„Wir haben uns viele Dinge angeschaut und gesehen, bei der Pharmaindustrie ist die Zitrone ausgepresst“. Mit diesen Worten wird der Chef des Bundeskanzleramtes, Thorsten Frei (CDU), in dem Beitrag Bundesregierung macht Pharmaindustrie große Versprechungen zitiert, der Ende November 2025 veröffentlicht wurde. Das wird man auf Seiten der Arzneimittelhersteller gerne gehört haben.
»Bei der Jahresversammlung des Branchenverbands Pharma Deutschland beteuerten Vertreter von Bundesgesundheitsministerium (BMG) und Bundeskanzleramt, der Branche weit entgegenkommen zu wollen. In Zeiten wirtschaftlicher Stagnation will die Bundesregierung keinen Zweifel daran aufkommen lassen, dass sie die Pharmaindustrie als einen der letzten prosperierenden Wirtschaftszweige bei der Reform der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht weiter belasten will.« Und offensichtlich war der Kanzleramtsminister Frei so richtig in Fahrt: „Ich bin der Überzeugung, dass erfolgreiche Unternehmen kein Geld vom Staat brauchen, sondern dass es reicht, ihnen keine Knüppel zwischen die Beine zu werfen.“
Das wurde laut dem Bericht im Deutschen Ärzteblatt von der Wortwahl nur noch vom parlamentarischen Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Tino Sorge (CDU), übertroffen, der bei der Jahresversammlung den Anwesenden zugerufen hat: „Die Pharmaindustrie ist der Lebensbaum der deutschen Wirtschaft“. Da kann dann dieses Angebot auch nicht mehr überraschen: „Die Türen im BMG stehen Ihnen immer offen“.
Immerhin hat er noch eine sozialpolitisch relevante Ansage hinterhergeschoben: »Worüber er hingegen nicht diskutieren wolle, sei die Frage, ob Behandlungen bei Menschen ab einem bestimmten Lebensalter rein aus der Kostenperspektive betrachtet werden sollten, erklärte er mit einem Seitenhieb auf seinen Parteifreund und Bundesdrogenbeauftragten Hendrik Streeck.«
➔ Exkurs: Von älteren Menschen, die angeblich „tot operiert“ werden und altersrationierten Hüftgelenken: Der CDU-Gesundheitspolitiker und Drogenbeauftragte der Bundesregierung Hendrik Streeck hatte in Frage gestellt, ob hochbetagten Menschen noch besonders teure Medikamente verordnet werden sollten – „es gibt einfach Phasen im Leben, wo man bestimmte Medikamente auch nicht mehr einfach so benutzen sollte“, so Streeck in der Talksendung „Meinungsfreiheit“ des Senders Welt TV. »Streeck wies in der Sendung beispielhaft auf fortgeschrittene Krebserkrankungen hin und den hypothetischen Fall, dass eine neue Studie über Möglichkeiten herauskomme, die Sterblichkeit um zehn Prozent zu reduzieren. „Wenn man das aber bei einer 100-Jährigen macht, dann ist die Frage: Will man wirklich diese teuren Medikamente?“«, kann man diesem Bericht entnehmen: Regierung tadelt Gesundheitspolitiker Streeck. Dort wird auch ausgeführt, dass sich die Bundesregierung von diesem Vorstoß distanziere. »Es wäre ratsam, bestimmte Themen zunächst vernünftig vorzubereiten«, so die nur formal höflich formulierte Anmerkung des stellvertretende Regierungssprecher Steffen Meyer. Dem offensichtlich unterausgelasteten Drogenbeauftragten der Bundesregierung ging es keineswegs um die überschaubare Zahl an Über-Hundertjährigen, die trotz ihres biblisch hohen Alters im Alpha-Kampf der Medizin gegen den Tod traktiert werden, sondern er benutzt das Zustimmung heischende Bild für eine ganz andere bekannte Stoßrichtung: Streeck kritisierte eine „Vollkasko-Mentalität“ der Bürger.
