Wenn Jobcenter arbeitslose Menschen in die Insolvenz treiben. Ein Blick auf Überschuldung und ein „professionalisiertes Inkasso-Unternehmen“

70 Prozent der arbeitslosen Menschen werden von den Jobcentern mehr oder weniger betreut, weil sie im Hartz IV-System gelandet sind. Und der normale Bürger nimmt an, dass es die Hauptaufgabe der Jobcenter sei, diese Menschen oder wenigstens so viele wie möglich von ihnen wieder in eine Erwerbsarbeit zu bringen, mit der sie sich ganz oder zumindest teilweise aus der Hilfebedürftigkeit verabschieden können. Nun weiß man seit langem, dass ein veritables Vermittlungshindernis bei einem Teil der Arbeitslosen im Tatbestand der Überschuldung vorliegt, dessen Begleitfolgen wie Lohnpfändung, aber auch die Auswirkungen auf die Arbeitsbereitschaft der Betroffenen dazu führen, dass eine Vermittlung oftmals scheitert oder gar nicht erst zustande kommt. In diesem Kontext ist allein schon die Überschrift eines solchen Artikels mehr als irritierend: Wie die Jobcenter Arbeitslose in die Insolvenz drängen. Darin berichtet Kristiana Ludwig: »Wer der Arbeitsagentur Geld schuldet, darf nicht auf Milde hoffen. Das Bundesarbeitsministerium verbietet in der Regel außergerichtliche Einigungen über die Ausstände. Seit Jahresbeginn hat die Behörde sogar einen eigenen Inkassodienst beauftragt. Dabei sind gerade Arbeitslose besonders häufig von der Privatinsolvenz betroffen – und finden dann auch noch schwerer einen neuen Job.«

Die Fakten sind seit langem bekannt und das Statistische Bundesamt hat am 1. Juli 2016 einen Überblick veröffentlicht zum Thema „Überschuldung privater Personen 2015“.

»Im Jahr 2015 haben in Deutschland rund 647.000 Personen wegen finanzieller Probleme die Hilfe einer der 1.400 Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Anspruch genommen. Im Rahmen der freiwilligen Überschuldungsstatistik hat das Statistische Bundesamt anonymisierte Daten zu 113.000 beratenen Personen mit deren Zustimmung ausgewertet. Damit lassen sich umfangreiche strukturelle Aussagen zu den Überschuldeten treffen. Zudem stehen Angaben zu den Auslösern der Überschuldung, zur Schuldenhöhe und zu den Gläubigern zur Verfügung.« (Vgl. auch die Hintergrundinformationen zur Überschuldungsstatistik).

Die Frage nach den Ursachen von Überschuldung behandelt das Statistische Bundesamt unter der Überschrift: „Hauptauslöser der Überschuldung liegen überwiegend außerhalb der unmittelbaren Kontrolle der Überschuldeten“ (vgl. dazu das Statement von Präsident Dieter Sarreither vom 1. Juli 2016, S. 8):

„Wer überschuldet ist, ist selbst schuld.“ Das ist eine landläufig verbreitete Meinung. Für Schuldnerberater/-innen zeichnet sich ein anderes Bild. Sie erhalten im Zuge ihrer Tätigkeit viele Informationen über die finanzielle Situation der beratenen Person sowie über deren Weg in die finanziellen Schwierigkeiten. Auf Basis dieser Angaben geben die Beraterinnen und Berater im Rahmen der Überschuldungsstatistik ihre Einschätzung über den jeweiligen Hauptauslöser der Überschuldung an. Dabei fällt auf, dass in der Regel unplanbare und gravierende Änderungen der Lebensumstände als Hauptauslöser genannt werden, die außerhalb der unmittelbaren Kontrolle der Überschuldeten liegen. Unter den sechs häufigsten Angaben für neu angelegte Beratungsfälle im Jahr 2015 fanden sich Arbeitslosigkeit (19 %), Erkrankung, Sucht und Unfall (15 %) sowie Trennung, Scheidung beziehungsweise Tod der Partnerin/des Partners (14 %). Überschuldung durch unangemessenes Konsumverhalten („unwirtschaftliche Haushaltsführung“) wurde lediglich in 11 % aller Fälle genannt. Bei 7 % der beratenen Personen waren die Schuldnerberater/-innen davon überzeugt, dass die auf lange Sicht unzureichende Einkommenssituation trotz einer wirtschaftlichen Haushaltsführung zu den finanziellen Problemen geführt hat („längerfristiges Niedrigeinkommen“).

