Billig, billiger, Deutschland. Wie sich die Umsätze in der deutschen Fleischindustrie verdoppeln konnten und warum der Mindestlohn ein fragiler Fortschritt ist

Bis in das Jahr 2000 spielte die deutsche Fleischindustrie im Prinzip keine Rolle auf dem europäischen Markt. Seit dem Jahr 2000 ist die Branche dann umsatzmäßig explodiert. Es geht um eine  Verdoppelung des Umsatzes von knapp 20 auf 40 Milliarden Euro innerhalb der letzten 10 bis 15 Jahre. Wie konnte das passieren? Was hatte sich verändert? Ganz einfach: man verwandelte die Branche in eine – betriebswirtschaftlich und im Vergleich zu anderen europäischen Ländern gesprochen – „Effizienzmaschine“, vor allem dadurch, dass man Arbeitskräfte aus Osteuropa nach Deutschland geholt hat, die dann im Rahmen von Werkverträgen zu billigsten Löhnen ausgebeutet werden konnten. Mittlerweile wird bis zu 90% der Arbeit in den Schlachtbetrieben nach Angaben der Gewerkschaft NGG über Werkverträge organisiert. In der Vergangenheit wurde von Dumpinglöhnen zwischen drei bis sieben Euro berichtet, aber seit dem August dieses Jahres gibt es einen branchenweiten Mindestlohn von 7,75 Euro, der auch grundsätzlich für die Werkvertragsarbeitnehmer gilt. Also wird jetzt am Ende alles gut?

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Überforderte Kommunen, überbelegte Unterkünfte, ein Staat, der sich betroffen zeigt von den erwartbaren Folgen der eigenen Abmagerung, aber auch Beispiele, dass es anders gehen kann

Dass Schutzbefohlene unseres Staates systematisch misshandelt worden sind, ist beschämend in einem hoch entwickelten Land wie Deutschland, kommentiert Barbara Schmidt-Mattern. Die sadistischen Quälereien in gleich mehreren Notunterkünften sind kein Ausrutscher, sie sind Folge einer schlampigen, ignoranten Flüchtlingspolitik, bei der sich Land und Kommunen jetzt gegenseitig den Schwarzen Peter zuschieben. Übergriffe, wie sie in dem Beitrag Das Geschäft mit den Flüchtlingen des WDR-Politikmagazins Westpol der Öffentlichkeit präsentiert werden mussten (vgl. dazu auch den Blog-Beitrag Schutzlos gegenüber denen, die schützen sollen? Vorwürfe gegen private Flüchtlingsheimbetreiber. Und bodenloser Zynismus eines Bürokraten), haben neben ihren immer vorhandenen individuellen Abgründen auf Seiten der einzelnen Täter auch eine strukturelle Komponente.

Da sind beispielsweise Firmen wie European Homecare, für die Flüchtlingshilfe ein Geschäft mit Gewinnorientierung ist. Jetzt gerät das Essener Unternehmen wegen Misshandlungen in einer Unterkunft in Nordrhein-Westfalen in die Schlagzeilen. Es ist nicht das erste Mal, wie David Böcking in seinem Artikel „Schlagkräftiges Team“ für die Flüchtlingsbetreuung berichtet. Die Übergriffe auf Flüchtlinge wurden nun aber nicht direkt von Mitarbeitern des Unternehmens European Homecare verübt, sondern von Mitarbeitern der privaten Wachfirma SKI, die als Subunternehmen eingesetzt wurde. Doch European Homecare fällt nicht zum ersten Mal auf. Im Jahr 2003 geriet das Unternehmen in Österreich in die Schlagzeilen, durch Übergriffe im Flüchtlingslager Traiskirchen bei Wien. Der Traiskirchener Bürgermeister Fritz Knotzer kritisierte die Zustände in der Flüchtlingsunterkunft scharf: „Seit der Privatisierung der Flüchtlingsbetreuung im Lager sind Gewalt, Totschlag, Vergewaltigung und Korruption an der Tagesordnung. Es ist ein einziges Chaos.“ Deutlicher geht es nicht.

