines postpandemisch höheren Infektionsgeschehens mit einer erhöhten Erfassungsrate von AU-Bescheinigungen seit der Einführung der eAU zu einem Anstieg der AU-Raten seit dem Jahr 2021 geführt hat.«
Was hier im Dezember 2024 am Ende bilanziert wurde, gilt vollständig am Jahresanfang 2026: Man kann »zum derzeitigen Stand der Erkenntnisse zusammenfassen, dass ein großer Teil des Niveaueffekts, den man in den AU-Daten sieht, schlichtweg auf eine bessere Erfassung der AU-Fälle zurückzuführen ist. Daraus kann man aber nicht kurzschließen, dass sich das Verhalten eines Teils der Beschäftigten nicht dahingehend verändert hat, dass man im Vergleich zu früher schneller und häufiger und wenn, dann eher kurz die Arbeitsunfähigkeit in Anspruch nimmt. Nur wie groß dieser Anteil ist, kann keiner seriös beantworten.
Mit einer solchen Erkenntnislage, wie sie hier dargestellt wurde, kann man aber sicher nicht die Abschaffung der telefonischen Krankmeldung bei bestimmten leichteren Erkrankungen begründen. Eine solche Abschaffung wäre empirisch derzeit in keiner Art und Wiese begründbar, aber sicher wäre der Verlust einer die Praxen und auch die Patienten entlastenden Möglichkeit.«
Und immer wieder diese höchst problematischen Vergleiche mit anderen Ländern
In der aktuellen Diskussion wird von interessierter Seite auch gerne ins Feld geführt, dass die Arbeitnehmer in Deutschland im Vergleich mit anderen Ländern offensichtlich schneller und häufiger schlapp machen (oder so tun). Der Krankenstand sei bei uns besonders hoch.
Nun muss man grundsätzlich aufpassen, bei diesen partiellen Ländervergleichen. Neben der hoch relevanten Frage, in welches Gesamtsystem die Arbeitsunfähigkeit eingebettet ist (also mit Blick auf Regelungen wie Lohnfortzahlung und Krankengeld betreffend und deren Anreizwirkungen hinsichtlich eines bestimmten Verhaltens) sollte man immer auch bedenken, ob man möglicherweise Äpfel mit Birnen vergleicht, wenn man nicht genau darauf achtet, was wie gemessen wird.
Dazu beispielsweise der Beitrag Krankenstand: Deutschland, der AU-Champion? Das geben vergleichende Erhebungen nicht her von Florian Staeck. Der Autor bezieht sich dabei auf diese IGES-Studie aus dem Jahr 2025:
➔ Susanne Hildebrandt und Thuy Ha Nguyen (2025): Krankheitsbedingte Fehlzeiten im europäischen Vergleich. Sonderanalyse zur Datenlage. Kurzbericht für die DAK-Gesundheit, Berlin, Januar 2025
Dort wird zur Vorsicht beim Vergleich von Krankenstandsdaten gemahnt. Tatsächlich sind die Entgeltleistungen bei krankheitsbedingten Fehlzeiten in Europa hochgradig unterschiedlich.
➞ Beispiel Lohnfortzahlung: »Hier ergeben sich nach Angaben von IGES drei Cluster von Ländern: Karenztage sind demnach etabliert in Estland, Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Portugal, Schweden, Spanien und Zypern. Ein eingeschränkte Lohnfortzahlung von 25 bis 90 Prozent existiert in Bulgarien, Kroatien, Niederlande, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Neun Staaten kennen in der ersten Phase eine 100-prozentige Lohnfortzahlung. Dazu gehören neben Deutschland Belgien, Dänemark, Finnland, Litauen, Luxemburg, Malta, Österreich und Norwegen.«»Ähnlich wie bei der Lohnfortzahlung gilt auch beim Krankengeld in Deutschland eine im internationalen Vergleich großzügige Regelung – ab der 6. Woche wird Krankengeld für bis zu 72 Wochen in einer Höhe von 70 Prozent gezahlt. Ähnlich komfortable Regelungen weist der IGES-Report für Portugal, Irland, Belgien und Finnland aus.«3
➞ Beispiel Erfassung der Arbeitsunfähigkeit: Noch schwieriger werden Vergleiche, wenn das Meldeverfahren für die Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt wird: »Denn ein verbindliches elektronisches Verfahren gab es – Stand 2024 – außer in Deutschland nur in Estland, Lettland und Polen. Die IGES-Autoren gehen daher davon aus, dass die krankheitsbedingten Fehlzeiten der Krankenversicherten hierzulande „sehr vollständig“ erfasst werden.4 In fast allen anderen untersuchten Ländern hingegen wird die Krankschreibung von den Arbeitnehmern an die Krankenkasse übermittelt – mithin das Verfahren wie in Deutschland vor Einführung der eAU. Daher geht IGES für die meisten anderen Länder von einer systematischen Untererfassung des Krankenstands aus.«5 Das sollte man schon wissen, wenn man mal eben „die“ krankheitsbedingt ausfallenden Arbeitstage unterschiedlicher Länder miteinander vergleicht.
