Frei oder abhängig (oder beides gleichzeitig)? Crowdworker zwischen Selbstständigkeit oder Arbeitnehmereigenschaft. Das Bundesarbeitsgericht hat dazu geurteilt

»Die tatsächliche Durchführung von Kleinstaufträgen („Mikrojobs“) durch Nutzer einer Online-Plattform („Crowdworker“) auf der Grundlage einer mit deren Betreiber („Croudsourcer“) getroffenen Rahmenvereinbarung kann ergeben, dass die rechtliche Beziehung als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist.«

So beginnt eine Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), die unter der trockenen Überschrift Arbeitnehmereigenschaft von „Crowdworkern“ veröffentlicht wurde. Es geht um das Urteil vom 1. Dezember 2020 – 9 AZR 102/20 des BAG. Und diese Entscheidung hat durchaus Tiefen (manche würden sagen Untiefen).

Das Urteil ist mit Spannung erwartet worden. Wenige Tage vor der Verkündigung des Urteils hat beispielsweise Anja Mengel in ihrem Beitrag Wie frei sind Crowd­worker? geschrieben: »Die Digitalisierung hat eine Reihe neuer Jobs geschaffen: Menschen fahren Taxi, kontrollieren Supermarktregale oder sammeln E-Roller ein, die Aufträge kommen per App. Die dort tätigen Menschen werden als Crowdworker bezeichnet und gelten bisher in der Regel als Selbstständige. Am 1. Dezember wird das Bundesarbeitsgericht für einen dieser Fälle klären, welchen arbeitsrechtlichen Status Menschen haben, die für derartige Plattformen tätig sind … In dem Fall klagt der Auftragnehmer gegen den Plattformbetreiber darauf, den Status als Arbeitnehmer zu haben und damit auch Ansprüche auf Mindestlohn, Urlaub und Krankenversicherung. Das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht München (Urt. v. 04.12.2019, Az. 8 Sa 146/19) haben die Klage abgewiesen.«

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Ein befristetes bedingungsloses Corona-Krisen-Grundeinkommen oder eine bedingungsarme Grundsicherung oder gar nichts davon?

Jetzt ist das bedingungslose Grundeinkommen auch im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages auf- oder eingeschlagen. Auslöser ist diese Petition vom 14. März 2020: Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens. Die Mitzeichnungsfrist lief bis zum 17. April 2020 und in diesem Zeitraum wurde die Petition von 176.134 Menschen online unterzeichnet, so dass das für eine Befassung des zuständigen Ausschusses erforderliche Quorum von mindestens 50.000 mehr als erreicht wurde. Um was genau geht es dabei?

Hier der Text der Petition im Original (➞ Text und Begründung):

»Mit der Petition wird gefordert, dass aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona Pandemie und der damit verbundenen Einkommensausfälle für viele Bürgerinnen und Bürger, kurzfristig und zeitlich begrenzt, aber solange wie notwendig, ein Bedingungsloses Grundeinkommen für alle Bürgerinnen und Bürger eingeführt wird. Das Grundeinkommen muss existenzsichernd sein und die gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Vorstellbar ist ein Betrag von 1000 € pro Person.«

Am 26. Oktober 2020 hat sich nun der Petitionsausschuss des Bundestages der Sache angenommen – danach ging es dann um die Anhebung der Altersgrenze für die Teilnahme im Mammographie-Screening-Programm zur Früherkennung von Brustkrebs bei Frauen in Deutschland von 69 auf 75 Jahre sowie der Forderung nach einer besseren medizinischen und pflegerischen Betreuung von Kindern und Jugendlichen.

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Jenseits der Dönerladen-Ökonomie? Neue Befunde über die Selbstständigkeit von Migranten in Deutschland

Seien wir ehrlich: Wenn man eine Umfrage machen würde, was die Menschen mit demThema Migranten als Selbstständige verbinden, dann werden viele Bilder von Dönerläden oder Gastronomie-Unternehmen im Kopf haben. Und tatsächlich gibt es mit der üblichen regionalen Schwankungsbreite ja auch zahlreiche solcher Geschäfte in unserem Land. Mancher wird dann noch darauf verweisen, dass viele der migrantischen Unternehmen wohl nur funktionieren (können), weil sie als Familienunternehmen über Selbstausbeutung geführt werden.

Bereits 2017 wurde in einer Studie auf die Besonderheiten migrantengeführter Familienunternehmen, zu denen jedes zehnte Familienunternehmen in Deutschland gehört, hingewiesen – mit einer erheblichen Erweiterung der Perspektive auf migrantische Selbstständigkeit: »Obwohl sie im Durchschnitt kleiner und jünger sind als nicht-migrantengeführte Familienunternehmen, leisten migrantengeführte Familienunternehmen einen wertvollen volkswirtschaftlichen Beitrag. So beschäftigen sie überdurchschnittlich häufig Personen mit Migrationshintergrund und haben damit eine bedeutende Integrationsfunktion am Arbeitsmarkt. Entgegen landläufiger Wahrnehmung sind sie überdurchschnittlich häufig in wissensintensiven Bereichen sowie in Freien Berufen tätig, innovationsstark und in ihrer Geschäftstätigkeit international ausgerichtet.«

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