Der Arbeitsmarkt im Jahr 2025 und seine Entwicklung. Ein Rückblick der Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat mit dem Monatsbericht zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt für den Dezember 2025 auch einen Rückblick auf das nunmehr abgeschlossene Jahr 2025 veröffentlicht. Es war arbeitsmarktlich gesehen und für viele Menschen kein gutes Jahr.

Im Jahresdurchschnitt 2025 hat sich die Zahl der erwerbsfähigen Menschen, die Lohnersatzleistungen nach dem SGB III (Arbeitslosengeld) oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Bürgergeld für erwerbsfähige Leistungsberechtigte) bezogen haben, auf 4.831.000 erhöht. Dabei haben im Jahresdurchschnitt rund 999.000 Menschen Arbeitslosengeld erhalten und 3.899.000 waren bürgergeldberechtigt. Etwas mehr als die Hälfte der leistungsberechtigten Personen war arbeitslos gemeldet.1 Den stärksten Anstieg hat es in dem vorgelagerten System der Arbeitslosenversicherung (SGB III) gegeben:

Im Jahr 2025 haben jahresdurchschnittlich 999.000 Personen Arbeitslosengeld nach dem SGB III erhalten, das waren 104.000 mehr als vor einem Jahr (+12 Prozent).2

In der Grundsicherung (SGB II) gab es sogar einen leichten Rückgang: Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten belief sich im Jahresdurchschnitt 2025 nach vorläufiger Hochrechnung auf 3.899.000 (-89.000 oder -2,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr).3

Was sich allerdings erhöht hat ist die Zahl der Langzeitleistungsempfänger – also erwerbsfähige Personen, die in den vergangen 24 Monaten mindestens 21 Monate auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende angewiesen waren. Von den erwerbsfähigen Leistungsberechtigen waren 66 Prozent Langzeitleistungsbezieher. Der Anteil der Langzeitleistungsbezieher hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr um 5,1 Prozentpunkte erhöht.

Und wie sah es bei der arbeitsmarktpolitischen Förderung aus? 

Im Jahresdurchschnitt 2025 befanden sich nach hochgerechneten Werten 677.000 Personen in einer von Bund oder der Bundesagentur für Arbeit geförderten arbeitsmarktpolitischen Maßnahme. Das waren 28.000 weniger Förderungen als im Jahr zuvor (-4 Prozent). In den vergangenen 5 Jahren gab es durchschnittlich deutlich über 700.000 Teilnehmende. Im Jahresdurchschnitt 2025 wurden 429.000 der Teilnehmende aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung gefördert; 248.000 haben an Maßnahmen teilgenommen, die aus Mitteln der Grundsicherung für Arbeitsuchende getragen wurden.4

Im Rechtskreis SGB III wurden 2025 durchschnittlich 429.000 Personen mit Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gefördert. Im Vergleich zum Durchschnitt des Vorjahres stieg ihre Zahl (+38.000; +10 Prozent). Damit lag die Zahl der Teilnehmenden, die aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung gefördert wurden, über den Werten der 5 Jahre zuvor. Hauptursache hierfür dürfte allerdings der Trägerschaftswechsel sein. Die Förderung der beruflichen Weiterbildung war auch im Jahr 2025 das wichtigste Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Im Jahresdurchschnitt befanden sich 155.000 Personen in einer solchen Fördermaßnahme und damit mehr als ein Drittel aller Teilnehmenden in der Kostenträgerschaft des SGB III.

Und wie sah es bei den Jobcentern und dem Rechtskreis SGB II aus?

Im Jahr 2025 wurden durchschnittlich 248.000 Personen mit arbeitsmarktpolitischen Instrumenten in der Kostenträgerschaft des SGB II gefördert. Das waren 66.000 Menschen weniger als ein Jahr zuvor (-21 Prozent). Diese Entwicklung muss jedoch auch vor dem Hintergrunde der Änderung der Kostenträgerschaft bei Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung beurteilt werden.

Mit 109.000 Teilnehmenden entfielen gut zwei Fünftel des Fördergeschehens in der Kostenträgerschaft des SGB II auf Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung.

Knapp ein Viertel der Teilnehmenden (59.000) wurde 2025 in Beschäftigung schaffenden Maßnahmen gefördert. Die Zahl der Geförderten in Arbeitsgelegenheiten hat um 8 Prozent abgenommen auf 40.000 Personen.

