Diesseits und jenseits der Kümmerexistenz. Arme und reiche (Solo)Selbständige, die vielen dazwischen und die Frage, was sich denn wie lohnt

Es ist ja zu einer gewissen Unsitte geworden, dass man Studien vor ihrer allgemeinen Veröffentlichung exklusiv irgendeinem Medium zur Verfügung stellt, das sich dann hoffentlich bedankt mit einer entsprechend prominent platzierten Berichterstattung, an die man ansonsten vielleicht nicht gekommen wäre. Das kann Sinn machen, kann aber auch zuweilen zu einem Ergebnis führen, das man so nicht haben wollte. Weil Berichterstattung kann nur sehr selektiv sein, muss verkürzen und zuweilen greift man nur einen und dann noch nicht einmal den für die Studienverfasser wichtigsten Aspekt heraus, weil der gerade gut in die Landschaft passt. Diese Tage kann man dieses allgemeine Muster wieder einmal exemplarisch studieren am Beispiel einer neuen Studie des DIW Berlin zur Selbständigkeit in Deutschland. So berichtete Philip Plickert in der FAZ unter der Überschrift Selbständig – aber oft arm über eine der Zeitung vorliegende „neue, noch unveröffentlichte Studie“ des DIW. »Der Sprung in die Selbständigkeit ist mit Risiken verbunden. Und es winken noch nicht einmal immer gute Einkommen. Fast jeder fünfte Selbständige ohne Mitarbeiter verdient je Stunde weniger als das Mindestlohnniveau«, kann man da lesen. Und der DIW-Forschungsdirektor Alexander Kritiklos wird in dem Artikel zitiert mit den Worten, dass die Zahl der „Kümmerexistenzen“ höher sei als er erwartet hätte. Um das zu untermauern, werden auch Zahlen geliefert: „18 Prozent der Solo-Selbständigen in Deutschland, das sind etwa 400.000, verdienen weniger als 5 Euro netto je Stunde und haben damit weniger als den aktuellen Bruttomindestlohn“, so Kritikos. Unter den abhängig Beschäftigten lag nur jeder Zehnte unter 5 Euro Nettolohn. Nur einen Tag nach der Veröffentlichung geht das DIW dann mit dieser Pressemitteilung an die Öffentlichkeit: Selbständigkeit lohnt sich doch. Schon die Überschrift deutet an, dass hier wohl „korrigierend“ auf die Berichterstattung im Vorfeld der Veröffentlichung der angesprochenen Studie reagiert werden soll.

Das kann man auch der Formulierung gleich am Anfang der Pressemitteilung entnehmen:

Der Schritt in die Selbständigkeit lohnt sich finanziell für viele, denn auch Solo-Selbständige verdienen nicht generell weniger als vergleichbare Angestellte … Alexander Kritikos, einer der Autoren der Studie und Forschungsdirektor am DIW Berlin, widerspricht damit einem weit verbreiteten Vorurteil, viele Selbständige würden ein Kümmerdasein fristen. Selbständige mit Mitarbeitern erzielen mit großer Wahrscheinlichkeit ein höheres Einkommen als Angestellte. „Aber auch Solo-Selbständige“ – so Kritikos – „stellen sich finanziell nicht selten besser als Angestellte, insbesondere wenn sie sich am oberen Ende der Einkommensverteilung befinden oder wenn sie über ein Abitur, aber keine weitere berufliche Ausbildung verfügen.“

Unabhängig von diesen medialen Manövern kann man nun auch einen direkten Blick in die zitierte Studie des DIW werfen, denn sie wurde zwischenzeitlich allen zugänglich gemacht:

Michael Fritsch, Alexander S. Kritikos und Alina Sorgner: Verdienen Selbständige tatsächlich weniger als Angestellte? In: DIW Wochenbericht Nr. 7/2015, S. 134 ff.

Zur Datenbasis der Studie eine wichtige Hintergrundinformation: Die Wissenschaftler haben die Daten des Mikrozensus 2009 ausgewertet, die den Forschern zufolge in ihrer Verteilungsstruktur im Wesentlichen auch heute so gültig seien. Was man gesondert diskutieren könnte.