Wie so vieles andere auch sind das nun keine neuen Vorstöße. Der eine oder andere wird sich vielleicht noch an den August des Jahres 2003 erinnern. Im damaligen Sommerloch hatte der mittlerweile verstorbene Vorsitzende der Jungen Union, Philipp Mißfelder, mit der Äußerung von sich reden gemacht, wonach er „nichts davon halte, wenn 85-Jährige noch künstliche Hüftgelenke auf Kosten der Solidargemeinschaft bekommen sollten.“
Weitere Streicheleinheiten
Jetzt aber wieder zurück zu dem Bericht über die Jahresversammlung des Branchenverbands Pharma Deutschland. Auch Karl Broich, Präsident des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), verwies bei der Veranstaltung darauf, dass der Pharmabranche keine weiteren Belastungen aufgebürdet werden sollten. „Wir haben von unserer Seite aus gesehen, dass die Schraube überdreht wurde“, wird er zitiert. Folge sei die Abwanderung der Generikaproduktion nach Asien gewesen. Die dadurch entstandene Abhängigkeit sei während der COVID-19-Pandemie allzu deutlich geworden, so der EU-Kommissar für Gesundheit, Oliver Várhelyi, der ebenfalls die anwesenden Pharmavertreter zu beglücken versuchte. Die EU-Kommission arbeite deshalb eng mit dem EU-Parlament zusammen, um mit dem Pharmapaket Erleichterungen für die Branche umzusetzen. „Wir wollen die Verzögerungen und die Kosten minimieren, die Innovationen hemmen“, erklärte er. „Ihr Sektor ist sehr wichtig für Europa und wir bringen große Veränderungen voran, um ihn zu unterstützen.“
Keiner der Regierungspolitiker störte die Jahresversammlung von Pharma Deutschland auch nur mit einem Hinweis auf die Debatte über eine Kostensenkung bei den massiv steigenden Erstattungsbeträgen für patentgeschützte Arzneimittel.
Von Arzneimittelausgaben der Krankenkassen auf Rekordhöhe und (angeblich) preisregulierungsumgehenden Pharmaunternehmen
»Die GKV-Arzneimittelausgaben haben 2024 erneut Rekordniveau erreicht – getrieben durch patentgeschützte Arzneimittel, deren Evidenz zum Zeitpunkt der Markteinführung häufig noch begrenzt ist und die nur für kleine Patientengruppen vorgesehen sind.« So beginnt eine Mitteilung vom Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) und dem AOK-Bundesverband anlässlich der Veröffentlichung des „Arzneimittel-Kompass 2025“. Der steht unter dem Titel „Die Preisfrage: Wege zu fairen Lösungen“.
➔ Helmut Schröder et al. (Hrsg.) (2025): Arzneimittel-Kompass 2025. Die Preisfrage: Wege zu fairen Lösungen, Berlin 2025
Dort wird deutlich gemacht, dass der starke Ausgabenanstieg seit 2011 insbesondere durch strukturelle Änderungen getrieben wird. So entfallen inzwischen 54 Prozent der Arzneimittelkosten auf patentgeschützte Produkte.
Und es geht hier um viel Geld (der Beitragszahler). Die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung lagen im Jahr 2024 bei 59,3 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr ist dieser Ausgabenblock um mehr als 9 Prozent gestiegen.
„Im ersten Halbjahr 2025 sind die Netto-Arzneimittelausgaben wiederum um knapp 5 Prozent gestiegen und für das Gesamtjahr gehen wir von einer Zunahme von mehr als 5 Prozent aus. Angesichts aktuell fehlender gesetzlicher Maßnahmen werden die Ausgaben auch 2026 ungebrochen um denselben Prozentsatz steigen“, wird Helmut Schröder, Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) und Mitherausgeber des Arzneimittel-Kompass 2025, zitiert.
Wir sprechen hier nicht über einen Nischenbereich oder gar homöopathische Gelddosen:
»Die Arzneimittelausgaben 2024 bilden den zweitgrößten Ausgabenposten in der GKV. Allein gegenüber dem Vorjahr sind die Ausgaben für Medikamente um rund 10 Prozent gestiegen und im Vergleich zu 2011 – in diesem Jahr wurde das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) mit dem Ziel der Preisregulierung bei den innovativen Arzneimitteln eingeführt – um gut 125 Prozent.«
Während der Anteil patentgeschützter Arzneimittel 2024 bei 54 Prozent der Gesamtkosten lag, belief sich ihr Anteil an verordneten Tagesdosen im gleichen Jahr auf nur sieben Prozent.