»Erhalten haben soll European Homecare den Auftrag wegen eines besonders günstigen Angebots. Pro Tag und Flüchtling wollte das Unternehmen mit 12,89 Euro auskommen – und unterbot damit offenbar alle anderen Bewerber. Der Kostenfaktor ist weiterhin das wichtigste Argument, mit dem European Homecare für seine Dienste wirbt: „Wir sind ein kleines schlagkräftiges Team mit großer Erfahrung und geringen Overheadkosten“, heißt es in bestem Managerdeutsch auf der Seite.«

Ein „schlagkräftiges Team“ – was für ein bitterer Zynismus angesichts der neuerlichen Vorfälle, nunmehr in Nordrhein-Westfalen. Die Geschichte des Unternehmens European Homecare passt irgendwie ins Bild: Der »Gründer Rudolf Korte betrieb in Essen eine Firma für Baubeschläge und Schlüsseldienste, bevor er nach der Wiedervereinigung die Flüchtlingshilfe zunächst in Ostdeutschland als Geschäftsmodell entdeckte.«

»Mittlerweile betreibt das Unternehmen in Deutschland 40 Einrichtungen für Asylbewerber und Flüchtlinge, wobei die Dienstleistungen von der Einrichtung über Mahlzeiten bis zur Beratung reichen … „Das sind nicht die Schlimmsten“, heißt es aus einer Nichtregierungsorganisation.« Das lässt tief blicken – hier aber interessiert besonders das Geschäftsmodell hinter dieser und anderer Firmen, die Teil einer regelrechten Flüchtlingsindustrie sind. Ihnen ist der „Gegenstand“ ihres Gewerbes egal, während sich traditionelle Hilfsorganisationen meist auch als Anwälte von Asylsuchenden verstehen und nicht gewinnorientiert arbeiten.

Insofern passen die privaten, gewinnorientierten Unternehmen in den allgemeinen Kontext der Ökonomisierung auch von Handlungsfeldern, wo der Staat eine besondere Verantwortung hat. Wenn man sich einmal auf diesen Pfad der Entstaatlichung einlässt und die outgesourcte Aufgabenerledigung dann auch noch einer ungebremsten Ökonomiserung ausgesetzt wird, dann muss es zu dem kommen, was man in vielen Handlungsfeldern des Sozial- und Gesundheitssystems studieren kann: eine immer stärkere Kostensenkungsfokussierung unter dem neutral daherkommenden Terminus der „Wirtschaftlichkeit“, diese faktisch aber kastriert im Sinne einer reinen Kosteneffizienzsteigerung. Die frisst dann nicht selten ihre Kinder, wie auch Böcking am Beispiel von European Homecare und deren Aktivitäten in Österreich aufzeigt:

»Im österreichischen Traiskirchen ist European Homecare inzwischen nicht mehr zuständig, sondern das ebenfalls umstrittene Schweizer Privatunternehmen ORS. „Sie wurden abermals unterboten“, vermutet Christoph Riedl vom Flüchtlingsdienst der österreichischen Diakonie als Grund für den Wechsel. Seine eigene Organisation habe angesichts der Bedingungen in der Ausschreibung von vorneherein verzichtet. „So billig wollten wir uns erst gar nicht bewerben.“«

Diese Zusammenhänge sind wahrlich keine Neuigkeiten, sondern hinlänglich bekannt und erforscht. Insofern bringt es Barbara Schmidt-Mattern in ihrem Kommentar zu den aktuellen Vorfällen in Nordrhein-Westfalen auf den Punkt:

»Die Versorgung und der Schutz der oft traumatisierten Flüchtlinge sind Hoheits-Aufgaben unserer Behörden. Wie kann es da angehen, dass eine solche Verantwortung in die Hände privater Firmen gelegt wird – die selbstverständlich zuerst an ihren Profit denken? Die jetzt in Verruf geratene Essener Firma European Homecare – der Name klingt wie Hohn – kassiert für jeden betreuten Asylbewerber bis zu 1.000 Euro im Monat. Zugleich aber sind Heimbetreiber, zwielichtige Sicherheitsdienste und andere Subunternehmer nicht überprüft worden, obwohl jedem Bürgermeister und auch dem Innenministerium in Düsseldorf einleuchten dürfte, dass es eben nicht reicht, jemanden für fünf Euro pro Stunde an eine Tür zu stellen, nur weil er Muskeln hat.«