Den doppelten Zusammenhang von Arbeitslosigkeit und Überschuldung stellt auch Kristiana Ludwig in ihrem Artikel heraus:

»Wer seinen Job verliert und plötzlich auf sein Gehalt verzichten muss, der macht schnell Schulden. Arbeitslosigkeit ist die wichtigste Ursache für Überschuldung, für jeden fünften deutschen Schuldner war sie im vergangenen Jahr der Hauptauslöser für ihre finanzielle Notlage, erhob das Statistische Bundesamt. Zugleich verhindern Schulden oft, dass ein Arbeitsloser wieder einen Job findet: Arbeitgeber schreckt es meist ab, wenn ihr Bewerber in einem Insolvenzverfahren steckt. Dies sei „natürlich ein absolutes Vermittlungshemmnis“, sagt eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit. Nicht umsonst schicken viele Jobcenter die Hartz-IV-Empfänger zur Schuldnerberatern.«

Da sollte man annehmen, dass man in den Agenturen und Jobcentern höchst sensibilisiert ist für die miteinander verwobenen Fragen von Arbeitslosigkeit und Überschuldung vor allem hinsichtlich einer anzustrebenden Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Und die gerne in Anspruch genommene Schuldnerberatung für die eigenen „Kunden“ seitens der Agenturen und vor allem der Jobcenter scheint das ja auch zu bestätigen, denn die Aufgabe der Schuldnerberater ist ja auch Sicht der Jobcenter recht eindeutig: Sie sollen die betroffenen Menschen wieder vermittlungsfähig machen, in dem sie das vorgelagerte Problem der Überschuldung bearbeiten und einer wenigstens perspektivischen Lösung zuführen.

Aber nicht immer scheint das die Jobcenter zu leiten, vor allem dann nicht, wenn die Arbeitsagentur selbst die Gläubigerin ist und auf einen Teil ihres Geldes verzichten müsste, um einem überschuldeten Arbeitslosen zu helfen. Und das gibt es schriftlich, so Ludwig in ihrem Artikel:

»Ein Papier aus dem Haus von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, schreibt der Agentur vor, dass sie sich nicht mehr auf außergerichtliche Einigungen einlassen darf – außer in besonderen Härtefällen. Damit ist bei allen verschuldeten Arbeitslosen, die auch bei der Arbeitsagentur in der Kreide stehen, ein Insolvenzverfahren programmiert. Denn bei diesen vorgerichtlichen Einigungen gilt: Entweder machen alle Gläubiger mit – oder keiner.«

Und die Gläubigerposition der Arbeitsagenturen und Jobcenter ist keine vernachlässigbare, sondern sie hat Gewicht und nimmt zu:

»Dabei verleihen gerade die Jobcenter immer mehr Geld an Arbeitslose. Im vergangenen Jahr erreichten die Darlehen, die Hartz-IV-Empfänger für Anschaffungen wie etwa einen Kühlschrank bekamen, eine Rekordsumme von 86,4 Millionen Euro – vor neun Jahren waren es noch 33 Millionen Euro. Auch die Summe, die einzelne Arbeitslose im Schnitt bekommen und dann an das Jobcenter zurückzahlen müssen, hat sich seitdem verdoppelt, auf 430 Euro. Auch Aufstocker häufen oft Schulden beim Jobcenter an, weil ihr Einkommen und damit die Unterstützung vom Amt schwankt und sie ihm zeitverzögert Geld zurückzahlen müssen. Aufstocker, errechnete das Statistische Bundesamt, seien „überproportional häufig überschuldet“.«

Über die Verschuldungsinstanz Jobcenter hat O-Ton Arbeitsmarkt bereits am 20. April 2016 berichtet unter der Überschrift Hartz-IV-Empfänger machen 86 Millionen Euro Schulden bei den Jobcentern. In diesem Beitrag wurde auch auf den Rückzahlungsaspekt hingewiesen: »Darlehen müssen aus dem Hartz-IV-Regelsatz zurückgezahlt werden. Monatlich bis zu 10 Prozent werden vom Jobcenter einbehalten – von bis zu drei Darlehen gleichzeitig. Das kann ein Minus von bis zu 30 Prozent des Regelsatzes bedeuten. Seit Ende März hat sich das zumindest geändert. Neue Weisungen der Bundesagentur für Arbeit veranlassen die Mitarbeiter in den Jobcentern, mehrere Darlehen nur noch nacheinander und nicht mehr parallel zu tilgen.«

Während es also bei den Bedingungen der Rückzahlungen eine leichte Verbesserung gegeben hat, werden in einem anderen Bereich die Daumenschrauben angezogen, wie Kristiana Ludwig beschreibt:

»Seit Anfang dieses Jahres hat die Arbeitsagentur einen eigenen Inkasso-Dienst aktiviert, der sich verstärkt um solche Forderungen kümmern soll. Die Behörde verspricht sich dadurch Mehreinnahmen von rund 70 Millionen Euro im Jahr. Bundesweit machen Schuldnerberater seither die Erfahrung, dass sich Jobcenter nun auf keine Verhandlungen mehr einlassen.«

Die Einsicht in das Dokument, mit dem Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) solche Einigungen einschränkt, konnte nur unter Anwendung juristischen Zwangs ermöglicht werden, konkret von Matthias Butenob von der Landesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung Hamburg, der das unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz erstritten hat.
Und was sagt das Bundesarbeitsministerium dazu?