Nun hatte man sich eigentlich mit dem AMNOG1 Steuerungswirkungen aufgrund der dort enthaltenen frühen Nutzenbewertung und nachgelagerten Preisverhandlung versprochen.
Aber diese Steuerungswirkungen werden – so der Vorwurf der AOK – „durch Umgehungsstrategien der pharmazeutischen Unternehmen ausgehöhlt“. Weiter heißt es: »Dadurch kommt es wieder zunehmend zu einer Entkopplung zwischen Preis und therapeutischem Nutzen. So können selbst Arzneimittel ohne belegten Zusatznutzen hohe Erstattungsbeträge erzielen.«
Wie soll so eine Umgehungsstrategie aussehen? Wie wäre es mit der „Orphanisierung“?
»Zu den Strategien der Pharmaunternehmen, die zur Verschiebung der Ausgabenlast hin zu neuen Arzneimitteln geführt haben, zählt unter anderem die sogenannte „Orphanisierung“.2 Dabei konzentrieren sich Hersteller zunehmend auf Arzneimittel für seltene Erkrankungen, da bei diesen Erkrankungen bis zu einer Umsatzschwelle von 30 Millionen Euro (bis Ende 2022: 50 Millionen Euro) kein Nutzennachweis erfolgen muss. Dadurch wird das AMNOG-Verfahren, welches den Zusatznutzen eines Arzneimittels als Grundlage für die Bestimmung eines angemessenen Erstattungsbetrags nimmt, umgangen. 2024 gab es 42 Neueinführungen, darunter 24 Orphan-Arzneimittel. Insgesamt machten Orphan-Arzneimittel einen Versorgungsanteil von weniger als einem Promille und einen Kostenanteil von knapp 14 Prozent an den Gesamtkosten aus.«
Umgehungsstrategien schlagen sich auch in den Packungspreisen nieder, wird kritisch hervorgehoben:
»So stiegen die Durchschnittspreise pro Packung im Patentmarkt zwischen 2015 und 2024 von 4.100 Euro auf 7.700 Euro. Laut Arzneimittel-Kompass entfielen 2024 zudem über 48 Prozent des gesamten Bruttoumsatzes im Arzneimittelmarkt auf Packungen mit einem Preis von über 1.000 Euro.«
Die Umsätze mit hochpreisigen Arzneimitteln haben sich in den letzten zehn Jahren nahezu verdreifacht.
Die Orientierung am Zusatznutzen im Vergleich zur bisherigen Therapie, wie sie im AMNOG normiert ist, greife zu kurz, „die Integration einer ökonomischen Bewertungskomponente, die Kosten und Nutzen klar in Relation setzt“, wird anstelle des bisherigen Regelwerks von Seiten des WIdO gefordert.
Aus den Reihen des AOK-Bundesverbandes wird unter anderem gefordert, »dass Medikamente mit unsicherer Evidenz und hohem medizinischem Bedarf nur noch in qualifizierten Zentren eingesetzt werden sollten. Außerdem sollten Pharma- Unternehmen den Erstattungsbetrag für neue Arzneimittel in den ersten sechs Monaten nicht mehr frei wählen dürfen, sondern es sollte ein Interimspreis gelten.« Es wird auch darauf hingewiesen, dass eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel Entlastung bei den Kostenträgern bringen würde.
Im neuen Arzneimittel-Kompass wird zudem die Kritik vorgetragen, dass die Öffentlichkeit oft doppelt für Arzneimittel zahlen würde. Wie das?