Und ergänzend dazu kann man dem Beitrag „Wir brauchen klare Standards“ entnehmen:

»Während renommierte Hilfsdienste wie das Deutsche Rote Kreuz, die Malteser oder Johanniter wegen der steigenden Asylbewerber kaum noch personelle Ressourcen haben, übernahm European Homecare in den letzten Monaten immer mehr staatliche Betreuungsaufträge und avancierte zum größten Betreiber von Flüchtlingsunterkünften in Deutschland … Bereits in den vergangenen Monaten soll European Homecare die vereinbarten Standards bei Unterbringung und Verpflegung kaum noch eingehalten haben. Statt Fachkräfte seien oft Ungelernte oder Berufsanfänger eingesetzt worden, klagen Flüchtlingsorganisationen … Eine Unternehmenssprecherin verwies im WDR auf den Anstieg der Flüchtlingszahlen, die das Einhalten der üblichen Standards kaum noch möglich mache.

Tatsächlich sind die meisten der 14 Flüchtlingsunterkünfte in NRW derzeit mit 5.134 Menschen restlos überfüllt. Ausgelegt sind die Einrichtungen nur für 4.835 Menschen. Derzeit werden in NRW monatlich 3.400 bis 3.800 Asylanträge registriert.«

Die hier verhandelte Thematik steht nicht im luftleeren Raum, sondern sie ist eingebettet in eine sich zuspitzende Entwicklung hinsichtlich der Zuwanderung nach Deutschland mit all ihren Herausforderungen und Problemen: Kommunen überfordert, Unterkünfte überbelegt, so die Überschrift eines Artikels von Andrea Dernbach. »Es gibt nicht genug Unterkünfte, das erzeugt Frust – drinnen und draußen.« Wohl leider wahr. Dass die Kommunen angesichts des wachsenden Zustroms an Flüchtlingen zunehmend auf private Dienstleister zurück greifen, um den Betrieb der Unterkünfte zu sichern und dass damit Risiken verbunden sind, wirft ein Schlaglicht auf die Situation, leuchtet aber nicht das ganze Feld aus.

Dernbach beschreibt kompakt die Struktur:

»Während der ersten drei Monate sind alle Flüchtlinge verpflichtet, in einer sogenannten „Erstaufnahmeeinrichtung“ zu leben, die ihnen die Behörden zuweisen und für deren Kosten die Länder direkt aufkommen. Das gilt auch für Flüchtlinge, die in einer Stadt Verwandte oder Freunde haben, die sie – bei deutlich geringeren Kosten für die öffentlichen Haushalte – bei sich wohnen lassen und versorgen könnten. Aber auch nach Ablauf der drei Monate müssen sie, so heißt es im Asylverfahrensgesetz „in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften“ darauf warten, dass über ihren Antrag entschieden wird. Wohin sie kommen, entscheidet der „Königsteiner Schlüssel“, mit dessen Hilfe die möglichst gleichmäßige Verteilung auf alle Bundesländer berechnet wird. Dort sind dann meist die Kommunen oder Landkreise für sie verantwortlich, die Länder zahlen Pauschalen für die Unterbringungskosten der Flüchtlinge.«

Hier besonders relevant sind die Folgen:

»An Unterbringung und Verteilung gibt es seit vielen Jahren harte Kritik: Die Flüchtlinge sind kaserniert und praktisch ohne Kontakt zur Bevölkerung. Das monate-, manchmal jahrelange Warten, das sie zu Untätigkeit verdammt, macht viele depressiv, führt zu Konflikten auch unter Heimbewohnern.«

Wie immer stellt sich an solchen Punkten die Frage: Gibt es denn bessere Beispiele? Gute Ansätze? Auch dazu finden wir einen Hinweis in dem Artikel von Andrea Dernbach:

»Gari Pavkovic, langjähriger Leiter der städtischen Stabsstelle Integration in Stuttgart, sieht die Lösung in der kontinuierlichen Zusammenarbeit mit erfahrenen Partnerorganisationen. Das seien in Stuttgart die Migrationsdienste der freien Wohlfahrtspflege, etwa von Diakonie und Caritas: „Wir wollen die Leute kennen, die da arbeiten“, sagte Pavkovic … „Das Problem, auf private Dienste zurückgreifen zu müssen, haben wir nicht.“ Wenn mehr Menschen kämen, stellten die Wohlfahrtsorganisationen Personal ein.«