»Nahles‘ Sprecher erklärt, man werde weiterhin jeden Einzelfall prüfen. Wenn die wirtschaftliche Existenz des Betroffenen ernsthaft bedroht sei oder die Überschuldung ihn „dauerhaft demotiviert und ihn unter dem Druck der Verhältnisse sozial abgleiten“ lasse, sei eine Einigung noch immer möglich. Nach Einschätzung des Rechtsanwalts Marcus Köster von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wird es für Arbeitslose jedoch schwer, eine solch starke Belastung zu beweisen. „Für so einen Beleg müsste man einen Arzt einschalten und ein Attest liefern“, sagt er.«

Man muss das an dieser Stelle leider so bilanzieren: Die sozialdemokratische Bundesarbeitsministerium leistet erneut einen Beitrag zu einer Rechtsverschärfung zuungunsten einige Betroffener im Hartz IV-System und die „Lösung“ ihres Hauses würde neben der Tatsache, dass die nur für Einzelfälle gelten würde, einen Rattenschwanz an zusätzlichen Arbeiten (bei Ärzten, in den Jobcentern, bei den Gerichtet im Gefolge von Widersprüchen und Klagen usw.) auslösen – in Zeiten, in denen in den Sonntagsreden von Bürokratieabbau fabuliert wird. Und damit nicht genug: »Den Preis für die harte Linie von Andrea Nahles zahlen nicht nur die Arbeitssuchenden, sondern auch die Bundesländer. Etwa 2000 Euro kostet ein Insolvenzverfahren, das den Menschen bei einer gescheiterten Einigung bevor steht – bei mittellosen Bürgern müssen die Länder diese Kosten übernehmen. Eigentlich will das Bundesjustizministerium diese teuren Verfahren vermeiden, eben deshalb gibt es eine Verhandlungspflicht«, so Kristiana Ludwig ergänzend in ihrem Artikel.

Übrigens – der eine oder andere aufmerksame Leser dieses Blogs wird sich erinnern, dass bereits am 23. November 2015 in dem Beitrag Immer mehr arbeitslose Menschen in finanziellen Nöten. Jobcenter, die mit Darlehensrückforderungen das Existenzminimum beschneiden. Eine Bundesagentur für Arbeit, die Mitarbeiter in „Telefoninkasso“ schult auf den damals vor der Einführung stehenden Inkasso-Dienst der BA hingewiesen wurde: Die Bundesagentur für Arbeit setzt auf eine „Professionalisierung“ hin zu einem „modernen Inkasso-Unternehmen“. Als Grundlage fungiert ein neues „Fachkonzept Inkasso“, mit dem die BA künftig einen „besseren Einziehungserfolg“ erreichen will. Von 2015 bis 2020 verspricht sie sich dadurch Mehreinnahmen von rund 70 Millionen Euro pro Jahr. Das Amt hat bereits fünf Stützpunkte in Recklinghausen, Bogen, Hannover, Halle und Kiel geschaffen, an denen sich Mitarbeiter auf das Eintreiben von Außenständen konzentrieren sollen – auch bei den Menschen, die ihre Jobcenter-Schulden mit in die Berufstätigkeit nehmen. Und auch den folgenden Passus aus dem damaligen Beitrag sollte man wieder in Erinnerung rufen: »Gerade haben dort rund 180 Mitarbeiter ein „Intensivtraining Telefoninkasso“ von der Deutschen Inkasso Akademie bekommen, einer Tochter des Bundesverbands deutscher Inkasso-Unternehmen. Im Dezember sollen weitere Kurse folgen. Die Bundesagentur erwägt außerdem, die privaten Inkassounternehmen gleich selbst zu beauftragen. Dies sei bereits „erfolgreich erprobt“ worden.«

Immer mehr arbeitslose Menschen in finanziellen Nöten. Jobcenter, die mit Darlehensrückforderungen das Existenzminimum beschneiden. Eine Bundesagentur für Arbeit, die Mitarbeiter in „Telefoninkasso“ schult. Und Normalbürger, die Sozialrichter spielen dürfen

Zugegeben – die Überschrift zu diesem Blog-Beitrag ist nicht twitter-fähig. Zu viele Zeichen. Aber kürzer geht’s eben nicht. Nicht bei den Themen, die hier angerissen werden müssen. Es geht um einen Blick in die unteren Etagen des Sozialstaats.