Insgesamt gibt es in Deutschland 4,2 Millionen Selbständige, davon 2,3 Millionen Solo-Selbständige und 1,9 Millionen mit Angestellten. Und das die Gruppe der Selbständigen sehr heterogen ist, wird niemanden überraschen, der sich die unterschiedlichen Typen von Selbständigen vor Augen führt: Das reicht dann von kleinen Ladenbesitzern, Kiosk- und Kneipenbetreibern oder Dienstleistern über Handwerkermeister oder Angehörige der Freien Berufe bis hin zu den „klassischen“ großen Unternehmern. Entsprechend breit muss auch die Streuung der Einkommen sein. »Die relativ starke Streuung der Einkommen von Selbständigen weist darauf hin, dass unternehmerische Selbständigkeit mit hohen Einkommens- chancen, aber auch mit hohen Einkommensrisiken behaftet ist.« Diese Schlussfolgerung erscheint zwingend und ist nicht wirklich überraschend. Wir sind konfrontiert mit sehr hohen Einkünfte einer Minderheit der Selbständigen und einer kaum vorhandene „Unternehmer- rendite“ für viele andere Selbständige.

Hinsichtlich der Einkommensverteilung bei den Selbständigen (und deren Vergleich zu den abhängig Beschäftigten) kommen die DIW-Wissenschaftler zu folgenden Erkenntnissen:

»Während Selbständige am unteren Ende der Einkommensverteilung sehr geringe Einkommen in Kauf nehmen müssen, übersteigen die Werte am oberen Ende der Einkommensverteilung die Werte für die abhängig Beschäftigten bei weitem. Ein Beispiel: Rund 18 Prozent (etwa 400 000) der Solo-Selbständigen, aber auch etwa zehn Prozent (185 000) der Selbständigen mit weiteren Beschäftigten verdienten im Jahr 2009 weniger als fünf Euro netto pro Stunde. Allerdings mussten sich auch zehn Prozent aller abhängig Beschäftigten (rund 3,65 Millionen) mit weniger als fünf Euro netto pro Stunde zufrieden geben … (Nach den Nettoeinkommensdaten) ist die Streuung für Selbständige um mehr als das Dreifache höher als für abhängig Beschäftigte … So verdienen die untersten zehn Prozent der Selbständigen mit Beschäftigten (das zehnte Perzentil) pro Stunde weniger als die untersten zehn Prozent der abhängig Beschäftigten … mehr als 40 Prozent aller Solo-Selbständigen realisieren ein höheres Einkommen als abhängig Beschäftigte, allerdings nur in den höheren Einkommenskategorien … Der Median-Selbständige mit weiteren Beschäftigten verdient pro Stunde 22 Prozent mehr als ein vergleichbarer abhängig Beschäftigter. Der Median-Solo-Selbständige verdient hingegen sechs Prozent weniger.«

In ihrem Fazit kommen die Wissenschaftler zu dem Ergebnis, dass die »Analyse verdeutlicht, dass es keinen Grund gibt, insbesondere die Solo-Selbständigkeit grundsätzlich in ein schlechtes Licht zu stellen. Im Gegenteil: Bei Solo-Selbständigen ist die Streuung der Einkommen besonders hoch, sie erwirtschaften also sowohl sehr niedrige als auch überproportional hohe Einkommen.«

Soweit einige zentrale Befunde aus der DIW-Studie. Ganz offensichtlich möchte man vermeiden – so ist die Pressemitteilung des Instituts zu lesen -, dass es eine Fokussierung auf den unteren Rand vor allem der Solo-Selbständigkeit gibt, deshalb die fast schon allergisch daherkommende Reaktion auf den dann auch noch von der FAZ aufgegriffene Begriff von den „Kümmerexistenzen“. Dies muss sicher auch im Kontext der vielen Bemühungen gesehen werden, Existenzgründungen in die Selbständigkeit hinein zu befördern.

Aber genau hier sind eben auch eine nicht wegzudiskutierende sozialpolitische Relevanz und zugleich ein weitgehend ungelöstes sozialpolitisches Problem zu verorten: Denn viele der nun mal auch tatsächlich vorhandenen Solo-Selbständigen, die schon derzeit kaum oder gar nicht über die Runden kommen, induzieren reale sozialpolitische Leistungen in der Gegenwart bzw. und vor allem mit Blick auf die Zukunft erhebliche Sicherungslücken, vor allem im Bereich der Alterssicherung.

