Ein Milliardenschaden beim berufsständischen Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin durch versenkte Beitragsmittel. Und nicht nur dort droht den an sich „guten Risiken“ eine wackelige Alterssicherung

Im August 2025 wurde hier der Beitrag Berufsständische Versorgungswerke – eine ganz eigene Säule der Alterssicherung. Bei einigen wackelt das kapitalgedeckte Fundament veröffentlicht und – für den einen oder anderen überraschend – auf ein ganz eigenes Sondersystem in der vielgestaltigen Welt der Alterssicherung in unserem Land hingewiesen. Wenn über „die“ Rente diskutiert wird, dann geht es meistens, zuweilen ausschließlich um die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung (GRV). Regelmäßig taucht noch der Hinweis auf das von den „normalen“ Renten abgesonderte System der Beamtenversorgung mit den Pensionen auf, wobei die vereinfachende Gegenüberstellung der getrennten Systeme garantiert den Blutdruck des Publikums (außerhalb der Beamtenschaft) in hochgradig gefährliche Höhen zu treiben vermag.

In dem Beitrag aus dem August 2025 wurden ausgeführt, dass es eine weitere durchaus gewichtige Gruppe gibt, die sich aus der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ausklinken kann und die viele Menschen gar nicht vor Augen oder im Sinn haben, wenn es um „die“ Rentenversicherung geht:

»Darunter sind dann sogar sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer – nur dass die nicht den allgemeinen Sozialversicherungszweig der GRV bedienen müssen, sondern sie lösen die auch bei ihnen bestehende Versicherungspflicht ein, in dem sie in eine eigene Gruppenkasse einzahlen und darüber dann dort Ansprüche auf Alterssicherungsleistungen erwerben. Und anders als im kollektiven Großen sparen sie die im wahrsten Sinne des Wortes an.« Wir haben es hier also mit einem kapitalgedeckten System der Alterssicherung zu tun.

Es geht um die sogenannten – vom Namen verstaubt daherkommenden – „berufsständischen Versorgungswerke“. Es handelt sich um die Pflichtversorgung der Angehörigen der so genannten verkammerten freien Berufe. In diesen eigenen Absicherungseinrichtungen findet man Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, psychologische Psychotherapeuten und Ingenieure.Man ahnt schon, wir sprechen hier nicht von einer zu vernachlässigenden Größenordnung und zugleich befinden sich in diesen Berufen – von Ausnahmen abgesehen – sicher überdurchschnittlich viele versicherungsökonomisch „guten Risiken“ gemessen an den in vielen Fällen eher überdurchschnittlichen Einkommen, die in den freien Berufen erwirtschaftet werden (können).1 Wie viele sind es nun, die sich aus dem großen Kollektiv der gesetzlichen Rentenversicherung verabschiedet haben? Kurz gesagt: Es sind fast eine Million Menschen.

➔ In Deutschland bestehen gegenwärtig 91 berufsständische Versorgungswerke für die Angehörigen der kammerfähigen freien Berufe. Im Jahr 2023 gab es 938.613 beitragszahlende Mitglieder der berufsständischen Versorgungswerke – und gleichzeitig 340.674 Altersruhegeldempfänger. Zusammen verwalten die Versorgungswerke ein Vermögen von 290 Milliarden Euro.

Bereits im vergangenen Jahr musste dann aber auch schon berichtet werden unter der zusammenfassenden Überschrift: Von der Binse zur Wahrheit: Geld anlegen kann Rendite bringen, aber auch erhebliche (Vermögens)Verluste. Damit sollten solche Entwicklungen abgebildet werden: Die berufsständischen Versorgungswerke investieren einen Teil der eingesammelten Beiträge ihrer Mitglieder an den Finanz- und Kapitalmärkten. In der Phase niedriger Zinsen hatten einige Versorgungswerke neben klassischen, relativ sicheren, aber auch renditeschwachen Anleihen verstärkt in riskantere Anlagen investiert, etwa Immobilien.