Und die Vertreter der Stadt Stuttgart heben hervor, dass eine lange gute Zusammenarbeit Kontrolle nicht ausschließt. In Stuttgart sind keine Subunternehmer erlaubt, man verlangt selbstverständlich polizeiliche Führungszeugnisse von den Beschäftigten und bezahlt werden muss nach Tarif. Leider nur scheinbare Selbstverständlichkeiten, wie man an vielen anderen Orten zur Kenntnis nehmen muss. Und natürlich spielt auch eine Rolle, ob die Kommunen ihre Planungsaufgaben erledigen:

»Geholfen habe auch, dass die Stadt vorzusorgen versuchte und bereits in den letzten Haushalt 20 Millionen mehr für die Versorgung von Flüchtlingen eingestellt hatte. Auch Unterkünfte, so Pavkovic, „waren da, bevor die Flüchtlinge kamen“.«

Und ein zweites Beispiel von der „guten“ Seite: Die Stadt Münster (in Nordrhein-Westfalen). Jochen Köhnke, der Dezernent für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten der Stadt Münster, hat eine Paper mit dem Titel Kreative politische Konzepte der Flüchtlingsaufnahme in Münster geschrieben, das die Friedrich-Ebert-Stiftung in diesen Tagen veröffentlicht hat.

»Die Stadt Münster hat eine Konzeption entwickelt, die eine dezentrale Verteilung der Zuwanderinnen und Zuwanderer über das gesamte Stadtgebiet vorsieht. Die Unterbringung erfolgt in Einrichtungen für maximal 50 Personen. Die städtische Verwaltung und Organisationen der Zivilgesellschaft entwickelten gemeinsam dieses Konzept. Die Entscheidungen im Rat erfolgten einstimmig. Außerdem werden Maßnahmen zur Integration der Flüchtlinge angeboten. Ehrenamtliche Arbeit ist ein wichtiger Pfeiler dieses Betreuungskonzeptes.«

Es bleibt zu hoffen, dass die aktuelle Aufregung über die aufgedeckten Missstände in den Flüchtlingsheimen zur einer strukturellen Diskussion über und vor allem zu echten Veränderungen  am bestehenden System führt und nicht das übliche Schicksal der medialen Erregungsökonomie erfahren muss. Denn es geht hier – um das noch einmal in aller Deutlichkeit zu sagen – um Menschen, die unseres Schutzes bedürfen, auch wenn sie nicht hier bleiben können oder dürfen. Es geht um Menschenrechte und die sind nicht verhandel- oder relativierbar.

Mindestlohnpflicht bei öffentlichen Aufträgen? Ja, aber nicht für Subunternehmer im Ausland. Ein deutsch-polnisches Modell der Bundesdruckerei wird vom EuGH bestätigt

Ein wichtiges Argument für einen gesetzlichen Mindestlohn war und ist, dass ein solcher auch für die Beschäftigten gilt, die nach Deutschland kommen und hier arbeiten. Ansonsten könnten diese Arbeitnehmer mit Löhnen vergütet werden, die auf dem Niveau des Herkunftslandes und damit möglicherweise deutlich unter dem liegen, was in Deutschland gezahlt werden muss. Mit einem für alle geltenden Mindestlohn kann man die daraus resultierende Verzerrung vermeiden – jedenfalls grundsätzlich, denn es gibt natürlich weitere Möglichkeiten, trotzdem ein Kostengefälle zu nutzen, wenn man beispielsweise an die Sozialversicherungsbeiträge denkt, die ebenfalls erheblich variieren. Unabhängig davon gibt es auch die Option, einen Teil oder den gesamten Auftrag an einen Standort mit deutlich niedrigeren Arbeitskosten zu verlagern. Dagegen ist man im Inland dann machtlos, vor allem, wenn die Verlagerung innerhalb der EU passiert, denn hier gilt grundsätzlich die Dienstleistungsfreiheit. Nun gibt es in den meisten Bundesländern Tariftreue- und Vergabegesetze, mit denen bei öffentlichen Aufträgen u.a. die Einhaltung von Mindestlohnbestimmungen eingefordert wird, um einen Auftrag bekommen zu können (vgl. dazu die Abbildung über Tariftreue-Regelungen in Deutschland vom WSI Tarifarchiv). Insofern bietet es sich für ein Unternehmen an, über die Auslagerung des eigentlichen Auftrags an einen öffentlichen Auftrag im Inland zu kommen, was aber beim öffentlichen Auftraggeber sauer aufstoßen kann.