Beginnen wir mit den handfesten materiellen Sorgen eines größer werdenden Teils der Arbeitslosen: »Im vergangenen Jahr hatte nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes jeder dritte Erwerbslose – exakt waren es 34,6 Prozent – finanzielle Schwierigkeiten, mindestens jeden zweiten Tag eine vollwertige Mahlzeit einzunehmen. Innerhalb eines Jahres stieg die Zahl der Betroffenen um 48 000 auf 1,07 Millionen«, so der Artikel Viele Arbeitslose können sich kein Essen leisten. »Jeder fünfte Erwerbslose (19,1 Prozent) hat sogar Probleme, die Miete oder Rechnungen für Versorgungsleistungen rechtzeitig zu begleichen. Vom Jahr 2013 zum vergangenen Jahr erhöhte sich die Zahl dieser Menschen um 62 000 auf 590 000. Genau 18,4 Prozent der Arbeitslosen konnten aus finanziellen Gründen ihre Wohnung nicht ausreichend heizen.« 2014 haben 30,9 Prozent der Erwerbslosen in Deutschland unter „erheblicher materieller Entbehrung“ gelitten, wie das die Statistiker ausdrücken. Datengrundlage für diese Informationen ist die Leben in Europa (EU-SILC)-Befragung, die in allen EU-Staaten durchgeführt wird.

Ganz offensichtlich reicht selbst die Gewährleistung des „Sozia-kulturellen Existenzminimums“ in Form der Hartz IV-Leistungen nicht aus, um diese „erheblichen materiellen Entbehrungen“ zu vermeiden. Über die Angemessenheit der Höhe der Leistungen aus dem Grundsicherungssystem (SGB II) tobt seit langem eine intensive Debatte, viele Kritiker bemängeln, dass der Regelsatz – derzeit 399 Euro pro Monat für eine alleinstehende Person – zu niedrig bemessen sei.
Unabhängig von dieser Auseinandersetzung sollte man meinen, dass wenigstens der karge Regelsatz sicher ist für die Betroffenen. Dem ist aber nicht so – nicht nur im Fall der Sanktionierung des Leistungsempfängers, weil er irgendwelche Pflichten verletzt hat, die das Jobcenter ihm oder ihr auferlegt hat, sondern auch, weil die Jobcenter einen ganz eigenen Status haben als Gläubiger, der sie von anderen Gläubigern unterscheidet: Eigentlich „genießen“ Menschen, die so wenig haben, dass sie Hartz IV-Leistungen beziehen, in unserem Land Pfändungsschutz. »Das Minimum darf ihnen keiner nehmen. Doch es gibt einen Gläubiger in Deutschland, für den diese Regel nicht gilt: die Bundesagentur für Arbeit. Um Darlehen und überschüssige Aufstockungen wieder einzutreiben, darf sie bis zu 30 Prozent des Minimalbetrags abziehen – auch während der Betroffene noch arbeitslos ist«, schreibt Kristiana Ludwig in ihrem Artikel Wie die Jobcenter Arbeitslose in die Armut treiben.  Sie illustriert das an einem Fallbeispiel:

»(Julia) Meier, die eigentlich anders heißt, lebt seit ihrem 41. Lebensjahr immer wieder von Hartz-IV. Sie ist jetzt 52. In einer Kleinstadt in Süddeutschland, in der es Fachwerkhäuser gibt und eine Bimmelbahn, zog sie zwei Söhne alleine groß. Sie jobbt, wenn sie Jobs findet und wenn es die Rückenschmerzen zulassen. Dennoch erreicht sie schon seit Jahren das Existenzminimum nicht mehr. Meist lebt sie von 50 Euro weniger. Der Grund: Julia Meier hat Schulden … 100 Euro für die Stromnachzahlung, 1000 Euro für die Mietkaution oder 300 Euro für Möbel – Julia Meier muss bei jeder größeren Ausgabe ein Darlehen beim Jobcenter aufnehmen. Erspartes hat sie nicht. Wenn sie im Callcenter arbeitet, wo der Stundenlohn nicht zum Leben reicht, hilft das Amt aus. Doch auch dieses sogenannte Aufstocken hat häufig ein Nachspiel: Wenn Meier mehr verdient, als sie am Monatsanfang geschätzt hat, erhält sie nach einiger Zeit einen Brief: Das Jobcenter fordert sein Geld zurück. Mittlerweile hat sie viel Post von dieser Sorte bekommen. „Ich habe den Überblick verloren“, sagt sie. Das Amt dagegen addiert die Rechnungen auf. Pro Darlehen oder Rückzahlung behält es bisher zehn Prozent des Regelsatzes ein und begleicht dabei bis zu drei Forderungen gleichzeitig. Ist eine Schuld getilgt, folgt die nächste.«

Besonders problematisch ist die Situation für viele Aufstocker, die stundenweise arbeiten und deren Einkommen stark schwanken und bei denen oft Schulden entstehen:

»Wenn die Jobcenter ihnen Rückforderungen schicken, ist das Geld meist schon verbraucht, kritisiert Michaela Hofmann von der Caritas. „Die Leute können nichts ansparen“, sagt sie. Gerade bei Langzeitarbeitslosen sei das Geld durch dauerhafte Abzüge so knapp, dass sie immer wieder neue Darlehen aufnehmen müssten, um Stromrechnungen oder eine neue Waschmaschine zu bezahlen. Frieder Claus, der elf Erwerbslosen-Beratungsstellen der Diakonie im Landkreis Esslingen betreut, sagt, dass etwa die Hälfte seiner Klienten weniger Geld bekommt, als es der Hartz-IV-Satz vorsieht.«

