Am 5. Mai 2025 wurde in Berlin der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode (2025 bis 2029) unter der schlicht gehaltenen Überschrift „Verantwortung für Deutschland“ unterschrieben – zehn Wochen nach der vorgezogenen Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 wurde damit das Fundament für die fünfte schwarz-rote Koalition in der Geschichte der Bundesrepublik gelegt.
Schaut man in das Kapitel „Arbeit und Soziales“, dann findet man diese Vorhabensbeschreibung:
»Viele soziale Leistungen sind unzureichend aufeinander abgestimmt. Wir wollen Leistungen zusammenfassen und besser aufeinander abstimmen, etwa durch die Zusammenführung von Wohngeld und Kinderzuschlag. Wir wollen, dass für Bezieherinnen und Bezieher von Sozialleistungen, insbesondere der Grundsicherung, immer Anreize bestehen, ein höheres Erwerbseinkommen zu erzielen oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen. Hierzu werden wir auch die Schnittstellen zur Grundsicherung in den Blick nehmen und die Hinzuverdienstregeln reformieren. Dazu gehört auch, die Transferentzugsraten in den unterschiedlichen Leistungssystemen besser aufeinander abzustimmen. Wir wollen, dass – wo immer möglich – Leistungen und Beratung aus einer Hand erbracht werden. Die Prozesse müssen digitalisiert werden. Die verfügbaren Daten sollen genutzt werden, um auf mögliche Leistungsansprüche hinzuweisen und die Beantragung zu vereinfachen.« (S. 15)
Das liest sich ambitioniert. Und als ob die Koalitionäre Angst vor der eigenen Aufgabenstellung bekommen haben, wird dann sogleich einer der vielen Kommissionen, auf denen sich die neue Schrumpf-GroKo verständigt hat (vgl. dazu generell den Beitrag Die Kommissionitis als sozialpolitische Grippewelle? Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD bringt auf alle Fälle eine neue Welle vom 16. April 2025), der Ball ins Feld geschossen:
»Die Komplexität von Zuständigkeiten und Schnittstellen in unserem Sozialstaat erfordert jedoch eine grundsätzliche Betrachtung und Reform. Wir setzen eine Kommission zur Sozialstaatsreform gemeinsam mit Ländern und Kommunen mit dem Auftrag zur Modernisierung und Entbürokratisierung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und der Verwaltungen ein, die innerhalb des vierten Quartals 2025 ein Ergebnis präsentiert. Die Kommission soll Empfehlungen entwickeln, wie unter anderem eine massive Rechtsvereinfachung, ein rascherer Vollzug, erhöhte Transparenz, die Vereinheitlichung des Einkommensbegriffs und die Zusammenlegung von Sozialleistungen erreicht werden können. Hierzu gehört auch die Möglichkeit der Pauschalierung von Leistungen. Ziel sind bürgerfreundlichere Leistungen aus einer Hand. Das soziale Schutzniveau wollen wir bewahren. Die Kommission soll auf diesem Wege die Wirksamkeit und Effizienz sozialstaatlicher Leistungen prüfen.« (S. 15, Hervorhebung nicht im Original).
Dem Sozialstaat soll reformatorisch über eine Kommission auf die Pelle gerückt werden
Und das ist nicht nur eine Absichtserklärung geblieben: Am 21. August 2025 hat dann die federführende Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) dann diese Meldung aus ihrem Haus verteilen lassen: Bundesministerin Bärbel Bas setzt Sozialstaatskommission ein. Reformvorschläge werden Ende 2025 vorgestellt: »Zur Erarbeitung von Vorschlägen für einen modernen und entbürokratisierten Sozialstaat unter Bewahrung des sozialen Schutzniveaus hat Bundesministerin Bärbel Bas eine erweiterte Regierungskommission mit Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen eingesetzt. Die Sozialstaatskommission nimmt ihre Arbeit im September auf und wird entsprechend des Koalitionsvertrages bis Ende 2025 ihre Ergebnisse in Form eines Abschlussberichts vorlegen.«
Und weiter heißt es: »In Fachgesprächen werden Expertise und Vorschläge der Sozialpartner, der Sozial- und Wirtschaftsverbände, des Bundesrechnungshofs und weiterer Stakeholder aus Wissenschaft und Praxis einschließlich des Normenkontrollrats und der Initiative für einen handlungsfähigen Staat einbezogen.«
Der Arbeitsauftrag an die Kommission wurde dann so eingefangen bzw. zugeschnitten: »Der Fokus liegt auf steuerfinanzierten Leistungen wie Bürgergeld, Wohngeld und Kinderzuschlag. Die Zusammenlegung von Sozialleistungen, die Beschleunigung von Verwaltungsabläufen und die Digitalisierung sind weitere Aufgabenstellungen.« Das nun ist ja nur ein sicher wichtiger Teil des Sozialstaats, aber die sozialstaatlichen Schwergewichte wie die Sozialversicherungen werden bei dieser Kommission ausgeklammert (und teilweise an andere Kommissionen verwiesen).
