Reform der Pflegeausbildung: Nicht Fisch, nicht Fleisch. Von der Dreigliedrigkeit zum 1.+2. (+3.) Generalistik- bzw. (ab 3.) Y-Optionsmodell

Im wahrsten Sinne des Wortes kurz vor Ladenschluss ist es vollbracht worden – Bundestag be­schließt Reform der Pflegeausbildung, so ist der entsprechende Bericht des Parlaments überschrieben. »Kurz vor Ende der Wahlperiode hat der Bundestag am Donnerstag, 22. Juni 2017, mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen doch noch die umstrittene Reform der Pflegeausbildung verabschiedet. Die Abgeordneten stimmten für den Gesetzentwurf der Bundesregierung in geänderter Fassung.« Ursprünglich von der Bundesregierung vorgesehen war ein durchgängig generalistisches Ausbildungskonzept (BT-Drs. 18/7823), das die drei Berufszweige Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege in einer einheitlichen Pflegeausbildung zusammenfassen sollte. Der eigentliche Gesetzentwurf zur Umstellung auf eine generalistische Ausbildung stammt vom 9. März 2016 – und im Vergleich zu dem, was wir jetzt bekommen haben, strahlt er eine ganz eigene Klarheit aus: »Die bisherigen drei Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege werden reformiert und zu einem einheitlichen Berufsbild zusammengeführt; die bestehende Dreigliederung der Pflegeberufe wird aufgehoben. Ergänzend zur fachberuflichen Pflegeausbildung wird eine bundesgesetzliche Grundlage für eine primärqualifizierende hochschulische Pflegeausbildung geschaffen. Die neue Ausbildung bereitet auf einen universellen Einsatz in allen allgemeinen Arbeitsfeldern der Pflege vor, erleichtert einen Wechsel zwischen den einzelnen Pflegebereichen und eröffnet zusätzliche Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten. Die Ausbildung wird in ein gestuftes und transparentes Fort- und Weiterbildungssystem eingepasst und die Durchlässigkeit zwischen den einzelnen Qualifikationsstufen in der Pflege verbessert. Die Ausbildung ist für die Auszubildenden kostenlos.« (BT-Drs. 18/7823: 1 f.)

Doch der erkennbar angestrebte Systemwechsel weg von der gegebenen versäulten, dreigliedrigen Ausbildung in unterschiedlichen Pflegebereichen (also zum einen der Fokus auf die Krankenhäuser und die Spezialrichtung der Kinderkrankenpflege sowie zum anderen der eigene Bereich der Altenpflege) wurde zwar seit vielen Jahren diskutiert und in Modellprojekten erprobt und auch weite Teile der Pflegeprofession haben das unterstützt und gefordert, aber es gab und gibt starke Widerstandslinien gegen die Generalistik. Die eine davon ist tatsächlich primär fachlich motiviert und auch fundiert, da geht es um das ewige Dilemma zwischen Generalisierung und Spezialisierung. In diesem Lager hat man Ängste vor einer fachspezifischen Entleerung der Pflege, einem Downgrading hin zu einer „Von allen etwas, aber nichts ganz richtig“-Ausbildung. Darüber kann und muss man streiten.

Aber von der Wirkung im aktuellen Gesetzgebungsverfahren her bedeutsamer war die andere Widerstandslinie, die – nicht wirklich überraschend – primär monetär fundiert ist.

Es waren vor allem die privaten Altenheimbetreiber, die massiv gegen die geplante Umstellung der Pflegeausbildung aus allen Rohren geschossen und in der Person des pflegepolitischen Sprechers der Unionsfraktion im Bundestag, Erwin Rüddel (CDU), einen wirkkräftigen Unterstützer gefunden haben, der zudem auch selbst aus der Branche kommt. Monatelang lang der Gesetzentwurf im Bundestag auf Eis. Das Anliegen der Widerständler an dieser Front lässt sich einfach beschrieben: Das Sondersystem eine Altenpflege-Ausbildung sollte beibehalten werden, denn eine allgemeine und generalistische Pflegeausbildung würde bedeuten, dass die Absolventen Wahlfreiheit bekommen zwischen dem Krankenhaussektor und dem Altenpflegebereich. Und wenn man dann weiß, dass die Altenpflegekräfte über 30 Prozent weniger verdienen als die Krankenpflegekräfte in den Krankenhäusern, dann ahnt man, warum die privaten Pflegeheimbetreiber hier gleichsam Amok gelaufen sind – im sicheren Wissen, dass es entweder eine Abstimmung mit den Füßen zuungunsten der Pflegeheime geben würde oder sie aber die Vergütungen der Altenpflegekräfte erheblich anheben müssten.

