Deutschland – ein Refugium für Menschenhändler? Immer wieder Schule. Und Kinder zwischen „Machtmüttern“, biologischen Vätern und Therapeuten

»Immer mehr Menschenhandel, immer weniger verurteilte Schlepper. Das ist das Ergebnis einer neuen EU-Studie. Besonders in Deutschland haben Menschenhändler aufgrund der liberalen Gesetze wenig zu fürchten …«, so der Vorspann eines Beitrags des Politikmagazins „Kontrovers“ im Bayerischen Fernsehen. Der Befund hört sich niederschmetternd an, denn wir lesen weiter »… … und die Polizei muss oft tatenlos zuschauen, wie Frauen aus dem Ausland in Deutschland zur Prostitution gezwungen werden. Das gilt besonders seit der Liberalisierung der Prostitutionsgesetze im Jahr 2002.

Eigentlich wollte die Politik damit den Frauen helfen, aus der kriminellen Schmuddelecke herauszukommen – im Ergebnis aber ist das Gesetz eine Hilfe für Zuhälter und Bordellbetreiber …  Nur wenn die Frauen gegen ihre Peiniger aussagen, können die Behörden etwas unternehmen. Die Praxis aber zeigt, dass dazu nur die wenigsten den Mut haben. Die Frauen fürchten um ihre Familie in der Heimat und im schlimmsten Fall auch um ihr Leben. Hilfsorganisationen und Vertreter der Polizei fordern deshalb schon lange eine Verschärfung der Gesetze – doch die Bundesregierung schafft es nicht einmal, die EU-Richtlinie gegen Menschenhandel umzusetzen!« Auffällig ist tatsächlich eine Häufung von Medienberichten über den Zusammenhang zwischen Prostitution und Menschenhandel, ein weiteres von vielen Beispielen ist der Beitrag Fahnder bekämpfen Frauenhandel im Sex-Geschäft des Politikmagazins „Zur Sache Rheinland-Pfalz!“ vom 02.05.2013. 

Befeuert wird diese Debatte durch eine neue Studie der EU-Kommission, die diese Tage von der EU-Kommissarin Cecilia Malmström vorgestellt worden ist: Demnach registrierten die Sicherheitsbehörden der EU-Länder zwischen 2008 und 2010 mehr als 23.000 Opfer von Menschenhandel, gut zwei Drittel von ihnen waren zur Prostitution gezwungen worden. Die EU hatte 2011 eine Richtlinie verabschiedet, welche schärfere Strafen und neue Tatbestände beim Menschenhandel vorsieht. 22 der 27 EU-Staaten haben die Richtlinie bis zum Ende der Frist Anfang April jedoch nicht voll umgesetzt, darunter Deutschland. Insgesamt sollen in Europa laut UN-Angaben rund 880.000 Menschen Opfer von Menschenhandel sein. Die Dunkelziffer dürfte noch höher liegen. Zu diesem Themenkomplex der Radio-Beitrag Wachstumsbranche Menschenhandel.

Eine kritische Sichtweise auf das – sicher gut gemeinte – Prostitutionsgesetz, das von der damaligen rot-grünen Bundesregierung erschaffen wurde, gibt es schon seit längerem. Auch wissenschaftliche Auseinandersetzungen, so beispielsweise die Ergebnisse der Untersuchung „Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes“ aus den Jahren 2004/2005.

