„Sozialpopulismus“? Wenn der Generalsekretär der Caritas positives Denken einfordert und zugleich viele Arbeitnehmer in Richtung Grundsicherung im Alter marschieren müssen

Um das gleich an den Anfang dieses Beitrags zu stellen: Sozialpolitik ist Politik und die ist niemals „wertfrei“, „objektiv“, „neutral“ – sie kann es nicht sein. Die Ambivalenz von Sozialpolitik kann man daran verdeutlichen, dass sie einerseits immer höchst normativ sein muss, was man schon daran erkennen kann, dass eine der wichtigsten Bauelemente jeder Sozialpolitik ein bestimmtes Menschenbild ist, ob nun bewusst oder eher unbewusst, dass dem (Nicht-)Handeln zugrunde gelegt wird. Zum anderen aber haben sozialpolitische Maßnahmen immer auch eine funktionale Dimension, beispielsweise die Aufrechterhaltung des sozialen Friedens in einer Gesellschaft, die selbst von denen zugestanden werden muss, die sich auf der Sonnenseite des Lebens befinden und denen ansonsten die Lebenslagen der unteren Hälfte der Gesellschaft völlig egal sind.

Im öffentlichen Diskurs gibt es nun hinsichtlich der sozialpolitischen Themen eine gewisse Aufgabenteilung, die sich zuweilen auch reflexhaft verfestigt hat. Da sind dann beispielsweise „die“ Wohlfahrtsverbände, die für sich selbst eine „Anwaltsfunktion“ reklamieren. Und die dann oftmals von der Gegenseite zu hören bekommen, sie würden soziale Probleme „dramatisieren“bzw. „skandalisieren“, um sich im Kampf um mediale Aufmerksamkeit zu positionieren – oder gar, sie würden das nur machen, um ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen, die mit ihren Einrichtungen und Diensten verbunden sind, abzusichern. 

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Den Finger auf die offene Wunde legen. Jahresgutachten 2016 des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes nimmt die wachsende Ungleichheit ins Visier

Unter dem Titel „Ungleichheit: Ausmaß, Ursachen und Konsequenzen“ hat der Paritätische Wohlfahrtsverband sein Jahresgutachten 2016 der Öffentlichkeit vorgestellt.  Gutachten sieht sozialen Zusammenhalt in Gefahr, so hat Stefan Sauer seinen zusammenfassenden Bericht dazu überschrieben.

Der Paritätische selbst fasst die seiner Meinung wichtigsten Aussagen des neuen Gutachtens so zusammen:

»Eine armutspolitisch „ungenügende“ und insgesamt „alarmierende“ Gesamtbilanz attestiert der Paritätische Wohlfahrtsverband der Bundesregierung in seinem aktuellen Jahresgutachten zur sozialen Lage in Deutschland. Trotz anhaltend guter Wirtschaftsentwicklung verharre die Armut in Deutschland auf hohem Niveau und verfestige sich die ungleiche Verteilung von Einkommen und Vermögen, so die Analyse ausgewählter sozioökonomischer Indikatoren. Jüngste Gesetzesmaßnahmen drohten die bestehende Ungleichheit sogar noch zu verschärfen, so das Ergebnis des Gutachtens. Der Paritätische fordert durchgreifende sozialpolitische Reformen insbesondere zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit und Altersarmut.

„Die wachsende Ungleichheit in Deutschland ist nicht nur Wachstumsbremse und Wohlstandsrisiko, sie ist auch ein Gerechtigkeitsproblem und wird immer mehr zur echten Bedrohung des gesellschaftlichen Zusammenhalts“, warnt Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbandes. Die fortschreitende Erosion der sozialen Sicherungssysteme sei dabei das Ergebnis falscher politischer Weichenstellungen. Nur noch rund ein Drittel der Menschen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind, hätten auch Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Die durchschnittliche Rente liege schon heute unterhalb des Grundsicherungsniveaus, jeder zweite Rentner beziehe eine Rente von weniger als 750 Euro. Weder Riester-Rente, noch Betriebsrente seien geeignet, den „Sinkflug“ des Rentenniveaus zu kompensieren und müssten als gescheitert angesehen werden. „Es ist nicht nachvollziehbar, wenn von der Bundesregierung sehenden Auges in Kauf genommen wird, dass das Schutzniveau der Arbeitslosenversicherung und der Rentenversicherung immer weiter sinkt und immer mehr Mensch durch das soziale Netz fallen“, kritisiert Verbandsvorsitzender Rosenbrock.