Über die Zangengeburt, die ausgehend von einem an sich klaren Reformgesetz zu dem geführt hat, was wir jetzt bekommen werden, wurde in diesem Blog bereits mehrfach berichtet, so beispielsweise die Beiträge Reform der Pflegeausbildung: Noch auf der Kippe oder schon vor der Geburt verstorben? vom 15. Januar 2017 und Auf die lange Bank schieben. Die Blockade der Reform der Pflegeausbildung und eine dauerhafte Abwertung der Altenpflege vom 20. Januar 2017 sowie mit den Umrissen des nunmehr gefundenen Kompromisses am 8. April 2017: Von allem etwas und später mal nachschauen, was passiert ist? Der Kompromiss zur Reform der Pflegeausbildung.

Grundsätzlich können Kompromisse ja durchaus sinnvoll sein, liegt doch die Wahrheit meistens in der Mitte und nicht an den Rändern. Aber bei einer so dermaßen komplexen Angelegenheit wie einer Berufsausbildung sollte man sich eher leiten lassen von diesem Motto: Entweder man weiß, was genau wo und wie geändert werden muss, dann sollte man es auch realisieren und zwar mit allen erforderlichen Ingredienzien, also neben einer gesetzgeberischen Beschlusslage muss eine neue Ausbildung natürlich auch im praktischen Leben umgesetzt werden (können), man braucht also Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen und natürlich so etwas wie einen Lehrplan. Auch die Frage, wo die Ausbildung stattfindet und mit welchen Ausbildern, sollte klar geregelt sein. Das sind aber – wie wir jetzt wieder lernen müssen – nur scheinbare Selbstverständlichkeiten. In der politischen  Praxis werden solche ganz zentralen, aber weit unter der öffentlichen Aufmerksamkeitsschwelle liegenden Inhalte und Anforderungen gerne ausgeblendet bzw. verschoben, wenn es darum geht, eine politische Kuh vom Eis zu bekommen. Das aber kann sich bei Berufsausbildungen bitter rächen.

Die Abbildung verdeutlicht, auf was man sich jetzt kompromisslerisch verständigt hat. Vereinfacht gesagt: Die Reformer, die eine generalistisch angelegte Neukonzeption aller Pflegeausbildungen angestrebt haben, durften sich nicht durchsetzen, aber auch nicht die Verteidiger des Status Quo. Also hat man beide konträren Anliegen in einen Topf geworfen und herausgekommen ist das im Schaubild skizzierte „1.+2. (+3.) Generalistik- bzw. (ab 3.) Y-Optionsmodell“.

Hört sich kompliziert an, ist es auch. Man muss sich klar machen, dass man nunmehr beabsichtigt, aufgrund der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess eine auf das Jahr 2020 verschobene Reform der Ausbildungen dergestalt umzusetzen, dass man den Generalisten entgegenkommt, in dem die ersten beiden Ausbildungsjahre von allen gemeinsam generalistisch absolviert werden sollen. Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres müssen sich die Auszubildenden entscheiden – wollen sie generalistisch weitermachen, dann erwerben sie am Ende der Ausbildung des Abschluss „Pflegefachfrau/-mann“. Das ist der Abschluss, den nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf alle erwerben sollten und der vom Anspruch her für die Pflege in allen Lebensphasen qualifizieren soll. Man kann sich nun aber nach dem zweiten Ausbildungsjahr auch entscheiden, in die Kinderkrankenpflege zu gehen – oder aber, dass ist der hier nicht nur quantitativ relevante Punkt, in die Altenpflege. Dort würde man dann wie heute den Abschluss Altenpfleger/in erwerben.

Man nimmt also am Anfang der Ausbildung das Neue auf (also die Generalistik), um dann am Ende aber die gegebenen und eigentlich zu überwindenden Abschlüsse in der sehr spezialisierten Kinderkrankenpflege, vor allem aber den in der Altenpflege, wieder zu ermöglichen und im Ergebnis das bestehende System fortzuschreiben. Man muss aber auch darauf hinweisen: Ein großes Manko besteht darin, dass über die Lerninhalte und die praktische Ausgestaltung der Ausbildung erst der im September zu wählende Bundestag in der nächsten Legislaturperiode entscheiden wird. Die gibt es schlichtweg noch nicht.

Zur konkreten inhaltlichen Ausgestaltung der Ausbildung müssen das Bundesgesundheits- und das Bundesfamilienministerium im kommenden halben Jahr eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung erstellen, die sie dem neuen Bundestag Anfang 2018 zur Entscheidung vorlegen müssen. Man hat also ohne ein Curriculum die Ausbildungsreform beschlossen. Der erste Ausbildungsjahrgang nach dem neuen Modell soll 2020 beginnen.