In jüngster Zeit gab es dann einige Berichte über finanzielle Schieflagen durch riskante Investitionen. Daraus resultieren dann solche Meldungen:

Zwei Versorgungswerke aus Schleswig-Holstein – die Apothekerversorgung und das Versorgungswerk der Zahnärzte – haben sich mit einem Immobilienprojekt im Frankfurter Bankenviertel finanziell übernommen. Das hatte Folgen: Die Apotheker konnten infolge der Abschreibungen keine Rentenerhöhungen vornehmen, während die Zahnärzte ihre Zinsänderungsreserven in Anspruch nehmen mussten.

Ein Großteil der investierten Gelder ist verloren. Auch das Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) hat Millionen mit Büroprojekten in Frankfurt am Main verloren.

Der vorläufige Spitzenreiter im Versenken von Beitragsmitteln oder: Da ist vielen Zahnärzte der Bohrer aus der Hand und sie selbst in Ohnmacht gefallen

Ein wahrer Abgrund hat sich seit dem vergangenen Jahr bei einem Teil der Zahnärzte aufgetan – konkret geht es um gut 10.000 Zahnärzte in Berlin, Brandenburg und Bremen. Timo Pache und Thomas Steinmann berichten dazu unter der Überschrift Beiträge versenkt: Berliner Zahnärzten droht Milliardenschaden Anfang November 2025: »Mit den Pflichtbeiträgen seiner Mitglieder hat das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin in Unternehmen und Immobilien investiert. Immer mehr Beteiligungen entpuppen sich als Fehlschläge.« Vor allem die schrittweise bekannt gewordene (noch nicht endgültige) Schadenssumme hat dann so manchen aus den Schuhen gehauen: »Die Finanzkrise beim Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) ist dramatischer als bisher bekannt. Wegen massiver Fehlinvestments rechnet das Versorgungswerk mittlerweile mit einem Schaden im hohen dreistelligen Millionenbereich … Dabei handele es sich um eine vorläufige Schätzung.«

Und dann legen die beiden Verfasser noch einen drauf, denn nach ihren Informationen könnte der Abwertungsbedarf bei den Beteiligungen der Versorgungseinrichtung am Ende sogar bis zu 1 Mrd. Euro betragen.

Eine Milliarde Euro Verlust – beim Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB)?

Damit die Größenordnung und die daraus resultieren Folgen für die Alterssicherung klar werden:»Das entspricht fast der Hälfte des Anlagevermögens von 2,2 Mrd. Euro, aus dem das VZB die Renten seiner mehr als 10.000 Mitglieder in Berlin, Brandenburg und Bremen finanziert. Diese müssen sich auf tiefe Einschnitte bei Renten.«2

Schaut man zurück, dann muss man schon zur Kenntnis nehmen, dass es das VZB heftig getrieben hat: »Ab 2013 beteiligte sich das VZB an rund zwei Dutzend Start-ups und anderen Unternehmen aus allen möglichen Branchen – darunter ein Lkw-Logistiker, der Berliner Digitalversicherer Element und eine Recyclingfirma in den USA. Hinzu kamen zahlreiche Immobilienbeteiligungen an Gesellschaften, Fonds und Projekten, darunter Hotels und Luxusresorts auf Ibiza, Sardinien und in Schottland.

Die meisten Firmen, an denen das VZB Anteile hält, sind zuletzt jedoch in die Insolvenz gerutscht oder kämpfen mit Schieflagen, sodass hohe Abwertungen fällig werden. Hinzu kommt, dass das VZB an viele dieser Unternehmen und ihre Projekte auch noch Darlehen von mehreren Hundert Millionen Euro vergeben hat – teils zu Zeitpunkten, als diese schon in großen Problemen steckten. Ein großer Teil dieser oft unbesicherten Darlehen dürfte nun ebenfalls verloren sein.«

Bereits einen Monat später, im Dezember 2025, wurde dann die Zahl noch nach oben korrigiert: »Das Versorgungswerk der Berliner Zahnärztekammer (VZB) rechnet aktuell mit einem Verlust in Höhe von 1,1 Milliarden Euro«, so diese Meldung: Zahnärzte rechnen mit Milliardenverlust bei Altersversorgung. Mit der Einschränkung, die Zahlen seien „vorläufige Schätzungen. Das abschließende Ergebnis wird voraussichtlich im ersten Quartal 2026 vorliegen.“

Und das mehr als angeschlagene Versorgungswerk wird mit diesen nach Rettung durch Dritte rufenden Worten zitiert: „Eindringlich“ wird die Ministerin „ersucht“, die Kontrolle über das in finanzielle Schieflage geratene Versorgungswerk zu übernehmen. Außerdem brauche es dringend ein „Sondervermögen des Bundes“, um den „eingetretenen Schaden auszugleichen und die Funktionsfähigkeit der Einrichtungen dauerhaft sicherzustellen“.