Die Förderinstrumente Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und Teilhabe am Arbeitsmarkt bieten Chancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und dem sozialen Arbeitsmarkt. Durch Lohnkostenzuschüsse und individuelles Coaching sollen Langzeitarbeitslose wieder am Arbeitsleben teilnehmen können. Diese beiden Fördermöglichkeiten unterscheiden sich unter anderem in der Höhe der Lohnkostenzuschüsse, der Dauer ihrer Gewährung und den jeweiligen Zielgruppen. 

Die Zahlen sind ernüchternd – es gibt immer weniger Förderungen bei diesen beiden hochwertigen Instrumenten: Im Rahmen der Förderung Eingliederung von Langzeitarbeitslosen wurden nach vorläufigen Angaben im Jahresdurchschnitt 2025 gut 3.000 Teilnehmende gefördert, beinahe 2.000 weniger als im Vorjahr. Im Jahr der Einführung 2019 waren es 4.000 Teilnehmer gewesen. Beim Instrument Teilhabe am Arbeitsmarkt waren es nach vorläufigen Angaben rund 19.000 Personen und damit ebenfalls deutlich weniger als 2024 (30.000). Im Jahresdurchschnitt 2019 gab es 20.000 Teilnehmer.5

Sorgenfalten (und Hoffnungsschimmer): Was sagt Andrea Nahles zum Jahr 2025? Und was sagen die Zahlen?

»2025 hat sich der Arbeitsmarkt schrittweise in eine ungünstige Richtung entwickelt. Unter dem Strich steht er schwächer da als vor einem Jahr. Es deutet aber einiges darauf hin, dass wir die Talsohle erreicht haben«, so wird Andrea Nahles, die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, in ihrem Jahresrückblick zitiert.

Zur Beschäftigungsentwicklung: »Der Jahreswert der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung hat nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit von Juni 2024 auf Juni 2025 um 48.000 auf 34,89 Millionen zugenommen. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr fällt damit sehr gering aus. Dabei ist die Teilzeitbeschäftigung weiter gewachsen, während die Vollzeitbeschäftigung gesunken ist. Auch ist ausschließlich die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Ausländern gestiegen, die der Deutschen geht hingegen aufgrund der demographischen Entwicklung zurück. Zudem hielt das Wachstum in den Dienstleistungsbranchen weiter an, während die konjunkturelle Schwäche insbesondere im Produzierenden Gewerbe zu einem merklichen Rückgang geführt hat.«

Und weiter führt sie aus:

»Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind 2025 jahresdurchschnittlich weiter deutlich gestiegen. Die Arbeitskräftenachfrage war einerseits zu schwach, um das zunehmende Arbeitsangebot aufzunehmen, andererseits passten die Profile der Arbeitslosen oftmals nicht zur Nachfrage. Damit sind die Chancen, durch Beschäftigungsaufnahme die Arbeitslosigkeit zu beenden, rückläufig und liegen auf einem historisch niedrigen Niveau.«

Die gemeldete Nachfrage nach neuen Mitarbeitern hat 2025 aufgrund der schwachen wirtschaftlichen Entwicklung weiter nachgelassen. Die neu eingegangenen Stellenmeldungen erreichen einen historischen Tiefstand. Die Stellenzugänge, die ein besserer Indikator für die aktuelle Einstellungsbereitschaft der Betriebe sind, gingen aufgrund der schwachen Konjunktur weiter zurück. In Summe wurden 2025 mit 1.461.000 Stellen 39.000 weniger gemeldet als 2024 und damit so wenige wie noch nie in den letzten 25 Jahren.

Die Übergänge zwischen Arbeitslosigkeit und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung können mit Indikatoren zum Zugangsrisiko und zu den Abgangschancen beschrieben wer- den. Das Zugangsrisiko beschreibt das Risiko, aus Beschäftigung heraus im nächsten Monat arbeitslos zu werden; es bezieht die Arbeitslosmeldungen von zuvor sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am ersten Arbeitsmarkt (einschließlich Auszubildender) auf den Beschäftigungsbestand des jeweiligen Vormonats. Danach meldeten sich im gleitenden Jahresdurchschnitt Januar bis Dezember 2025 nach vorläufigen Angaben monatlich 0,59 Prozent der zuvor sozialversicherungspflichtig Beschäftigten arbeitslos. Im langjährigen Vergleich ist das weiterhin ein niedriger Wert; vor der Corona-Pandemie hatte er niemals unter 0,6 Prozent gelegen. Allerdings ist im Zuge der wirtschaftlichen und geopolitischen Unsicherheiten seit längerer Zeit ein Anstieg zu beobachten: Den niedrigsten Wert von 0,50 Prozent im Spätsommer 2022 hat das Zugangsrisiko wieder deutlich überschritten.

