Viel mehr und oft schwerer im Verlauf: Covid-19 bei Ärzten, Pflegekräften und Rettungspersonal. Und die Frage nach der Zeit „danach“ sowie nach der Einstufung als Arbeitsunfall bzw. Berufskrankheit

Die ungleiche Verteilung der Risiken, sich mit dem Corona-Virus zu infizieren wie auch daran zu erkranken und dabei einen schweren Verlauf erleiden zu müssen, wurde hier in dem Beitrag Corona-Ungleichheiten: Riskante Gesundheitsberufe, relative Sicherheit im Homeoffice. Krankschreibungen und Krankenhaus-Aufenthalte von Beschäftigten im Kontext von Covid-19 bereits am 9. Juli 2020 thematisiert: »Beschäftigte in Gesundheitsberufen waren von März bis Mai 2020 am stärksten von Krankschreibungen im Zusammenhang mit Covid-19 betroffen. Eine Analyse der Arbeitsunfähigkeitsdaten der AOK-Mitglieder durch das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) zeigt, dass in diesem Zeitraum 1.283 je 100.000 Beschäftigte in der Altenpflege im Zusammenhang mit Covid-19 an ihrem Arbeitsplatz gefehlt haben. Damit liegt die Betroffenheit dieser Pflegekräfte mehr als das 2,5-fache über dem Durchschnittswert von 474 Betroffenen je 100.000 AOK-versicherte Beschäftigte. Gleichzeitig gab es bei Beschäftigten in der Altenpflege auch häufiger Krankenhausbehandlungen im Zusammenhang mit Covid-19: Je 100.000 Beschäftigte wurden 157 Personen mit dieser Diagnose in einer Klinik behandelt – der Vergleichswert aller AOK-Mitglieder liegt bei 91 je 100.000 Beschäftigen.« So das WIdO unter der Überschrift Krankschreibungen und Krankenhaus-Aufenthalte von Beschäftigten in der Lock-down-Phase: Gesundheitsberufe besonders stark von Covid-19 betroffen.

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Corona-Ungleichheiten: Riskante Gesundheitsberufe, relative Sicherheit im Homeoffice. Krankschreibungen und Krankenhaus-Aufenthalte von Beschäftigten im Kontext von Covid-19

Die Corona-Pandemie – das ist mittlerweile mehr als deutlich geworden – trifft die Menschen nicht gleichverteilt, sondern wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass es eine sehr ungleiche Betroffenheit von Covid-19-Infektionen und -Erkrankungen gibt, wobei das zwei unterschiedliche Aspekte sind, denn eine Infektion bedeutet noch lange nicht, dass man auch wirklich erkrankt. Zudem wird nach den Erfahrungen der letzten Monate sichtbar, dass das Virus bereits bestehende soziale Ungleichheiten eher verstärkt und teilweise potenziert.

Das betrifft auch die gesundheitlichen Risiken, denen unterschiedliche Berufe ausgesetzt sind. Eine empirische Bestandsaufnahme dazu hat nun das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) vorgelegt: »Beschäftigte in Gesundheitsberufen waren von März bis Mai 2020 am stärksten von Krankschreibungen im Zusammenhang mit Covid-19 betroffen. Eine Analyse der Arbeitsunfähigkeitsdaten der AOK-Mitglieder durch das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) zeigt, dass in diesem Zeitraum 1.283 je 100.000 Beschäftigte in der Altenpflege im Zusammenhang mit Covid-19 an ihrem Arbeitsplatz gefehlt haben. Damit liegt die Betroffenheit dieser Pflegekräfte mehr als das 2,5-fache über dem Durchschnittswert von 474 Betroffenen je 100.000 AOK-versicherte Beschäftigte. Gleichzeitig gab es bei Beschäftigten in der Altenpflege auch häufiger Krankenhausbehandlungen im Zusammenhang mit Covid-19: Je 100.000 Beschäftigte wurden 157 Personen mit dieser Diagnose in einer Klinik behandelt – der Vergleichswert aller AOK-Mitglieder liegt bei 91 je 100.000 Beschäftigen.« So das WIdO unter der Überschrift Krankschreibungen und Krankenhaus-Aufenthalte von Beschäftigten in der Lock-down-Phase: Gesundheitsberufe besonders stark von Covid-19 betroffen.

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Pech gehabt. Berufskrankheiten, die seit Jahren beklagten Defizite im Recht ihrer Anerkennung mit daraus resultierenden Leistungen – und nun ein „ungesundes Gesetz“ im Sinne der Arbeitgeber?

»Dieter Schümann hat jahrelang mit hochgiftigem Asbest gearbeitet, heute ist er schwer lungenkrank. Von den Berufsgenossenschaften kann er keine Hilfe erwarten. Hunderttausende Berufskranke in Deutschland müssten beweisen, dass die Arbeit sie krank machte – doch viele Gutachter sind voreingenommen.«

So beginnt der Artikel Der verzweifelte Kampf der Berufskranken, der bereits am 15. November 2011 veröffentlicht wurde. Darin wurde bereits eines der vielen Probleme in diesem Bereich angesprochen: »Wer in Deutschland durch die Arbeit krank wird, hat Anspruch auf Entschädigung durch die Berufsgenossenschaften. Damit aber fängt für viele das Problem erst an: Der Betroffene muss nachweisen, dass die Arbeit ursächlich schuld an seiner Erkrankung ist. Erst dann wird die Berufskrankheit anerkannt, und man bekommt bei entsprechender Beeinträchtigung eine Rente zugesprochen. Doch weil es mitunter Jahrzehnte dauert, bis eine Berufskrankheit zum Ausbruch kommt, ist es für die Betroffenen oft unmöglich, die Ursache ihres Leidens zweifelsfrei nachzuweisen.«

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