Ein Teil der auch in der DIW-Studie beschriebenen Solo-Selbständigen mit den sehr niedrigen Einkommen findet man wieder im Grundsicherungssystem (SGB II) und hier als Aufstocker. Die Abbildung mit der Entwicklung der Zahl der selbständigen Aufstocker verdeutlicht, dass es seit einigen Jahren eine erkennbare Konstanz gibt, was die Zahl der Betroffenen angeht. Die unvollständige Existenzsicherung dieser „Kümmerexistenzen“ wird also über Steuermittel gewährleistet. Und Steuermittel werden auch bei vielen Solo-Selbständigen spätestens im Alter fällig werden, denn sie zeichnen sich aus durch oftmals nur rudimentär oder gar nicht vorhandene Altersvorsorge – woher auch, wenn sie mit den laufenden Einkommen schon gegenwärtig nicht oder gerade so über die Runden kommen. Hier wird in aller Deutlichkeit und Konsequenz ein nur historisch zu verstehendes Sicherungsdilemma erkennbar, denn die weitreichende Herausnahme „der“ Selbständigen aus der gesetzlichen Rentenversicherung war ein gleichsam ständisches Abbild der Gesellschaft in der Vergangenheit, in der man tatsächlich oftmals davon ausgehen konnte, dass der Selbständige über andere, private Formen der Altersvorsorge selbst in der Lage war, sich gegen die mit dem Alter verbundenen Einkommensrisiken abzusichern. Das ist aber bei vielen Solo-Selbständigen im unteren und mittleren Einkommensbereich heute schlichtweg eine Illusion und wird nicht funktionieren können. Im Ergebnis wird das dann dazu führen, dass die Betroffenen im Alter auf Leistungen aus der Grundsicherung für Ältere angewiesen sein werden.

Das Problem ist schon lange bekannt. Und sogar Versuche des Gegensteuerns hat es gegeben, die allerdings schnell wieder beerdigt worden sind. Man erinnere sich an dieser Stelle nur an die blutige Nase, die sich die damalige Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), geholt hat, als sie in der letzten Legislaturperiode davon gesprochen hat, dass es die „Notwendigkeit einer Pflichtvorsorge“ geben würde, die man gegenüber den Selbständigen durchsetzen müsse, da das Risiko der Altersarmut nicht auf die Gesellschaft abgewälzt werden dürfe. Der im Frühjahr 2012 von ihr in die Diskussion eingebrachte geplante Zwang zur Alterssicherung wurde bereits wenige Monate später sang- und klanglos beerdigt (vg. hierzu beispielsweise schon im August 2012 Zwangsrente für Selbständige steht vor dem Aus).

Aber nur, weil man den Kopf in den Sand steckt angesichts der Widerstände und der auch vielen tatsächlichen technischen Schwierigkeiten – das Problem verschwindet ja deshalb nicht einfach von der Tagesordnung, wenn man darüber nicht mehr nachdenkt und nach Lösungen sucht.

Der Blick über den Gartenzaun: Von Jubelmeldungen über eine (scheinbar) tolle Beschäftigungsentwicklung und vom Anziehen der Daumenschrauben bei Langzeitarbeitslosen, getarnt als Hilfe. Schauen wir nach Großbritannien

Wir kennen das gerade in Deutschland: Erfolgsmeldungen hinsichtlich der Arbeitsmarktentwicklung – vom deutschen „Jobwunder“ ist da immer wieder die Rede. Anlässlich der neuen Arbeitsmarktzahlen meldete sich die Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zu Wort: »Der Arbeitsmarkt ist in guter Form … Neue Höchststände mit fast 42 Millionen Erwerbstätigen und 29,4 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten; dazu eine starke Frühjahrsbelebung nach den ohnehin schon guten Winterzahlen«, so die Ministerin. Nun auch in Großbritannien. Polly Toynbee berichtet von erwartbaren „triumphant headlines for the latest employment figures“ – und ergänzt mit einem sarkastischen Unterton: „More people will be in work, which is good news: far better to have half a job than no job at all.“ Allerdings entzaubern sich die schönen Zahlen bei genauerer Draufsicht und gleichzeitig – im Schatten der scheinbar guten Arbeitsmarktentwicklung – werden die Daumenschrauben für die Langzeitarbeitslosen richtig angezogen mit einem „Hilfsprogramm“, das den Begriff „workfare“ praktisch werden lässt.