Der Paritätische formuliert in seinem Jahresgutachten Handlungsempfehlungen an die Politik und fordert u.a. den Ausbau öffentlich geförderter Beschäftigung, eine bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze in Hartz IV sowie eine durchgreifende Rentenreform: Das Rentenniveau sei anzuheben und zu stabilisieren, die staatliche Förderung der Riester-Rente und Entgeltumwandlung einzustellen und die Altersgrundsicherung armutsfest auszugestalten.«

Der Vorsitzende des Paritätischen Gesamtverbandes, Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, skizzierte in seinem Pressestatement anlässlich der Vorstellung des neuen Jahresgutachtens einige politische Forderungen, die hier zitiert werden sollen (S. 4 f.):

1. Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit: Qualifizierungs- und Beschäftigungsangebote müssen ausgebaut werden, konsequent am Bedarf der Betroffenen orientiert sein und müssen im Bedarfsfall auch begleitende Hilfen umfassen.

2. Anhebung der Grundsicherungsleistungen: Wir brauchen eine bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze auf mindestens 491 Euro. Die Anpassung muss künftig durch eine unabhängige Kommission überprüft werden. Für Kinder und Jugendliche ist ein eigener Regelsatz zu entwickeln, der ihren Bedarfen gerecht wird. Einmalige Leistungen für besondere Bedarfe müssen wieder übernommen werden.

3. Bildungs- und Teilhabemöglichkeiten schaffen: Jedes fünfte Kind in Deutschland, insgesamt 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche, ist von Armut betroffen. Um alle Kinder und Jugendlichen in ihrer Entwicklung optimal zu fördern, müssen wir die Kinder- und Jugendhilfe stärken und jungen Menschen einen Rechtsanspruch auf Bildung und Teilhabe verschaffen.

4. Altersarmut bekämpfen: Die staatliche Förderung der Riester-Rente und der Entgeltumwandlung sind einzustellen. Stattdessen muss das Rentenniveau umgehend angehoben und stabilisiert werden, um ein verlässliches Fundament für die individuelle Vorsorge zu schaffen. Wir brauchen eine Aufwertung geringer Renten und eine Umsteuerung in der Altersvorsorge, hin zu einer gezielten Förderung besonders von Altersarmut betroffener Personengruppen. Die Altersgrundsicherung muss reformiert und armutsfest gestaltet werden.

5. Integration gestalten: Esmüssen guteV Voraussetzungen für die schnellstmögliche Integration der Geflüchteten geschaffen werden. Dazu gehört u.a. der Zugang zum Bildungssystem von Beginn an, die zügige Öffnung und Aufstockung der Integrations- und Sprachkurse und der gleichberechtigte Zugang zum Arbeitsmarkt (nach drei Monaten – Abschaffung des Vorrangprinzips) sowie zu Arbeitsförder- und Berufsbildungsmaßnahmen und zum BAföG.

Ein Verstaatlichungsversuch von Spenden an Wohlfahrtsorganisationen, die für den Staat einen Teil der Suppe ausgelöffelt haben. Der Blick geht nach Österreich

Immer wieder und gerne wird in Sonntagsreden von der „Zivilgesellschaft“ gesprochen, ohne die vieles an Aufgaben in unserer Gesellschaft gar nicht geleistet werden könnte. Was mit diesem irgendwie inhaltsleer daherkommenden Begriff der „Zivilgesellschaft“ dabei gerne verbunden und lobgepreist wird, ist das ehrenamtliche Engagement und die Spendenbereitschaft der Menschen. Es muss in diesen Zeiten nun wirklich nicht ausführlich beschrieben und begründet werden, dass ohne das schnelle und entschiedene Eingreifen der ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer, zuweilen neben und vielerorts mit den professionellen Helfern aus den Reihen der Wohlfahrtspflege zusammen, im Herbst vergangenen Jahres die vielen Flüchtlinge auch nicht annähernd so hätten versorgt werden können, wie man es beobachten konnte. Und bis heute leisten die vielen ehrenamtlichen wie auch die professionellen Flüchtlingshelfer eine Arbeit, ohne die der Staat alleine auf sich gestellt völlig überfordert wäre.