Nachdem sich die Bundesländer in der vergangenen Woche beim Bundesarbeitsministerium über 30-Prozent-Abzüge allein durch Darlehensrückzahlungen an das Jobcenter beschwert hatten, will Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) der Bundesagentur für Arbeit diese Praxis nun untersagen. Die fachliche Weisung werde jetzt „entsprechend angepasst“, so wird eine Sprecherin des Ministeriums in dem Artikel zitiert. Nur – die davon nicht betroffenen Aufstocker-Rückzahlungen werden auch in Zukunft die Bezüge vieler Hartz-IV-Empfänger reduzieren.
Die damit einhergehenden Folgen sind sogar gravierender als im Fall der Sanktionierung: Sanktionen sind maximal drei Monate gültig. Die Rückzahlungen dagegen bleiben bestehen, bis die Rechnung beglichen ist.

Und die Bundesagentur für Arbeit setzt zudem offensichtlich auf eine „Professionalisierung“ hin zu einem „modernen Inkasso-Unternehmen“:

»Um säumigen Schuldnern beizukommen, setzt die Bundesagentur … auf ein neues „Fachkonzept Inkasso“, mit dem sie künftig einen „besseren Einziehungserfolg“ erreichen will. Von 2015 bis 2020 verspricht sie sich dadurch Mehreinnahmen von rund 70 Millionen Euro pro Jahr. Das Amt hat bereits fünf Stützpunkte in Recklinghausen, Bogen, Hannover, Halle und Kiel geschaffen, an denen sich Mitarbeiter auf das Eintreiben von Außenständen konzentrieren sollen – auch bei den Menschen, die ihre Jobcenter-Schulden mit in die Berufstätigkeit nehmen.«

Und es kommt noch besser:

»Gerade haben dort rund 180 Mitarbeiter ein „Intensivtraining Telefoninkasso“ von der Deutschen Inkasso Akademie bekommen, einer Tochter des Bundesverbands deutscher Inkasso-Unternehmen. Im Dezember sollen weitere Kurse folgen. Die Bundesagentur erwägt außerdem, die privaten Inkassounternehmen gleich selbst zu beauftragen. Dies sei bereits „erfolgreich erprobt“ worden.«

 Offensichtlich eine ganz neue Variante des Public-Private-Partnership.

Und was ist mit der Julia Meier? Die gerät jetzt in einen ganz eigenen Teufelskreis:

Seit knapp drei Jahren ist sie im Insolvenzverfahren. Dabei muss sie sich auf ein geringes Einkommen beschränken und weitere Kredite könnten ihr Verfahren scheitern lassen. Für ein neues Bett und einen Kühlschrank hat sie beim Jobcenter deshalb Beihilfe beantragt. „Da Sie diese Gegenstände schon einmal besessen haben, ist eine Bewilligung als Beihilfe (…) nicht mehr möglich“, antwortet ihr das Amt. Aber: „Es besteht die Möglichkeit, ein Darlehen zu beantragen.“

Vor diesem Hintergrund ist es sicher nicht überraschend, dass immer wieder von ganz unterschiedlichen Akteuren eine Anhebung des Regelsatzes im Grundsicherungssystem gefordert wird. Finden diese Forderungen eine Entsprechung in der Wahrnehmung der „Normalbürger“?

Mit dieser Frage hat sich auch die Wissenschaft beschäftigt und herausgekommen ist dieser Beitrag:

Katharina Hörstermann und Hans-Jürgen Andreß: „Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen!“ Eine Vignettenanalyse zur Bestimmung eines Einkommenmindestbedarfs, in: Zeitschrift für Sozialreform, Heft 2, 2015, S. 171-198

Eine Zusammenfassung findet man in dem Artikel Die sind zu mehreren, da sparen sie doch! von Gerald Wagner. Aus der Forschung ist bekannt, »dass es Befragten meist schwerfällt, bei allgemeinen Fragen nach der sozialen Gerechtigkeit zu konsistenten Urteilen zu kommen. Aufschlussreicher ist es, die Menschen mit konkreten Beispielen zu konfrontieren. Die Soziologie greift dazu auf Vignettenanalysen zurück. Dabei werden Versuchsteilnehmern hypothetische Situationsbeschreibungen (sogenannte Vignetten) vorgelegt, die eine Testperson gewissermaßen in die Rolle des Gesetzgebers versetzen.«

»In einer neuen Studie wurden 410 Teilnehmer gefragt, was Hilfsbedürftigkeit eigentlich ausmacht und wie viel sie den Steuerzahler kosten soll. Ein kurzer Text beschrieb dazu die Lage eines Hartz IV-Empfängers, also sein Alter, die Gründe für seine Erwerbslosigkeit und seinen Haushalt mit den darin lebenden Personen. Seien Sie kreativ, sagte die Studie, spielen sie Sozialrichter! Wie viel würden Sie den Betroffenen bewilligen?«