Sogar ein „Systemkollaps“ wird an die Wand gemalt: Wenn die Altersversorgung Tausender Zahnärzte nicht vom Bund gesichert werde, drohten „massive Abwanderungsbewegungen insbesondere junger Zahnärztinnen und Zahnärzte“. Damit, so heißt es weiter, „stünde die Sicherstellung der ambulanten Versorgung ernsthaft infrage“.

Keine wirkliche Überraschung

Über Jahrzehnte sorgten die Erträge der VZB-Anlagen für eine gute Altersversorgung der Zahnärzte. Nun könnte man annehmen, dass der Schlamassel durch eine außergewöhnliche und von keinem vorhersehbare Entwicklung, eben schlichtweg durch Pech der VZB-Anlagespezialisten zustande gekommen ist.

Dem kann und muss man allerdings entgegen halten, dass es schon seit längerem Hinweise auf nicht nur Einzelfälle bei den Schieflagen der Versorgungswerke gegeben hat – und das in der Vergangenheit die Einschaltung der Finanzaufsicht gefordert wurde, um hier überhaupt etwas Transparenz zu schaffen. Aber die dafür zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wollte nicht.

So wurde bereits im April 2024 über den folgenden Hintergrund berichtet:

»In Zeiten niedriger Zinsen gerieten Pensionskassen und -fonds immer wieder in die Schlagzeilen. Einige Anbieter waren die Sorgenkinder der Branche, bevor die Zinswende infolge des Ukraine-Krieges für Entspannung sorgte, sie konnten hohe Zinsgarantien an Kundinnen und Kunden teilweise nicht mehr bedienen und mussten sogar laufende Renten kürzen. 40 Einrichtungen befanden sich zwischenzeitlich in engerer Manndeckung der BaFin, wurden also strenger beaufsichtigt, weil die Finanzaufsicht mittelfristig finanzielle Probleme auf die Anbieter zukommen sah. Doch mittlerweile können viele dieser Einrichtungen die eingesammelten Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern wieder lukrativer anlegen – Sie zählen indirekt zu den Krisengewinnern.«Vor diesem Hintergrund muss dann die Entscheidung der BaFin im April 2024 gesehen werden, sie wolle Pensionskassen und Versorgungswerke nicht stärker beaufsichtigen – trotz wiederholter Krisenmeldungen aus der Branche.3

»Die damalige Entscheidung galt als Entlastung für die Institutionen, die eigenverantwortlich agieren. Heute zeigt sich die Kehrseite: fehlende Kontrolle bedeutet auch größere Haftungsrisiken für die Mitglieder.«

Es ist mindestens problematisch, dass Versorgungswerke, anders als Lebens- und Rentenversicherungen, nicht von der BaFin beaufsichtigt werden.

Aus den mittlerweile bekannt gewordenen Fällen kann man das Fazit ziehen, dass selbst gut aufgestellte Versorgungseinrichtungen nicht immun gegen Marktrisiken, Zinswenden und Fehleinschätzungen im Asset Management sind. Und das geht weiter über Einzelfälle hinaus.

Aber wird denn da überhaupt nicht hingeschaut? Doch, aber offensichtlich hat man nichts erkannt

Schaut man sich die formale Beschreibung der bestehenden Regelungen an, dann stellt sich schon die Frage, wie es zu so einer vollständigen Bruchlandung hat kommen können. Dazu aus dem Beitrag „Rentenkasse“ der Zahnärzte will Prüfer für Milliarden-Verlust verantwortlich machen von René Althammer und Jo Goll:

»Das VZB wurde 1965 gegründet. Verantwortlich für die Organisation und den Geschäftsbetrieb sind die Mitglieder, also Zahnärztinnen und Zahnärzte selbst. Sie wählen einen Verwaltungsausschuss, der die Geschäfte führt, und einen Aufsichtsausschuss, der den Verwaltungsausschuss kontrolliert.

