16.000 Euro für jeden im Alter, um die „Versorgungslücke“ der Geringverdiener zu verringern? Ein schuldenfinanzierter „Deutscher Bürgerfonds“ soll das erwirtschaften und stellt die Logik auf die Probe

Immer noch schwebt sie über dem politischen Berlin – die „Grundrente“ des Bundesarbeitsministers Heil (SPD). Und unabhängig davon, ob sie kommt und vor allem wie sie dann ausgestaltet wird – das Thema Altersarmut und die teilweise massiven, durch die Renten“reformen“ der vergangenen Jahre produzierten Sicherungslücken für viele zukünftige Rentner bewegt auch zunehmend die Medien. Und dann kommen auch noch Hiobsbotschaften über die anderen, kapitalgedeckten Säulen des Alterssicherungssystems, also den Betriebsrenten (wo Berichte über Doppelverbeitragung und über Modelle einer einseitigen Risikoverlagerung auf die Betriebsrentner nach dem Betriebsrentenreformgesetz sicher nicht dazu beitragen, dass die Menschen freudig zu diesen Angeboten greifen, was dann auch von der Branche zu solchen Wortmeldungen führt: Betriebsrente: Endlose Fairnessdiskussion schädigt zusätzlich) sowie der privaten Altersvorsorge, für die meisten mit dem Begriff „Riester-Rente“ verbunden. Deren Ruf ist schon seit längerem wenn nicht ruiniert, dann doch erheblich beschädigt.

Dazu passen dann solche Meldungen: »Erstmals in der fast 20-jährigen Riester-Geschichte konnten im vergangenen Jahr die Vertragsabgänge nicht durch Neuabschlüsse kompensiert werden. Auf Jahressicht ging der Nettobestand an Riester-Verträgen – also unter Einberechnung der Kündigungen und Vertragsabgänge – um 10.000 auf 16,597 Millionen zurück«, kann man dieser Meldung entnehmen: Zahl der Riester-Verträge ist 2018 erstmals gesunken. Man kann sich bildlich vorstellen, wie nervös angesichts solcher Entwicklung Akteure der Versicherungswirtschaft werden, die so manches Fell davon schwimmen sehen.

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„Staatlich organisierter Raub“? Ein Teil der Betriebsrenten und das Problem ihrer doppelten Verbeitragung für die Kranken- und Pflegeversicherung

Die Große Koalition hatte noch kurz vor dem Ende der letzten Legislaturperiode mit dem „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ ein deutliches Zeichen zu setzen versucht, dass in der Alterssicherung neben der gesetzlichen Rente und der privaten Altersvorsorge auch die zweite Säule, also die betriebliche Altersvorsorge, deutlich gestärkt und ausgebaut werden soll. Angesichts der Erfahrungen vieler Menschen mit der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge („Riester-Rente“) ist es in diesem Bereich von großer Bedeutung, dass die Menschen keinen Grund geliefert bekommen, an der Sinnhaftigkeit der damit verbundenen Sparaktivitäten zu zweifeln.

Das hier zu diskutierende Problem kann man an einem Beispiel erläutern:

»Franz Häntze ist tief enttäuscht. Für seine private Altersvorsorge hat der Rentner 26.000 Euro innerhalb von zwölf Jahren in eine Direktversicherung eingezahlt. Der Arbeitgeber legte insgesamt noch 4.000 Euro drauf. Am Ende bekam Häntze brutto 31.500 Euro ausgezahlt. Davon hatte er 6.600 Euro an Steuern abzuführen. Doch damit nicht genug: Obendrein werden ihm auch noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge im Umfang von etwa 6.000 Euro abgezogen. Von den 31.500 Euro bleiben Häntze am Ende deshalb gerade einmal knapp 19.000 Euro übrig.« 

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Ein problematisches Mischwesen mit Titelmissbrauch: Die Sondierungs-„Grundrente“ in der Kritik

Über ein Vorhaben im Bereich der Alterssicherung – folgt man dem Ergebnispapier der Sondierungsgespräche für eine mögliche neue Große Koalition – wurde hier bereits in dem Überblicksbeitrag Umrisse einer GroKo neu. Teil 2: Die Rente vom 14. Januar 2018 berichtet: »Die Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, soll honoriert und ihnen ein regelmäßiges Alterseinkommen 10 % oberhalb des regionalen Grundsicherungsbedarfs zugesichert werden. Berechtigt sind Versicherte, die 35 Jahre an Beitragszeiten oder Zeiten der Kindererziehung bzw. Pflegezeiten aufweisen. Voraussetzung für den Bezug der „Grundrente“ ist eine Bedürftigkeitsprüfung entsprechend der Grundsicherung. Dabei wollen wir klarstellen, dass die Bezieher von Grundsicherung im Alter in ihrem selbst genutzten Haus oder ihrer Wohnung im Regelfall weiterhin wohnen können. Die Abwicklung der „Grundrente“ erfolgt durch die Rentenversicherung. Bei der Bedürftigkeitsprüfung arbeitet die Rentenversicherung mit den Grundsicherungsämtern zusammen.« Die „Grundrente“ soll also mit einer GroKo neu kommen (jetzt aber wirklich, sie war als „solidarische Lebensleistungsrente“ bereits im Koalitionsvertrag vom Dezember 2013 enthalten und ist in der vergangenen Legislaturperiode schlichtweg nicht umgesetzt worden).

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