Die Ergebnisses dieses Experiments überraschen und zeigen, dass sich die Vorstellungen der Bevölkerung bezüglich der Bedürfnisse sozial Schwacher von denen des Gesetzgebers doch beträchtlich unterscheiden – selbst dann, wenn der Vignette der tatsächliche Arbeitslosengeld-II-Regelsatz als Anhaltspunkt der Urteilsfindung beigefügt wurde, wie Wagner anmerkt.
Hier eine Zusammenfassung aus den Ergebnissen:

»Die Studie bot acht verschiedene Haushalte an, von einem Alleinstehenden bis zur fünfköpfigen Familie mit drei Kindern. Mit der Ausnahme des Einpersonenhaushalts, dem die Befragten im Durchschnitt mehr Geld als den aktuellen Regelsatz bewilligten, bekamen alle anderen Haushalte von den Teilnehmern weniger Mittel zugesprochen – zum Teil drastisch weniger: So nannte die Studie als amtlichen Regelsatz für die fünfköpfige Familie monatlich 1455 Euro (ohne Miet- und Heizkosten). Die Probanden kürzten diese Mittel im Durchschnitt um fast ein Drittel.«

Das ist heftig.

Zugleich zeigen sich deutlich wertende Differenzierungen: So führte in den Experimenten fehlendes Engagement bei der Arbeitssuche zu deutlichen Kürzungen der zugewiesenen Mitteln. Umgekehrt neigten die Teilnehmer dazu, Älteren grundsätzlich mehr zu bewilligen als Jüngeren.

Es bleibt natürlich eine wichtige Frage: Warum fiel die absolute Höhe der von den Teilnehmern als gerecht angesehenen Hilfe so niedrig aus, gerade bei größeren Haushalten?
Die Studienautoren vermuten mangelndes Wissen bei den Befragten: Die Probanden könnten den Bedarf gerade großer Haushalte einfach nicht richtig einschätzen, da die Mehrheit der Bevölkerung in kleinen Haushalten oder gleich allein lebt.
Gerald Wagner zweifelt an diesem Interpretationsansatz: »Dagegen spricht …, dass sich die Studienteilnehmer auch dann sozusagen geizig gaben, wenn man ihnen den realen Satz des Arbeitslosengeldes für den Vignetten-Haushalt beifügte. Das spräche für eine andere Erklärung: Die Befragten scheinen sich darin einig, dass große Haushalte auch zu Einsparungen führen könnten.«

Wir können an dieser Stelle nur spekulieren. Offensichtlich gibt es so etwas wie eine „moralische Ökonomie“ mit Blick auf die als angemessen empfundenen Sozialleistungen. Zumindest die Bedarfsgemeinschaften mit mehreren Personen, also in aller Regel mehreren Kindern, können in diesem Fall froh sein, dass der Gesetzgeber und nicht „Volkes Stimme“ die Höhe der Leistungen festgelegt hat.

Glücklicher Konsum, unglückliche Überschuldung. Und die Hoffnung: Zurück auf Start für die im Unglück geht demnächst schneller. Wirklich? Zur Reform der Verbraucherinsolvenz

Das sind doch Nachrichten, die das Herz der Volkswirtschaft höher schlagen lassen: Die Deutschen kaufen, als gäbe es kein Morgen mehr: »Ob Essen, Urlaub oder Kleidung: Der Sparerfrust durch Mini-Zinsen und höhere Einkommen entlädt sich in einem wahren Konsumrausch«, so  Anja Ettel und Michael Gassmann in ihrem Artikel. Angesichts der in der Vergangenheit gerade von vielen kritischen Ökonomen beklagten schwachen Binnennachfrage in Deutschland ist das doch erst einmal eine gute Botschaft. Aber wie immer hat die Medaille eine zweite Seiten, denn bekanntlich gibt es keine homogene Masse, sondern es gibt die, die mehr als bislang konsumieren, daneben aber auch die, die mehr konsumieren möchten, es aber nicht können, weil ihnen die Einkommensbasis dafür fehlt – oder sogar völlig weggebrochen ist, weil sie sich in der Überschuldung befinden.
Wir sprechen von einer richtig großen Zahl, wenn wir Überschuldung behandeln:

»Im Oktober 2013 zählt Deutschland 6,58 Mio. überschuldete Privatpersonen … Die Schuldnerquote betrug … im Jahr 2013 … 9,81 Prozent … Die aktuelle Quote der Schuldner von 9,81 Prozent errechnet sich auf der Basis von 67,13 Millionen volljährigen Erwachsenen. 3,33 Mio. Haushalte sind überschuldet und nachhaltig zahlungsgestört«, berichtet die Creditreform in ihrem SchuldnerAtlas Deutschland 2013. Bei einer genaueren Analyse der Ursachen für Überschuldung weist Creditreform auf folgenden Punkt hin: So »zeigt sich in Zeiten volkswirtschaftlicher Stabilität eine Kehrseite der Sicherheit: Verbraucher trauen sich die Finanzierung ihres Konsums eher zu. Entsprechend hat der Anteil von Überschuldung mit leichter Intensität (weniger Gläubiger, geringere Forderungen und keine Eintragungen in Schuldnerverzeichnissen) gegenüber den Fällen mit harter Intensität zugenommen.« Zu den Menschen mit Überschuldung vgl. auch den Beitrag von Anja Liersch: Überschuldungsstatistik 2012: die amtliche Statistik zur Situation überschuldeter Personen in Deutschland, in: Wirtschaft und Statistik, Heft 11/2013, S. 795 ff.