Um die Sicherheit der Altersversorge zu gewährleisten, regeln Verordnungen, wie das Kapital möglichst sicher angelegt werden darf. Wirtschaftsprüfer müssen jährlich einen Abschlussbericht erstellen, Versicherungsmathematiker berechnen, ob Kapitalerträge und Beiträge ausreichen, um die Renten der Mitglieder sicherzustellen. Die Anlagen und Investitionen werden hinsichtlich möglicher Risiken durch Banken oder spezialisierte Berater analysiert.

Und über all dem übt die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe die sogenannte Versicherungsaufsicht aus. Das alles soll sicherstellen, dass die Mitglieder der Versorgungswerke im Alter ihre Rente erhalten.«

Die Aufgaben der für die Versicherungsaufsicht zuständigen Senatsverwaltung sind im § 25 Berliner Heilberufekammergesetz (BlnHKG) gergelt: Die Senatsverwaltung überwacht die „ausreichende Wahrung der Belange der Mitglieder“ der Versorgungswerke, hat darauf zu achten, dass die Versorgungswerke „jederzeit in der Lage sind, ihre Verpflichtungen“ zu erfüllen und ihr Kapital „in geeigneten Vermögenswerten“ anlegen.

»Was geeignete Vermögenswerte sein können, dass wird wiederum bundesweit durch die Anlageverordnung geregelt, die – verkürzt ausgedrückt – regelt, wie das Kapital sicher investiert werden sollte. Wird dagegen verstoßen, kann die Aufsichtsbehörde anordnen, dass die „Missstände“ beseitigt werden.«

Nun kommt der Vorwurf an die Senatsverwaltung, die sei ihrer Verantwortung als Aufsichtsbehörde nicht nachgekommen. Und was antwortet die?

»Die Senatsverwaltung teilt auf Anfrage des rbb mit, dass keine „Einstandspflicht (…) gegenüber Versorgungseinrichtungen besteht“. Unabhängig davon könne man sich zu Einzelheiten nicht äußern, es gelte das sogenannte „aufsichtsrechtliche Geheimnis“.«

Und da ist dann noch die ApoBank, die zweimal jährlich ein „Risikoreporting“ erstellt und dem man entnehmen können soll, ob die Risiken noch tragbar waren oder nicht. »Die Bank wollte sich gegenüber rbb24 Recherche nicht zu „konkreten Kundenverbindungen“ äußern, wies aber eine „etwaige Mitschuld an den in der Öffentlichkeit kolportierten Verlusten des VZB“ zurück.«Die neue Führung des VZB in Schieflage »wirft der Bank vor, dass die von ihr erstellten Risiko-Analysen fehlerbehaftet seien und „die tatsächlichen Verhältnisse“ verschleiert hätten. Es sei eine Situation gezeichnet worden, „in der alles rechtmäßig und kaufmännisch vernünftig erschien.“ Und deshalb müsse die Bank „Schadenersatz“ leisten.«4

Man muss wissen: Was wann wo und in welchem Umfang investiert wurde, darüber entschied im Kern der mit Zahnärzten besetzte Verwaltungsausschuss. Die haben über die Anlagestrategie und somit über die Verwendung von Hunderten Millionen Euro entschieden (und so ist das auch in den meisten anderen Versorgungswerken). »Neben den Ehrenamtlern, die sich um die Altersversorgung der Mitglieder kümmerten, gab es noch einen hauptamtlichen Verwaltungsdirektor und eine Portfoliomanagerin. Beide wurden inzwischen entlassen.« Zwei Personen, die Entscheidungen für ein Portfolio von gut zwei Milliarden Euro vorbereiteten und „betreuten“.