Auch den „Eltern“ der damaligen Liberalisierung scheint mittlerweile mulmig zu werden, wenn sie sich das eigene Kind anschauen. Anders ist eine solche Meldung nicht zu bewerten: »Führende Grüne wollen die Regeln des Gewerbes verschärfen – und sehen sich dabei im Einklang mit der Union«, können wir in dem Beitrag Bürokraten im Bordell von Roland Preuß lesen. Nach dem Liberalisierung und Deregulierung der Grundgedanke der Vergangenheit war, scheint das Pendel nun in die andere Richtung auszuschlagen:

»Für Freier könnte das Gespräch mit einer Prostituierten künftig den Charme eines Behördenaktes annehmen: Vor allen Intimitäten legt er ein aktuelles Gesundheitszeugnis aufs Bett, während die Dame Einblick in ihre Konzession gewährt. Erst dann schreitet man zur Tat. Dieses abseitige Modell ist einer der jüngsten Vorschläge, um die Regeln für Prostitution zu verschärfen.«

Die Forderung, der Freier müsse ein „jeweils aktuelles ärztliches Zeugnis“ vorzeigen – zusammen mit weiteren Auflagen« war Bestandteil der Anträge an den Bundesparteitag der Grünen.

»Schon im vorliegenden Entwurf für das Wahlprogramm bekennt die Partei, trotz der grundsätzlich erwünschten Legalisierung auf „Einschränkungen und restriktive Maßnahmen“ zu setzen; gegen Freier, die Zwangsprostituierte besuchen, soll das Strafrecht helfen. Damit ergeben sich sogar merkwürdige Parallelen zur Union, die dem Gewerbe seit jeher mit mehr Strafen zu Leibe rücken wollte anstatt mit einer Liberalisierung. Sowohl der Grünen-Antrag als auch Unions-Innenpolitiker fordern, dass sich Prostituierte regelmäßig beim Arzt untersuchen lassen, Bordellbetreiber müssten eine Zulassung einholen und ein Mindestalter für Prostituierte von 21 Jahren kommen.«

Zwar gibt es einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie gegen Menschenhandel, aber der liegt derzeit auf Eis: »Die bestehenden Gesetze reichten aus, hieß es aus der FDP-Fraktion.«

Die Sachlage ist schwierig: Praktiker warnen von einer neuen Ausbeutung und einem Notstand. Die Billigprostitution nimmt zu, so ein immer wieder vorgetragener Vorwurf. Inwieweit dies mit dem Prostitutionsgesetz zu tun hat, ist allerdings wieder umstritten. Fest steht, dass die EU-Erweiterung nach Osteuropa in den Jahren 2004 und 2007 die Lage völlig verändert hat.

»Angeblich sind inzwischen 80 Prozent der Prostituierten in Deutschland Ausländerinnen, die meisten davon aus Rumänien und Bulgarien; die Länder gehören seit 2007 zur EU. Verlässliche Zahlen gibt es nicht. „Faktisch ist das oft Zwangsprostitution“ … Deshalb müssten wieder strengere Regeln eingeführt werden.«

Natürlich gibt es da auch die Gegenposition:

»Kriminologen wie Monika Frommel warnen dagegen vor neuen Sanktionen. „Schärfere Strafen bringen gar nichts“, sagt die Kieler Professorin. Mit Menschenhandel hänge die Legalisierung der Prostitution nicht zusammen. „In der Regel sind die Frauen freiwillig dort, aber unzufrieden mit ihren Arbeitsbedingungen.“ Wer da mit dem Strafgesetzbuch komme, kriminalisiere Prostituierte und lasse damit wieder ein Milieu wachsen, in dem allerlei Straftaten stattfinden und Kriminelle viel Geld verdienen können. So wie vor der Legalisierung des Gewerbes.«

Sozialpolitisch relevant bleibt der Befund, dass es bislang nicht in Ansätzen gelungen ist, die Tätigkeiten im Bereich der Prostitution mit Blick auf die, die das machen, in die Spähre der „normalen“ und das heißt eben erwerbsförmigen und damit auch sozial abgesicherten Arbeit zu bewegen. Hier hat sich am wenigstens getan.