Aber es gibt doch seit Jahren die Möglichkeit, der dauerhaften Überschuldung zu entfliehen über den Weg der Verbraucherinsolvenz. Und bei der gibt es ab Juli 2014 einige Veränderungen mit dem Ziel, die Situation für Menschen mit einer Überschuldung besser und schneller als bislang zu verändern.

Was hat es mit diesem Weg auf sich und welche Veränderungen sind hier vorgenommen worden mit dem Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte vom 15. Juli 2013 (BGBl. I Seite 2379), der so genannten zweiten Stufe der Insolvenzrechtsrechform, die nun zum Juli 2014 seine Wirkung entfalten soll? Das Ziel des Verbraucherinsolvenzverfahrens ist einerseits die Entschuldung privater Personen. Andererseits soll damit ein Ausgleich zwischen überschuldeten oder zahlungsunfä­higen Schuldnern und ihren Gläubigern geschaffen werden. Vor der Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens erfolgt ein außergerichtlicher Einigungsversuch zwischen Schuldner und Gläubiger, meistens ist daran ein Schuldnerberater beteiligt, der einen Plan erarbeitet, der Wege und Methoden zur Tilgung der Schulden vorsieht. Wenn alle Gläubiger dem Plan zustimmen, dann ist dieses außergerichtliche Verfahren erfolgreich beendet. Nun kann man sich vorstellen, dass das in der Praxis kaum passiert, vor allem, wenn man nicht nur mit einem oder zwei Gläubigern, sondern vielen konfrontiert ist. Wenn das scheitert, dann kann der Schuldner innerhalb von sechs Monaten einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz bei dem dafür zuständigen Amtsgericht stellen, verbunden mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung.

Aber bevor das eigentliche Insolvenzverfahren eingeleitet werden kann, muss eine weitere Hürde genommen werden, der Versuch, über einen gerichtlichen Schuldenregulierungs­plan eine Einigung herzustellen. Auch hier geht es um Wege zur Schuldentilgung im jeweiligen Fall. Der Unterschied zur ersten Stufe – also dem außergerichtlichen Einigungsversuch – besteht darin, dass das Gericht befugt ist, Minderheitenstimmen auf der Gläubigerseite zu ersetzen, es müssen also nicht alle Gläubiger zustimmen. Erst wenn diese Hürde nicht genommen werden kann, beginnt das eigentliche Verbraucherinsolvenzverfahren im engeren Sinne. Zu den Größenordnungen: Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2012 insgesamt 95.560 Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet, in 1.694 Fällen wurde ein Schuldenbereinigsplan angenommen.

Das Verfahren geht danach in die „Wohlverhaltensphase“ über. Während dieser Zeit – aktuell sind es noch sechs Jahre – ist das pfändbare Einkommen des Schuldners an den Treuhänder abzutreten.

Mit der Insolvenzordnung (InsO) vom 1. Januar 1999 hat der Gesetzgeber die so genannte Restschuldbefreiung eingeführt, die für jeden redlichen Schuldner nach einer derzeit sechsjährigen Verfahrensdauer die Befreiung von den restlichen Verbindlichkeiten eröffnet. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten natürliche Personen keine Möglichkeit, sich von ihren Schulden zu befreien und mussten unter Umständen lebenslang für diese einstehen.
Das Bundesjustizministerium erläutert in einem Infoblatt „Reform der Verbraucherentschuldung“ die Motive für eine Veränderung des Verfahrens – und beschreibt zugleich das Spannungsfeld, in dem man sich hier zwischen den unterschiedlichen Interessen bewegt:

»Die Zeit bis zur Restschuldbefreiung wird von vielen Menschen als zu lang empfunden. Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Verschuldung der privaten Haushalte, die häufig auf nicht steuerbare Faktoren zurückzuführen ist (z. B. Arbeitslosigkeit, Krankheit, Scheidung), hat der Gesetzgeber die Notwendigkeit gesehen, diesen Menschen die Möglichkeit eines schnelleren Neustarts zu eröffnen. Im Gegenzug zu der schnelleren Restschuldbefreiung für den Schuldner wurden verschiedene Maßnahmen vorgesehen, um auch die Rechte der Gläubiger im Verfahren zu stärken und ihren Forderungsausfall zu verringern.
So soll der Schuldner insbesondere durch ein Anreizsystem motiviert werden, für eine möglichst hohe Befriedigung seiner Gläubiger zu sorgen.«