Bleiben wir in einem ersten Schritt bei der – angeblich – so guten Arbeitsmarktentwicklung in Großbritannien. Polly Toynbee legt in ihrem Artikel den Finger auf die Wunde: »the last three-monthly figures showed that all the increase – yes, all of it – was not in jobs but in soaring self-employment, says Jonathan Portes of the National Institute for Economic and Social Research.« 80% der gesamten Beschäftigungszuwächse seit 2007 haben im Bereich vor allem der Solo-Selbständigkeit stattgefunden – vor allem aufgrund eines Mangels an alternativen Möglichkeiten der Erwerbsarbeit. Der „Notnagel“-Charakter wird auch hier erkennbar: »The TUC finds that 540,000 of the jobs created since 2010 are self-employed roles, with the over-50s in the majority and over-65s the fastest growing group.« Selbständigkeit als Fluchtweg vor allem für die älteren Erwerbslosen und für die armen Rentner. Die durchschnittlichen Einkommen der solo-selbständigen Frauen ist unter die 10.000 Pfund-Grenze gefallen. Auch über andere problematische Entwicklungen hinsichtlich der Qualität der Beschäftigung wird berichtet – über Leiharbeit und „Null-Stunden-Arbeitsverträge“: »Agency work and zero-hours contracts are growing ever more deeply embedded in the economy – no replacement for the good jobs lost.«

Jetzt aber – und vor diesem Hintergrund – zu den Langzeitarbeitslosen. Polly Toynbee schreibt in ihrem Artikel: Je besser die Arbeitsmarktzahlen daherkommen (und seien diese rein kosmetischer Natur), desto einfacher wird es für die Regierung, die Daumenschrauben anzuziehen für diejenigen, die noch in der Arbeitslosigkeit verbleiben. Und genau das passiert derzeit in Großbritannien – wieder einmal unter dem Deckmantel eines als Hilfsprogramms für die Langzeitarbeitslosen getarnten Maßnahmepakets, mit dem im Ergebnis das Workfare-Regime weiter verschärft werden soll. Die verantwortlichen Politiker drücken das natürlich ganz anders aus – und beziehen sich explizit auf die angeblich so tolle Arbeitsmarktentwicklung und der „Sorge“ um die, die trotzdem arbeitslos bleiben: „We are seeing record levels of employment in Britain, as more and more people find a job, but we need to look at those who are persistently stuck on benefits. This scheme will provide more help than ever before, getting people into work and on the road to a more secure future,“ so wird der Premierminister David Cameron zitiert.

New Help to Work programme comes into force for long-term unemployed – hier erfahren wir Details über das neue Programm, dass in wenigen Tagen in Kraft treten wird. Die Regierung sagt, die Mitarbeiter der Jobcenter bekommen mehr Möglichkeiten „to support those who are hardest to assist under Help to Work“. Wenn man sich dem „Hilfsangebot“ verweigert, werden die Betroffenen mit dem Entzug ihrer Leistungen sanktioniert. Das „Help to Work“-Programm besteht aus drei Komponenten, die von den Jobcenter-Mitarbeitern eingesetzt werden: So soll es ein „intensives Coaching“ geben für die Arbeitslosen, eine Verpflichtung, täglich einen Berater im Jobcenter aufzusuchen sowie als dritter Baustein die Ableistung von „community work“ – alles über einen Zeitraum von sechs Monaten. Bereits im letzten Herbst hatte der Finanzminister des Landes, George Osborne, auf einem Parteitag der regierenden Konservativen ausgeführt:

»We are saying there is no option of doing nothing for your benefits, no something-for-nothing any more. They will do useful work to put something back into the community, making meals for the elderly, clearing up litter, working for a local charity. Others will be made to attend the jobcentre every working day.«