Zum Sachverhalt erfahren wir:

»Im aktuellen Fall ist der Bieter für einen Dienstleistungsauftrag der Stadt Dortmund die bundeseigene Bundesdruckerei. Sie wollte den Dienstleistungsauftrag in Polen durch ihre dort ansässige hundert-prozentige Tochtergesellschaft ausführen lassen. Die Bundesdruckerei sah sich nicht in der Lage, gegenüber dieser Nach-Unternehmerin durchzusetzen, dass diese ebenfalls die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohnes (in NRW derzeit 8,62 Euro pro Stunde) abgibt. Es kam zum Rechtsstreit, weil die Bundesdruckerei nach Ansicht der Stadt Dortmund den Auftrag deshalb nicht erhalten soll. Die Vergabekammer Arnsberg hatte wegen europarechtlicher Bedenken einen Vorlagebeschluss an den EuGH gerichtet.«

Subunternehmer im Ausland müssen keinen Mindestlohn zahlen. Europäischer Gerichtshof: Bundesdruckerei darf Auftrag nach Polen auslagern – so die knackige Überschrift eines der Berichte über die nun vorliegende Entscheidung des EuGH. Das höchste EU-Gericht hat damit zu Ungunsten der Stadt Dortmund, die über eine Ausschreibung einen Auftrag zur Aktendigitalisierung und Konvertierung von Daten ihres Stadtplanungs- und Bauordnungsamts vergeben wollte, entschieden, denn man hatte mit Bezug auf das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG – NRW) in Anwendung dieses Gesetzes von allen Bietern verlangt, dass das Mindestentgelt von 8,62 Euro auch den Arbeitnehmern zu gewährleisten sei, die bei einem vom Bieter vorgesehenen Nachunternehmer mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat (im vorliegenden Fall Polen) beschäftigt sind und den betreffenden Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen.

Der EuGH hat sich nicht mit der Frage befasst, welche Mindestlohn-Regeln gelten, wenn der ausländische Subunternehmer die Arbeit vor Ort in Deutschland verrichtet, sondern es geht um die vollständige Dienstleistungserbringung in einem anderen Land als Deutschland.

Hier die Kernaussage der Entscheidung des EuGH, die man der Pressemitteilung Nr. 129/14 entnehmen kann:

»Ein bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vorgeschriebenes Mindestentgelt kann nicht auf die Arbeitnehmer eines Nachunternehmers mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat erstreckt werden, wenn diese Arbeitnehmer den betreffenden Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Mindestentgelts, das keinen Bezug zu den Lebenshaltungskosten in diesem anderen Mitgliedstaat hat, verstößt gegen die Dienstleistungsfreiheit.«

Der EuGH hat entscheiden, dass es der »Dienstleistungsfreiheit zuwiderläuft, wenn der Mitgliedstaat, dem der öffentliche Auftraggeber angehört, den Nachunternehmer verpflichtet, den Arbeitnehmern ein Mindestentgelt zu zahlen.«

Die Begründung des EuGH für seine Entscheidung ist eine ökonomische:

»Indem diese Regelung nämlich ein festes Mindestentgelt vorgibt, das zwar dem entspricht, das erforderlich ist, um in Deutschland eine angemessene Entlohnung der Arbeitnehmer im Hinblick auf die in diesem Land bestehenden Lebenshaltungskosten zu gewährleisten, aber keinen Bezug zu den in dem Mitgliedstaat bestehenden Lebenshaltungskosten hat, in dem die Leistungen im Zusammenhang mit dem betreffenden öffentlichen Auftrag ausgeführt werden (im vorliegenden Fall Polen), und damit den in diesem Mitgliedstaat ansässigen Nachunternehmern die Möglichkeit vorenthalten würde, aus den zwischen den jeweiligen Lohnniveaus bestehenden Unterschieden einen Wettbewerbsvorteil zu ziehen, geht sie nämlich über das hinaus, was erforderlich ist, um zu gewährleisten, dass das Ziel des Arbeitnehmerschutzes erreicht wird.«