Die Kommission zur Sozialstaatsreform hat dann im September und Oktober 2025 mit knapp 100 “Stakeholdern“ sowie Fachexperten über mögliche Maßnahmen zur Reform steuerfinanzierter Sozialleistungen diskutiert.
Zunächst erhielten Vertreter der Sozialpartner, von Sozial- und Wirtschaftsverbänden, des Bundesrechnungshofs sowie der Sozialleistungsträger, die Gelegenheit, ihren spezifischen Handlungsbedarf im Sozialstaat zu skizzieren und konkrete Vorschläge einzubringen. In den anschließenden sechs Fachgesprächen skizzierten Wissenschaftler sowie Praktiker aus der Verwaltung Reformvorschläge entlang der Themenfelder, die sich aus dem Auftrag des Koalitionsvertrages ableiten lassen (die Stellungnahmen der von der Kommission im September 2025 angehörten Stakeholdern kann man auf der Webseite des BMAS einsehen und herunterladen).
»Im Rahmen von sogenannten Steckbriefen konnten die Beteiligten auf Basis von Gesprächen mit Fachleuten und Interessensvertretern Vorschläge einreichen. Viele betreffen die bekanntesten Leistungen wie Bürgergeld (geregelt im SGB II), Wohngeld (WoG)/Kinderzuschlag (KiZ) und Sozialhilfe (geregelt im SGB XII, u.a. Grundsicherung im Alter). Für die Zukunft der Grundsicherung insgesamt wurden mehrere Optionen besprochen«, berichtete Okan Bellikli in seinem am 7. Dezember 2025 veröffentlichten Beitrag Sozialstaatskommission: Welche Ideen diskutiert wurden.
➞ Bellikli hatte bereits Ende November 2025 in seinem Artikel Fünf Optionen: Sozialstaatskommission diskutiert umfassende Reform der Grundsicherung mit Blick auf die bedeutsame Grundsicherung darauf hingewiesen, dass die Kommission fünf Optionen für eine Vereinheitlichung des bisher aus zwei Teilen bestehenden Grundsicherungssystems – dem Bürgergeld auf der einen und Wohngeld plus Kinderzuschlag (KiZ) auf der anderen Seite – sieht: »Zwei der Optionen sehen eine Abschaffung von Wohngeld/KiZ vor, in den anderen drei würden beide zusammengelegt zu einem „Wohn- und Familienzuschuss“ (WFZ). Dieser könnte etwa zentral von der Familienkasse verwaltet werden. Drei der Optionen sehen zudem eine Zusammenlegung von SGB II (Bürgergeld) und SGB XII (Sozialhilfe, u.a. Grundsicherung im Alter) vor. In jeder Variante würden die Definitionen von Begriffen wie Einkommen und Vermögen vereinheitlicht. Statt der Verwaltung durch die Jobcenter „wäre auch die Schaffung einer neuen Behörde (z.B. Sozialbürgerhaus) denkbar“, heißt es. Als Vorbild gilt hier München, wo die wichtigen Leistungen unter einem Dach in zwölf Sozialbürgerhäusern angeboten werden.«
Allerdings: »In drei der fünf Konstellationen wäre wahrscheinlich eine Grundgesetz-Änderung nötig, wegen einer sogenannten Mischverwaltung, die bisher grundsätzlich verboten ist. Dabei geht es um das Zusammenwirken von Bund und Ländern bei der Ausführung von Verwaltungsaufgaben.«
Bellikli hat in diesem Zusammenhang auf einen Ansatz hingewiesen, der ein „Zielbild für einen neuen Sozialstaat“ beinhaltet: »Als mögliche „große Lösung“ wird ein System skizziert, in dem alle genannten Leistungen zusammengeführt würden. Die Verantwortung würde dann bei den Ländern liegen. Diese könnten die Aufgaben dann an die Kommunen übertragen, „die dafür eigene Transferleistungsämter einrichten“, heißt es in dem Entwurf. Die Jobcenter wären in diesem Szenario weiter für die Vermittlung in den Arbeitsmarkt zuständig und könnten sich „gezielt auf diese Aufgaben konzentrieren“.«
Zurück zu den Vorschlägen, über die Bellikli im Dezember 2025 berichtet hat. Sein Beitrag enthält zahlreiche Ideen und Reformvorschläge, die innerhalb der folgenden fünf Themenfelder diskutiert wurden bzw. werden:
Themenfeld A: Verbesserung von Erwerbsanreizen
Themenfeld B: Neusystematisierung der Sozialleistungen
Themenfeld C: Digitalisierung und Modernisierung der Sozialverwaltung
Themenfeld D: Rechtsvereinfachung
Themenfeld E: Verbesserung der Transparenz1
Es soll doch (vor allem) billiger werden durch die Reform
Am 6. Januar 2026 nun hat Okan Bellikli erneut berichtet über den Arbeitsfortschritt der Kommission, die Ende Januar ihren Abschlussbericht veröffentlichen wird – die Sozialstaatskommission war zuletzt in die Verlängerung gegangen, damit noch weitere Modellrechnungen und Gutachten berücksichtigt werden können.: Sozialstaatskommission: Welche Reform welche Einsparungen bringen könnte, so ist sein Beitrag überschrieben. Das ifo-Institut, das ZEW und das IAB haben im Auftrag des BMAS „Mikrosimulationen von Reformoptionen steuerfinanzierter Sozialleistungen“ erstellt. Die Berechnungen beziehen sich auf drei „Arbeitspakete“:
Arbeitspaket 1: Zusammenlegung von Wohngeld und Kinderzuschlag
Arbeitspaket 2: Zusammenlegung von Wohngeld und Kinderzuschlag mit dem Bürgergeld
Arbeitspaket 3: Ein vom individuellen Bruttoeinkommen abhängiger „Erwerbsbonus“. Dabei handelt es sich um eine auszahlbare Steuergutschrift, auch bekannt als negative Einkommensteuer.