Die angesprochene „community work“ (formal als Community Work Placement (CWP) bezeichnet und für eine Zielgruppe von 200.000 Langzeitarbeitslose vorgesehen) wird dann auch noch in einem Orwellschen Sinne konsequent als „voluntary work“, also als „Freiwilligenarbeit“ oder „Ehrenamt“ tituliert. Die Beschreibung ähnelt dem, was wir in Deutschland kennen, wenn wir über Arbeitsgelegenheiten oder „Bürgerarbeit“ sprechen:

»The voluntary work could include gardening projects, running community cafes or restoring historical sites and war memorials. The placements will be for 30 hours a week for up to six months and will be backed up by at least four hours of supported job searching each week.«

Das setzt natürlich voraus, dass genügend „Freiwilligen-Arbeitsplätze“ bereitgestellt werden. Die Gewerkschaft Unite hat die Wohlfahrtsverbände und -organisationen aufgefordert, sich nicht an dem Programm zu beteiligen, denn es handele sich um eine „workfare“-Maßnahme, also um das Gegenteil von Freiwilligenarbeit oder Ehrenamt: Charity bosses urged to shun ‘workfare’ scheme by Unite. Für die Unite-Gewerkschaft handelt es sich um nichts weiter als unbezahlte Zwangsarbeit. Die Warnung an die Wohlfahrtsorganisationen kommt nicht von ungefähr, denn viele von ihnen leiden unter erheblichen Finanzierungsproblemen und könnten sich deshalb als „leichtes Ziel“ für das vergiftete Angebot der Regierung erweisen – allerdings mit fatalen Folgewirkungen, worauf die Gewerkschaft auch hinweist:

»The government sees cash-starved charities as a soft target for such an obscene scheme, so we are asking charity bosses to say no to taking part in this programme. This is a warping of the true spirit of volunteering and will force the public to look differently at charities with which they were once proud to be associated.«

Es bleibt abzuwarten, wie die angesprochenen Organisationen reagieren.

Help to Work? Britain’s jobless are being forced into workfare – so wie die Überschrift eines Blog-Beitrags von Anna Coote kann man das zusammenfassen, was hier abläuft. Das kann man grundsätzlich kritisieren, man kann es aber auch im Lichte der bisherigen Erfahrungen mit den workfare-Ansätzen tun, darauf stützt sich beispielsweise die Argumentation von Polly Toynbee, die ihren Artikel prägnanterweise überschrieben hat mit: Help to Work is a costly way of punishing the jobless.

Auf einen diskussionswürdigen Aspekt hat Anna Coote hingewiesen: »The ground has been well prepared by the government’s divisive narrative that separates the population into two opposing camps: strivers and skivers«. Also die Separierung in gute und schlechte Arbeitslose, ein ewig wiederkehrendes Muster. Hier die „Streber“ und da die „Drückeberger“, um in der Begrifflichkeit von Coote zu bleiben:

»… strivers are people who are paid for the work they do; they work hard, investing copious effort and often long hours for low pay in order to earn a living, support their families and get on in the world. They are insiders: socially dependable, economically productive and morally righteous. Skivers, on the other hand, are lazy, unreliable and manipulative, choosing to live at others‘ expense so that they can sleep, watch television, abuse various substances and fritter away their time. They are outsiders: untrustworthy, unproductive and morally disreputable.«

Es geht am Ende um ein „punitive welfare regime“. In diesem ist es richtig, den Druck auf die Menschen zu erhöhen – „and make the worthless skivers suffer“. Und das Schlimme ist: Durch die moralisch aufgeladene Trennung in die „guten“ und „schlechten“ Arbeitslosen erleichtert man das Wegschauen, wenn die angeblichen Drückeberger leiden müssen. Und schon beginnt der Kreis sich zu schließen.