Diese Argumentation ist für sich genommen auch nachvollziehbar, denn wie sollte das Gericht auch anders entscheiden angesichts der Fallkonstellation, dass die gesamte Dienstleistungserbringung in einem anderen Mitgliedsstaat der EU stattfinden soll? Ansonsten würde im Extremfall jeder aufgrund seiner niedrigeren Kosten günstigere Anbieter aus dem Ausland abgeblockt werden können. Vor diesem Hintergrund erscheint auf den ersten Blick eine solche Kritik überzogen:

»Die Europaparlamentarierin Evelyne Gebhardt (SPD) beklagte, der EuGH gewichte einmal mehr Unternehmerinteressen von Anbietern aus Billiglohnländern stärker als die Interessen heimischer Unternehmen und ihrer Mitarbeiter. »Die Ausbreitung von Subunternehmertum darf nicht mit dem Geld der Steuerzahler finanziert werden«, kritisierte sie.«

Auf der anderen Seite steckt natürlich auch ein Kern Wahrheit in dieser Wahrnehmung der Entscheidung, denn der vorliegende Fall ist ja auch dadurch gekennzeichnet, dass der Bieter, also die Bundesdruckerei, die eigenen Lohnkosten dadurch zu unterlaufen versucht, in dem ein Tochterunternehmen in Polen gegründet wird, über die man dann die Auftragserledigung der Stadt Dortmund zu einem Preis anbieten kann, bei dem die inländische Konkurrenten, die sich an die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen halten müssen, nicht mitgehen können und aufgrund des Dumpingpreises ausscheiden werden. Man könnte dies logisch gesehen nur ausschließen, in dem man die Auftragserledigung an ein bestimmtes Territorium bindet, was wiederum europarechtlich nicht funktionieren wird.

Ein schlechter Geschmack bleibt natürlich mit Blick auf die Aufträge, die man tatsächlich auch vollständig auslagern kann, denn dann wird das beschriebene Ungleichgewicht im Ausschreibeverfahren nicht auflösbar sein, wenn der Preis entscheidend ist für die Vergabe. Letztendlich folgt das Modell dem Outsourcing vieler produzierender Unternehmen, die Teile der Produktion oder diese insgesamt an billigere Standorte verlagern.

Der DGB kritisiert die EuGH-Entscheidung. Unter der Überschrift „Körzell: Geschäftsmodelle à la Bundesdruckerei stoppen“ wird Stefan Körzell vom DGB-Bundesvorstand zitiert:

»Unabhängig von juristischen Auseinandersetzungen sieht Körzell vor allem den Bund in der Pflicht: „Gerade die öffentliche Hand sollte mit gutem Beispiel vorangehen und alles unterbinden, was Lohndumpingprozesse befördert. Der Bund als Eigner der Bundesdruckerei darf keine Mindestlohn-Umgehungsstrategien zulassen, indem über Tochterfirmen in Nachbarländern Leistungen billiger eingekauft werden.“ Das „Geschäftsmodell“ der Bundesdruckerei berge die Gefahr, dass die Interessen der Beschäftigten in Deutschland unter Druck gerieten. Dies habe auch Auswirkungen auf die Sozialversicherungssysteme.«

Juristisch gesehen ist die Entscheidung des EuGH aber eine Niederlage für die Gewerkschaften, die im Vorfeld ein Gutachten in Auftrag gegeben hatten: Der Arbeitsrechtler Wolfgang Däubler hatte in seinem Gutachten zu diesem Fall (Sind die Mindestlohnvorgaben des TVgG NRW für öffentliche Auftragnehmer und deren Nachunternehmer mit dem Unionsrecht vereinbar?, Düsseldorf, 20. Januar 2014) festgestellt, dass das nordrhein-westfälische Tariftreuegesetz europarechtskonform ist: Weder die Entsenderichtlinie noch die Dienstleistungsfreiheit seien verletzt. Dieser Sichtweise ist das EuGH offensichtlich nicht gefolgt.