Rein in die Betriebe
Man würde sich in die Tasche lügen, wenn man behauptet, dass es keinen Missbrauch der Arbeitsunfähigkeit gibt – das ist sicher auch jenseits der anekdotischen Evidenz schlichtweg mindestens so naiv wie eine generelle Infragestellung der Arbeitsmoral der Beschäftigten in Deutschland.
Aber neben möglicherweise verwerflichen Handelns Einzelner gibt es auch andere, teilweise erheblich wirksame Einflussfaktoren auf die Höhe des Krankenstandes. Das kann man einem interessanten Beispiel aus der Noch-Schlüsselbranche der deutschen Industrie verdeutlichen: der Automobilindustrie.
So berichtet Marcus Theurer in seinem Beitrag Zu viele Blaumacher? Nicht bei BMW!: Nach eigenen Angaben hat der Autobauer BMW, der deutschlandweit fast 90.000 Mitarbeiter beschäftigt, kein Problem wegen überhoher Krankenstände. Die Zahl der Arbeitsunfähigkeitstage liege „seit über zehn Jahren sowohl deutlich unter dem Niveau des Bundes als auch unter dem Vergleichswert der Branche“, so der Konzern.
»Und BMW nennt auch eine Zahl: 2025 betrug im eigenen Unternehmen die Krankenquote in Deutschland, also der Anteil der Fehltage an der Gesamtarbeitszeit, 3,6 Prozent. Enthalten sind darin auch die ersten Krankheitstage, für die kein ärztliches Attest erforderlich ist. Im Vergleich zu den Fehltagen in der deutschen Wirtschaft insgesamt und den Durchschnittswerten in der Metall- und Elektroindustrie stehe man mit der eigenen Quote gut da.«
Und das Unternehmen wird an dieser Stelle sogar von den Arbeitnehmervertretern unterstützt. Christiane Benner, die erste Vorsitzende der IG Metall, wird mit diesen Worten zitiert:
»Wenn Sie bei BMW öfter montags oder freitags fehlen, dann wird dem nachgegangen. Ich finde, das gehört auch zur Führung: sich Mühe machen, zu schauen, was nicht in Ordnung ist“, sagte Benner. Bei BMW gebe es „eine Kultur des Hinschauens“, lobte die Gewerkschaftschefin: „Man wird gefragt: Was war denn da los am Freitag? Brauchst du Unterstützung? Das ist eine andere Nummer, als wenn das kommentarlos hingenommen wird.“«
Übrigens: Der Stuttgarter BMW-Wettbewerber Mercedes hadert dagegen mit zu hohen Krankenquoten. Der Vorstandsvorsitzende beklagt, »dass der Krankenstand in Deutschland teilweise mehr als doppelt so hoch sei wie an Mercedes-Standorten in anderen Ländern.«
Fußnoten
- Zum Thema telefonische Krankschreibung geht bereits in diesem kurzen Zitat aus der Rede des Bundeskanzlers eine Menge durcheinander, deshalb hier die bereits im Dezember 2024 in diesem Blog zur Verfügung gestellte Aufklärung über die Historie und die Rahmenbedingungen: »Die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung wurde in Deutschland erstmals im Frühjahr 2020 eingeführt. Sie wurde als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie ins Leben gerufen, um die Arztpraxen zu entlasten und das Infektionsrisiko für Patienten und medizinisches Personal zu verringern. Die Regelung ermöglicht es, bei leichten Atemwegserkrankungen eine Krankschreibung nach einem telefonischen Gespräch mit dem Arzt oder der Ärztin zu bekommen. Ursprünglich war diese Möglichkeit zeitlich begrenzt, wurde jedoch mehrfach verlängert und angepasst. Ab dem 1. Juni 2022 lief die Sonderregelung jedoch aus, sodass eine telefonische Krankschreibung vorübergehend nicht mehr möglich war. Damals war man der Auffassung, dass die pandemische Lage unter Kontrolle sei und der reguläre