Hunderttausende Solo-Selbständige haben nichts vom Mindestlohn. Das ist ein Problem. Aber kein Problem des Mindestlohns

Hunderttausende haben nichts vom Mindestlohn, meldet Spiegel Online. Und weiter erfahren wir: »Der Mindestlohn kommt – doch viele werden davon nicht profitieren. Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung leben schon jetzt 700.000 Solo-Selbständige von weniger als 8,50 Euro pro Stunde, zum Beispiel in der Pflege. Experten fürchten, dass die Zahl bald massiv zunimmt.«

Nun könnte diese Meldung dazu verleiten, auf den Gedanken zu kommen, dass sich erneut zeige, dass das mit dem Mindestlohn keine runde Sache ist. Dass er nicht funktionieren wird. Deshalb an dieser Stelle gleich vorweg: Das ist ein Irrtum. Denn der Mindestlohn – wenn er denn wirklich mit Beginn des Jahres 2015 scharf gestellt werden wird – bezieht sich zwangsläufig nur auf Arbeitnehmer (und bereits hier ist die Abgrenzung nicht immer einfach, beispielsweise sind Auszubildende Arbeitnehmer, aber teilweise eben auch nicht, weil in Ausbildung, also Arbeitnehmer eigener Art und es gibt mit Blick auf das duale System der Berufsausbildung gute Gründe, die Auszubildenden von einem gesetzlichen und flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro auszunehmen). Aber Selbständige sind nun mal keine Arbeitnehmer, also kann für sie eben auch ein Mindestlohn nicht gelten, man könnte theoretisch höchstens an ein Äquivalent zum Mindestlohn denken, das wäre dann eine Mindestvergütung. Was aber schnell an logische und vor allem praktische Grenzen stoßen muss. Also der Reihe nach.

Der Spiegel Online-Beitrag von Tobias Lill beginnt mit einem Fallbeispiel aus der Welt der Solo-Selbständigen: Ein 53-jähriger Dozent, der an mehreren Leipziger Sprachschulen Deutsch für Ausländer unterrichtet – auf freiberuflicher Basis. »Rechnet man die langen Vor- und Nachbereitungszeiten für diese Integrationskurse hinzu, arbeitet Kirsch nach eigenen Angaben etwa 40 bis 45 Stunden pro Woche. Vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen kommt er auf Einnahmen von knapp 1000 Euro im Monat. Das entspricht einem Bruttoverdienst von rund sechs Euro pro Stunde. Um über die Runden zu kommen, muss der alleinerziehende Vater von 16-jährigen Zwillingen seine Einkünfte mit Hartz IV aufstocken.«

Laut dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) gibt es mehr als 2,5 Millionen solcher Ein-Mann-Betriebe in Deutschland. Das Institut hat nun berechnet, wie hoch die Zahl der Solo-Selbständigen ist, deren Einkünfte unter dem liegen, was sie bekommen würden, wenn sie zum Mindestlohn arbeiten würden: »28 Prozent der Solo-Selbständigen hierzulande, also etwa 700.000, erzielten 2011 ein Brutto-Einkommen von weniger als 8,50 Euro in der Stunde.«
Karl Brenke vom DIW geht davon aus, dass diese Zahl von vor zwei Jahren konstant geblieben ist.

» … in vielen Branchen wie der Pflege, den Medien, dem Bildungsbereich oder der Paketzustellung zahlten die Auftraggeber oft nur klägliche Honorare. Nicht wenige dieser Freiberufler lebten deshalb „von der Hand in den Mund“. Brenke spricht von „Kümmerexistenzen“.«

Staatliche Hilfe bekommt nur ein geringer Teil dieser Freiberufler. Schätzungen zufolge bessern rund 100.000 von ihnen ihre Einkünfte mit Hartz IV auf, berichtet Tobias Lill. Dabei handelt es sich um eine Untergrenze, denn wer Rücklagen habe, muss diese erst mal aufbrauchen oder die Selbständigen wissen gar nicht, dass ihnen die Leistungen nach dem SGB II auch zustehen oder manchen ist der monatliche Nachweis der schwankenden Einkünfte zu kompliziert oder andere schämen sich, Hartz IV-Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Bereits Anfang des Jahres hatte das DIW Zahlen zu den Solo-Selbständigen veröffentlicht:

Brenke, K.: Allein tätige Selbständige: starkes Beschäftigungswachstum, oft nur geringe Einkommen, DIW Wochenbericht, Nr. 7/2013