Bis zum 31.12.2025 wird dann ermittelt, wie viele Auszubildende von der Option, im dritten Schuljahr die beiden Sonderwege Kinderkrankenpflege und Altenpflege einzuschlagen, Gebrauch gemacht haben. In der Begründung zum § 62 Abs. 1 Pflegeberufereformgesetz (PflBRefG) neue Fassung heißt es dann: »Der Deutsche Bundestag entscheidet auf dieser Grundlage, ob die jeweiligen Regelungen zu den speziellen Berufsabschlüssen der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege einerseits und der Altenpflege andererseits aufgehoben oder beibehalten werden. Wählen weniger als die Hälfte der jeweiligen Auszubildenden den entsprechenden gesonderten Abschluss, ist es gerechtfertigt, die besonderen Regelungen dieses Teils zu dem entsprechenden Abschluss wieder aufzuheben« (BT-Drs. 18/12847 vom 21.06.2017, S.118). Daraus folgt, der Bundestag kann dann 2026 die Sonderwege abschaffen, er ist aber nicht gezwungen, das auch zu tun.

Man könnte an dieser Stelle einen Moment nachdenken und die These aufstellen, dass das nicht wirklich überzeugend daherkommt. Bislang hatten wir klar voneinander getrennte Ausbildungen in der Pflege – die einen für das Krankenhaus, die anderen für die Altenpflege. Und auch die Inhalte waren bzw. sind entsprechend ausdifferenziert.

Für die „Feinschmecker“ der hier angesprochenen Materie: Beide Ausbildungen, also die Gesundheits- und Krankenpflege auf der einen und die Altenpflege auf der anderen Seite, gehen von jeweils 4.600 Stunden aus, davon 2.100 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht sowie 2.500 Stunden praktische Ausbildung. Die rechtlichen Grundlagen findet man zum einen im Krankenpflegegesetz (KrPflG) und der dazu gehörenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV) sowie zum anderen im Altenpflegegesetz (AltPflG) und der Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (AltPflAPrV). Man werfe hinsichtlich der inhaltlichen Unterschiede einen Blick in den § 3 KrPflG, wo die Ausbildungsziele für die Gesundheits- und Krankenpflege definiert sind und dann in den § 3 AltPflG, wo es um die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten geht, die in der Altenpflege-Ausbildung zu vermitteln sind. Man wird ganz erhebliche Unterschiede schon auf der Ebene der Zielsetzung erkennen können, die natürlich alle bei einer generalistischen Ausbildung eingeebnet werden müssen. Das ist nicht nur eine pädagogisch-didaktische Herausforderung, die gut vorbereitet werden muss.

Und nun geht man im Gefolge der für notwendig erachteten Kompromissbildung hin und packt die Generalistik in die ersten beiden Jahre der Ausbildung, um dann in einem zweiten Schritt aber zu sagen, dass die, die sich dafür entscheiden, im 3. Jahr mit dem bisherigen System weitermachen können, was natürlich schon konzeptionell nicht stimmig ist, hat man doch die neuen ersten beiden, nunmehr aber generalistisch ausgestalteten Jahre überwinden müssen.

Man muss sich klar machen, zu was das in der Konsequenz führen kann: Die etablierte Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger mit der für sie so typischen spezialisierenden Ausrichtung auf den Krankenhausbereich wird gleichsam abgeschafft und (theoretisch) durch eine echte generalistische Ausbildung ersetzt, die für alle Pflegebereiche qualifizieren soll. Die bisherige Altenpflege-Ausbildung wiederum wird in den ersten beiden Jahren (theoretisch) von einer im Vergleich zum heutigen Stand weitaus ambitionierteren, weil generalistisch angelegten Ausbildung abgelöst, an der möglicherweise manche scheitern werden (müssen), die bislang die klassische Altenpflege-Ausbildung absolviert haben, um dann im dritten Jahr auf die Altenpflege zurück zu gehen, die zu einem Abschluss führt, der beispielsweise auch deshalb „unterwertig“ ist, weil er anders als der Abschluss in der Gesundheits- und Krankenpflege europarechtlich nicht den gleichen Stellenwert hat und der – wahrscheinlich für die meisten weitaus gewichtiger – auch keine alternativen Berufsfeldperspektiven eröffnet, was ja auch Ziel der intervenierenden Pflegeheimbetreiber war, die ihre Leute „festnageln“ möchten im Feld der Altenpflege.

