Der Griff in die Beitragskasse der Arbeitslosenversicherung: Wenn Haushaltstrickser Luftbuchungen und einen nicht nur kosmetischen Schaden produzieren

Das kommt dabei heraus, wenn man über keinen sicherheitshalber ausgearbeiteten Plan B verfügt, sondern im Nachgang zu dem offensichtlich die amtierende Regierung völlig überraschenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 und den daraus resultierenden handfesten Auswirkungen in Form fehlender Milliarden auf den Bundeshaushalt 2024 planlos und auf die Schnelle in Gestalt hektischer Nachtsitzungen in das Aufstellen von mehr oder weniger belastbaren Streichlisten bei den Ausgaben (und weitaus gewichtiger dem Verschieben von Finanzierungslasten auf Dritte wie Steuer- und Beitragszahler) reinschlittert. Da sind dann Sach- und Personenschäden vorprogrammiert.

Einen schon auf den ersten Blick perfiden „Sparbeitrag“ für den Bundeshaushalt muss das ausgabenträchtige Bundesministerium für Arbeit und Soziales leisten: »In der Pandemie zahlte die Bundesagentur für Arbeit massenhaft Kurzarbeitergeld und verbrauchte dabei sämtliche Reserven. Eigentlich sollten die Rücklagen nun wieder aufgebaut werden. Doch jetzt will die Ampel an das Geld«, so eine der Meldungen zu dem Griff in die Beitragskasse der Arbeitslosenversicherung, hier unter der Überschrift Ampel zapft Reserve der Bundesagentur an – Gewerkschaften und Arbeitgeber empört. Christina Ramb von der Arbeitgeberseite in der Selbstverwaltung der Bundesagentur für Arbeit kritisiert, »Beitragsgelder seien kein Sparbuch zur Entlastung des Bundesetats.« Was ist da los?

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Über die eigene Welt der Bundeszuschüsse und sonstiger Steuermittel für die Rentenversicherung. Von „nicht beitragsgedeckten“ Leistungen und Verschiebebahnhöfen

Es sind ganz große Zahlen (und Geldbeträge), die man aufrufen muss, wenn wir über die gesetzliche Rentenversicherung sprechen. Die hat 2022 insgesamt 359,5 Milliarden Euro ausgegeben. Von diesen Ausgaben entfallen rund 90 Prozent auf die Zahlung der Renten (322,7 Mrd. Euro) – der Rest sind höchst überschaubare Ausgabenposten, so für die Verwaltung, für die mit 4,6 Mrd. Euro lediglich 1,3 Prozent der Gesamtausgaben fällig wurden (vgl. Rentenatlas 2023). Zum Vergleich: Die Gesamtausgaben im Bundeshaushalt 2023 belaufen sich nach dem Nachtragshaushalt der Bundesregierung, der im Gefolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 notwendig wurde, auf 461,2 Mrd. Euro. Der Bund kalkuliert für das Jahr 2023 mit Steuereinnahmen in Höhe von 356,3 Mrd. Euro – auch hier zum Vergleich: nur aus der Erwerbstätigkeit hat die Rentenversicherung Beitragseinnahmen in der Größenordnung 245,8 Mrd. Euro im Jahr 2022 erzielen können.

Diese wenigen Zahlen mögen die Größenordnung der Rentenausgaben dieses Zweigs der umlagefinanzierten Sozialversicherung umreißen können. Und das Stichwort umlagefinanziert verweist sogleich darauf, dass eigentlich die Finanzierung der laufenden Ausgaben durch die laufenden Beitragseinnahmen erfolgt bzw. erfolgen sollte. Aber offensichtlich gibt es zwischen aus Erwerbstätigkeit generierter Einnhamen in Höhe von knapp 246 Mrd. Euro und Ausgaben von mehr als 359 Mrd. Euro eine gewisse Lücke, die aus anderen Einnahmequellen gespeist werden muss. Und schon sind wir bei den Bundesmitteln, die aus dem Steuertopf an die Rentenversicherung fließen (müssen).

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Beim Jobcenter raus, bei der Arbeitsagentur rein? Taschenspielertricks im haushaltspolitischen Verschiebebahnhof. Auf Kosten junger Menschen und mit einer absurden Verkomplizierung komplizierter Strukturen

Die älteren Semester werden sich an die vielen und in der jeweiligen Tagespolitik überaus beliebten haushalterischen Verschiebebahnhöfe zwischen Steuer- und Beitragstöpfen in den 1990er Jahren und danach erinnern. Ein munteres, kurzfristig die potemkinschen Zahlenfassaden aufhübschendes Hin- und Herschieben, wer denn die Rechnung zu begleichen hat. Am Ende war das volkswirtschaftlich nicht nur ein Nullsummenspiel (recht Tasche, linke Tasche), sondern je nach Dreistigkeit der finanzpolitischen Hütchenspielerei gab es dann auch substanzielle Schäden bei den „schwächeren“ Mitspielern, was in der Regel die Sozialversicherungen waren und sind, die nicht nur mehrere Wackersteine in die Tasche gesteckt bekommen (haben), sondern im Nachgang auch noch gescholten wurden angesichts ihrer hohen Ausgaben, die „der Beitragszahler“ zu stemmen habe, so dass man dort nun aber angesichts der „Belastungsgrenze“ dringend Einsparungen vornehmen müsse.

In diesen Sommertagen des Jahres 2023 werden wir nun erneut Zeugen der Fortschreibung dieser langen und unseligen Traditionslinie. Wenn es nur ein buchungstechnisches Hin- und Herschieben von Zahlen in Exceltabellen wäre – im vorliegenden Fall aber werden junge, hilfebedürftige Menschen wie Bauernfiguren auf einem Schachbrett mit ganz handfesten Folgen hin- und hergeschoben und gleichzeitig wird es im Ergebnis zu einer grotesken Verkomplizierung von sowieso schon komplizierten Strukturen der konkreten Arbeit mit den jungen Menschen kommen, abgesehen von dem damit einhergehenden Abräumen (angeblicher) sozialstaatlicher Grundprinzipien wie „Leistungen aus einer Hand“ und wie die Slogans aus den Sonntagsreden auch immer heißen.

Um was geht es genau?

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