Zur Erinnerung: Wir sprechen hier nicht über den Umgang mit „Spielgeld“ oder zu viel Geld, das man irgendwie anlegen will, sondern über Beitragsmittel von Pflichtversicherten, aus deren Verzinsung dann die Renten des eigenen Kollektivs gezahlt werden müssen.

Nein, nicht nur Berlin. Auch in Bayern kracht es

Sollte der eine oder andere auf die Idee kommen, dass das eben kein Wunder ist, weil in Berlin sowieso nichts mehr funktioniert, der mag den Blick nach Bayern richten.

Aus dem Freistaat wurde im Januar 2026 unter der Überschrift Bayerische Versorgungskammer verzockt 690 Millionen Euro berichtet:

»Fast 700 Millionen Euro weg, ein nicht zu bemessender Reputationsschaden, und bald schon drohen weitere kritische Fragen: Die Bayerische Versorgungskammer (BVK) versinkt im Chaos rund um missglückte US-Investments. Bei diesen hat die Pensionskasse rund 1,6 Milliarden Euro in Immobilienprojekte in den USA gesteckt. Dazu zählen die Transamerica-Pyramide in San Francisco, Luxushotels in Miami Beach und teure Objekte in Manhattan, die heute teils leer stehen oder verkauft werden – sich jedenfalls anders entwickelt haben als geplant.«

Allein für das Jahr 2024 musste die deutsche Pensionskasse mehr als 160 Millionen Euro auf ein 800-Millionen-Euro-Investment abschreiben, und zuletzt teilte sie mit, dass sie sogar eher mit einer Abschreibung in Höhe von 690 Millionen Euro rechne.

Auch hier bewegen wir uns in der Welt der berufsständischen Versorgungswerke: »Betroffen sind die Mitglieder diverser bayerischer Versorgungswerke, für die die Bayerische Versorgungskammer Geld anlegt. Versichert bei der BVK sind vornehmlich Ärzte, Anwälte, Schornsteinfeger und andere freie Berufe.«

➔ »Die Bayerische Versorgungskammer führt die Geschäfte von zwölf berufsständischen und kommunalen Altersversorgungseinrichtungen – auch die Apothekerversorgung ist dabei. Sie ist zwar vor allem für die Berufsstandsangehörigen in Bayern zuständig. Aber auch Angehörige freier Berufe in anderen Bundesländern haben sich zum Teil den Versorgungseinrichtungen in Bayern durch Staatsverträge angeschlossen. So ist sie beispielsweise auch das Versorgungswerk der Apothekerinnen und Apotheker in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Insgesamt verwaltet die BVK als Dachorganisation ein Anlagevermögen von 117 Milliarden Euro. Zuständig ist sie für die Alterssicherung von insgesamt rund 2,7 Millionen Mitgliedern bzw. Leistungsempfängern.« (Quelle: Verzockte Millionen: Bayerische Versorgungskammer in Bedrängnis).

Mit Kapitalanlagen von 117 Milliarden Euro und 2,7 Millionen Versicherten ist die BVK eine der größten öffentlichen Pensionskassen in Deutschland.

Damit die eingezahlten Beiträge nicht an Wert verlieren, ist die BVK gehalten, diese in konservative Wertanlagen zu investieren, die im Durchschnitt mit zwei oder drei Prozent verzinst werden.

Auch hier stellt sich wir in Berlin die Frage nach der Aufsicht:

»Beaufsichtigt wird die Versorgungskammer vom bayerischen Innenministerium. Wobei das Innenministerium laut Gesetz zwar nicht jedes einzelne Investment absegnet, aber sehr wohl den Geschäftsplan inklusive des Anlageplans genehmigt und außerdem für die Bestellung des Vorstandes zuständig ist.«

Aber auch hier das gleiche Muster wie in Berlin:

»Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte eine Verantwortung seiner Behörde zuletzt von sich gewiesen.« Eine risikolose Kapitalanlage gebe es eben nicht.

