Ein Erste-Hilfe-Kurs oder ein Integrationskurs dient der „Freizeitgestaltung“. Da kommt jetzt die Umsatzsteuer oben drauf. Aus den niederen Niederungen des Steuerrechts

Generell gilt ja bekanntlich die Lebensweisheit: Achten Sie auf das Kleingedruckte. Und wir kennen aus dem Alltag zugleich: Das liest kaum jemand. Und grundsätzlich ist das mit den vielen kleinteiligen Regelungen in Gesetzen – vor allem, wenn sie sozialpolitisch relevante oder bzw. hier und steuerrechtliche Aspekte betreffen – auch so. Man sieht selbst als geübter Leser den Wald vor lauter Verweisungsbäumen nicht mehr.

Und nun bekommen wir erneut ein Beispiel dafür serviert. Das bezieht sich auf den in Sonntagsreden vielbeschworenen Aspekt der Weiterbildung, der ja die Zukunft gehören soll, in Verbindung mit der aus Sicht des Staates „schönsten“ Steuerart, also der Umsatzsteuer, umgangssprachlich Mehrwertsteuer. „Schön“ deshalb, weil die Einnahmen aus dieser Steuer bei jedem Verkauf am Ende anfallen und abgeführt werden müssen. Selbst Schwarzarbeiter bekommt man am Ende zumindest umsatzsteuermäßig wieder eingefangen, wenn sie ihre Einnahmen in den normalen Wirtschaftskreislauf einspeisen. Die Einnahmen aus der Umsatzsteuer sprudeln kräftig.

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Die erneut in Aussicht gestellte „Grundrente“ jenseits ihrer Sinnhaftigkeit, aber diesseits von Fehlfinanzierung und Luftbuchungen

Es geht an dieser Stelle ausdrücklich nicht um die Frage nach der generellen Sinnhaftigkeit einer „Grundrente“, die zumindest in der SPD-Variante in diesen Tagen Gestalt anzunehmen beginnt. Dazu aus dem Bundesarbeitsministerium ein mittlerweile veröffentlichter Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz – GruRG) vor, dem man Details entnehmen kann. Die Potenziale, aber auch die systematisch höchst komplizierten Untiefen des Ansatzes verdienen eine gesonderte Analyse.

Es geht hier – wieder einmal – um das liebe Geld. Die Grundrente soll nach den Vorstellungen des Bundesarbeitsministers Heil (SPD) zum Jahr 2021 eingeführt werden. Wenn sie so kommen würde, wie man sich das bei der SPD wünscht, dann rechnet das Ministerium mit diesen Ausgaben: Die Kosten für die Grundrente belaufen sich im Einführungsjahr 2021 auf rund 3,8 Mrd. Euro, in den Folgejahren steigen sie voraussichtlich leicht: 2022 auf 4,1 Mrd., 2023 auf 4,3 Mrd., 2024 auf 4,5 Mrd. und 2025 auf 4,8 Mrd. Euro.

Und wie soll das finanziert werden? Sicher aus Steuermitteln, wie das früher immer wieder kommuniziert wurde. Hier aber wird der eine oder andere stirnrunzelnd an die sogenannte „Mütterrente“ denken, also der Rente für Erziehungszeiten, deren Ausweitung eigentlich auch aus Steuermitteln finanziert werden sollte, es dann aber wieder einmal anders gekommen ist, so dass der Beitragszahler zur gesetzlichen Rentenversicherung zur Kasse gerufen wurde und wird.

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Mieten und Immobilienpreise steigen vor sich hin – und der Staat fördert einen Teil davon durch die steuerliche Begünstigung von Renditejägern

Ohne Frage – für viele Menschen nicht nur im unteren Einkommensbereich, sondern zunehmend für viele normale Durchschnittsverdiener ist der Mangel an halbwegs bezahlbaren Wohnraum gerade in den wachsenden Städten eine existenzielles Problem. Für die grassierende Wohnungsnot gibt es natürlich mehrere, teilweise ganz unterschiedliche Gründe. Aber eine Rolle spielt sicher der Tatbestand, dass sich in diesem Bereich zahlreiche Spekulanten und Renditejäger tummeln, die nicht nur, aber auch angesichts des Defizits an anderen renditenträchtigen Anlagemöglichkeiten das reichlich vorhandene Geld (also natürlich nicht bei allen, sondern den Anlegern) in den Immobilienbereich schleusen. Und die dort Kasse machen wollen.

Und die Mieten und Kaufpreise für Immobilien steigen und steigen. Und diese Bewegung der Preise nach oben wird auch durch staatliche Anreize gefördert statt begrenzt. Mit Blick auf den Preisanstieg führt Tal Schönball in seinem Kommentar Der Staat darf Renditejägern keine Steuerschlupflöcher lassen aus: »Schuld daran ist der Markt. Und der Staat. Denn der hat einer kleinen Gruppe von Investoren ein Jahrhundertgeschenk gemacht: Steuerfreiheit auf den Immobilienhandel. Dafür müssen die Investoren ihre hübschen Häuser nur in eine nette Verpackung verhüllen, in einen „Firmenmantel“. Schon ist die Steuerpflicht ausgehebelt – durch einen sogenannten „share deal“.«

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