Da kommen positive Nachrichten aus dem Statistischen Bundesamt. Nach Angaben der Bundesstatistiker lag der Anteil atypisch Beschäftigter an allen „Kernerwerbstätigen“ im Jahr 2024 bei 17,2 Prozent. Damit hält der kontinuierliche Rückgang seit Beginn der 2010er Jahre an (vgl. Atypische Beschäftigung 2024 weiter rückläufig).

Zuerst einmal: Was sind „Kernerwerbstätige“ und wann ist man „atypisch“?
Kernerwerbstätige sind Erwerbstätige im Alter von 15 bis 64 Jahren, ohne Personen in Bildung, Ausbildung oder Freiwilligendiensten. Kernerwerbstätige werden unterschieden in Selbstständige, sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Normalarbeitsverhältnis oder in atypischer Beschäftigung.
Ein Normalarbeitsverhältnis ist eine unbefristete, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mehr als 20 Arbeitsstunden pro Woche. Die Arbeit wird direkt für den Arbeitgeber geleistet, also nicht vermittelt im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit). Teilzeit mit mehr als 20 Wochenstunden wird auch als substanzielle Teilzeit bezeichnet und zählt zur Normalbeschäftigung. Formen atypischer Beschäftigung erfüllen eines dieser Kriterien nicht und umfassen befristete Beschäftigung, geringfügige Beschäftigung, Teilzeitbeschäftigung bis zu 20 Wochenstunden und Leiharbeit. Ein Beschäftigungsverhältnis kann auch mehrere Merkmale atypischer Beschäftigung aufweisen (beispielsweise Teilzeit- und geringfügige Beschäftigung).
Bezieht man die atypisch Beschäftigten auf alle Kernwerbstätige, dann zeigt sich das folgende Bild:

Im Jahr 2010 hatte der Anteil atypisch Beschäftigter noch bei 22,6 Prozent gelegen. In diesem Zeitraum ist bei allen Formen der atypischen Beschäftigung ein Rückgang zu verzeichnen: Der Anteil befristet Beschäftigter sank von 8,1 Prozent auf 5,9 Prozent, der von Teilzeitbeschäftigten bis 20 Wochenstunden von 14,1 Prozent auf 10,9 Prozent und der von geringfügig Beschäftigten von 7,2 Prozent auf 4,2 Prozent. Zeitarbeit erreichte 2017 seinen größten Beschäftigungsanteil mit 2,5 Prozent. Im Jahr 2024 lag er bei 2,1 Prozent.
Der auch 2024 deutlich höhere Anteil von Frauen in atypischer Beschäftigung von 25,0 Prozent gegenüber den 10,2 Prozent bei den Männern lag vor allem an der Teilzeitbeschäftigung mit einem Umfang von bis zu 20 Stunden pro Woche. 19,4 Prozent der Frauen in Kernerwerbstätigkeit gingen einer solchen Beschäftigung nach, aber nur 3,4 Prozent der Männer. Zudem waren Frauen mit 6,5 Prozent deutlich häufiger geringfügig beschäftigt als Männer (2,2 Prozent).
Knapp drei von vier (74,8 Prozent) Kernerwerbstätigen waren 2024 in einem Normalarbeitsverhältnis beschäftigt. Im Jahr 2010 war der Anteil mit 65,8 Prozent noch deutlich geringer. Der Anstieg ist unter anderem auf die Teilzeitbeschäftigung mit mehr als 20 Wochenstunden zurückzuführen, deren Anteil zwischen 2010 und 2024 von 7,3 Prozent auf 14,1 Prozent gestiegen ist.
Der Anteil der Selbstständigen unter den Kernerwerbstätigen lag 2024 bei 7,9 Prozent. Ihr Anteil ist seit 2010 langsam und kontinuierlich von 11,1 Prozent um gut 3 Prozentpunkte gesunken.
Die strukturelle Verschiebung am deutschen Arbeitsmarkt zeigt sich mit Blick auf die absoluten Zahlen noch deutlicher. Während zwischen 2010 und 2024 fast 4,8 Millionen Normalbeschäftigte hinzugekommen sind, ging die Zahl der atypisch Beschäftigten um rund 1,5 Millionen zurück. |
Hinweis zur Datengrundlage: Die Daten stammen aus dem Mikrozensus, einer Stichprobenerhebung, bei der jährlich rund 1 Prozent der Bevölkerung in Deutschland befragt wird. Alle Angaben beruhen auf Selbstauskünften der Befragten. Um aus den erhobenen Daten Aussagen über die Gesamtbevölkerung treffen zu können, werden die Daten an den Eckwerten der Bevölkerungsfortschreibung (2010 bis 2019: Basis Zensus 2011; 2024: Basis Zensus 2022) hochgerechnet.