Für die Aufsicht sind die jeweiligen Landesbehörden zuständig. „Ist das historisch gewachsen? Ja. Ist das ideal? Nein“ – mit diesen Worten wird der Rechtsanwalt Gregor Asshoff in dem Beitrag Wie riskante Investments die Altersvorsorge gefährden zitiert. Asshoff war bis vor wenigen Monaten Vorstand bei der Soka-Bau-Pensionskasse, der nach Mitgliedern größten in Deutschland. Anders als Versicherungen sind Versorgungswerke nicht zwingend an bestimmte Anlageklassen gebunden. Sie können daher weniger in sicherere Staatsanleihen investieren und stattdessen mehr in Unternehmensbeteiligungen oder eben Immobilien. 

Im Zusammenspiel mit dem offensichtlichen System der organisierten Nichtverantwortung und einem auf Kapitaldeckung basierenden System sollte das beunruhigen.


Fußnoten

  1. Schaut man sich das durchschnittliche Altersruhegeld an, das 2023 bei 2.222 Euro pro Monat lag, denn erkennt man einen deutlich höheren Durchschnittswert als bei den Renten in der gesetzlichen Rentenversicherung, was auch damit zusammenhängt, dass in den Versorgungswerken in der Regel besser verdienende Mitglieder abgesichert sind, die auch höhere Beiträge entrichten (als monatlicher Durchschnittsbeitrag werden 1.100,81 Euro für Ende 2023 genannt).
    ↩︎
  2. Für die Zahnärzte in Berlin, Brandenburg und Bremen, um deren Altersversorgung sich das VZB kümmert, sind die Konsequenzen schon heute sichtbar. Ende 2025 wurde ihnen mitgeteilt, dass ihr Pflichtbeitrag von 1.529,50 auf 1.605,50 Euro pro Monat steigt. Entziehen können sie sich dieser Forderung eigentlich nicht, denn sie sind Pflichtmitglieder im Versorgungswerk. Angeblich beabsichtigen jetzt Dutzende, vor allem jüngerer Zahnärzte, Widerspruch gegen die neuen Beitragsbescheide einzulegen. Sie wollen mit den geforderten höheren Beiträgen nicht weiter in ein Fass ohne Boden einzahlen.
    ↩︎
  3. Vgl. dazu ausführlicher den Beitrag von Mirko Wenig vom 23.04.2024: BaFin will Kosten bei Pensionskassen und -fonds nicht strenger beaufsichtigen. Die BaFin selbst hatte dazu diesen Beitrag veröffentlicht: BaFin-Studie: Kosten im Griff? mit diesem Fazit: »Die durchschnittlichen Gesamtkosten deutscher Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) sind nicht zu hoch, lautet der Befund der BaFin. Das ist eine gute Nachricht für die Versorgungsberechtigten und Arbeitgeber, aber auch für die EbAV selbst. Weil es kein strukturelles Kostenproblem gibt, ist auch ein umfassendes und regelmäßiges Kosten-Berichtswesen an die BaFin überflüssig. Zu den EbAV zählen in Deutschland Pensionskassen und Pensionsfonds.«
    ↩︎
  4. »Dem rbb liegt eine Risikoanalyse der Apo-Bank aus dem Juni 2024 vor. Unter der Überschrift „Kundenindividuelle Vorgaben für die Analysen“ gibt es auf Seite 67 zwei Punkte, die vielleicht auch den Experten in der für die Versicherungsaufsicht zuständigen Senatsverwaltung hätten auffallen müssen. Zum einen kann man dort lesen, dass der Kunde – also das VZB – einen guten Teil der sogenannten „Risikoeinstufungen“ der Kapitalanlagen selbst vorgegeben habe. Zum anderen wird darauf hingewiesen, dass „Darlehen“ an Unternehmen, an denen das VZB selbst beteiligt ist, als „IG“ geratet werden – auf Wunsch des Kunden. „IG“ steht dabei für Investment Grade, also im Sinne der Vorschriften ein zulässiges Investment. Das Problem dabei ist, dass Vorgaben wie diese in das Prüfergebnis einfließen … Das heißt eigentlich, dass ein Teil des Prüfungsergebnisses durch die „kundenindividuellen Vorgaben“ eigentlich schon vorgegeben war.«
    Das ist nun wirklich nicht das, was man sich unter einer „Prüfung“ vorstellt. ↩︎