Darin konnte man lesen: »Auch wenn ein Teil der Solo-Selbständigen hohe Einkünfte erzielt, liegt das mittlere Einkommen dieser Erwerbstätigengruppe unter dem der Arbeitnehmer. Viele kommen über Einkünfte, wie sie Arbeitnehmer im Niedriglohnsektor beziehen, nicht hinaus. Der Anteil der Geringverdiener unter den Solo-Selbständigen… liegt … immer noch bei knapp einem Drittel oder etwa 800 000 Personen.«

Die Zahl der Selbständigen ist in Deutschland in der jüngeren Vergangenheit viel stärker gewachsen als die der Arbeitnehmer. So stieg die Zahl der abhängig Beschäftigten von 2000 bis 2012 um fünf Prozent, die der Selbständigen dagegen um 14 Prozent. »Die Expansion der Selbständigkeit ist nahezu ausschließlich auf Selbständige ohne Arbeitnehmer zurückzuführen. Dieser Personenkreis stellt inzwischen die Mehrheit der Selbständigen«, so das DIW.

Interessant sind die Ergebnisse zu den Bereichen, wo es überdurchschnittlich viele Solo-Selbständige gibt oder wo deren Anteil besonders stark angestiegen ist (vg. hierzu Brenke 2013: 8):

»Hohe Anteile an allen Selbständigen zeigen sich bei künstlerischen Berufen, Lehrern/Dozenten (darunter auch solche für Erwachsenenbildung), Dolmetschern, Publizisten, Psychologen, pflegerischen Berufen, Kosmetikern und Heilpraktikern … Die zahlenmäßig meisten Solo-Selbständigen sind indes als Händler und Vertreter sowie in landwirtschaftlichen oder gärtnerischen Berufen tätig; hier hat die Zahl der Solo-Selbständigen allerdings deutlich abgenommen. Bei den Zuwächsen in absoluten Zahlen stehen Bauberufe an der Spitze; allein auf die Ausbauberufe entfiel knapp ein Zehntel des gesamten Erhöhung der Zahl der Solo-Selbständigen von 2000 bis 2011. Stark zum Wachstum beigetragen haben auch Lehrer und Dozenten, bildende Künstler, Steuer- und Wirtschaftsberater sowie IT-Kräfte und Personen in Pflegeberufen. Auffallend ist zudem ein starker Zuwachs an Hausmeistern unter den Solo-Selbständigen. Anzunehmen ist, dass dies weniger an einer Ausweitung des zu betreuenden Gebäudebestandes liegt, als vielmehr daran, dass Immobilienbesitzer solche Funktionen an Selbständige auslagerten.«

Dieser differenzierte Blick auf die Entwicklungen innerhalb des heterogenen Feldes der Solo-Selbständigen eröffnet zugleich den notwendigen Raum für eine Diskussion über arbeitsmarktpolitische (=> Verdrängungs- bzw. Substitutionsprozesse bislang abhängiger Beschäftigung => Problem der Scheinselbständigkeit) wie auch potenzieller gravierender sozialpolitischer (=> Altersarmut durch mangelnde oder gar völlig fehlende Altersvorsorge der „Kümmerexistenzen“) Folgen der zunehmenden Solo-Selbständigkeit in unserer Gesellschaft.

An dieser Stelle abschließend wieder zurück zu dem Artikel von Lill: Dort wird Gunter Haake zitiert, Geschäftsführer der Ver.di-Selbständigenberatung Mediafon: Ein großer Teil der Solo-Selbständigen sei „nur auf dem Papier selbständig und in Wahrheit scheinselbständig“. Er »fürchtet, dass viele Arbeitgeber vor Inkrafttreten des Mindestlohns fest angestellte Mitarbeiter zwingen werden, sich formal selbständig zu machen, um so die Lohnuntergrenze zu umgehen.« Auch Brenke sieht hier bei einigen Unternehmen eine große „Kreativität“.

Damit wären wir bei einem möglichen und kritisch zu verfolgenden Zusammenhang zwischen Mindestlohn und Solo-Selbständigkeit, also eine Verdrängung der bisher abhängig ausgeübten Beschäftigung in den Bereich der Selbständigkeit hinein, die sich dann allerdings im Regelfall als eine „Schein-Selbständigkeit“ darstellt.