Praxisbetrieb weitgehend wiederhergestellt war. Die Maßnahme wurde später wieder aktiviert, als die Infektionszahlen stiegen und ein erhöhtes Risiko in Arztpraxen bestand. Seit 2023 ist die telefonische Krankschreibung fester Bestandteil des Regelwerks zur Arbeitsunfähigkeit geworden. Vgl. dazu Telefonische Krankschreibung wieder möglich sowie den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 07.12.2023, sowie die Normierung in der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des G-BA. Allerdings ist diese Maßnahme weiterhin restriktiv ausgelegt: Die Möglichkeit telefonischer Krankschreibungen ist auf leichtere Erkrankungen wie Atemwegsinfekte beschränkt und der Patient muss in der Praxis bekannt sein. Eine Krankschreibung bis zu fünf Tagen ist möglich, ohne dass der Patient in der Praxis vorstellig werden muss. Und: Die Krankschreibung kann telefonisch nicht verlängert werden. Wer eine Folgebescheinigung benötigt, muss die Praxis aufsuchen.«
↩︎ - Vgl. ausführlicher Sandra Mangiapane (2025): Hat die telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu einem Anstieg der Krankschreibungen geführt? Ein Faktencheck auf der Basis von Abrechnungsdaten, in: Gesundheitswesen aktuell 2025, S. 34-52. Aus dem Fazit: »Auf Basis der vorhandenen Daten lassen sich keinerlei Hinweise auf einen unsachgemäßen Einsatz der telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Videosprechstunde ableiten … weisen die Auswertungen darauf hin, dass die Bedeutung der telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit einem Anteil von jährlich 0,8 bis 1,2 Prozent an allen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für die Gesamtentwicklung der AU-Fälle sehr gering ist, und dass damit der ab dem Jahr 2021 beobachtbare Anstieg des Krankenstandes nicht erklärt werden kann. Gleiches gilt für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Videosprechstunde, die mit einem jährlichen Anteil von 0,1 bis 0,4 Prozent an allen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen noch geringer ausfällt.« (S. 48).
↩︎ - Die IGES-Studie bilanziert im Lichte des internationalen Vergleichs zu der Hypothese, dass die großzügige Regelung der Entgeltfortzahlung in Deutschland einen Anreiz setzt für eine übermäßige Inanspruchnahme der Arbeitsunfähigkeit: „Erklärungsansätze, die allein auf Systemunterschiede bei der Entgeltfortzahlung abzielen, können die Unterschiede im Krankenstand zwischen den Ländern nicht erklären.“
↩︎ - Wobei man an dieser Stelle anmerken muss, dass zahlreiche betrieblich relevante AU-Fälle gar nicht in der ansonsten seit der eAU sehr vollständigen Statistik auftauchen (können) – wenn es die Möglichkeit gibt, bis zu drei Tage krankheitsbedingt zu Hause zu bleiben, ohne eine ärztliche AU-Bescheinigung beibringen zu müssen. Bei diesen ein- oder zweitägigen Arbeitsunfähigkeiten gibt es angeblich eine Häufung an Montagen und Freitagen.
↩︎ - Das wird an diesen Beispielen erläutert: »In Schweden zahlt die Krankenkasse ab dem 15. Fehltag Krankengeld. Die Meldung geht vom Arbeitgeber aus – die ersten 14 Tage gingen gar nicht in die Statistik der Krankenkasse ein, berichtet IGES. In den Niederlanden müssen Beschäftigte nach der Krankmeldung einen Antrag bei ihrer Krankenkasse stellen, um Krankengeld zu erhalten. Auch hier vermutet IGES durch die Zeitverzögerung, dass etliche Krankentage nicht erfasst werden.«
↩︎