Künftig sollten die Forschungs- und Entwicklungskosten der Pharmaindustrie transparent gemacht werden. Denn der aktuelle Mangel an Transparenz führt oft zu einer doppelten öffentlichen Finanzierung von Arzneimitteln: Einmal über Steuern, die über die Forschungsförderung auch den Pharma-Unternehmen zu Gute kommen, und zudem über die Kosten für Arzneimittel – deren hohen Preise seitens der Pharma-Hersteller vor allem auch über die teure Ausgaben für Forschung und Entwicklung, gerechtfertigt werden. »Derzeit macht sich die Pharmaindustrie das Fehlen einer standardisierten Berichterstattung über öffentliche F&E-Ausgaben zunutze, um den Mythos aufrechtzuerhalten, ganz allein Unsummen dafür auszugeben.« So Claudia Wild vom Austrian Institute for Health Technology Assessment, die gemeinsam mit Daniel Fabian den Beitrag „Öffentliche Beiträge zur Arzneimittelentwicklung“ im Arzneimittel-Kompass 2025 verfasst hat.
Fazit und Ausblick
Das geht ja jetzt alles in eine Richtung, die den Pharmaunternehmen nun gar nicht passen würde. Vor diesem Hintergrund – und mit dem Arzneimittel-Kompass wird nun schon seit Jahren der Pharma-Markt kritisch beleuchtet – muss dann am Ende dieses Beitrags wieder an die mehr als beruhigenden Lobpreisungen der Regierungspolitiker bei der Jahresversammlung von Pharma Deutschland erinnert werden. Der in der Vergangenheit wie eine Zitrone ausgepresste Lebensbaum unseres Landes bedarf der Hege und Pflege und deshalb bleiben die aus Sicht der Branche Folterwerkzeuge sicher im Keller der Krankenkassen eingelagert. Diese Prognose kann man sicher machen.
Fußnoten
- Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz – AMNOG) ist 2011 in Kraft getreten, das die Preisgestaltung innovativer Medikamente reguliert, indem der Preis an deren Zusatznutzen gegenüber bestehenden Therapien gekoppelt wird, um eine Balance zwischen Innovation und Bezahlbarkeit zu schaffen. Es etablierte die sogenannte „frühe Nutzenbewertung“ durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), die entscheidet, ob ein neues Medikament einen Mehrwert für Patienten hat und wie hoch der Erstattungsbetrag sein soll. Das Hauptziel des AMNOg war eine Begrenzung der stark steigenden Arzneimittelkosten der gesetzlichen Krankenversicherung durch eine Preisregulierung, Jedes neue, erstattungsfähige Medikament nach der Markteinführung auf seinen therapeutischen Mehrwert bewertet werden. Der Preis wird basierend auf dem Zusatznutzen im Vergleich zur besten vorhandenen Therapie („zweckmäßige Vergleichstherapie“) verhandelt. Vgl. z.B. BMG (2010): Die Spreu vom Weizen trennen. Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG), Berlin: Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Dezember 2010.
↩︎ - Der Begriff „Orphanisierung“ hat seine Wurzeln im Griechischen: „orphanos“ = elternlos, verlassen. Der englische Terminus „orphan“ für Waise bezieht sich direkt auf diese Wortherkunft. Der heute verwendete Begriff „Orphanisierung“ ist sprachlich abgeleitet von „Orphan Disease“ bzw. „Orphan Drug“. Was haben Medikamente nun mit Waisen zu tun? Orphan Diseases (seltene Krankheiten) sind Erkrankungen, die so wenige Betroffene haben, dass sie für Forschung und Pharmaindustrie lange Zeit wirtschaftlich „verwaist“ waren. Orphan Drugs sind Medikamente, die speziell zur Behandlung solcher seltenen Krankheiten entwickelt werden. „Orphanisierung“ meint eigentlich den Prozess, dass Krankheitsbilder, • Patientengruppen oder therapeutische Bereiche als „verwaist“ gelten, weil sie nicht (mehr) ausreichend versorgt, erforscht oder wirtschaftlich attraktiv sind. Das will man natürlich im Interesse der Betroffenen verhindern, deshalb hat man für „orphan drugs“ versucht, Anreize zu setzen, damit die Arzneimittelhersteller da dennoch investieren – beispielsweise dergestalt, dass man bis zu einer gewissen Umsatzschwelle keinen Nutzennachweis erbringen muss. ↩︎