Das angesprochene „Anreizsystem“ besteht darin, dass zukünftig bei Erfüllung einer „Mindestbefriedigungsquote“ eine vorzeitige Restschuldbefreiung erteilt werden kann. In allen Verfahren, die ab dem 01.07.2014 beantragt werden, kann konkret bereits nach Ablauf von drei Jahren, also nach der Hälfte der Verfahrenslaufzeit, eine Restschuldbefreiung erteilt werden. Diese deutliche Verkürzung der „Wohlverhaltensphase“ ist aber an Bedingungen geknüpft – und die wiederum sind so ausgestaltet, dass Kritiker vortragen, dass es nur wenige schaffen werden, in den Genuss der Verkürzung zu kommen. Stephan Radomsky beschreibt die Problematik in seinem Artikel „Schneller schuldenfrei“, der in der Print-Ausgabe der Süddeutschen Zeitung vom 21.06.2014 erschienen ist:

»Um in den Genuss der halben Frist zu kommen, müssen in dieser Zeit 35 Prozent der Ausstände und die Verfahrenskosten bezahlt werden. „Die Restschuldbefreiung mit Ablauf von drei Jahren nach Insolvenzeröffnung wird damit wahrscheinlich irrelevant sein“, prophezeit Rechtsanwalt Axel Seubert aus Stuttgart. „Die allermeisten Schuldner werden die Rückzahlungen nicht schaffen oder lieber ein Planverfahren vereinbaren.“ Fünf Jahre dauert eine Privatinsolvenz künftig, wenn der Schuldner in dieser Zeit zumindest die Verfahrenskosten abstottert, in der Regel 2.000 bis 3.000 Euro. „Das wird sicher sehr wichtig werden, weil es wahrscheinlich mehr als die Hälfte aller Fälle betrifft“, schätzt Insolvenzspezialist Seubert. Wer auch das nicht schafft, für den bleibt es wie gehabt bei sechs Jahren, bis die Restschuld erlassen wird.«

Auch andere Experten warnen vor jeglicher Euphorie: „Nur die wenigsten verschuldeten Personen, die ein Insolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung durchlaufen, werden in den Genuss der kurzen Laufzeit von 3 Jahren gelangen“, meint Claudia Both, Leiterin der Schuldner- und Insolvenzberatung der Verbraucherzentrale Berlin. »Denn der Schuldner muss dafür 35 Prozent der Forderungen der Gläubiger beglichen haben. Außerdem sind die Verfahrenskosten zu begleichen, wozu auch die Vergütung des Insolvenzverwalters gehört. Allein diese Vergütung beträgt bereits 40 Prozent der eingezogenen Forderungen bis zu einer Höhe von 25.000 Euro. Hinzu kommen noch die Auslagen des Insolvenzverwalters, die Umsatzsteuer und die Gerichtskosten« (Quelle: Strenge Bedingungen für verkürztes Privatinsolvenzverfahren).

Fazit: Ganz wenige werden es in Zukunft schon in drei Jahren schaffen, sich zu entschulden und wieder neu anfangen zu können, mehr werden nach fünf Jahren und der Rest weiterhin nach sechs Jahren von den Restschulden befreit sein.

Der »TV-Schuldnerberater Peter Zwegat dürfte also auch für die nächsten Staffeln noch genügend Fälle finden«, so die Einschätzung von Stephan Radomsky.

Letztendlich bewegt sich die vorsichtigen, kleinschrittige Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens in Deutschland in einem Spektrum, das auf der einen Seite von der Gläubigerperspektive bzw. -hoffnung auf eine „Irgendwann-einmal-Bedienung“ der aufgelaufenen Schulden ausgeht, so dass der Schuldner ausreichend lange verpflichtet werden müsste, dem nachzugehen. Auf der anderen Seite des Spektrums steht die Auffassung, dass die Restschuldbefreiung wesentlich schneller realisiert werden sollte, damit die Betroffenen aus ihrer Situation herauskommen und einen Neuanfang machen können. Für diese Perspektive steht beispielsweise der Ansatz in den USA, wo es deutlich mehr Privatkonkurse gibt als in Deutschland. Im US-amerikanischen Insolvenzrecht gibt es beispielsweise das Chapter 7: Überschuldete Privatpersonen setzen ausschließlich ihre Vermögenswerte, nicht jedoch ihr monatlich verfügbares Einkommen zur Entschuldung ein und erlangen in der Regel binnen weniger Wochen Restschuldbefreiung. Nach 6 Jahren kann erneut ein Verfahren nach Kapitel 7 durchgeführt werden. zu so einem weit reichenden Schritt nach vorne hat man sich in Deutschland auch vor dem Hintergrund der eigenen Philosophie nicht durchringen können. Herausgekommen ist eine Reform der Verbraucherinsolvenz, die hohes juristisches Detailwissen erfordert, deren Auswirkungen auf die Lebenslage vieler überschuldete Menschen aber begrenzt sein wird.