Das ist allerdings rechtlich nicht so einfach. Verdeutlichen kann man sich dies aktuell an Beispielen aus dem Gesundheitswesen: »Honorarkräfte in Kliniken und Pflege hadern mit dem Vorwurf der Scheinselbstständigkeit. Die Deutsche Rentenversicherung erschwert mit ihren Maßstäben immer mehr Honorarärzten und anderen Freiberuflern in Klinik und Pflege den Arbeitsalltag«, so die Ärzte Zeitung in dem Artikel „Damoklesschwert Rentenpflicht„. Die Deutsche Rentenversicherung wertet Honorarkräfte als Scheinselbstständige, weil sie in die Organisation der Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen eingebunden und hinsichtlich Arbeitszeit, -ort, -dauer und -ausführung weisungsgebunden seien. Das gilt nicht nur für Pflegefachkräfte, sondern auch für Honorarärzte.

Was wird an Lösungsansätzen diskutiert?

»Gewerkschafter Haake fordert gesetzliche Honoraruntergrenzen für Freiberufler, damit der Mindestlohn für Festangestellte nicht „untertunnelt“ werde.« Man darf an dieser Stelle ergänzend anmerken, dass es durchaus selbständige Tätigkeiten gibt, die mit Honorarunter- und Obergrenzen verbunden sind, man denke hier an die vielen Honorarordnungen bei Freiberuflern. Allerdings ist der Vorschlag des Gewerkschafters nicht nur ein sehr weitreichender Vorschlag, sondern auch einer, der kaum Realisierungschancen hat. Der Einwand von Karl Brenke gegen diesen Ansatz kommt pragmatisch daher: „In vielen Branchen wird ja für eine bestimmte Leistung, etwa für einen Text oder eine Grafik, und nicht stundenweise bezahlt.“ Dies lasse sich kaum objektiv messen, so der DIW-Ökonom. Darüber hinaus muss man sehen, dass es auch bei Vorliegen einer ausreichenden Mindestvergütung immer noch sein könnte, dass der Selbständige am Hungertuch nagen muss, schlichtweg weil zu wenig Aufträge da sind. Dieses Problem ist aber ein systemisches der Selbständigkeit, ihr inhärentes Risiko, das mit der Drohung oder dem Vollzug der Insolvenz belegt ist.

Wesentlich mehr Realisierungschancen muss man wohl diesen Ansatz zusprechen:

»Derweil werden Stimmen laut, schlecht bezahlten Freiberuflern den Zugang zu den Sozialsystemen zu erschweren. Das Bundesland Sachsen-Anhalt machte sich gerade erst dafür stark, den Anspruch auf Hartz IV „bei unrentabler Selbständigkeit“ auf zwei Jahre zu begrenzen.« Aus der CSU werden noch weitergehende Vorschläge laut, hier will man »bereits nach eineinhalb Jahren überprüfen lassen, ob ein Geschäftsmodell tragfähig sei. Ansonsten müsse man die aufstockende Leistung von Hartz IV verweigern.« So wird es wahrscheinlich – wenn überhaupt – kommen. Nur muss man sich natürlich darüber klar sein, dass das mit erheblichen administrativen Aufwand in den Jobcentern verbunden sein wird.

Man kann es drehen und wenden wie man will: Die stark gestiegene Zahl der Solo-Selbständigen ist ein Problem, weniger – so meine These – hinsichtlich eines möglichen Unterlaufens des Mindestlohns, wenn denn die Schein-Selbständigkeit ordentlich verfolgt wird, sondern vielmehr mit Blick auf die generellen, erheblichen Sicherungslücken vieler solo-selbständiger Existenzen, vor allem mit Blick auf die definitive Altersarmut, in der viele von ihnen landen werden. Aber all das ist weniger bzw. gar kein Problem des Mindestlohns, denn der gilt nun mal nur für Arbeitnehmer. Es ist hier ein Problem des lohnbezogenen sozialen Sicherungssystems angesprochen, dessen grundlegende Weiterentwicklung bzw. Reform ein Thema für eine Großen Koalition sein könnte. Konjunktiv II ist hier passend. Dass sie es (noch?) nicht gemacht hat, wäre ein eigenes Thema.