Abgangsraten sagen etwas über die Chancen aus, Arbeitslosigkeit zu beenden. Bezogen auf den Arbeitslosenbestand meldeten sich von Januar bis Dezember 2025 monatsdurchschnittlich 5,65 Prozent der Arbeitslosen aufgrund einer Beschäftigungsaufnahme auf dem ersten Arbeitsmarkt (einschließlich in betriebliche bzw. außerbetriebliche Ausbildung) aus der Arbeitslosigkeit ab. Das ist einer der niedrigsten Werte seitdem dieser Indikator berechnet wird.

Die Fluktuation der Arbeitslosigkeit ist im Rechtskreis SGB III deutlich größer als im Rechtskreis SGB II. Insbesondere die Abgangschancen in Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt (einschließlich Auszubildender) sind im gleitenden Jahresdurchschnitt mit 11,02 Prozent im Rechtskreis SGB III erheblich größer als im Rechtskreis SGB II mit 2,48 Prozent. Auch interessant: Die Abgangschancen von ukrainischen Staatsangehörigen im Rechtskreis SGB II liegen im gleitenden Jahresdurchschnitt mit 3,14 Prozent deutlich über dem Gesamtwert im Rechtskreis SGB II.

Fußnoten

  1. Die anderen haben Leistungen bezogen, ohne arbeitslos zu sein. Die Gründe dafür können sein: vorübergehende Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Erkrankung, die Teilnahme an Maßnahmen der Arbeitsförderung, Sonderregelungen für Ältere (§ 53a Abs. 2 SGB II i.V. m. § 65 Abs. 8 SBG II), die Ausübung einer Erwerbstätigkeit von mehr als 15 Wochenstunden oder eine zulässige Einschränkung der Verfügbarkeit insbesondere wegen § 10 SGB II (z. B. Kindererziehung und Schulbesuch).
    ↩︎
  2. Von den Leistungsbeziehern von Arbeitslosengeld waren im Jahr 2025 rund 845.000 (85 Prozent) arbeitslos. Etwa 153.000 wurden nicht als arbeitslos geführt, weil sie z. B. arbeitsunfähig erkrankt waren oder an Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung teilnahmen.
    ↩︎
  3. Im Durchschnitt waren 45 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten arbeitslos gemeldet. 55 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten erhielten Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende, ohne arbeitslos zu sein. Am häufigsten war die Teilnahme an einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme inkl. Integrationskurs (gut 470.000 Personen) der Grund, weshalb die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nicht arbeitslos waren.
    ↩︎
  4. Man muss bei der Interpretation der Verteilung aus SGB III bzw. II berücksichtigen, dass mit dem Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 die Umsetzungs- und Finanzierungsverantwortung für die Förderung der beruflichen Weiterbildung sowie einen Teil der Förderungen zur beruflichen Reha von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten an die Bundesagentur für Arbeit übertragen wurde. Dadurch fallen ab 2025 finanzierender und betreuender Rechtskreis für die Teilnehmenden an diesen Instrumenten, die von einem Jobcenter betreut werden, auseinander. In der Folge sinkt ab 2025 die Zahl der Eintritte in diese Instrumente mit der Kostenträgerschaft SGB II, spiegelbildlich steigt die Zahl der Eintritte mit Kostenträgerschaft SGB III allein aufgrund dieser rechtlichen Änderung. Vgl. ausführlicher Bundesagentur für Arbeit (2025): Einführung der Trägerschaft der Person in der Förderstatistik und Revision der Unterbeschäftigung, Nürnberg, April 2025.
    ↩︎
  5. Vgl. dazu ausführlicher den Beitrag Aus dem Bürgergeld diesseits einer im luftleeren Raum eskalierenden „Arbeitspflicht“-Debatte: Immer weniger Möglichkeiten, einer geförderten Beschäftigung nachzugehen. Zur Entwicklung der Arbeitsgelegenheiten und der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ vom 6. August 2025.  ↩︎