Aber es gibt ja noch weitere Themen, sozial- und bildungspolitisch ist gerade viel los. Apropos Bildung: Privatschulen sind im Trend – Künftige Elite zwischen Lernfreiheit und Leistungsdruck, so ein Artikel von Barbara Nolte im „Tagesspiegel“. Seit dem Pisa-Schock wenden sich immer mehr Eltern von den staatlichen Schulen ab. Aber wie ergeht es den Kindern auf den Privatschulen? Die Reportage liefert dazu einige interessante Einblicke. Immer diese Schule – schon an sich ein Problem. Dann kommt auch noch die „Inklusion“ als Megathema hinzu: »Bald sollen in Deutschland behinderte Kinder keinen getrennten Unterricht mehr besuchen. Doch kann das funktionieren? Können leistungsstarke Schüler und solche mit Handicap zusammen lernen? Besuch an einer Modellschule in Bremerhaven.« Damit beschäftigt sich der Artikel Sonderschule ade von Roland Preuß in der „Süddeutschen Zeitung“, wobei man auch bei diesem Beitrag wieder geneigt ist zu sagen: Immer diese Modellschulen. Wichtig, aber man muss sich mit Blick auf das Ganze klar machen: Es geht um fast 490.000 Kinder mit Förderbedarf. Trotzdem lohnt ein Blick in den Artikel über die Meodellschule in Bremerhaven, bekommt man doch einen Eindruck davon, was an inhaltlichen Änderungen in den Schulen notwendig wäre, um in die Nähe einer funktionierenden Inklusion zu kommen.

In den Schulen geht es um Kinder. Um die geht es auch bei einem anderen Thema – oder geht es wirklich um die Kinder oder nicht viel eher um deren Eltern? Diese Frage drängt sich zumindest auf, wenn man beispielsweise den folgenden Beitrag liest: »Wurde das nicht längst Zeit? Unverheiratete Väter bekommen jetzt ganz leicht das Sorgerecht für ihr Kind. Das klingt fortschrittlich. Aber ist es das auch? Wie ein Gesetz ganze Familienstrukturen verändern könnte«, so beginnt der Artikel Das Ende der Machtmütter von Heide Oestreich und Simone Schmollack in der „taz“. »Lena und Markus treffen sich häufig in Berliner Gerichtssälen: Sie sind nicht verheiratet und seit drei Jahren getrennt.« Und warum? Weil sie beide das Sorgerecht Sorgerecht für die zwei gemeinsamen Kinder haben. »Sowenig sie sich auch verstehen, müssen sie immer zusammen entscheiden, wenn es um den neun Jahre alten Sohn und die sechs Jahre alte Tochter geht. So schreibt es das Gesetz vor.« Und da gibt es dann viele Situationen, die eskalieren können und letztendlich vor Gericht ausgetragen werden müssen.

»So wie Markus und Lena sich bekriegen, könnten das bald noch mehr Paare tun. Denn die gemeinsame Sorge für getrennte Paare soll in Zukunft der Normalfall sein. So will es die Regierung. Am 19. Mai wird die Neuregelung des Sorgerechts unverheirateter Paare in Kraft treten. Mütter haben nun kein Vetorecht mehr, wenn ihre Exfreunde bei den Entscheidungen zum Sorgerecht mitreden wollen. Bisher konnten die Mütter Partnern, mit denen sie nicht verheiratet sind, das Sorgerecht verweigern.« Spannend an dieser Stelle der Hinweis der Autorinnen, dass die nunmehr abgeschaffte Regel der mütterlichen Sorge durchaus einmal einen progressiven Gehalt hatte: »Man ging davon aus, dass die Mutter schon weiß, was gut für das Kind sei. Das ist einmal durchaus progressiv gewesen. Für uneheliche Kinder war zuvor jahrzehntelang ein gesetzlicher Vormund zuständig gewesen. Die Mutter war nur die alltägliche Betreuungsperson. Erst 1970 bekam die Mutter die Alleinsorge. Getrennt lebende ledige Väter konnten das Sorgerecht nur bekommen, wenn die Mutter einverstanden war. Die Väter sollten so einen Anreiz haben, die Mutter des Kindes zu heiraten.«