➞ Im November 2025 hatte der ehemalige grüne Bundestagsabgeordnete Wolfgang Strengmann-Kuhn gemeinsam mit Michael Opielka und Stefan Bach einen ähnlich gelagerten Vorschlag veröffentlicht: Wolfgang Strengmann-Kuhn, Michael Opielka und Stefan Bach (2025): Ein integriertes Steuer- und Sozialtransfersystem zur Absicherung des Existenzminimums, Duisburg/Bremen: DIFIS – Deutsches Institut für Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung, November 2025 sowie ausführlicher die Langfassung der Studie. Aus der Zusammenfassung: »In Deutschland gibt es nicht die eine Grundsicherung, sondern mehrere Grundsicherungssysteme für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen: Neben dem (bisherigen) Bürgergeld gibt es Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII, u.a. für ältere und erwerbsgeminderte Menschen, sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Geflüchtete. Auch die Leistungen nach dem BAföG dienen der Existenzsicherung. Hinzu kommen diverse Leistungen für Menschen mit geringen Einkommen oberhalb des Grundsicherungsniveaus, insbesondere der Kinderzuschlag und das Wohngeld. Diese Vielzahl von Sozialleistungen wird von verschiedenen Institutionen organisiert und ist für die meisten Bürger*innen nicht zu durchschauen. Die Folge davon ist, dass die Leistungen häufig nicht bei denen ankommen, für die sie gedacht sind. Die Nichtinanspruchnahmequote ist sehr hoch, bei manchen Leistungen sogar weniger als die Hälfte der Anspruchsberechtigten. Ein integriertes Steuer-Transfer-System (ISTS) kann diese strukturellen Probleme lösen, indem es die Sicherung des Existenzminimums automatisiert, digitalisiert und entstigmatisiert. Der … Reformvorschlag kombiniert steuerbasierte Leistungen (Basisgeld, Kindergrundsicherung, pauschale Wohnkosten) mit einem integrierten Steuer-Transfer-Tarif, der Arbeitsanreize erhöht und zu mehr Gerechtigkeit beiträgt.«
Interessant sind die Rechenergebnisse der Institute die drei Arbeitspakete betreffend:
Je nach Option und etwaiger Verhaltensanpassung bei Betroffenen – etwa mit Blick auf Arbeitsanreize und die Inanspruchnahme von Leistungen – schätzen die Institute unterschiedliche fiskalische Effekte:
Arbeitspaket 1: Mehrausgaben von 2,4 Milliarden Euro bis Einsparungen von 4,1 Milliarden Euro.
Arbeitspaket 2: Einsparungen zwischen 1,7 und 4,9 Milliarden Euro.
Arbeitspaket 3: Mehrausgaben von 3,8 Milliarden Euro bis 4,3 Milliarden Euro pro Jahr.2
Man kann an diesem Ausschnitt der vielen diskutierten Maßnahmen erkennen, mit welchen Unsicherheiten die konkreten Abschätzungen der finanziellen Folgen einzelner Reformmaßnahmen verbunden sind – und das unterm Strich nicht immer Einsparungen herauskommen, sondern teilweise auch ganz erhebliche Mehrausgabenbedarfe.
Man wird sehen, was es als Empfehlung in den Abschlussbericht der Kommission oder abgeschwächt als „Prüfauftrag“ schafft. Und was zwar diskutiert, gewogen und dann (monetär oder verfassungsrechtlich) für zu schwer befunden wurde, um am Ende des Monats noch über die Ziellinie geschoben werden kann (bzw. darf).
Fußnoten
- In dem Themenfeld „Verbesserung der Transparenz“ gibt es nur einen „Platzhalter“, so kommt das rüber: »Aus- und Fortbildung für die Sozialverwaltung: Steigerung der Bürgerfreundlichkeit durch mehr Kenntnisse bei den Mitarbeitenden über die allgemeinen Vorschriften des Sozialgesetzbuches und über Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz.«
↩︎ - Allerdings wurden hier mögliche Einsparungen bei Bürokratiekosten infolge einer Abschaffung der Verwaltung von Kinderzuschlag und Wohngeld wurden nicht berücksichtigt. ↩︎