Das alles werden viele unterschreiben können – bleibt es doch auf einer allgemeinen Ebene der positiven Beschreibung gesellschaftlichen Engagements. Wie immer trübt das Bild ein, wenn man von der Vogelperspektive in die konkreten Gefilden wechselt. Da werden dann Spannungen erkennbar und auch öffentlich gemacht zwischen den ehrenamtlichen und den professionellen Flüchtlingshelfern und neben der unmittelbar erfahrbaren Kraft des Anpackens und Helfens zeigt sich nach einer gewissen Zeit zwangsläufig die Fragilität der ehrenamtlichen Aktivitäten, die sich selbst überfordern und nicht selten ausbrennen. Gerade angesichts dieser Fragilität ist es so wichtig, dass die ehrenamtlichen Hilfe nach dem nicht vermeidbaren Chaos der Anfangszeit stabilisiert und entlastet wird durch die professionellen Hilfesysteme. Aber in diesem Beitrag geht es nicht um das angesprochene Spannungs- und Ergänzungsverhältnis zwischen Ehrenamtlichen und Profis, sondern um die Profis, die – für manche unerwartet – nicht für Gottes Lohn, also ohne Geld arbeiten, sondern deren Kosten im Regelfall mehr oder weniger ausreichend erstattet werden vom Staat, der ja auch durch sie eine enorme Entlastung erfährt. Und es wundert sicher niemanden, dass es immer Streit gibt, ob die Arbeit der Wohlfahrtsorganisationen ausreichend oder nicht refinanziert wird. Was aber bislang keiner auf dem Schirm hatte war der Versuch, eine andere Finanzierungsquelle der Wohlfahrtsorganisationen, die Spenden an sie, seitens des Staates zur Teilfinanzierung seiner Kosten zu instrumentalisieren. Da muss man auch erst einmal hin kommen, gedanklich und operativ. Besichtigen können wir diese interessante Entwicklung nun auch in der Realität, konkret in Österreich. Und wie das da ausgeht, sollte auch in Deutschland viele interessieren.

Schauen wir uns zuerst einmal den Sachverhalt an. Dieser Artikel bringt es schon in der Überschrift auf den Punkt: Flüchtlingshilfe: Bund will Spenden abkassieren, so Renate Graber. Nach ihrem Bericht stellt sich die Situation so dar:

»Österreichs Hilfsorganisationen, die dem Bund in der Flüchtlingshilfe und -unterbringung zur Seite gesprungen sind, warten nicht nur auf ihnen zustehendes Geld von der Republik.« Offen sind die Zahlungen für Januar und Februar. »Laut dem Chef des Roten Kreuzes, Gerry Foitik, bringt dieser Umstand manche der Organisationen „an den Rand der Zahlungsunfähigkeit“.«

Mit anderen Worten: Die Wohlfahrtsorganisationen sind also in Vorleistung getreten und haben die Kostenerstattung bislang noch nicht erhalten – und viele von ihnen sitzen nicht auf einem Geldbunker, mit dessen Hilfe sie in größerem Umfang und über längere Zeit etwas vorfinanzieren können. Und sie haben professionelle Beschäftigte, deren Lohn und Sozialabgaben gezahlt werden müssen. Aber der eigentliche Hammer kommt erst noch:

»Für noch viel mehr Aufregung sorgt allerdings ein Schreiben des Innenministeriums vom 10. Februar mit dem Betreff: „Förderungen Transitflüchtlinge; Berücksichtigung des Spendenaufkommens“. Aus diesem Brief erschließt sich, dass der Bund den NGOs die Spenden, die sie für ihre Arbeit für die Flüchtlinge bekommen, von den ersetzten („geförderten“) Kosten abzieht. Das 21-seitige Schreiben erging an zwölf Organisationen (etwa Rotes Kreuz, Johanniter NÖ-Wien, Volkshilfe Wien, Train of Hope, Islamische Föderation, türkisch-islamischer Kulturverein Teesdorf).«

Das erscheint wie ein Stück aus dem Tollhaus, aber wie so oft muss man genauer hinschauen. Denn bei aller Verwunderung bis Empörung kann man nicht behaupten, dass das seitens der österreichischen Regierung gleichsam als Überraschungsangriff durchgeführt wurde, es ist ein Paukenschlag mit Ansage, denn im vergangenen Jahr – als dieHilfsorganisationen bei der Versorgung der Flüchtlinge für den Staat in die Bresche gesprungen sind – hat dieser die spätere Kostenübernahme in einer Sonderrichtlinie konkretisiert, die genau das schon beinhaltet, was jetzt für eine Empörungswelle sorgt:

»Die „Sonderrichtlinie“ trat am 23. Oktober 2015 in Kraft und läuft Ende März aus. Fixiert ist darin unter anderem das Procedere für die Förderungen der Kosten, die den NGOs ab dem 4. September 2015 rund um die „Hilfsmaßnahmen für Transitflüchtlinge“ entstehen. Unter Punkt VI.1 wird auf grundsätzliche Förderrichtlinien des Bundes verwiesen, wonach „grundsätzlich nur jene Kosten förderbar sind, die … nicht durch Zuwendungen Dritter (insbesondere Spenden) abgedeckt sind“.«