Wie dem auch sei, mit der Neuregelung ist – so kann man es sagen – das „kurze Matriarchat im Familienrecht“ zu Ende gegangen. »In Zukunft kann der Vater die gemeinsame Sorge beim Familiengericht beantragen. Die Mutter kann innerhalb von sechs Wochen widersprechen. Aber sie muss triftige Gründe haben: Das Kindeswohl müsste durch die gemeinsame Sorge gefährdet sein.« Es wirkt wie ein Fortschritt. Das Kind hat Anspruch auf beide Eltern. Wie immer dieses „aber“: »Doch das Gesetz hat auch etwas Altbackenes: Kindern, die glücklich mit einem neuen sozialen Vater, in einer großen Wohngemeinschaft oder mit zwei Müttern aufwachsen, bekommt im Zweifel nun plötzlich auch noch einen Vater – den biologischen. Kann das gut gehen? Ist die biologische Abstammung wichtiger als die soziale Vaterschaft?« Fragen über Fragen.

In Deutschland wird so etwas immer auch auf der Verbandsebene ausgetragen: »Es gibt zwei Lobbyverbände, die um die Zukunft des Sorgerechts ringen. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter … vertritt eher die Mütter, der Väteraufbruch für Kinder …  eher die Väter. Ein bisschen geht es zwischen beiden Verbänden zu wie zwischen Lena und Markus.« Da wird dann schon mal richtig geholzt, vor allem der Väteraufbruch bedient sich einer sehr radikalen Sprache, um gegen die „Müttervorherrschaft“ zu wettern. Nach ihrer Auffassung ist der VAMV ein „militanter Verband“, der die „feudale Herrschaftsentfaltung von Müttern“ unterstütze. Na ja. Nicht wirklich zielführend. Etwas anderes hingegen ist spannender und wichtiger zu begreifen: Das Dilemma, in dem sich das neue Sorgerecht bewegt: Denn die Idee der gemeinsamen Sorge als Regelfall ist ja durchaus ein progressiver, in ihr spiegelt sich die an sich gute Idee von der demokratischen Familie. Aber: »Ein frisch getrenntes Paar aber, das mit viel Hass auf seine gemeinsame Vergangenheit schaut, kann schwer vernünftige demokratische Kompromisse finden. Gerade wenn darunter noch ein ganz anderer Konflikt liegt, weil Mütter und Väter an den letzten verbliebenen Zipfeln ihrer Macht mit aller Kraft festzuhalten versuchen. In ihrer jeweiligen Rolle.«

Es gab eine groß angelegte Sorgerechtsstudie des Bundesjustizministeriums: Gemeinsames Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern, erstellt von Karin Jurczyk und Sabine Walper. »Die hat ergeben, dass das gemeinsame Sorgerecht durchaus dazu beiträgt, dass Eltern miteinander kooperieren und dadurch dem Kind Trennungsschäden ersparen. Die Untersuchung zeigt aber auch, dass gleiches Recht für Mutter und Vater kontraproduktiv sein kann, wenn die Verständigung zwischen ihnen nicht klappt.«

Man muss sich klar machen, über welche Fragen des Alltags wir hier sprechen – und welche neuen Konfliktlinien sich hier auftun können. Es geht ja im Kern darum, dass die Position des biologischen Vaters gestärkt wird, auch wenn das Kind mit einem anderen sozialen Vater zusammen lebt. »Aber ein zweiter Vater mit Sorgerecht? Der eine andere Schule möchte? Eine Alternativtherapie bei einer Krankheit? Der die Familie am Umzug hindern kann, weil er dann reisen müsste, um sein Kind zu sehen? Der könnte den Familienfrieden der sozialen Familie erheblich stören.« Das kann man sich vorstellen.

Ach ja, was ist eigentlich mit den Kindern von Lena und Markus, die das gemeinsame Sorgerecht haben, sich aber immer öfter vor Gericht sehen?

»Die Kinder gehen jetzt zu einer Therapeutin.«

Toll.