Im Ergebnis kann das möglicherweise dazu führen, dass der Bereich der Altenpflege tatsächlich in einem doppelten Sinne geschwächt wird, zum einen werden möglicherweise die Zugangszahlen in die Pflegeausbildung sinken, da die separate Schiene einer eigenständigen Altenpflege-Ausbildung in den ersten zwei Jahren nicht mehr existiert, zugleich könnten die Auszubildenden, die den gesamtgeneralistischen Weg gehen, angesichts des Attraktivitätsgefälles die Pflegeheime und die ambulante Pflege meiden. Auf der anderen Seite kann aber auch die Gesundheits- und Krankenpflege inhaltlich Schaden nehmen, wenn nämlich am Ende die Anforderungen an die generalistische Ausbildung runtergefahren werden, um möglichst viele mitzunehmen.

Man muss sich an dieser Stelle bewusst machen, dass die nun erfolgte Zustimmung zur Reform der Pflegeausbildungen ohne Kenntnis über die Ausbildungsverordnung und die Lehrpläne erfolgt ist, man hat also gleichsam „die Katze im Sack gekauft“. Das muss nicht, aber das kann sich noch mal bitter rächen.

Wie sind die Reaktionen auf den Kompromiss? Da gibt es beispielsweise den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe. Unter der neutralen Überschrift Pflegeberufegesetz verabschiedet wird von dort berichtet: »Die jetzt verabschiedete Reform bleibt deutlich hinter dem ursprünglichen Gesetzentwurf zurück. In letzter Minute wurde ein Kompromiss gefunden, der den Eigeninteressen einer kleinen, aber militanten Minderheit Rechnung trägt.« Damit sind offensichtlich die privaten Pflegeheimbetreiber gemeint. Und weiter:

»Die Reform produziert etliche Verlierer: zuallererst die Altenpflege, für die eine historische und lange überfällige Chance der Aufwertung vergeben wird; die Pflegeschulen, die sich schwertun werden, eine Ausbildung zu planen, die viele unterschiedliche Interessen bedienen soll und bis Ende des zweiten Ausbildungsjahres kaum kalkulierbar bleibt, sowie Alten- und KinderkrankenpflegerInnen, denen weiterhin die automatische europaweite Anerkennung ihrer Berufsausbildung verwehrt ist.«

Man versucht, positive Aspekte hervorzuheben – »die Generalistik kommt, wenn auch mit einer Option, statt der bei Ausbildungsbeginn gewählten Vertiefung im 3. Jahr einen eigenen Abschluss Altenpflege oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu wählen. Hier erwarten wir eine Abstimmung mit den Füßen pro Generalistik.« Und auch das muss man von dieser Seite zur Kenntnis nehmen: »Bei aller Enttäuschung über einige Regelungen muss auch konstatiert werden, dass ein Scheitern der Gesetzesinitiative in dieser Legislaturperiode für voraussichtlich die nächsten acht Jahre Stillstand bedeutet hätte.«

Ziemlich klare Worte hat der Berufsverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe (BLGS) gefunden:

Demnach ist der Kompromiss »berufspolitisch rückständig und pädagogisch unsinnig. Zwar begrüßen wir die … reguläre Etablierung hochschulischer Bildungswege. Gleichzeitig kritisieren wir, dass die traditionelle Dreiteilung des Pflegeberufs fortgeführt wird, obwohl dies europäische Mindeststandards unterläuft und die angemessene pflegerische Versorgung der Bevölkerung immer stärker gefährdet. Hier wurde die Chance vertan, die Pflegeausbildung an den aktuellen und zukünf­tigen Herausforderungen auszurichten und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.

Die halbherzige Einführung eines teil-generalistischen Ausbildungswegs und der vorläufige Charakter des Gesetzes verunsichern Lehrende und Lernende. Den Schulen wird bei völlig unsicherem Nutzen ein erheblicher Mehraufwand zur Umsetzung eines aus fachlicher und pädagogischer Sicht dilettantischen Konzepts aufgebürdet. An Stelle der erhofften konstrukti­ven Bewegung erleben wir bereits jetzt an unseren Mitgliedsschulen ganz konkret Symptome einer politisch induzierten, destruktiven Destabilisierung des Pflegebildungssystems.“«
Eine große Chance hinsichtlich einer dringend erforderlichen Neuordnung der Pflegeberufe ist in toto betrachtet vergeigt worden. Jetzt werden mehrere Jahre ins Land ziehen, in denen man vor Ort versuchen wird, Lösungen für die praktischen Umsetzungsprobleme zu finden. Und das in Zeiten, in denen wir in manchen Regionen schon heute nicht annähernd die Zahl an Pflegekräften finden, die man braucht.

Insgesamt muss das Fazit lauten: Keine wirklich überzeugende Leistung der Großen Koalition. Aber die Folgen werden wieder andere auszubaden haben.