Nun ist die Empörung in Österreich unter den Betroffenen groß und das Ansinnen des Staates wird auf eine grundsätzliche Ebene gehoben:

»Der Geschäftsführer des Fundraising Verband Austria (FVA), Günther Lutschinger, macht aus seiner Empörung kein Hehl. Das Ansinnen des Innenministeriums sei „eine absolute Frechheit und bedeutet einen Anschlag auf das Spendenwesen in Österreich“. Natürlich hätten die NGOs die Sonderrichtlinie und den darin fixierten Spendenabzug gekannt – aber der sei im Fall der Flüchtlingshilfe völlig unangebracht. Schließlich seien Flüchtlingshilfe und deren Finanzierung Staatsaufgabe – „aber der hat da versagt und die NGOs gebeten zu helfen. Und die sind dann für den Staat in Vorlage getreten.“ Kurzum: Der Staat habe seine Aufgaben nur ausgelagert. Während er in anderen Fällen, etwa bei der Leitung des Lagers Traiskirchen, Verträge gemacht habe, greife er in diesem Fall zu Förderverträgen.«

Das ist wohl wahr – so auch Reinhard Hundsmüller vom Arbeiter-Samariter-Bund, der den Fördervertrag für erbrachte Leistungen für den „falschesten Weg“ hält. Natürlich könnte man an dieser Stelle fragen, wieso man denn im vergangenen Jahr das Spiel offensichtlich mitgespielt hat. Wahrscheinlich weil man gehofft hat, dass das nur Rhetorik bleibt und nicht so heiß gegessen wird, wie es gekocht wurde.
Interessant in diesem Zusammenhang auch die Antwort von Hundsmüller vom ASB auf genau diese Frage:

»Die Republik weiß es sehr gut auszunützen, dass mehrere NGOs auf dem Sektor tätig sind. Springt nicht der Größte ab, sagt sie, dann macht das eben der Rest.«

Da wird ein Strukturproblem der Wohlfahrtsorganisationen angesprochen, das wir auch in Deutschland zur Genüge kennen. Es gibt darüber hinaus auch in der gegenwärtigen Debatte in Österreich Stimmen, die versuchen, eine gewisse Distanz zum Protest der Hilfsorganisationen aufzubauen – und dabei auch eine grundsätzliche Ebene bemühen: »Nichtregierungsorganisationen kontra Regierung: Die NGOs wären gut beraten, ihren Mehrwert verstärkt in die öffentliche Auslage zu stellen – und sich weniger einer aggressiven und ermahnenden Rhetorik zu befleißigen.« So Bernhard Lori in seinem Kommentar Ein Spendendisput ohne Bürger und Zahler?.

Ansonsten formiert sich Widerspruch und Protest gegen den geplanten Verrechnungsschritt. Mehr Staat – weniger privat, so kommentiert Michael Möseneder. Für ihn stellt sich die Sache so dar:

»Für die Betreuung von Flüchtlingen ist in diesem Land das Innenministerium zuständig. Das war nur leider im Sommer 2015, als immer mehr Flüchtlinge kamen, völlig überfordert. Am Grenzübergang Nickelsdorf waren es die Hilfsorganisationen, die Essen und Kleidung verteilten. Selbst die Stadt Wien organisierte mehr als das in Schockstarre verfallene Ressort von Ministerin Johanna Mikl-Leitner. Dafür, dass die Vereine – und auch viele Privatpersonen – dem überforderten Bundesstaat geholfen haben, seine Aufgaben zu erfüllen, werden sie und die Gönner jetzt bestraft – indem die Spenden eingesackelt werden … eine logische Reaktion wäre, künftig Hilfsersuchen staatlicher Stellen höflich, aber bestimmt abzulehnen.«

Aktuell ist die Sache wohl noch in der Schwebe: In dem Artikel Streit um Spenden: Ostermayer gegen Pläne des Finanzministeriums wird darauf hingewiesen: »Kanzleramtsminister Josef Ostermayer (SPÖ) hat sich gegen die von Innen- und Finanzministerium geplante volle Anrechnung der Spenden auf die Förderungen für die Flüchtlings-Hilfsorganisationen ausgesprochen. Er sei für eine gemeinsame Lösung mit den Hilfsorganisationen. Diese solle „nicht eine 1:1-Gegenrechnung“ umfassen.«

Man darf gespannt sein, wie das in Österreich ausgeht. Sicher werden das in Deutschland manche mit großem Interesse verfolgen.